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21.4.2007 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Tier-Transitverbot bleibt

Das geltende Verbot, Klauentiere auf der Strasse durch die Schweiz hindurch zu fahren, bleibt zumindest vorderhand bestehen. Trotzdem ist der Schweizer Tierschutz (STS) mit den bundesrätlichen Transitverbot-Beschlüssen nur bedingt zufrieden.



Aus Gründen des Tierschutzes hat der Bundesrat das Verbot, Klauentiere auf der Strasse durch die Schweiz hindurch zu fahren, am 18. April neu in der Tierschutzverordnung verankert. In den Gesprächen mit der EU werde sich die Schweiz für eine Beibehaltung des ursprünglich wegen Tierseuchengefahr erlassenen Verbotes einsetzen, versicherte der Bundesrat zudem.

Ursprünglich hatte er das Verbot aus der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten kippen wollen. In der Vernehmlassung hatte dies jedoch eine Protestwelle ausgelöst. Der Bauernverband, Suisseporcs, der Schweizer Tierschutz STS und andere Vereinigungen waren überzeugt, dass der Tierverkehr ein Hauptfaktor bei der Ausbreitung von Tierseuchen sei. Der STS ist mit den bundesrätlichen Beschlüssen zur Tiertransporten nur bedingt zufrieden. (Quelle: LID)

STS-Stellungnahme zum Bundesratsbeschluss

Im Rahmen des bilateralen Landwirtschaftsabkommens EU-Schweiz hat der Bundesrat beschlossen, das Transitverbot für Klauentiere neu in der Tierschutzverord-nung zu verankern. Der Schweizer Tierschutz STS begrüsst das Transitverbot für Klauentiere in der Tierschutzverordnung, warnt aber vor übertriebenen Hoffnungen. Denn wegen des weiterhin bestehenden, massiven Druckes der EU auf den Bundesrat, die quälerischen Langzeit-Schlachttiertransporte durch unser Land führen zu wollen, steht das Verbot auf sehr wackligen Füssen.

Entrüstet zeigt sich der STS über die Abschaffung der tierärztlichen Grenzkontrollen. Konnten hier bisher Schweizer Veterinärexperten die Tiergesundheit und das Tierwohl der importierten Tiere überprüfen und sofort Massnahmen einleiten, verlässt sich die Schweiz inskünftig auf die ausgestellten Veterinärdokumente der EU-Länder.

Mit Blick auf die tierschutzwidrigen Tiertransporte und die verschiedenen Gammelfleischskandale in der EU wird mit der Aufhebung des grenztierärztlichen Dienstes dem Tierwohl und der Lebensmittelsicherheit ein Bärendienst erwiesen. (Medienmitteilung STS).

Marcel Falk, Sprecher des Bundesamtes für Veterinärwesen BVET, widersprach gegenüber der Nachrichtenagentur SDA dem STS. Es sei ein neues System mit Kontrollen vom Herkunftsbetrieb bis zum Schweizer Bauernhof geschaffen worden. Dieses sei ebenso sicher wie das alte System. Zudem verlasse man sich auch in Zukunft nicht nur auf die Veterinärdokumente aus der EU. Neu würden die importierten Tiere aber von den Kantonstierärzten und nicht mehr an der Grenze kontrolliert. (Quelle: LID, SDA)

Weiterlesen: Tiere schonend transportieren
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