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Beiträge im Archiv

6.5.2006 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Agrarfreihandel mit EU

Die Fleischbranche fordert eine rasche und umfassende Liberalisierung des Fleischmarktes. Der Übergang zum Freihandel soll mit zeitlich begrenzten Anpassungshilfen erleichtert werden. Ferner sollen die Rahmenbedingungen äquivalent zur EU ausgestaltet werden.



Die Arbeitsgruppe „für eine offensive Agrarpolitik“ unter der Leitung des ehemaligen Direktors des Bundesamtes für Landwirtschaft, Hans Burger, postuliert ein umfassendes Agrarfreihandelsabkommen mit der Europäischen Union. Die Fleischwirtschaft unterstützt diese Initiative und ist der Meinung, dass alle Bereiche der „filière agro-alimentaire“ die Bedingungen des Übergangs zum Freihandel für ihren Sektor abklären sollen.

Wir schätzen die handelspolitische Ausgangslage so ein, dass in nächster Zeit die Grenzen für Agrarprodukte durchlässiger werden. Es besteht dazu nicht nur Druck durch die Doha-Runde der Welthandelsorganisation WTO. Auch die EU wird mit Forderungen an die Schweiz herantreten.

Vielleicht hat man Artikel 1, Absatz 1 des bilateralen Agrarabkommens mit der EU vom 1. Juni 2002 ein bisschen vergessen. Er lautet: „Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.“

Die Evolutivklausel verpflichtet die Partner, die Bemühungen zur Liberalisierung fortzusetzen. Die Frage besteht also nicht darin, ob die Grenzöffnung kommt, sondern wie sie ausgestaltet wird. Wir haben uns deshalb auch mit der zweiten Frage befasst, die sich aus dieser Einschätzung ergibt: Kann eine Liberalisierung in Teilbereichen der Fleischwirtschaft die Lösung sein oder ist ein umfassender Freihandel vorzuziehen?

Umfassende Marktöffnung

Die Fleischbranche kommt zum klaren Schluss, dass eine Teilliberalisierung nur für Verarbeitungsprodukte oder nur für einzelne Fleischerzeugnisse verheerende Folgen hätte, und zwar für die gesamte Wertschöpfungskette - Primärproduktion eingeschlossen. Wir leiten daraus aber nicht eine Abwehrposition ab, sondern plädieren vielmehr für die Vorwärtsstrategie, nämlich für die umfassende Liberalisierung des Fleischmarktes.

Für den Fleischmarkt muss immer ein ganzes Tier verwertet werden, was bedeutet, dass sowohl Frisch- als auch Verarbeitungsfleisch anfällt. Für die unterschiedlichen Fleischstücke – Filet oder Ragout – und noch mehr für die verschiedenen Fleischerzeugnisse – Bündnerfleisch oder Cervelas – bestehen extrem differenzierte Marktverhältnisse.


Werden punktuell nur einzelne Produkte dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt, gerät die Kalkulation des ganzen Tieres unter Druck. Gleichzeitig führt eine Marktspaltung zwischen liberalisierten und gestützten Fleischstücken zu Verzerrungen und damit zu einem Verlust, statt zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.

Grundsätzliche Unterschiede bei Milch- und Käsemarkt

Aus diesen Gründen müssen wir auf die grundsätzlichen Unterschiede zum Milch- und Käsemarkt aufmerksam machen, auch wenn wir es hier wie dort mit Nahrungsmitteln tierischer Herkunft zu tun haben. Bekanntlich wird ab nächstem Jahr der durch die Verkäsungszulage weiterhin gestützte Käsemarkt liberalisiert, während Milch und die übrigen Milchprodukte auch künftig den Grenzschutz geniessen.

Dieses Modell ist auf den Fleischmarkt nicht anwendbar, und zwar nicht nur deshalb, weil es in der Fleischwarenproduktion keine Verarbeitungszulage aus der Staatskasse gibt. Durch eine Marktöffnung allein für Charcuterieartikel würde die gesamte Nachfrage nach Schlachttieren einbrechen: Die Marktöffnung bliebe eine Einbahnstrasse zugunsten des Imports, weil die Rohmaterialpreise, die durch den Grenzschutz hochgehalten sind, keine Ausfuhren von Verarbeitungserzeugnissen erlauben.


