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Beiträge im Archiv

1.5.2009 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Fleischverarbeiter im Fokus der Politik

Sorge bereitet der Fleischbranche der Vorentscheid des Bundesrates zum Gesetzgebungsprojekt „Swissness“. Davor stark betroffen ist das Bündnerfleisch, Botschafter der „Swissness“ im Export. Im Bereich des Tierschutzes setzt die Branche den Akzent auf die Ausbildung von Fachleuten und Hilfskräften in den Schlachtanlagen. Aber es sind zusätzlich gewisse politische Pendenzen zu erledigen. Was das Verbot der Ferkelkastration ohne Schmerzausschaltung anbetrifft, halten die Fleischverarbeiter daran fest, dass es noch dieses Jahr umgesetzt wird.




Der SFF fordert, dass Produkte mit Geschützten Geographischen Angaben (GGA) wie Bündnerfleisch in jedem Fall und unabhängig von der 80-Prozent-Regel als „Swiss Made“ bezeichnet und mit den schweizerischen Hoheitszeichen ausgestattet werden dürfen.


Das wichtigste politische Geschäft der Fleischwirtschaft bleibt die Motion Büttiker zur Weiterentwicklung der agrarpolitischen Marktordnungen. Der Bundesrat ist beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, welche das geltende Importsystem mit seiner Versteigerung der Zollkontingente beim Schlachtvieh und Fleisch ablösen sollen. Der Kommissionsbericht zuhanden des Nationalrates hielt dazu fest, dass die Versteigerung nicht die gewünschten Resultate erbringe.

Der Nationalrat hat die Motion am 3. März 2008 als Zweitrat überwiesen. Die Jahresfrist ist damit abgelaufen. Der Bericht, über dessen Inhalt nichts bekannt wurde, ist in Aussicht gestellt, was wir akzeptieren. Bevor er vorliegt, können und wollen wir uns nicht zur Frage äussern, wie man vom schädlichen Versteigerungsverfahren wieder wegkommen soll. Nebst diesem Hauptgeschäft sind für die Fleischbranche eine Reihe politischen Fragen von Bedeutung.

„Swissness“-Vorlage mit Präzisierungsbedarf

Sorge bereitet uns der Vorentscheid des Bundesrates zum Gesetzgebungsprojekt „Swissness“. Die „Swissness“-Vorlage verfolgt das Ziel, den Schutz der Herkunftsbezeichnung „Schweiz“ und des Schweizerkreuzes zu verstärken. Grundsätzlich wenden wir nichts dagegen ein, dass auch die Lebensmittel durch die Revision des Marken- und Wappenschutzgesetzes erfasst werden sollen.

Wenn aber festgelegt wird, dass in jedem Fall 80 % des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz stammen müssen, wenn sie als Schweizer Produkt ausgelobt werden, kann das so nicht unwidersprochen bleiben. Alarmiert sind wir durch die Präzisierung, dass „rein wirtschaftliche Gründe, zum Beispiel billigere Rohstoffe im Ausland, keine Ausnahme rechtfertigen“ sollen.

Bündnerfleisch ist auf Auslandmärkten preislich nur dann verkaufsfähig, wenn es auf der Basis ausländischer Rohmaterialien, aber mit schweizerischer Technologie in der Schweiz hergestellt wird. Im Ausland wird in Kenntnis dieser Tatsache Bündnerfleisch als Schweizer Produkt geschätzt. Hingegen würden wir uns selber verbieten, ein Produkt als „Swiss Made“ auszuloben, das unsere Kunden im Ausland suchen, weil es in der Schweiz produziert worden war.

Das spezielle Know-how zur Herstellung von Trockenfleisch erlaubt es, im Lebensmittelexport ein Zugpferd zu nutzen, das positiv auch auf andere Produkte ausstrahlen kann. Ausserdem treten die Bündnerfleischhersteller dank ihren Exporten als Käufer von inländischen Rohmaterialien auf und erzielen eine hohe Wertschöpfung aus Teilstücken von Kühen, die sonst nicht begehrt sind.

