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Beiträge im Archiv

18.3.2006 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Hygiene von Geflügelfleisch (3 von 5)



Die zum Teil hohe mikrobielle Belastung frischen Geflügelfleisches mit Salmonellen sowie mit Campylobacter (dessen Vorkommen jahreszeitlichen Schwankungen unterliegt) und das Ausmass der Kontamination mit pathogenen Erregern erfordern Anstrengungen im Verlaufe der gesamten Lebensmittelgewinnungskette. Dabei kann der Einsatz von Stoffen antimikrobieller Wirkung eine Behandlungsstufe darstellen. Preharvest-Massnahmen (Aufzucht, Mast, Transport) müssen auf jeden Fall die (dokumentierte und gesicherte) Grundlage für eine Bekämpfungsstrategie der o.g. Zoonoseerreger in der Lebensmittelgewinnungskette sein.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die chemischen Dekontaminationsverfahren einen deutlich erkennbaren Nutzeffekt haben und das Fleisch nicht nachteilig gesundheitlich, sensorisch, ernährungsphysiologisch, technologisch beeinflussen. Auf dem Fleisch dürfen keine Rückstände verbleiben. Umweltaspekte müssen beachtet werden und die Verfahren müssen im Einklang mit den Rechtsvorschriften stehen.

Im Hinblick auf eine wirksame und qualitätsgesicherte Anwendung der Chemikalien müssen folgende Angaben/Informationen vorliegen: _ detaillierte Anwendungshinweise, _ Mindestanforderungen im Hinblick auf die Belastung des Geflügelfleisches mit Salmonellen und Campylobakter-Bakterien, _ Effizienz-Kriterien für die Wirksamkeit des Dekontaminationsmittels und Bestimmung einer Mindestwirksamkeit, _ Ausschluss von Resistenzbildung bei fortdauernder Anwendung der gleichen Substanz, _ Nachweis eines möglichen technologischen Effektes auf das Fleisch (z.B. Wasseraufnahme) und _ Eigenkontrollmassnahmen, mit denen die Wirksamkeit überprüft wird. Verweise auf die (betriebliche) Gute Hygienepraxis (GHP) und entsprechende HACCP-Pläne reichen nicht aus.

Bei einer Risikobewertung zur äusseren Belastungen des Geflügeltierkörpers mit pathogenen Mikroorganismen muss auch die Belastung der tiefen Muskulatur mit Lebensmittelinfektionsund Intoxikationserregern berücksichtigt werden. Diese ist in unterschiedlichem Umfang möglich und einer äusseren Dekontaminationsmassnahme mit Chemikalien nicht zugänglich. Eine Deklaration mit dem Inhalt „Dekontaminiertes Geflügelfleisch“ kann den (unrichtigen) Status eines „spezifisch pathogenfreien“ Lebensmittels suggerieren und den Verbraucher zu einem „sorgloseren“ Umgang mit frischem Geflügelfleisch verleiten.

Zusätzlich werden Erkenntnisse über unerwünschte Effekte durch Dekontaminationsmassnahmen benötigt. Durch die Ausschaltung der „natürlichen“ Oberflächenflora nach dem Schlachtprozess finden pathogene Keime (je nach technischer Realisierung des Dekontaminationsprozesses) bei einer möglichen Rekontamination des Fleisches unmittelbar nach dem Dekontaminationsprozess keine Konkurrenzflora mehr vor, die sie in ihrem Wachstum auf dem Fleisch behindert.

Dies kann zu vergleichsweise besseren Wachstumsbedingungen für pathogene Mikroorganismen auf der Fleischoberfläche führen, da die Dekontaminationseffekte nur für einen kurzen Zeitraum wirksam sind und durch Abspülen neutralisiert werden. Vor dem Einsatz von Dekontaminationsmitteln am Ende der Fleischgewinnung müssen alle Preharvest-Minimierungsstrategien zur Reduktion von pathogenen Mikroorganismen ausgeschöpft und die Schlachthygiene auf solche Techniken hin überprüft werden, die eine hygienische Schlachtung erlauben. Erst wenn diese Teilbereiche ausreichend berücksichtigt und Innovationen eingeführt wurden, kann als dritter und letzter Schritt eine Dekontamination ausreichend wirksam werden. Stellungnahme Nr. 016/2006 des BfR vom 21. Januar 2006

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