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11.2.2006 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Hygiene bei Geflügelfleisch

Geflügelfleisch ist leicht verderblich. Ein Teil der Bakterienflora ist tolerant gegen Kälte und verfügt über eiweisszersetzende Eigenschaften. Darunter können „Lebensmittelvergifter“ sein, wie Salmonellen, Listeria monocytogenes oder Yersinia enterolitica. Kritisch ist nicht nur das Lagern sondern auch das Auftauen. Wie unterscheidet sich Reifung von Fäulnis und wie handhabt man Geflügelfleisch korrekt? Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung gibt Erklärungen und Tipps.



Frisches Geflügelfleisch muss bei einer Temperatur von -2° C bis +4° C gelagert werden und ein Verbrauchsdatum ("verbrauchen bis“) tragen. Es darf nur dann als „frisch“ bezeichnet werden, wenn das Fleisch über die Kühlung oder das Einfrieren hinaus nicht behandelt wurde. Die Haltbarkeit von gekühltem Geflügel ist von zahlreichen Parametern abhängig. Dazu gehören vor allem die Lagertemperatur, der Ausgangskeimgehalt bei Lagerungsbeginn, der Grad der Abtrocknung der inneren und äusseren Oberflächen des Tierkörpers sowie die Art der Verpackung.

Die Haltbarkeitsfristen legt der Geflügelfleischproduzent im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht auf der Grundlage von eigenen Haltbarkeitsuntersuchungen fest. Für die Lagerdauer von (tief-)gefrorenem Geflügel, wie Brathähnchen, Truten, Enten oder Gänsen, gelten folgende Richtwerte (Ristic, 1975; Fehlhaber, 2001):

Poulet: bei -18 Grad: 4-6 Monate
Poulet: bei -21 Grad: 12-15 Monate
Poulet: bei -28 Grad: über 18 Monate

Wassergeflügel: bei -18 Grad: 6 Monate

Truten: bei -18 Grad: 7 Monate
Truten: bei -21 Grad: 8 Monate
Truten: bei -28 Grad: 12 Monate

Geflügelfleisch ist grundsätzlich anfällig für Verderb, das gilt auch für gekühltes Geflügel. Der Grund ist, dass ein Teil der Keime tolerant ist gegen Kälte und über eiweisszersetzende Eigenschaften verfügt. Bei +4° C kann sich die Anzahl dieser Bakterien etwa alle 7-8 Stunden, bei 2° C alle 13-14 Stunden und bei 0° C immerhin noch alle 24 Stunden verdoppeln.


Unter den Keimen können auch „Lebensmittelvergifter“ sein, wie Salmonellen, Listeria monocytogenes oder Yersinia enterolitica. Unterbrechungen der Kühlkette sind deswegen besonders riskant: Durch die Vermehrung von Bakterien setzt bei Raumtemperatur schon innerhalb von 4-6 Stunden ein Fäulnisprozess auf der Oberfläche ein.

Weil Bakterien häufig auch in der Tiefe der Muskulatur vorkommen, geht die Keimvermehrung auf der Oberfläche meist mit einer Erhöhung der Keimzahl des tiefer gelegenen Muskelgewebes einher. Gleichzeitig dringen immer mehr Keime von der Oberfläche in die Tiefe vor.

Bei einer Lagertemperatur von +4° C weist die Oberfläche von Geflügelfleisch bereits nach 7-8 Tagen hohe Keimgehalte auf, die mit beginnendem Verderb(Fäulnis) einhergehen. Gekühltes Geflügelfleisch sollte deshalb innerhalb von 5-6 Tagen verbraucht werden. Bei Teilstücken ohne äussere Haut ist die Haltbarkeit um 1-2 Tage verlängert, weil diese Oberflächen meist etwas geringer kontaminiert sind.

Wenn Geflügelfleisch durchgehend bei Temperaturen um 0° C gelagert wird, kann sich die Haltbarkeit um einige Tage verlängern, weil die Verderbnisvorgänge verspätet einsetzen. Durch den Einsatz von Schutzgas mit einem hohen Kohlendioxid-Anteil in der Verpackung von Geflügelfleisch lässt sich die Lagerungsdauer verdoppeln.

Was sollte beim Auftauen beachtet werden?

Verderbniskeime und krankmachende Bakterien, die sich bereits vor dem Gefrieren auf dem Geflügelfleisch befinden, können das Einfrieren, Lagern und Auftauen überstehen. Das Auftauen gefrorenen Geflügels ist daher risikobehaftet. Vor dem Einfrieren können ausserdem mikrobielle Enzyme wie Proteasen und Lipasen gebildet worden sein, die während der Gefrierlagerung aktiv bleiben.

Beim Auftauen von Geflügelfleisch wird der Fleischsaft (vermischt mit abfliessendem Fremdwasser, das im Schlachtprozess aufgenommen wurde) freigesetzt; die Feuchtigkeit auf der Fleischoberfläche steigt. Um einer Anreicherung von Keimen vorzubeugen, sollte das Lebensmittel umgehend zubereitet bzw. verarbeitet werden. Da das Auftauwasser oft krankmachende Keime enthält, muss es beseitigt werden, um Kreuzkontaminationen im Küchenbereich zu vermeiden.


