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Beiträge im Archiv

27.4.2007 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Auswirkungen des Agrar-Grenzschutzes

Die staatlichen Rahmenbedingungen, die mit Blick auf den Aussenhandel konzipiert sind, beeinflussen immer stärker auch den auf den Binnenmarkt ausgerichteten Teil der Fleischbranche. Der agrarpolitische Grenzschutz wirkt sich zunehmend negativ aus. Ein Abbau der technischen Handelshemmnisse wird begrüsst, doch sind noch Verbesserungen erforderlich. Punktuelle zolltarifarische Korrekturen sind ungenügend - eine grundlegende Neuorientierung ist unausweichlich. Referat von SFF-Direktor Balz Horber an der Medienorientierung vom 26.4.2007.


Schweizer Wurstspezialitäten finden im Ausland Anklang ausser beim Preis. Bild: Exportprodukte der Berner Metzgerei Meinen.

98,5 Prozent der Inlandproduktion von Fleisch wird im Inland verkauft. Nur 1,5 Prozent findet den Weg in den Export, glücklicherweise mit steigender Tendenz. Der Grenzschutz hat zu einer eigentlichen Abschottung der Fleischbranche vom Ausland geführt, deren Nachteile immer deutlicher sichtbar werden. Fortschritte bei der Ausgestaltung der Regeln, welche aufgrund der Beziehungen zum Ausland aufgestellt werden, bestehen zwar. Sie müssen aber weiter ausgebaut werden.

Fleischhygienerecht mit der EU harmonisiert

Seit dem 1. Januar 2007 ist die Gleichwertigkeit des Fleischhygienerechts der EU und der Schweiz beidseitig anerkannt. Mit der Harmonisierung der produktbezogenen Vorschriften und betrieblichen Zulassungsbedingungen sind die technischen Handelshemmnisse weitgehend beseitigt. Kantonale Bewilligungen von fleischverarbeitenden Betrieben ersetzen die bisherigen EU-Exportzulassungen. Der Schweizer Fleisch-Fachverband SFF hat die sogenannte „Äquivalenz“ der lebensmittelrechtlichen Vorschriften seit Jahren gefordert und ist heute befriedigt, dass dieses Zwischenziel erreicht worden ist.

Gleichzeitig haben wir von Anfang an darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Übernahme des EU-Hygienerechts sorgfältig auf die Gewerbetauglichkeit der Bestimmungen zu achten ist, wozu das Gemeinschaftsrecht durchaus die Möglichkeit gibt. Diesbezüglich sind noch einige Punkte offen und müssen mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse der gewerblichen Kleinbetriebe gelöst werden. Es betrifft dies vor allem die Organisation und Finanzierung der Schlachttieruntersuchung in dezentralen Kleinschlachtanlagen und die Gebühren für die Lebensmittelkontrolle bei der Fleischgewinnung.

Freier Warenaustausch unter Gewerbetreibenden

Aus europäischer Sicht ist jeder Warenverkehr unter schweizerischen Gewerbetreibenden selbstverständlich „lokaler“ Natur. Wenn der Handel in beschränktem lokalem Umfang stattfindet, nur geringe Mengen ausgetauscht werden, keine Lieferung über die Landesgrenze erfolgt und das Produkt nicht weiterverarbeitet wird, soll auf eine Bewilligung verzichtet werden können. In Oesterreich beispielsweise gibt eine Lieferung von Wien nach Bregenz für sich allein keinen Anlass für die Bewilligungspflicht eines Metzgereibetriebes.

Wir fordern diese Erleichterung auch für unsere Gewerbetreibenden ein. Es kann nicht sein, dass die Beseitigung der technischen Handelshemmnisse im grenzüberschreitenden Verkehr dazu führt, dass der Austausch von Wurstspezialitäten unter Metzgerkollegen – Saucisson vaudois gegen St. Galler Kalbsbratwurst – je eine Waadtländer und St. Galler Betriebsbewilligung erforderlich macht. Es handelt sich um eine reine Frage der Umsetzung einer EU-Vorschrift, die mit der einheitlichen Interpretation durch die kantonalen Vollzugsbehörden gelöst werden kann. Diese unsere Forderung ist sicher nicht überrissen.

Hohe Kosten des agrarpolitischen Grenzschutzes

Besonders einschneidend ist die Belastung der Fleischbranche, die sich aus der Versteigerung der Importzollkontingente ergibt. Im Jahre 2006 wurden die Einfuhrrechte von rund 49'000 Tonnen versteigert, die der Bundeskasse einen Erlös von 122,8 Mio Franken einbrachten – und der Fleischbranche die entsprechenden Kosten verursachten. Bekanntlich wurden 2005 ein Drittel und 2006 zwei Drittel der Zollkontingente versteigert. Im laufenden Jahr 2007 ist die Übergangsperiode abgeschlossen. Das Versteigerungsverfahren wird vollumfänglich angewendet.

