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18.3.2006 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Hygiene von Geflügelfleisch (5 von 5)



Die Belastung von Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnissen mit Salmonellen und Campylobacter-Bakterien stellt ein weltweites Problem dar und ist durch umfangreiche Literatur belegt.

Beiden Erregern wird derzeit beim Geflügelfleisch im Hinblick auf die krankmachende Wirkung die grösste Bedeutung beigemessen. Die Gefahren einer Lebensmittelinfektion durch Salmonellen liegen beim Geflügelfleisch hauptsächlich in der Küchenhygiene (Gefahr der Kontamination verzehrsfertiger Speisen, Vermehrungsmöglichkeiten für die Erreger bei Lagerungstemperaturen oberhalb von +6° C). Einhaltung der Kühlkette, Durchgaren des Fleisches und Vorkehrungen gegen eine Rekontamination verhindern einen Ausbruch der Krankheit.

Auf Speisen aus rohem, nicht haltbar gemachtem Geflügelfleisch, z.B. Carpaccio aus Entenbrust, sollten Verbraucher deshalb grundsätzlich verzichten. Die Herstellung von Hackfleisch, auch zubereitetem Hackfleisch, aus Geflügelfleisch zur Abgabe an Verbraucher unterliegt in Deutschland strengen Auflagen. So verdienen Erzeugnisse, die nach Art bestimmter Rotfleischerzeugnisse (Zwiebelmettwurst, Salami, Rohpökelstücke) aus Geflügelfleisch hergestellt werden, wegen des gegenüber rotem Fleisch höheren Ausgangskeimgehalts (Salmonella spp.) eine kritische Überprüfung, obwohl eine Vermehrung der Erreger im fertigen Produkt meist nicht mehr stattfindet.

Campylobacter-Enteritiden sind in Deutschland erstmals 2005 vor den Salmonellosen die häufigsten potenziell mit Lebensmitteln assoziierten bakteriellen Erkrankungen (s. Epidemiologisches Bulletin des Robert Koch-Institutes, 21. Oktober 2005/Nr. 42). Die Infektion tritt überwiegend sporadisch auf. Als Hauptquellen gelten tierische Lebensmittel, insbesondere Geflügelprodukte. Bei einer Untersuchung von Hähnchenfleisch aus dem Berliner Einzelhandel im Zeitraum Oktober 2001 bis April 2002 waren durchschnittlich 58,1 % der Proben mit Campylobacter spp. kontaminiert.

Gefährdungspotenzial

Im Rahmen der Gefahren-Charakterisierung müssen die nachteiligen Effekte für die menschliche Gesundheit beschrieben werden, die nach Aufnahme einer bestimmten Menge von Bakterien eintreten. Die Gefahr wird allgemein durch eine Dosis-Wirkungsbeziehung und die Wahrscheinlichkeit für die Auslösung einer Erkrankung nach Aufnahme einer bestimmten Menge von Bakterien quantitativ charakterisiert. Für zahlreiche Erreger fehlt jedoch bis heute eine ausreichende Datenlage zur Modellierung der Dosis-Wirkungsbeziehung.

Allgemein wird die Infektionsdosis beeinflusst von der Art des Lebensmittels, mit der ein Bakterium aufgenommen wird. So geht man beispielsweise bei Salmonellen zwar i.d.R. von einer minimalen Infektionsdosis (MID) in der Grössenordnung von 105 aufgenommenen Zellen aus. Wenn jedoch Schokolade das Vehikel der Infektion ist, können schon 1-10 Keime pro Gramm infektiös sein, weil der hohe Fettgehalt in der Schokolade sich während der Magenpassage schützend auf die Salmonellen auswirkt. Weiterhin ist die individuelle Empfindlichkeit des Konsumenten entscheidend für die Höhe der Infektionsdosis.

Risikocharakterisierung

Die hohe mikrobielle Belastung frischen Geflügelfleisches und das Ausmass der Kontamination mit pathogenen Erregern (Salmonellen, Campylobacter u.a.) waren in der Vergangenheit Anlass zu vielfältigen Überlegungen und Versuchsansätzen. Im Mittelpunkt stand dabei immer die Frage, wie eine Qualitätsverbesserung durch den Einsatz von Stoffen mit antimikrobieller Wirkung oder durch andere Behandlungsverfahren erreicht werden kann. Die Einführung solcher Verfahren in die Praxis muss allerdings an bestimmte Anforderungen geknüpft werden, die einen breiten Einsatz bei der Geflügelfleischgewinnung bislang verhindert haben.

Wichtige Anforderungen sind:

_ Das Verfahren muss einen deutlich erkennbaren Nutzeffekt haben. _ Das Geflügelfleisch darf durch die Behandlung nicht nachteilig gesundheitlich, sensorisch, ernährungsphysiologisch, technologisch beeinflusst werden; der Frischezustand des Geflügelfleisches muss erhalten bleiben. _ Auf oder in dem Geflügelfleisch dürfen keine Rückstände von Dekontaminationsmitteln verbleiben. _ Das Verfahren darf nicht zu unzumutbaren Umweltbelastungen führen und muss gesundheitspolitisch akzeptiert sein.

_ Das Verfahren muss im Einklang mit den Rechtsvorschriften stehen. Bei den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verfahren unter Anwendung der genannten Substanzen mit keimhemmender/keimabtötender Wirkung wird zur Behandlung des Geflügelfleisches Trinkwasser entweder im Sprayverfahren oder in eigens zur Dekontamination des Fleisches bestimmten Bädern (Tauchverfahren) eingesetzt. Bei allen genannten Behandlungsverfahren ist zu beachten, dass eine nachhaltige Wirkung auf den Keimstatus des Geflügelfleisches nur dann erzielt werden kann, wenn alle vorhergehenden Möglichkeiten (Preharvest, Schlachthygiene) ausgeschöpft und eine Rekontamination nach der Behandlung wirksam vermieden wird.

