foodaktuell.ch
Internetmagazin für die Lebensmittelbranche Sonntag, 05. Mai 2024
Inhalt
Home
Nachrichten
Fleisch & ...
Backwaren & ...
Gastronomie
Über uns, Werbung
Archiv, Suche
Impressum
3.2.2016
Messetipp: IFFA 2016 in Frankfurt

„Fleischindustrie 4.0“ nimmt Fahrt auf
anzeigen...

Partner/Sponsoren

Cash+Carry Angehrn: Frische für Profis an neun Standorten in der Deutschschweiz.
Direkt zur CCA-Website:
www.cca-angehrn.ch


Empfohlene Links:

Fachschule für Bäckerei,
Konditorei, Confiserie:
www.richemont.cc


Fachschule für Metzgerei:
www.abzspiez.ch


Internationale Privat-Fachschule für Koch-Profis: European Culinary Center DCT in Vitznau LU
Deutsch: http://german.dct.ch
English: www.culinary.ch


Internet- und Socialmedia-Auftritte:
www.chrisign.ch







Schweizerischer Bäckerei- und Konditorei-Personal-Verband


Beiträge im Archiv

15.7.2006 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
Druckansicht
Tiergerechtere Haltung

Das vor 25 Jahren geschaffene Tierschutzgesetz, eine Pionierleistung der Schweiz, hat sich im Grundsatz bewährt. Nach mehreren Revisionen wurde die Gesetzgebung nun komplett überarbeitet. Das Ziel ist eine bessere Umsetzung, damit vom Stubenkater bis zum Mastmuni möglichst alle Tiere in der Schweiz artgerecht gehalten werden.



Bereits Mitte der 90er-Jahre stellte die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates Vollzugsdefizite im Tierschutz fest und forderte Verbesserungen (Bild: die Käfighaltung von Hühnern ist in der Schweiz heute schon verboten). Die Situation ist durch verschiedene Massnahmen, auch durch das Verknüpfen von Tierschutzauflagen mit den landwirtschaftlichen Direktzahlungen, inzwischen besser geworden.

Noch bestehende Vollzugsdefizite sollen nun mit dem beschlossenen Tierschutzgesetz und der sich in Anhörung befindenden Verordnung weitgehend behoben werden. Dazu werden insbesondere folgende Pfeiler des Tierschutzes neu eingeführt oder verstärkt:

Ausbildung / Information:

Die Basis für eine tiergerechte Haltung sind informierte Tierhaltende. Dazu werden weitere Ausbildungen obligatorisch. So brauchen neu Personen eine Ausbildung, die Tiere gewerbsmässig halten oder züchten - ebenso Personen, die gewerbsmässig Tiere transportieren, sowie das Schlachthofpersonal, das mit lebenden Tieren umgeht.


Auch Hundehaltende und alle Personen, die Wildtiere halten, müssen sich ausbilden. Die übrigen Heimtierhaltenden sollen mit Informationskampagnen über die tiergerechte Haltung informiert werden. Schon beim Kauf des Tieres muss ihnen künftig schriftlich mitgeteilt werden, wie die Tiere zu halten sind.

Zielvereinbarung / Leistungsauftrag:

Zielvereinbarungen kann der Bundesrat mit den Kantonen treffen, um Schwerpunkte im Vollzug zu setzen. Mit Leistungsaufträgen können Bund und Kantone Firmen und Organisationen in den Vollzug miteinbeziehen, um etwa bei der Kontrolle von Wildtierhaltungen das nötige Fachwissen einzuholen.

Für einen besseren Vollzug sollen auch aufgrund der Erfahrung präzisierte Bestimmungen und die Übernahme von Richtlinien in die Verordnung sorgen. Letzteres gilt grösstenteils für die neuen Kapitel zu Schafen, Ziegen und Pferden. Bei den Bestimmungen in Richtlinien war bislang nie ganz klar, inwieweit diese rechtlich bindend sind. Richtlinien wird es künftig deshalb keine mehr geben. Die Tierschutzverordnung wird aber durch Amtsverordnungen präzisiert, die rechtlich bindend sind.