Der Qualitätsverlust des Fleisches ist am kleinsten, wenn Geflügelfleisch unter Kühlbedingungen, z.B. im Kühlraum, aufgetaut wird. Bei diesem schonenden Auftauen wird ein Teil des Fleischsaftes resorbiert. Ausserdem ist die Fleischoberfläche nicht den höheren Temperaturen ausgesetzt, bei denen sich die Keime rasch vermehren können.

Bei +4° C beträgt die Auftauzeit für Hähnchen etwa 12 Stunden, für Enten ca. 22 und für Gänse bis zu 38 Stunden. Bei Raumtemperatur (ca. 20° C) halbieren sich die Auftauzeiten. Am schnellsten taut Geflügelfleisch in der Mikrowelle auf (ca. 30 min für Hähnchen). Wegen der kurzen Auftauzeit kommt es nicht zu einer mikrobiellen Anreicherung. Dafür entsteht mehr Auftauflüssigkeit als bei Kühltemperaturen.



Was passiert, wenn Geflügelfleisch verdirbt?

Die normale Reifung von Geflügelfleisch beginnt damit, dass unmittelbar nach dem Schlachten der im lebenden Muskel im leicht alkalischen Bereich liegende pH-Wert sinkt. Der Grund hierfür ist der Zerfall organischer Phosphorsäureester, vor allem aber die Säurebildung aus den im Muskelgewebe befindlichen Kohlenhydraten, insbesondere dem Glykogen.

Unter stickiger Reifung versteht man dagegen einen stürmischen, enzymatisch bedingten Glykogenabbau, der vorzugsweise in nicht ausgekühltem Fleisch, ohne Beteiligung von Bakterien, abläuft. Die Geflügelhaut nimmt dabei eine schmierige, matte, glanzlose und zuweilen auch graue Farbe an. Ihr Geruch wird aufdringlich sauer. Auch Bindegewebe und Muskulatur riechen säuerlich, muffig-stickig, die Farbe der Muskulatur kann kupferrot werden, ihre Konsistenz ist mürbe und weich. Erste Veränderungen treten an den feuchtesten Stellen auf, z. B. unter dem Flügel, zwischen Bauchwand und Schenkel oder in der Körperhöhle.

Im Gegensatz zur stickigen Reifung, sind bei der Fäulnis immer Mikroorganismen beteiligt. Bereits zu Lebzeiten des Geflügels befinden sich die Keime auf der äusseren Haut, insbesondere im Bereich der Federkiele und sind auch in der Muskulatur anzutreffen. Sie können während der Schlachtung und der damit verbundenen Behandlung u. a. in die Körperhöhle gelangen. Je nachdem, ob eine mehr kälte- oder wärmeliebende Besiedlung mit Keimen vorherrscht und je nach den herrschenden Temperaturen kann es bereits nach eintägiger Lagerung (z. B. bei hohen Temperaturen) zu ersten Fäulniserscheinungen kommen.

Unvollständiges Ausbluten oder eine unsachgemässe Ausschlachtung des Geflügelkörpers können die Entwicklung der Fäulniserscheinungen begünstigen. Erste Anzeichen von Fäulnis sind ein schmieriges Erscheinungsbild des Fleisches, das sich graugrünlich „stumpf“ verfärbt und einen fauligen, später deutlich ammoniakalischen Geruch annimmt.

Stockflecken und Gefrierbrand

An gefriergelagertem Geflügel treten mikrobiell bedingte Veränderungen selten auf. Aber bei unsachgemässer Lagerung des Geflügels beobachtet man schwarze, graue, grüne, auch braune oder weisse Punkte oder Flecken, die u. U. bis in die Unterhaut reichen. Diese Bezirke werden als „Stockflecken" bezeichnet und sind Kolonien kälteliebender Schimmelpilze. Geflügelfleisch, das diese Flecken aufweist, ist verdorben.

Gefrierbrand oder Frostbrand gehört zu den am häufigsten zu beobachtenden Mängeln bei tiefgefrorenem und gefrorenem Geflügel. Es handelt sich dabei um eine besondere Form der Austrocknung des Fleisches. Zunächst sind nur die oberflächlichen Gewebeschichten davon betroffen, die eine schwammartige, strohige Struktur annehmen.

Auch das typische Fleischaroma verliert sich. Solche Veränderungen können nicht rückgängig gemacht werden und sind daher auch noch nach dem Auftauen vorhanden. In gefrorenem Zustand sind sie an verschieden grossen, blassgrauen, meist scharf konturierten Flächen erkennbar, die bei weiterer Lagerung noch an Grösse zunehmen. Bei verpacktem Geflügel finden sich derartige Gefrierbrandflecken vorwiegend an Stellen, an denen das Verpackungsmaterial nicht dicht anliegt oder schadhaft ist.

Auch diese Veränderungen stellen einen „Verderb“ dar, das Fleisch darf nicht mehr angeboten werden. Weil der sensorische Wert von Geflügelfleisch mit Gefrier- oder Frostbrand gemindert ist, sollte derart verändertes Fleisch nicht mehr verkauft werden.

Quelle Text: BFR
Bilder: foodaktuell
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