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Beiträge im Archiv

26.4.2008 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Agrarabkommen kommt Schweiz zugut

Im Beisein des EU-Botschafters in der Schweiz, Dr. Michael Reiterer, verabschiedete die Abgeordnetenversammlung des Schweizer Fleischfachverbandes SFF kürzlich an ihrer Versammlung einstimmig eine Resolution mit fünf Forderungen zu den Verhandlungen über den Agrarfreihandel mit der EU. Neben der Durchführung der statutarischen Geschäfte stand die in Spiez durchgeführte Versammlung vor allem im Zeichen des Beginns eines Dialogs zu diesem Thema mit der EU-Vertretung in der Schweiz.


Zum Thema "Agrarfreihandel EU-Schweiz im aktuellen Umfeld von Rohstoff- und Lebensmittelpreis-Hausse sowie der WTO-Doha Runde" sprach EU-Botschafter in der Schweiz, Michael Reiterer, vor den Abgeordneten des Schweizer Fleischfachverbandes SFF.



Michael Reiterer, EU-Botschafter in der Schweiz: «Das Exportland Schweiz, das vom internationalen Handelssystem über Jahrzehnte profitiert hat, wird sich einer gemeinsamen Lösung nicht entziehen können und - meiner Meinung nach - auch nicht entziehen sollen.»


Reiterer wies darauf hin, dass vor dem Hintergrund der Preissteigerungen bei Grundnahrungsmitteln wie Mais, Soja und Reis die Öffnung der Agrarmärkte eine zusätzliche Bedeutung erhalte und der DOHA Entwicklungsrunde den notwendigen Schub geben könnte, um noch 2008 zu einem Abschluss zu kommen. Eine gerechtere Weltmarktordnung, so Reiterer, sei nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine politisch-ethische Notwendigkeit.

Zu dem mit der EU auszuhandelnden Freihandelsabkommen meinte Michael Reiterer: "Ein Agrarabkommen mit der EU ist nicht unausweichlich, aber meiner Einschätzung nach im Interesse der Schweizer Agrarwirtschaft gesamthaft gesehen und insbesondere im Interesse der Fleischwirtschaft." Sowohl in der Schweiz als auch in der Union sei des Prinzip der Notwendigkeit von Reformen anerkannt und man beschäftige sich mit den gleichen Hauptfragen.

«Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben»

Und Reiterer weiter: «Ein Agrarabkommen mit der Union, dass das bestehende Abkommen aus 1972 für den industriell-gewerblichen Sektor ergänzen würde, wäre wohl auch eine willkommene Ergänzung zu einem Abkommen in der WTO, das Zollabbau von 50 bis 70 % bringen könnte. Ein Abkommen mit der Union würde nämlich wesentlich breiter aufgestellt sein: zusätzlich zum Zollabbau wären auch die nicht-tarifären, die technischen Handelshemmnisse einzubeziehen, wodurch Wettbewerbsverzerrungen beseitigt würden. Da die gesamte Wertschöpfungskette, d.h. inklusive die vor- und nachgelagerten Produktionsbereiche, erfasst wären, ergeben sich auch vermehrt Ausgleichsmöglichkeiten innerhalb des Agrarsektors, aber auch mit der verarbeitenden Industrie».

Michael Reiterer schloss sein Referat mit einem Aufruf zum Mut für Reformen: "Reform bringt immer Unruhe, Sorge vor dem Unbekannten und braucht daher Mut und auch Führung durch Aufzeigen von Lösungen. Lassen Sie uns dies gemeinsam machen, denn zu Tode gefürchtet ist auch gestorben und dass wollen wir ja beide nicht."

An die Adresse der Kritiker solcher Bemühungen gerichtet, meinte der Präsident des SFF, Ständerat Rolf Büttiker: "Ich bin erstaunt, dass man so vehement gegen ein Freihandelsabkommen sein kann, ohne dass man weiss, was denn darin geschrieben sein wird. Diejenigen, die ein solches Abkommen nicht wollen, möchte ich daran erinnert, welche verheerenden Auswirkungen ein nicht "abgefedertes" WTO-Abkommen für die Schweizer Landwirtschaft haben würde." Den Auftritt des EU-Botschafters an der Abgeordnetenversammlung bezeichnete Büttiker als den Beginn eines fruchtbaren Dialogs zwischen der Fleischwirtschaft und der hiesigen EU-Vertretung.

Forderungen des SFF

Die Schweizer Fleischwirtschaft hat klare Vorstellungen darüber, welche Bedingungen ein solches Abkommen aus Ihrer Sicht erfüllen müsste. Die Abgeordnetenversammlung hat dazu einstimmig eine Resolution mit folgendem Inhalt verabschiedet:

1. Die Abgeordnetenversammlung des Schweizer Fleisch-Fachverbandes SFF begrüsst die Verhandlungen mit der EU für ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich.

2. Ein Abkommen eröffnet aber nur dann neue Perspektiven und Chancen, wenn es die gesamte Wertschöpfungskette umfasst und sich nicht auf einzelne Produkte und Branchen beschränkt.

3. Punktuelle Massnahmen zur Marktöffnung oder eine Teilliberalisierung kommen nicht in Frage. Insbesondere sind auch sämtliche Produktionsmittel, beispielsweise die Futtermittel, mithin der Ackerbau, in den Freihandel einzubeziehen.

4. Die Abgeordnetenversammlung des SFF verlangt, dass die fleischverarbeitenden Betriebe in die flankierenden Massnahmen, welche die Anpassung an das Freihandelsumfeld erleichtern, einbezogen werden.

5. Die Fleischbranche fordert im Umfeld der europäischen Konkurrenz gleichlange Spiesse. Insbesondere sind die Beiträge an die Entsorgungskosten zur Kompensation von Standortnachteilen beizubehalten.

Quelle: SFF

Weiterlesen: Auswirkungen des Agrargrenzschutzes
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