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12.8.2006 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Technologie für Separatorenfleisch

Moderne Verfahren erlauben zwar eine schonende Gewinnung des Restfleisches an den Knochen, aber dieses fällt nach wie vor unter den Begriff Separatorenfleisch. Der Grad der Veränderung der Muskelfaserstruktur ist für die lebensmittelrechtliche Einstufung unerheblich.



In der Schweiz wird Separatorenfleisch für Lebensmittel gemäss Angaben des Bundesamtes für Veterinärwesen BVET nur noch in geringem Mass eingesetzt. Es hat nicht die gleichen Eigenschaften wie Muskelfleisch: vor allem die Bindefähigkeit ist geringer. Zudem kann Separatorenfleisch nur in feinbrätigen Würsten eingesetzt werden: Es kann kleine Knorpel- oder Knochenteile enthalten, und diese werden beim Herstellungsprozess von feinbrätigen Würsten im Blitz genügend zerkleinert.

Aber Separatorenfleisch von Rindern, Schafen und Ziegen darf nicht für Lebensmittel verwendet werden. Der Grund ist die Lebensmittelsicherheit: früher rentierte nur die Gewinnung von Separatorenfleisch von der Wirbelsäule, aber gerade dort ist eine Verunreinigung mit Rückenmark bzw BSE-Risikomaterial nicht auszuschliessen.

Auch für Separatorenfleisch von Geflügel und Schweinen gibt es Einschränkungen und Kennzeichnungsvorschriften. Einschränkungen bestehen laut BVET, weil rund um exponierte Stellen wie die Wirbelsäule generell eine erhöhte Gefahr einer mikrobiellen Kontamination besteht.

Upgrading bei schonender Gewinnung?

Seit Januar 2006 gilt eine neue Verordnung der Europäischen Kommission, die Separatorenfleisch als ein Erzeugnis definiert, welches auf maschinelle Weise so gewonnen wird, dass sich die Struktur der Muskelfaser auflöst oder verändert.

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wurde kürzlich gefragt, ob dies bedeutet, dass Restfleisch, bei dem die Muskelzelle erhalten bleibt, nicht mehr als Separatorenfleisch eingestuft werde. Dies würde den Herstellern von Separatorenfleisch erlauben, ihre Produkte als Fleisch auf den Markt zu bringen.

Auffassung und Empfehlung des BfR

Das BfR kam nach Klärung der Rechtsvorschriften und technischer Fragen zur Praxis der aktuellen Gewinnung von Restfleisch zu folgender Auffassung: Gemäss Verordnung ist die Art der Gewinnung ausschlaggebend für die Definition von Separatorenfleisch und nicht der Grad der Muskelfaserstruktur-Veränderung.

Separatorenfleisch ist zwar im Endprodukt nicht nachweisbar. Und laut BfR sind keine Untersuchungen bekannt, die beweisen, dass mit hygienisch gewonnenem, gelagertem und transportiertem Separatorenfleisch hergestellte Fleischerzeugnisse in ihrem Nahrungs- und Genusswert schlechter sind als solche Erzeugnisse, die z.B. mit Knochenputzfleisch hergestellt werden. Aber Risiken bei der Lebensmittelsicherheit bleiben bestehen bei der spezifischen Art, wie Separatorenfleisch gewonnen wird.

Separatorenfleisch wird bei einer Sieblochgrösse von ca. drei Millimetern gewonnen. Bei dieser Grösse wird grundsätzlich die Faserstruktur des Fleisches verändert, auch wenn schonende, moderne Verfahren eingesetzt werden. Eine Unterscheidung zwischen Muskelfaser- und Muskelzellstruktur ist für die Einstufung von Separatorenfleisch nicht relevant, da die Verordnung sich ausdrücklich auf Muskelfasern bezieht. Das BfR empfiehlt daher, weiterhin alle Produkte als Separatorenfleisch zu kennzeichnen, bei denen es sich um maschinell abgelöstes Fleisch vom Knochen handelt.

Zur Herstellung von Separatorenfleisch

Separatorenfleisch bezeichnet „Restfleisch“, welches maschinell vom Knochen abgetrennt wird. Dabei werden die Fleischknochen grob zerkleinert und mit hohem Druck durch eine Art Sieb gedrückt. Die Knochen- und Knorpelteile bleiben in den Löchern hängen, Muskulatur, Fett, Bindegewebe können passieren.

Die Anforderungen sind in den vergangenen Jahren an Rohstoffe für Fleischerzeugnisse gestiegen. Grenzwerte für Bindegewebseiweiss in Fleischerzeugnissen erfordern standardisiertes Ausgangsmaterial. Um diese Ausgangsmaterialien wie Magerfleisch, Bindegewebe und Fettgewebe zu bekommen, werden Tierkörper immer stärker manuell zerlegt. Aus den verbleibenden Knochenresten mit anhaftendem Fleisch wird das Separatorenfleisch gewonnen. Aber Hersteller von Ausgangsmaterialien halten die Bezeichnung „Separatorenfleisch“ aufgrund des technischen Fortschritts nicht mehr für angemessen.

Während noch vor einiger Zeit hohe Abpressdrücke Kalzium- und Sehnenanteile im Separatorenfleisch verursachten, erlauben nach Herstellerauffassung moderne Verfahren eine schonende Gewinnung des Restfleischanteils.

In traditionellen Zerlegungsbetrieben wird das Restfleisch von Rinder- und Schweineknochen überwiegend mit der Hand abgetrennt. Es handelt sich dabei um knochennahes Fleisch von der Wirbelsäule und dem Brustkorb, welches durch manuelles Schieren der grob ausgelösten Knochen – dem so genannten Knochenputz – gewonnen wird und immer schon verschiedenen Fleischerzeugnissen zugesetzt wurde.

