foodaktuell.ch
Internetmagazin für die Lebensmittelbranche Sonntag, 05. Mai 2024
Inhalt
Home
Nachrichten
Fleisch & ...
Backwaren & ...
Gastronomie
Über uns, Werbung
Archiv, Suche
Impressum
3.2.2016
Messetipp: IFFA 2016 in Frankfurt

„Fleischindustrie 4.0“ nimmt Fahrt auf
anzeigen...

Partner/Sponsoren

Cash+Carry Angehrn: Frische für Profis an neun Standorten in der Deutschschweiz.
Direkt zur CCA-Website:
www.cca-angehrn.ch


Empfohlene Links:

Fachschule für Bäckerei,
Konditorei, Confiserie:
www.richemont.cc


Fachschule für Metzgerei:
www.abzspiez.ch


Internationale Privat-Fachschule für Koch-Profis: European Culinary Center DCT in Vitznau LU
Deutsch: http://german.dct.ch
English: www.culinary.ch


Internet- und Socialmedia-Auftritte:
www.chrisign.ch







Schweizerischer Bäckerei- und Konditorei-Personal-Verband


Beiträge im Archiv

30.7.2005 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
Druckansicht
Lebensmittelrechts-Revision

Die EU hat letztes Jahr umfangreiche Änderungen im Lebensmittelhygienerecht vorgenommen. Diese werden auf den 1 .1 .2006 in Kraft gesetzt. Sie bedingen eine Nachführung des schweizerischen Lebensmittelrechts, damit der Lebensmittel-Export in die EU gewährleistet bleibt. Kürzlich informierten die Bundesämter für Gesundheit BAG, Landwirtschaft BLW und Veterinärwesen BVET über die notwendigen Neuerungen. Was ändert sich?



Am 29. April 2004 erliess die EU vier Verordnungen mit Neuerungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit (Lebensmittelhygiene, Selbstkontrolle und amtliche Kontrolle), das so genannte «Hygienepaket». Diese gelten ab dem 1. Januar 2006. Lebensmittel und Futtermittel, die aus Drittländern importiert werden, müssen ab diesem Datum nach den Grundsätzen der neuen EU-Verordnungen produziert und kontrolliert werden.

* * * * *

Thomas Jemmi (Bild) vom Bundesamt für Veterinärwesen BVET findet das EU-Hygienepaket in fachlicher Hinsicht gut, denn es bietet einen wirksamen Schutz für die Konsumenten. Mit der Äquivalenz des Schweizerischen Lebensmittelrechtes zum EU-Hygienepaket wird der Handel erleichtert und es kommen für den Vollzug in der Schweiz klare Verhältnisse zum Tragen.

Auch Schweizerische Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) sollen in Zukunft davon profitieren. Traditionelle Produktionen und gewerbliche Schlächthöfe sollen weiter bestehen können. In der EU ist die systematische Kontrolle des Fleisches auf Trichinellen vorgeschrieben, in der Schweiz jedoch nicht, da wir kein Trichinellenproblem haben. Diese Vorschrift bereitet dem BVET zur Zeit Kopfzerbrechen - man bemüht sich gegenwärtig um eine günstige Lösung für die Schweiz.

* * * * *

Äquivalenz zum EU-Lebensmittelrecht bei allen tierischen Lebensmitteln: keine Zeugnisse und systematischen Grenzkontrollen mehr.

Die Absicht, den Lebensmittelhandel mit der EU zu erleichtern, erklärte der Bundesrat 1999 in seiner Botschaft zu den Bilateralen Abkommen 1. Dazu ist eine Angleichung des Schweizer Leoensmittelrechts an jenes der EU nötig. Das Ziel ist die so genannte Äquivalenz, also die Gleichwertigkeit der Gesetzgebungen. Ist diese erreicht, fallen etliche Handelshemmnisse weg, und die Schweiz ist den EU-Mitgliedsstaaten annähernd gleichgestellt.