Die Tierschutzverordnung regelt auch neue Bereiche wie die Zucht. So dürfen künftig nur noch Tiere ohne erblich bedingte Schmerzen, Leiden, Schäden und Störungen im Sozialverhalten gezüchtet werden. Gezüchtete Rassen müssen sich natürlich fortpflanzen können. Zudem sind Tierhaltende verpflichtet, ein unbeabsichtigtes Vermehren ihrer Tiere zu verhindern. Demnach müssen etwa freilaufende Katzen kastriert werden.

Neu sind auch die Bestimmungen zu Fischen, die für FischerInnen wie für FischzüchterInnen gelten. Wissenschaftliche Studien der vergangenen Jahren zeigten, dass Fische leidensfähig sind und möglicherweise auch Schmerzen empfinden können.

Auch SportfischerInnen müssen deshalb künftig über die nötigen Fachkenntnisse verfügen und Fische so schonend wie möglich fangen. Widerhaken werden verboten. Wer professionell fischt oder Fische züchtet, muss eine entsprechende Berufsausbildung vorweisen können. Auch für Zehnfusskrebse enthält die Verordnung neu gesonderte Bestimmungen.


Daneben enthält die Verordnung zahlreiche punktuelle Verbesserungen des Tierschutzes. Beispiele:

Tiere sind generell vor übermässigem Lärm über längere Zeit zu schützen.

Kuhtrainer werden mit einer Übergangszeit von 20 Jahren verboten.

Pferde, Ziegen, Schafe und Mutter- und Ammenkühe dürfen nach Ablauf von Übergangsfristen nicht mehr angebunden gehalten werden.

Schweine müssen sich abkühlen können (Übergangsfrist 15 Jahre).

Hundewelpen dürfen frühestens im Alter von 56 Tagen von der Mutter getrennt werden. Hunde müssen im ersten Lebensjahr ausgebildet werden.

Soziallebende Heim- und Versuchstiere müssen grundsätzlich mit Artgenossen gehalten werden. Dadurch wird etwa untersagt, Wellensittiche einzeln zu halten.

Auch wer Wildtiere zu medizinischen Zwecken hält, braucht künftig eine Bewilligung. Das gilt etwa für Kangalfische zur Behandlung von Schuppenflechten.

Bei gentechnisch veränderten Tieren und Defektmutanten müssen nach deren Produktion allfällige Leiden und Schäden dokumentiert und für eine nachträgliche Güterabwägung gemeldet werden.

Neu müssen alle für Tierversuche gezüchteten Tiere gemeldet werden – und nicht nur jene, die in Versuchen gebraucht werden. Damit lässt sich künftig abschätzen, wie viele Tiere in Forschungsstätten ausserhalb von Versuchen getötet werden müssen.

Tierversuche zur Produktion von gentechnisch veränderten Heim-, Hobby-, Sport-, leistungsstärkeren Arbeitstieren und von Nutztieren zur Luxusgüterproduktion sind verboten. Viele Handlung an Tieren sind neu explizit verboten. Dazu gehört etwa die Sodomie. Bislang war das Verbot nur aus den allgemeinen Tierschutzbestimmungen ableitbar.

Neu sind Mindestanforderungen auch für nicht-bewilligungspflichtige Wildtiere wie Meerschweinchen, Hamster oder Wellensittiche festgelegt.

Die Revision der Tierschutzverordnung hat das Bundesamt für Veterinärwesen zusammen mit insgesamt 25 Arbeitsgruppen aus ExpertInnen der Landwirtschaft, WissenschaftlerInnen, TierschützerInnen und KantonsvertreterInnen seit 2003 erarbeitet. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte November. Das Gesetz und die Verordnung treten frühestens in der zweiten Hälfte 2007 in Kraft.

Text: BVET
Bilder: foodaktuell
__________________________________________

Die Redaktion empfiehlt:

Archiv der Nachrichten

Archiv der Varia-Beiträge

foodaktuell.ch-Newsletter

foodaktuell Journal (Print)

Delikatessen-Führer delikatessenschweiz.ch






Copyright Codex flores, Huobstr. 15, CH-8808 Pfäffikon (SZ)