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Beiträge im Archiv

29.4.2006 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Harmonisierung des Hygienerechts

Seit Anfang des laufenden Jahres ist das neu strukturierte schweizerische Lebensmittelrecht in Kraft. Zweck der Anpassung von 34 Verordnungen ist die Harmonisierung mit den EU-Vorschriften. Es sollen keine technischen Handelshemmnisse durch unterschiedliche lebensmittelrechtliche Bestimmungen bestehen. Für Käse ist dieses Ziel bereits realisiert. Für Fleisch muss es jetzt ohne Verzögerung auf den 1. Januar 2007 erreicht werden, fordert der Metzgermeisterverband VSM.



Das Bilaterale Landwirtschaftsabkommen mit der EU aus dem Jahre 2002 regelt unter anderem die Modalitäten zur Verbesserung des Marktzutritts für Lebensmittel tierischer Herkunft durch den Abbau technischer Hemmnisse. Das Agrarabkommen führt im Anhang eine Liste der Sektoren, in denen die Gleichwertigkeit der Rechtsvorschriften beiderseitig anerkannt ist. Es liegt in der Kompetenz des gemischten Veterinärausschusses EU/Schweiz, diese Liste zu ergänzen, sobald die Schweiz gleichwertige Bestimmungen erlassen hat.

Der Bundesrat hat am 23. November 2005 mit dem Verordnungspaket diese Voraussetzungen auch im Fleischhygienebereich geschaffen. Da im schweizerischen Recht bestimmte Übergangsfristen vorgesehen sind, konnte die Anpassung des Agrarabkommens nicht - wie von uns erhofft - bereits in diesem Jahr realisiert werden.

Das Metzgereigewerbe und die Fleischwirtschaft erwarten jetzt aber mit Bestimmtheit, dass keine weiteren Verzögerungen eintreten und die speziellen Bewilligungsverfahren für Exporte in die EU ab 1. Januar 2007 entfallen. Verschiedene Unternehmen der Fleischwirtschaft haben im Vertrauen auf die Ergänzung des Agrarabkommens darauf verzichtet, das Verfahren für die EU-Zulassung einzuleiten. Ein zusätzlicher Aufschub des längst fälligen Schrittes würde solche initiative Unternehmen und potentielle Exporteure bestrafen.

Bewilligungspflicht für Fleischverarbeiter

Es war allen Beteiligten bewusst, dass der Wegfall der technischen Handelhemmnisse mit der schweizerisch-internen Einführung der Bewilligungspflicht von Verarbeitern tierischer Lebensmittel erkauft werden muss. Das EU-Recht lässt aber Ausnahmen von der Bewilligungspflicht zu, wenn es sich um eine nebensächliche Tätigkeit von geringem Umfang auf lokaler Ebene handelt. Das innerstaatliche Recht definiert die Begriffe.

Die schweizerischen Bestimmungen sind bezüglich der quantitativen Ausnahmeregelung (jährlich 150 Tonnen verarbeitete Tierkörper) akzeptabel. Offen bleibt die geographische Abgrenzung. Wir sind der Auffassung, dass im europäischen Kontext das gesamte Gebiet der Schweiz derart klein ist, dass räumliche Einschränkungen unangemessen sind. Auch Kleinbetriebe agieren nicht mehr nur im eigenen Dorf. Wirtschaft und Verwaltung haben ein gemeinsames Interesse daran, überflüssige Bewilligungsverfahren zu vermeiden.

Schlachttier- und Fleischuntersuchung nicht verteuern

Die schwierigsten Anpassungsprobleme zeichnen sich bei der Schlachttieruntersuchung ab. Die lückenlose Fleischkontrolle der geschlachteten Tierkörper durch den Tierarzt in sämtlichen Schlachtbetrieben war schon immer unbestrittene Praxis. Neu ist hingegen die ausnahmslose Untersuchung der lebenden Tiere durch den Tierarzt vor der Schlachtung. Die Bestimmung ist für Grossbetriebe gedacht und in diesen auch bei uns selbstverständlich.