Bündnerfleisch ist, auch wenn es aus den erwähnten Gründen aus ausländischem Rohmaterial hergestellt wird, eine Geschützte Geographische Angabe, GGA, konform mit schweizerischen Vorschriften, die mit denjenigen der EU harmonisiert sind. Unsere Minimalforderung besteht darin, dass Produkte mit Geschützten Geographischen Angaben (GGA) in jedem Fall und unabhängig von der 80-Prozent-Regel als „Swiss Made“ bezeichnet und mit den schweizerischen Hoheitszeichen ausgestattet werden dürfen.

Ja zur Bilanzreserve für Begleitmassnahmen zum Agrarabkommen mit der EU

Die Fleischwirtschaft begleitet die Arbeiten zu einem Abkommen mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich weiterhin in positivem Sinne und arbeitet konstruktiv mit. Es handelt sich um ein auf lange Sicht angelegtes Projekt, das nicht durch momentane Verstimmungen und Polemiken behindert werden darf. Aus drei Gründen hat eine speditive Bearbeitung dieses Vorhabens für die Fleischwirtschaft hohe Priorität. Erstens sind es die andauernden Probleme rund um die „Preisinsel Schweiz“.

Zweitens dürfen die schleichenden Marktanteilsverluste durch wettbewerbsverzerrende Löcher im Grenzschutz nicht unbeachtet bleiben. Drittens bleibt die WTO-Doharunde pendent, wenn auch völlig offen ist, ob und wann sie zum Abschluss kommt. Diese würde die Importschleusen einseitig öffnen, ohne uns neue Marktchancen zu gewähren.

Selbstverständlich geht es nicht einfach nur um die europäische Grenzöffnung und den gegenseitigen Marktzutritt ohne technische Handelshemmnisse. Genau so wichtig ist es, sich zu überlegen, was im Inland als flankierende Massnahmen vorgekehrt werden muss, um die Stärken der schweizerischen Ernährungswirtschaft zu fördern, die Absatzförderung effizient zu organisieren und die Standortbedingungen in unserem Lande zu verbessern. Der Schweizer Fleisch-Fachverband SFF hatte es denn auch begrüsst, dass der Bundesrat mit der Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung der Begleitmassnahmen ein starkes, vertrauensbildendes Signal aussenden will. Wir bedauern deshalb den äusserst knappen Nichteintretensentscheid der Nationalratskommission.

Die Fleischwirtschaft appelliert an den Nationalrat, dem Minderheitsantrag seiner Kommission zu folgen und die Zweckbindung der Erträge aus Einfuhrzöllen auf Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln gutzuheissen. Es darf nicht zu einer unheiligen Allianz der grundsätzlichen Gegner eines Abkommens mit den Befürwortern kommen, die gegenüber flankierenden Massnahmen kritisch eingestellt sind.

Einerseits behält es der Gesetzgeber in seiner Hand, zur gegebenen Zeit die detaillierte Regelung zur Ausrichtung der Begleitmassnahmen im Rahmen der Schuldenbremse zu beschliessen. Anderseits hat die vom EVD eingesetzte Arbeitsgruppe ihre Vorschläge für flankierende Massnahmen im Mai abzuliefern. Die nötige Transparenz zu den Begleitmassnahmen wird deshalb hergestellt sein.

Raumentwicklungsgesetz an den Absender zurück

Zusammen mit der Mehrheit der Vernehmlasser weist auch die Fleischwirtschaft den Vorentwurf für ein neues Raumentwicklungsgesetz zurück. Wir finden uns damit in Übereinstimmung mit der Landwirtschaft, wenn auch aus anderen Gründen. Grundsätzlich lehnen wir jegliche nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetriebe in den der Landwirtschaft zur Nutzung vorbehaltenen Zonen ab.