In modernen Zerlegungsbetrieben wird häufig anstelle des Schiermessers eine motorgetriebene rotierende Rundklinge (Whizzardgerät) oder in grösseren Betrieben ein Separator verwendet. Letztere wurden entwickelt, da sie weit effektiver als Schiermesser und rotierende Rundklingen Restfleisch von grob entbeinten Knochen ablösen können.

Hygienische Aspekte

Bei einem Grossteil der zerlegten Tierkörper, die als Ausgangsmaterial für die Separatorenfleischgewinnung vorgesehen sind, handelt es sich nicht um frisch geschlachtetes, sondern gefrorenes Material. Das Fleisch wird bei diesem vor dem Zerlegen erforderlichen und unter Umständen mehrtätigen Auftauvorgang, für den die Zerlegungsbetriebe grösstenteils keine klimatisierten Auftauanlagen besitzen, hygienisch stark belastet.

Ebenso ist unter hygienischen Gesichtspunkten kritisch, wie Knochen, die nicht von Gefrierfleisch stammen, unter den handelsüblichen Bedingungen aufbewahrt werden. Die Haltbarkeitsdauer von Separatorenfleisch, welches von Röhrenknochen stammt, kann ausserdem infolge des damit verbundenen erhöhten Lipidanteils reduziert sein.

Besondere hygienische Probleme birgt auch der Einsatz von fleischhaltigen Kopfknochen, Schweineschwänzen und Gliedmassenenden, die mit grösseren Anteilen an lymphatischen Geweben und einem höheren Anteil an Abszessen behaftet sein können und zudem schwer zu reinigen sind. Artikel 2 der EWG-Frischfleischrichtlinie nahm daher Kopf- und Röhrenknochen, Gliedmassenenden unterhalb des Karpal- und Tarsalgelenkes sowie Schweineschwänze von der Verwendung für Separatorenfleisch aus.

Nachteile der Ausbeute-Maximierung

Die Ausbeute, die den Anteil des Fleischseparates am Gesamtmaterial beschreibt, hängt von der Art der Knochen und deren Vorbehandlung (wie z.B. Zerkleinerungsgrad der Knochen) sowie der Einstellung des Separators ab. Ein höherer Zerkleinerungsgrad erhöht in der Regel auch den Anteil an Knochenpartikeln im Separatorenfleisch. Knochen mit hohem Restfleischanteil liefern eine höhere Ausbeute als fleischarme Knochen. Auch bei schlachtwarmem Fleisch lässt sich eine höhere Ausbeute erzielen als bei aufgetautem.

Weiterhin ist mit einem höheren Pressdruck sowie einer grösseren Lochweite des Separators eine grössere Fleischausbeute möglich. Jedoch erhöht sich dadurch auch der Anteil an Knochenpartikeln im Separatorenfleisch. Der umgangssprachlich eingebürgerte Name „3- mm-Fleisch“ rührt offenbar von der Sieblochgrösse der Separatoren her.

Separatorenfleisch kann ausserdem gewonnen werden, indem Fleischknochen mit Eis und Kochsalz vermengt und anschliessend das Fett und Bindegewebe abzentrifugiert werden. Das gewonnene Separatorenfleisch sieht aufgrund des hohen Fremdwasseranteils wie ein flüssiges Fleischhomogenat aus.

Die beschriebenen Techniken werden auch für die Gewinnung von Separatorenfleisch aus Geflügel benutzt. Unabhängig von der Art der Gewinnung des Separatorenfleisches ist die Herkunft von bestimmten Knochen nicht mehr erkennbar. Eine unzulässige Verwendung von Knochen, die den spezifizierten Risikomaterialien zugeordnet werden, kann daher anhand der Produktbeschaffenheit nicht mehr nachgewiesen werden.

Desintegration der Muskelfaser?

Eine Muskelfaser bezeichnet eine funktionelle Untereinheit des Muskels, die sich zu grösseren Zellverbänden, den Muskelfaserbündeln, zusammensetzen. Muskelfasern können je nach Lage und Funktion mehr als 10 cm lang sein und einen Durchmesser von ca. 10 μm und maximal 100 μm haben. Muskelzellen existieren nur bei Herz- und glatter Muskulatur, während Muskelfasern sich aus (mehreren bis zahlreichen) Myoblasten zusammensetzen.

Bei der mechanischen Ablösung der Muskelfasern vom Knochenfleisch wird davon ausgegangen, dass sich auch die Muskelfaserstruktur auflöst oder zumindest verändert. An der Definition von Separatorenfleisch der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 geht somit eine Argumentation vorbei, ob die „Muskelfaserstruktur“ bei der Separatorenfleischgewinnung verändert oder gar aufgelöst wird.

Zweifellos bleibt bei Restfleischanteilen, die durch niedrige Drücke von den Knochen abgelöst werden, die Muskelzellstruktur eher erhalten als bei Restfleischanteilen, die unter Hochdruck abgepresst werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es je nach Technologie und Einstellung der Geräte fliessende Übergänge gibt.

Eine rechtsrelevante Abgrenzung zwischen Separatorenfleisch mit veränderter Muskelfaserstruktur und auf ähnliche Weise hergestelltem Fleisch, bei dem aber die Muskelzellstruktur erhalten bleibt, kann somit kaum getroffen werden.

„Schonend“ gewonnenes Separatorenfleisch wird – anders als Hackfleisch – nicht geschnitten oder gewolft, sondern auf unterschiedliche Weise vom Knochen abgelöst. Da der Grad der Muskelfaserveränderung für die Abgrenzung von Separatorenfleisch nicht ausschlaggebend ist, bietet sich auch kein Vergleich mit Hackfleisch an. (Quelle: BfR)

Weiterlesen: Separatorenfleisch rechtlich betrachtet
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