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Beiträge im Archiv

2.9.2006 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Frisch sei der Fisch

Die kantonalen Labors Basel untersuchten Frische und Schwermetallgehalte von Fischen. Sie beanstandeten nur eine von 31 Proben. Grund: zu viel giftiges Cadmium.



Die kantonalen Labors Basel untersuchten Fische und prüften dabei mehrere Kriterien von der Frische über die Kontamination bis zur Deklaration. Folgende Fragen stellten sich den Vollzugsbehörden:
Sind die Fische frisch oder enthalten sie bereits beträchtliche Mengen an Histamin, was auf einen mikrobiellen Verderb hindeutet.
Sind sie mit Schwermetallen belastet?
Stimmen die deklarierten oder vom Verkaufspersonal mündlich genannten Fischarten?
Entsprechen die Deklarationen auf der Etikette den gesetzlichen Vorschriften?

Im Kanton Basel-Stadt wurden 31 Fische erhoben. 10 Fische lagen vorverpackt im Ladenregal, 11 Proben wurden über die Theke verkauft, und 10 Proben wurden in Restaurant- oder Hotelküchen erhoben.

Bei den Fischarten handelte es sich vor allem um die als Konserven verkauften Fische Sardinen (5), Sardellen (4) und Thunfisch (2). Es wurden aber auch Fischfilets diverser anderer Tierarten erhoben: Dorsch, Felchen (2), Egli (2), Flunder, Forellen (2), atlantischer Heilbutt, Kabeljau, Lachs, Pangasius, Papagaienfisch, Rotzunge, Rotbarbe, Scholle, Saibling, Seelachs, und Zander (2).

Ergebnisse und Massnahmen

Der Histamingehalt lag maximal bei ca. 75 mg/kg, meist aber bei rund 10 mg/kg. Der Toleranzwert von 100 mg/kg als Verderbnisindikator wurde somit in keinem Fall überschritten.

Der Blei- sowie der Quecksilbergehalt lag bei allen Fischen unterhalb des Grenzwertes. Ein Sardellenfilet enthielt 0.197 mg/kg Cadmium und überschritt damit den Grenzwert von 0.1 mg/kg. Die Ware durfte ab sofort nicht mehr verkauft werden und wurde mit Beschlag belegt. Die Schwermetallbelastung scheint bei Fischen das grösste Problem zu sein. Diesbezügliche Kontrollen sind weiterhin erforderlich.


Die Tierarten der Fischfilets konnten bestätigt werden. Sogar der Papagaienfisch (Bild) war ein Papagaienfisch!

Bei den Konserven, welche bei der Herstellung stark erhitzt wurden, sind erfahrungs- und erwartungsgemäss die Identifikations-Analysen sehr schwierig oder unmöglich. Erstaunlicherweise konnten doch 3 Sardinen und 3 Sardellen identifiziert und bestätigt werden.

Die allgemeinen Deklarationsvorschriften wurden eingehalten.

Gesetzliche Grundlagen

In der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV) sind die Höchstmengen für Histamin festgelegt: Für Fische, die einem enzymatischen Reifungsprozess in Salzlösung unterzogen wurden (z.B. Sardellen-Konserven), liegt der Toleranzwert bei 200 mg/kg und der Grenzwert bei 500 mg/kg. Für die übrigen Fische gilt als Verderbnisindikator ein Toleranzwert von 100 mg/kg und ein Grenzwert von 500 mg/kg.

Für die vorverpackten Lebensmittel gelten allgemein die Deklarationsvorschriften gemäss Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) Art. 26 und gemäss Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LKV) Art. 2 bis 21.

Gemäss LGV Art. 10 Abs. 1 müssen sämtliche Angaben auf der Verpackung der Tatsache entsprechen. Gemäss LGV Art. 27 gilt dies sinngemäss auch für den Offenverkauf. Die Information kann dann z.B. durch mündliche Auskunft gewährleistet werden.

Ausgangslage

Wer Fisch kauft und verzehrt, will sicher sein, dass die Ware frisch ist, dass das Tier keine Rückstände von Blei, Cadmium oder Quecksilber enthält, und dass die Tierart korrekt deklariert ist. Die Frische ist vor Verzehr nur begrenzt wahrnehmbar, die Schwermetallbelastung kann der Konsument nicht selbst erkennen, und auch bei der Tierart wird es schwierig, wenn man nur eine kleine Tranche, nämlich das Filetstück vor sich hat. Nicht einmal der farbenprächtige und bunt schillernde Papagaienfisch ist in dieser Form zu erkennen. (Medienmitteilung KL BS)
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