Die bereits heute im Rahmen des Landwirtschaftsabkommens Schweiz-EU erzielte Äquivalenz bei lebenden Tieren, Milch und Milchprodukte gilt es zu bewahren. Dazu ist die Umsetzung des EU-Hygienepaketes im schweizerischen Recht unabdingbar - von der Primärproduktion über die Schlachtung bis zur Abgabe der Lebensmittel an die Konsumenten. Es wird angestrebt, die Gleichwertigkeit mit den EU-Bestimmungen für alle Lebensmittel tierischer Herkunft bis 2006 zu erreichen.

Dabei sollen eine zukunftstaugliche, der EU entsprechende Rechtsstruktur geschaffen, Doppelspurigkeiten beseitigt und Lücken geschlossen werden. Es gilt, Exportprobleme von CH-Lebensmitteln in die EU zu verhindern.

* * * * *

Urs Bänziger (Bild) vom Bundesamt für Gesundheit BAG findet die Umstrukturierung des Lebensmittelrechts sinnvoll. Details sollen vermehrt auf Departementsstufe geregelt werden statt auf der höheren Verordnungsstufe, die der Bundesrat absegnen muss. Die Schweizer Grenzwerte werden zwar an die EU angepasst, aber die Schweiz macht einen Unterschied zwischen Grenzwert GW und Toleranzwert TW.

Eine GW-Überschreitung bedeutet ein Gesundheitsrisiko, eine TW-Überschreitung «nur» eine Wertverminderung. Laut Bänziger bleibt dieser Unterschied vorerst bestehen. Ebenso die 1 Promille-Grenze für Allergen-Deklaration (die EU kennt Nulltoleranz).

* * * * *

Neustrukturierung des Lebensmittel-Verordnungsrecht

Beim Verordnungsrecht zum Lebensmittelgesetz besteht ein grosser Revisionsbedarf. Um künftig mit dem hohen Revisionsrhythmus des EU-Rechts mithalten zu können, sind laufende Revisionen unumgänglich. Insbesondere ist dazu eine Erneuerung der überholten Struktur des Verordnungsrechts und eine Neuregelung der Kompetenzdelegation (stufengerechte Regelung der technischen Bestimmungen) zur deutlichen Vereinfachung der Durchführung zukünftiger Revisionen notwendig.

Die wichtigsten Änderungen des EU-Hygienepakets, die in der Schweiz eingeführt werden sollen:

Regelung der Rückverfolgbarkeit, einschliesslich deren Dokumentierung

Anbieter müssen den Vollzugsbehörden melden, wenn gesundheitsgefährdende Produkte abgegeben wurden

Verpflichtung, die Selbstkontrolle schriftlich zu dokumentieren

Kennzeichnungspflicht für die Identität von tierischen Lebensmitteln

Einfuhr von Lebensmitteln tierischer Herkunft nur aus Ländern, die bezüglich Hygiene dem CH/EU-Standard entsprechen, sowie mit Konformitätsbescheinigung

Melde-/Registrierungspflicht für Lebensmittelbetriebe

Betriebsbewilligungspflicht für Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft herstellen, verarbeiten oder lagern

Regelung einer risikobasierenden Lebensmittelkontrolle

Akkreditierungspflicht für amtliche Laboratorien.

Dieser Bericht basiert auf einer Diskussionsrunde zwischen den Bundesämtern und der Lebensmittelbranche Mitte Juni (veranstaltet von der Schweiz. Gesellschaft für Lebensmittelhygiene SGLH) sowie Informationen aus dem BAG-Jahresbericht 2004.
__________________________________________

Die Redaktion empfiehlt:

Archiv der Nachrichten

Archiv der Varia-Beiträge

foodaktuell.ch-Newsletter

foodaktuell Journal (Print)

Delikatessen-Führer delikatessenschweiz.ch






Copyright Codex flores, Huobstr. 15, CH-8808 Pfäffikon (SZ)