Wir fordern, dass durch die Raumordnung dem Gewerbe und der Landwirtschaft gleichlange Spiesse zugeordnet werden, wenn Tätigkeiten, die im Wettbewerb zueinander stehen, sowohl von Landwirten als auch Gewerbetreibenden ausgeübt werden. Die Wettbewerbsverzerrungen, die sich zugunsten von landwirtschaftlichen Betrieben und zu Lasten des Gewerbes auswirken, müssen eliminiert und dürfen auf keinen Fall weiter gefördert werden, wie es der Gesetzesentwurf zulassen würde. Denn es ist ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil, jenen Boden gewerblich nutzen zu können, welcher durch Massnahmen der Raumordnung künstlich auf tiefem Preisniveau gehalten wird.

Pendenzen im Tierschutz erledigen

Im Bereich des Tierschutzes setzen wir den Akzent auf die Ausbildung von Fachleuten und Hilfskräften in den Schlachtanlagen. Aber es sind zusätzlich gewisse politische Pendenzen zu erledigen. Die Fleischwirtschaft möchte die offenen Fragen bereinigen und Hand zu Lösungen bieten, welche Wogen glätten sollen, die in letzter Zeit aufgekommen sind.


Der Schweizer Fleisch-Fachverband SFF akzeptiert eine spezielle Deklaration von importiertem Kaninchenfleisch aus in der Schweiz nicht zugelassener Haltung. Wir gehen davon aus, dass die Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung in nächster Zeit in diesem Sinne revidiert wird. Auch wenn der konkrete Anlass, der zur heftigen öffentlichen Diskussion geführt hat, nicht überall richtig dargestellt wurde, trifft es zu, dass in den meisten Ländern im Gegensatz zur Schweiz überhaupt keine verbindlichen Normen zum Tierschutz für Kaninchen bestehen.

Wir verstehen deshalb den Wunsch, dass die Konsumenten deklariert haben möchten, wenn die Kaninchenfleischimporte nicht nach schweizerischen Tierschutzvorschriften produziert worden sind. Allerdings muss auch auf die Problematik dieses Vorgehens hingewiesen werden. Würde man das gleiche Prinzip in weitere Bereichen ausweiten, in denen besondere schweizerische Vorschriften bestehen, entstünde ein nicht mehr zu bewältigender und unkontrollierbarer Deklarationssalat, der wohl auch handelspolitisch nicht mehr haltbar wäre. Wir fordern deshalb gleichzeitig, Mass zu halten.

Was das Verbot der Ferkelkastration ohne Schmerzausschaltung anbetrifft, halten die Fleischverarbeiter daran fest, dass es noch dieses Jahr umgesetzt wird. Der Bundesrat hätte die Kompetenz, die Frist um ein Jahr zu verlängern, was wir nicht als sinnvoll betrachten würden. Der SFF begrüsst, dass die Schweinproduzenten bereit sind, die schmerzfreie Kastration unter Inhalationsnarkose vorzunehmen.

Die Fleischwirtschaft ist auch bereit, einen substantiellen Beitrag zur Anschubfinanzierung der nötigen Investitionen zu leisten. Er besteht einerseits in organisatorischen Massnahmen zur Äufnung eines Fonds, der den Grossteil der Investitionen abdeckt. Anderseits werden sich die Fleischverarbeiter auch selber finanziell engagieren, damit die Kosten angemessen unter den Akteuren verteilt werden können. Details über die Art der Finanzierung und der Kostenteiler werden gegenwärtig diskutiert. Damit sollte es möglich werden, mit der schmerzfreien Ferkelkastration unverzüglich zu beginnen.



Text: Ständerat Rolf Büttiker, Präsident des SFF. Referat an der Jahresmedienkonferenz der Schweizer Fleischwirtschaft, Zürich, 28. April 2009


Weiterlesen: Fleischbranche mit 2008 zufrieden
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