Aufgrund der Erfahrung rechnen wir damit dass diese Belastung der Fleischbranche, die wir als „Sondersteuer“ oder „Zusatz-Zoll“ empfinden, im laufenden Jahr 180 Mio Franken betragen wird. Allerdings ist zu betonen, dass in diesen Zahlen die Versteigerung der Importrechte für Wurstwaren, die schon seit einigen Jahren erfolgt, eingeschlossen sind. Trotz dieser steigenden Belastung ist es aber keineswegs so, dass die Einfuhren zugenommen hätten. Sie blieben 2006 ziemlich konstant. Der Anteil der Inlandproduktion am Konsum beträgt beim Schweinefleisch 95, Rindfleisch 84 Prozent, beim Lammfleisch, das weniger ins Gewicht fällt, 42 und beim Geflügel 47 Prozent.

Zoll-Disparitäten im Import von Rohprodukten und Verarbeitungserzeugnissen

Besondere Probleme mit den Aussenhandelsregelungen haben die Trockenfleisch-Fabrikanten. Dies ist sehr störend, weil sie in langjähriger Aufbauarbeit mit viel Wissen ein exportfähiges Produkt entwickelt haben. Der Import des fertig im Ausland verarbeiteten Konkurrenzproduktes ist – gemessen am Grosshandelspreis – mit etwa 40 Prozent Zoll belastet. Das Rohmaterial zur Verarbeitung im Inland aber mit 90 Prozent. Das Rohprodukt ist also stärker geschützt als die Inlandverarbeitung.


Das Eidgenössische Finanzdepartement hat diese Disparität mit Wirkung auf den 1. April 2007 gemildert, aber nicht beseitigt. Unverändert besteht hingegen das Problem, dass sich schweizerische Trockenfleischexporteure für das im Inland veredelte Fleisch mit Rohmaterial aus Europa eindecken müssen, wogegen die italienischen Konkurrenten die Vorteile brasilianischen Rindfleisches nutzen können.

Veredelungsverkehr als willkommene Hilfe

Diese Beispiele werden vielleicht als technische Details empfunden, die nicht so stark interessieren. Sie illustrieren aber die zunehmenden Schwierigkeiten, die sich aus den komplizierten und restriktiven Bestimmungen an der Grenze ergeben. Punktuelle Verbesserungen sind sehr schwierig durchzusetzen und bleiben immer Flickwerk.

Dies trifft auch auf den aktiven Veredelungsverkehr zu, der per 1. Juli 2007 mit dem Inkrafttreten des neuen Zollgesetzes erleichtert wird. Exporteure, die in Fleischerzeugnissen verarbeitetes Schweizer Fleisch im Ausland verkaufen, können sich auf Gesuch im Ausland mit Importware gleicher Menge, Beschaffenheit und Qualität eindecken. Es handelt sich um eine sehr willkommene Neuerung, welche die Exportpreiskalkulation entlastet, aber ein kompliziertes Administrativ- und Kontrollverfahren erfordert.

Exportpioniere trotz widriger Umstände in Aktion

Trotz dieser widrigen Umstände befasst sich eine zunehmende Zahl von Fleischwirtschaftsbetrieben mit den Fragen des Exports. Insgesamt ist der Export auf tiefem Niveau um 2 Prozent angestiegen. Bei Produkten aus Rinds- und Schweinefleisch, also bei klassischen Wurstwaren sieht die Bilanz mit einem Zuwachs von 6 Prozent auf gut 3'800 Tonnen etwas besser aus. Wurstwarenspezialitäten finden auf ausländischen Märkten durchaus Interessenten. Schwierigkeiten bereitet aber die Preisgestaltung im Ausland infolge unserer hohen Kosten.

Anders als bei Schokolade oder Käse müssen Fleischwarenexporteure ohne einen Ausgleich des Rohstoffpreishandicaps und ohne eine Verbilligung des inländischen Rohmaterials, das verarbeitet wird, auskommen. Dennoch gelingt es einer Reihe von Exportpionieren, auf ausländischen Märkten Fuss zu fassen. Ihre Erfahrungen sind sehr wichtig und müssen inskünftig von einer breiteren Gruppe genutzt werden. Wir sehen also durchaus Fortschritte, der grosse Befeiungsschlag für bessere Rahmenbedingungen steht aber noch aus.

Text: Balz Horber (Bild), Direktor des Schweizer Fleisch-Fachverbandes SFF. Referat anlässlich der Jahres-Medienorientierung vom 26.4.2007. Bilder: foodaktuell

Weiterlesen: Traitafina macht Mut zum Export in die EU
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