Im Hinblick auf eine wirksame und qualitätsgesicherte Anwendung der Chemikalien sind detaillierte Anwendungshinweise von Bedeutung. Bei einer saisonal hohen Keimbelastung von Geflügelkarkassen mit Campylobakter-Bakterien von 103 bis 106/cm2 in den Sommermonaten kann keine vollständige Dekontamination erwartet werden. Hinzu kommen die komplexe Oberflächenstruktur der Geflügelhaut und die zahlreichen Hohlräume der Geflügelkarkasse, die erfahrungsgemäss einer vollständigen Anwendung des Dekontaminationsmittels an allen Oberflächen entgegenstehen.

Je nach Mastbetrieb, Jahreszeit, gesundheitlichem Erscheinungsbild des Geflügels (Kleinwuchs, Hautveränderungen etc.) und Schlachttechnik liegen keine uniformen Voraussetzungen für die Anwendung einer chemischen Dekontamination vor.

Als Voraussetzung für wirksame keimreduzierende Massnahmen im Schlachtbetrieb sind somit Kenntnisse über die vorausgegangenen Massnahmen und Schlachtbedingungen notwendig. Dies können z.B. Mindestanforderungen im Hinblick auf die Belastung des Geflügelfleisches mit Salmonellen und Campylobakter-Bakterien vor einer Dekontamination sein. Sie könnten in Form von Maximalwerten (KbE/cm²) angegeben werden. Neben der Einhaltung von Mindestanforderungen sollten Effizienz-Kriterien für die Wirksamkeit des Dekontaminationsmittels bekannt sein, um das Ausmass des hygienisierenden Effektes einschätzen zu können.

Die Wirksamkeit wird sich jedoch je nach Körperteil (Brustfläche, Körperhöhle) und Zustand der Karkasse (Grad der Eviszeration, Verbleib von Organresten in der Körperhöhle) unterscheiden. Werden z.B. angenommene Mindesthygieneanforderungen von 103 KbE Campylobacter spp./cm2 vor der Dekontamination überschritten, so kann bei einer angenommenen durchschnittlichen Keimreduktion von zwei Log-Stufen nur mit einer unvollständigen Dekontamination gerechnet werden.

Durch Eigenkontrollmassnahmen/Monitoring muss darüber hinaus sichergestellt werden, dass eine Resistenzbildung bei fortdauernder Anwendung der gleichen Substanz gegenüber Campylobacter spp. und Salmonellen ausgeschlossen ist. Auch wenn bei der Beurteilung der Belastung von Geflügelfleisch die äusseren Belastungen des Geflügeltierkörpers mit pathogenen Mikroorganismen im Vordergrund stehen, muss die Belastung der tiefen Muskulatur mit Lebensmittelinfektions- und Intoxikationserregern ebenfalls berücksichtigt werden. Diese ist, im Unterschied zum sog. Rotfleisch, beim Geflügel in unterschiedlichem Umfang möglich. Sie ist einer äusseren Dekontaminationsmassnahme mit Chemikalien nicht zugänglich. Somit können - auch bei einer erfolgreichen und vollständigen Dekontamination - im Einzelfall noch pathogene Mikroorganismen im Fleisch verbleiben.

Es fehlen auch zusätzliche Erkenntnisse über unerwünschte Effekte durch Dekontaminationsmassnahmen. Wie bei vielen anderen Lebensmitteln auch, besitzt das Fleisch nach der Schlachtung eine schlachttechnologisch bedingte „natürliche“ Oberflächenflora. Wird diese Flora mit einer chemischen Dekontamination vollständig beseitigt, finden pathogene Keime nach dem Schlachtprozess (je nach technischer Realisierung des Dekontaminationsprozesses) im Rahmen einer möglichen Rekontamination des Fleisches unmittelbar nach dem Dekontaminationsprozess keine Konkurrenzflora mehr vor, die sie in ihrem Wachstum auf dem Fleisch behindern.

Dies kann zu vergleichsweise besseren Wachstumsbedingungen (Nährstoffangebot, fehlende Antagonismen) für pathogene Mikroorganismen auf der Fleischoberfläche führen, da die Dekontaminationseffekte nur für einen kurzen Zeitraum wirksam sind und durch Abspülen neutralisiert werden. Zu den zusätzlichen Effekten zählen – trotz eines vorgeschriebenen Spülprozesses - nach Auffassung des BfR auch mögliche technologische Effekte (z.B. Wasseraufnahme, Farbveränderungen, Beschleunigung des pH-Abfalls der Muskulatur) auf das Fleisch, insbesondere beim Einsatz der Dekontaminationsmittel, die beim Tauchverfahren von Bedeutung sein können.

Das Fehlen dieser Angaben ist nach Auffassung des BfR nicht mit Hinweisen auf die (betriebliche) Gute Hygienepraxis (GHP) und auf entsprechende HACCP-Pläne zu rechtfertigen. Schliesslich kann ein Einsatz von Dekontaminationsmitteln nicht generell als kritischer Hygienepunkt eingeführt werden, weil seine Wirksamkeit mit der Einhaltung bestimmter Massnahmen in der Urproduktion bzw. Kontaminationsgrad mit pathogenen Mikroorganismen und hygienische Schlachtmethoden verknüpft ist.

(Stellungnahme Nr. 016/2006 des BfR vom 21. Januar 2006)
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