Deshalb fordern wir eine die Primärproduktion und Verarbeitung gesamthaft umfassende Lösung. Die Fleischwirtschaftsverbände sind sich dabei der Komplexität der Zusammenhänge bewusst. Die Primärproduktion von Fleisch muss ihrerseits natürlich von den Vorteilen der Liberalisierung profitieren können.

Die durch den Freihandel verbilligten Futtermittel machen die Fleischproduzenten wettbewerbsfähiger. Damit stehen auch Fragen des Ackerbaus zur Diskussion. Branchenübergreifende Abklärungen sind selbstverständlich nötig, dürfen aber keinesfalls dazu führen, dass die Angelegenheit auf die lange Bank geschoben wird.

Rahmenbedingungen und Übergangsregelungen

Die Organisationen der Fleischwirtschaft machen es sich nicht einfach. Wir sind uns bewusst, dass zwei grosse Fragenkomplexe vertieft bearbeitet werden müssen. Die Rahmenbedingungen der ganzen Wertschöpfungskette in der Fleischwirtschaft müssen äquivalent mit denjenigen in der EU ausgestaltet sein. Mit anderen Worten werden die staatlichen Auflagen überprüft werden müssen, um dadurch entstehende Standortnachteile zu vermeiden oder zu beseitigen.

Zweitens werden für Primärproduktion und Verarbeitungsbetriebe zeitlich begrenzte Anpassungshilfen nötig sein. Wir denken einerseits an die Entschädigung der Wertverminderung von Lagerbeständen. Anderseits arbeiten wir an einem Konzept für ein befristetes Investitionsförderungsprogramm, beispielsweise für die Rationalisierung von Arbeitsabläufen oder für den Aufbau von Kooperationen und Betriebszusammenschlüssen.

Marktpotential im Inland besser ausschöpfen

Bei allen Detailfragen, die noch offen sind, dürfen wir die Ziele nicht aus den Augen zu verlieren: Es besteht ein bisher brachliegendes Marktpotential im Inland, das ausgeschöpft werden soll. Gelingt es, die Einkaufstouristen zurückzugewinnen, kann der Inlandkonsum in der Grössenordnung von 10 Prozent gesteigert werden. Darauf deuten die Berechnungen von Coop hin, und auch der internationale Vergleich des Fleischverbrauchs lässt derartige Erwartungen nicht als illusorisch erscheinen.


Gemeinsam mit Unternehmen der Fleischwirtschaft, die über internationale Handelsbeziehungen verfügen, versuchen wir, das Marktpotential im Ausland abzuschätzen. Der Export von Fleischerzeugnissen beginnt auf sehr tiefem Niveau. Er beschränkt sich heute auf rund 4'200 Tonnen, hauptsächlich Bündnerfleisch. Wir schätzen aufgrund bestehender Exportprojekte, dass in einer Startphase unter Freihandelsbedingungen etwa eine Verdreifachung der Ausfuhren möglich sein sollte.

Importe durch Ausfuhren überkompensieren

Diese Exporte der ersten Phase werden die zusätzlichen Importe mindestens kompensieren können. Aufgrund der neu entstanden Handelsbeziehungen, und intensivierter Marketingmassnahmen ist in einer nachfolgenden Periode ein stärkerer Schub zu erwarten. Im Rahmen eines gemeinsamen Exportmarketings für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse werden Synergien genutzt werden können.

Die Fleischwirtschaft appelliert an die Marktpartner der Primärproduktion und an die anderen Sektoren der „filière agro-alimentaire“, in dieser Optik offensiv an die Zielsetzung eines Agrarfreihandels heranzutreten. Es geht nämlich nicht darum, mit statischen Berechnungen aus Preisdifferenzen Einkommensverluste abzuleiten. Das Ziel besteht darin, mit dem Agrarfreihandel neue, dynamische Prozesse auszulösen. Die Fleischwirtschaft ist überzeugt, dass dies nicht nur möglich sondern notwendig ist.


Referat von Ueli Gerber, Geschäftsführer der Suter Viandes SA, Villeneuve, und Vizepräsident der Schweizer Fleisch-Fachverbände SFF (Bild rechts – beim Interview für die Bauernzeitung) am 27.4.2006 und Position von VSM, SFF, Coop-Bell und Migros-Micarna.

Weiterlesen: Fleisch-Konsumtrends
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