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6.9.2008 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Seuchenprävention oder Papierkrieg?

Der Staat möchte die Schweine besser unter Kontrolle haben. Er sieht vor, dass die Bauern ihre Tiere zentral registrieren, ähnlich wie es beim Rindvieh seit Jahren der Fall ist. Die Schweinehalter sehen den Sinn nicht und klagen über unnützen Arbeitsaufwand.




Für jedes Schwein nicht nur eine Ohrmarke, sondern einen Eintrag im Zentralregister: Das ist den Schweinehaltern zu viel.


Der Lebensweg eines Rindviehs wird genaustes dokumentiert. Wo ist es geboren, welcher Bauer hat es aufgezogen, in welchem Stall gab es Milch und wann wurde es zur Schlachtbank geführt? All dies wird in der Tierverkehrsdatenbank, kurz TVD genannt, aufgezeichnet. Ihren Ausweis trägt jede Kuh ständig bei sich: Die gelben Ohrmarken.

Auch ein Schwein trägt diese Marken. Darauf stehen die Nummer des Betriebes auf dem es geboren wurde und seine Personalnummer. Kommt eine Sau in den Schlachthof, kann so ohne Probleme zurückverfolgt werden, wo sie zur Welt gekommen ist. Wo sich das Tier allerdings in seinem Leben überall aufgehalten hat, kann so leicht niemand sagen. Denn anders als die Rindviehmäster und Milchbauern müssen die Schweinehalter ihre Tiere und deren Werdegang nicht öffentlich melden, sondern nur die Begleitdokumente der vorgenommenen Transporte aufbewahren.

Ein Zustand, der sich nach dem Willen des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) bald ändern soll: "Wir wollen auch bei den Schweinen eine eindeutige Tieridentifikation haben, ähnlich wie die EU", sagt der BVET-Sprecher Marcel Falk. Deshalb hat das BVET in der Anhörung zur Revision der Tierseuchenverordnung vorgeschlagen, die Tierhalter sollen künftig innerhalb dreier Arbeitstage die Anzahl Schweine, die neu in den Stall gekommen sind, der Tierverkehrsdatenbank melden. Verstorbene Tiere sollen nach den Plänen des BVET innert 30 Tagen gemeldet werden.

Das sind Forderungen, die den Schweinezüchter und SVP-Nationalrat Marcel Scherer aus dem zugerischen Hünenberg in Rage bringen: "Einmal mehr übt sich das BVET in Übereifer gegenüber der EU. Wir bewirtschaften 500 Muttersauen. Jede Woche kommen 250 Ferkel auf die Welt und etwa gleich viele werden weiterverkauft, einzelne verenden. Ich müsste also jeden Monat 2'000 Einzeltiermeldungen vornehmen. Dasselbe müsste auch jeder Mastbetrieb und schlussendlich jeder Vermarkter ebenfalls melden. Das wäre mit einem unendlichen Aufwand für die Betriebe, für die Amtstuben bei den Kantonen und beim Bund verbunden!"

Auch Felix Grob, Geschäftsführer des Schweizerischen Schweinezucht- und Schweineproduzentenverbandes Suisseporcs, sieht hinter der geplanten Meldepflicht viel Arbeit, aber keinen Nutzen. Das sei Quatsch, findet hingegen Christian Beglinger, Geschäftsführer der Tierverkehrsdatenbank. "Die Meldungen der Geburten und Abgänge an die Datenbank geben nicht viel zu tun, sind aber wichtig in der Prävention und im Kampf gegen Tierseuchen."



Es braucht nichts Neues

Grob bestreitet dies: "Das heutige System ist völlig ausreichend. Es ist unsinnig, Aufwand für etwas zu betreiben, das niemandem etwas nützt und nur Kosten verursacht! Tierseuchen haben in den seltensten Fällen etwas mit einer Geburt oder einer Verendung zu tun." Und wenn ein Betrieb unüblich viele Abgänge habe, sei es in seinem ureigenen Interesse, zusammen mit dem Tierarzt rasch eine Lösung zu finden. "Sollte ein Tierarzt eine Seuche diagnostizieren, ist er zur Meldung an den Kantonstierarzt verpflichtet. Dieser Weg der Tierseuchenbekämpfung ist wesentlich schneller und effizienter als die Meldung der Geburten und Abgänge an die TDV."

Schweinezüchter Scherer doppelt nach: "Unter dem Stichwort Sicherheit lassen sich solche unverhältnismässigen Neuauflagen nicht rechtfertigen. Die Schweizer Landwirtschaft muss laut Bundesrat in nächster Zeit konkurrenzfähiger wenden. Da stehen die stetigen Verschärfungen der Verordnungen absolut quer in der Landschaft!" Niemand brauche eine Änderung. Wenn so lange keine Seuche mehr ausgebrochen sei, werde dies auch morgen und übermorgen nicht der Fall sein.

Christian Beglinger von der Tierverkehrsdatenbank hat für solchen Optimismus wenig übrig. Eine Seuche könne jederzeit und überall ausbrechen. Die Schweinehalter würden da auf Eis tanzen, wenn sie so daherredeten, meint er.

Wer exportieren will, muss registrieren

Beim Bundesamt für Veterinärwesen hat man bei den Diskussionen rund um die Meldepflicht der Schweine aber nicht nur eventuelle Seuchen im Hinterkopf, sondern auch den EU-Markt: "Man arbeitet seit Jahren daran, den EU-Markt für Schweizer Landwirtschaftsprodukte zu öffnen. Eine Voraussetzung dafür sind gleichwertige Tierseuchenbestimmungen auf beiden Seiten. Die EU sieht eine zentrale, elektronische Registrierung aller Schweinehaltungsbetriebe vor und die Erfassung aller Tierverschiebungen und Halterwechsel." In der Schweiz seien nur die Betriebe bereits registriert, die restlichen Daten fehlten noch gänzlich.

Auch dieses Argument zählt bei dem Suisseporcs-Geschäftsführer Felix Grob wenig. Aus seiner Sicht geht es dem Staat weder um Seuchenbekämpfung noch um möglichen Export, sondern darum, die Produktion unter Kontrolle zu haben. "Wenn der Zuwachs und der Abgang einmal nicht übereinstimmen sollten, wird der Bauer gebüsst werden. Dabei hat er vielleicht nur einmal ein schwaches Tier für sich selbst schlachten lassen und vergessen, es bei der Datenbank abzumelden. Oder ein Tier fällt in die Jauchegrube ohne dass der Bauer es meldet. Mit der Registrierung müsste er für alles Rechenschaft ablegen, auch für Dinge, die niemanden etwas angehen." Der Vorschlag der Registrierung käme von Leuten, die keine Ahnung von der Praxis hätten.

Schweinehalter Scherer wird noch deutlicher: "Einige Berufskollegen haben mir gesagt, dass sie, falls die geplante Meldepflicht wirklich eingeführt wird, eine Zeit lang überhaupt nichts mehr melden werden. Keiner wird die zusätzliche und unbezahlte Arbeit einfach so hinnehmen!"
(Text: LID / Karin Trösch)

Weiterlesen: Masttier-Kennzeichnung
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