Bei Schweinen und in dezentralen Kleinbetrieben hingegen sind bis heute Stichproben und Ausnahmen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Anpassung an die neue Situation darf keine betrieblichen Einschränkungen und keine zusätzlichen Kosten für die Kleinschlachtanlagen zur Folge haben. Da insbesondere die Kantone an dezentralen Strukturen und an der Besiedelung des ländlichen Raumes interessiert sind, kann erwartet werden, dass sie ihren Beitrag zur Lösung dieses Problems leisten.

20 Mio Gebühren sind genug

Grundsätzlich ist die Lebensmittelkontrolle gebührenfrei. Die Schlachttier- und Fleischkontrolle macht eine Ausnahme davon. Der Bund setzt den Rahmen mit Höchstgebühren, die von den Kantonen nicht überschritten werden dürfen. Die Höchstgebühren bleiben unverändert, wofür dem Bund Anerkennung zu zollen ist.


Bereits heute liefert die Fleischwirtschaft den Kantonen und Gemeinden schätzungsweise 20 Mio Franken an Gebühren für die Lebensmittelkontrolle ab, die eigentlich kostenlos sein sollte. Diese Summe muss für die Finanzierung der Schlachttier- und Fleischkontrolle in diesem Lande genügen. Wir beobachten die weitere Entwicklung sehr genau. Falls es den Kantonen nicht gelingt, ihre Aufgaben im bestehenden Rahmen zu bewältigen, muss ein interkantonaler Ausgleich im Sinne eines „Gebührenpools“ anvisiert werden.

Gegen neue Gebühren im Lebensmittelgesetz

Die Fleischwirtschaft hat bereits letztes Jahr die Absicht des Bundesrates vehement zurückgewiesen, mit einer Revision des Lebensmittelgesetzes neue Gebühren für die Kontrollen von Schlacht- und Zerlegebetrieben einzuführen. Die Gesetzesrevision wäre Bestandteil der „Agrarpolitik 2011“. Die Botschaft des Bundesrates an das Parlament ist noch nicht bekannt, wird aber in nächster Zeit erwartet.

Der Bericht über das Vernehmlassungsverfahren zeigt jedoch, dass die Fleischbranche in ihrer Opposition nicht allein ist. „Eine bedeutende Zahl der Kantone“ und „ein grosser Teil der Organisationen") hat verlangt, dass von neuen Gebühren abgesehen und im Gegenteil alles unternommen werde, um die Betriebe vor zusätzlichen Belastungen zu bewahren. Wir erwarten jetzt vom Bundesrat, dass er dieses Vernehmlassungsergebnis respektiert und auf eine Ausdehnung der Gesetzesgrundlage zur Erhebung weiterer Gebühren verzichtet.

Neu strukturiertes Lebensmittelrecht

Die Harmonisierung des Fleischhygienerechts mit demjenigen der EU ist unausweichlich und nötig. Wir waren uns aber bewusst, dass die beidseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit nicht nur Vorteile mit sich bringt. Unsere Zielsetzung, gleichzeitig die technischen Voraussetzungen für den Export zu schaffen und auf die gewerblichen Strukturen im Inland Rücksicht zu nehmen, erweist sich heute als realistisch und realisierbar.

Mit Ausnahme der Gebührenproblematik und der organisatorischen Schwierigkeiten bei der Schlachttieruntersuchung sind die Fragen, welche die Kleinbetriebe speziell beeinträchtigen könnten, weitgehend ausgeräumt. Die Bereitschaft unserer Gesprächspartner in Bund und Kantonen, die besonderen Bedingungen in den KMU zu beachten, würdigen wir grundsätzlich positiv.

Referat von Balz Horber (Bild), Direktor des Verbandes Schweizer Metzgermeister, anlässlich der VSM-Medienkonferenz vom 27. April 2006

Weiterlesen: Positive Konsumentenstimmung für Fleisch
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