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30.9.2006 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Good news: Fleisch ohne Rückstände

Kantonale Labors untersuchten Rind- und Schweinefleisch auf Tier-Beruhigungsmittel: Sie fanden keine Rückstände. Auch beim Umgang mit Antibiotika herrscht Sorgfalt: Inspektionen in Tierarztpraxen zeigten, dass die meisten Bestimmungen gut umgesetzt werden.



Vereinzelt wurden in der Vergangenheit Beruhigungsmittel bzw. deren Metaboliten in Schlachttieren gefunden. So berichtete das Kantonale Laboratorium Zürich von zwei Fällen, in denen Azaperol gefunden wurde. In einer gemeinsamen Kampagne analysierten nun die Kantonalen Laboratorien Aargau und Basel-Stadt Tier-Beruhigungsmittel in Rind- und Schweinefleisch.

Ziel war es zu klären, ob durch den Einsatz von Beruhigungsmitteln Rückstände im Schlachtfleisch nachweisbar sind. Als Ergänzung zu den Proben aus dem Schlachthof wurden auch Fleischproben im Offenverkauf erhoben.

Sämtliche Proben stammten aus inländischer Produktion. Die 15 Proben vom Schlachthof stellte das Amt für Verbraucherschutz des Kantons Aargau in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Veterinäramt zur Verfügung. Die beprobten Schlachttiere stammten aus insgesamt 7 Kantonen.

Resultate: Keine der erhobenen Proben wies Rückstände der untersuchten Wirkstoffe noch deren Metaboliten auf (< 5 µg/kg). Aufgrund der erfreulichen Ergebnisse sind keine Massnahmen notwendig. Offensichtlich werden die Beruhigungsmittel fachgerecht am Schlachttier angewendet. Rückstände im Schlachtfleisch werden daher nur selten gefunden.

Hintergrund zu den Beruhigungsmitteln

Schlachttiere aus der Freilandhaltung stehen beim Transport zum Schlachthof und vor der Schlachtung unter erheblichem Stress. Bei kräftigen Tieren, wie Rinder und Schweine, kann dies zu einer Gefahr für alle Personen werden, die mit diesen Tieren umgehen müssen.

Insbesondere Schweine sind stressanfällig, was zu einer gewissen Mortalität während dem Transport führen kann. Zudem wird eine Qualitätseinbusse beim Schlachtfleisch befürchten, wenn die Tiere unter Stress gelitten haben.

Aus diesen Gründen werden den Schlachttieren Beruhigungsmittel (Tranquilizer) wie Stresnil (Wirkstoff Azaperon), Chlorpromazin oder der ß-Blocker Xylazin verabreicht. Auch wenn der Abbau der Wirkstoffe innerhalb von Stunden erfolgt, kann es aufgrund der Verabreichung kurz vor dem Schlachten zu unerwünschten Rückständen im Fleisch kommen.

Tranquilizer gehören zur Gruppe der Psychopharmaka, sind also Arzneimittel, die Einfluss auf das Zentralnervensystem nehmen. Die Anwendung von Chlorpromazin ist bei Tieren, die zur Lebensmittelgewinnung dienen, verboten. Als Ersatz-Beruhigungsmittel dient Acepromazin, welches potenter und länger wirksam ist. (Medienmitteilung KL BS)

Umgang mit Antibiotika

Auch im Umgang mit Antibiotika herrscht Verantwortungsbewusstsein: Antibiotika dürfen in Schweizer Ställen nur noch unter strengen Auflagen eingesetzt werden. Dafür sorgt die 2004 in Kraft gesetzte Tierarzneimittelverordnung. Zwei Jahre nach der Einführung zieht das Heilmittelinstitut Swissmedic eine positive Bilanz.

Die ersten Inspektionen in Tierarztpraxen hätten gezeigt, dass die meisten Bestimmungen gut umgesetzt würden. Landwirte und Tierärzte seien sich ihrer Verantwortung bewusst, schreibt Swissmedic laut der Presseagentur SDA.

Die Verordnung soll das Vertrauen der Konsumenten in die Sicherheit von Lebensmitteln stärken. Es gelte aber weiterhin, unzulässige Rückstände von Arzneimitteln in Lebensmitteln und die Bildung von Antibiotikaresistenzen zu vermeiden.

Unter der neuen Verordnung dürfen Arzneimittel für Nutztiere nur abgegeben werden, wenn eine Tierärztin oder ein Tierarzt den Gesundheitszustand der Bestände kennt. Ausnahmen sind möglich, wenn die Veterinärperson die Herden regelmässig betreut und überwacht und eine Vereinbarung mit den Landwirten abgeschlossen hat. Zudem müssen alle Behandlungen aufgezeichnet werden. (Quelle: SDA, LID)
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