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Beiträge im Archiv

9.5.2008 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Neue Tierschutzverordnung im Kreuzfeuer

Der Bundesrat setzt bei der neuen Tierschutzverordnung vor allem auf Information. Für Nutztiere gibt es einzelne Verschärfungen mit langen Übergangsfristen. Skepsis bleibt bestehen auf beiden Seiten des Interessenkonflikts zwischen Produzenten und Tierschützern.




Mindestanforderungen im Interessenkonflikt zwischen Produzenten und Terschützern. Höhere Anforderungen erfüllen Bioproduzenten. Bild: Biohof Gut Rheinau ZH.


Das neue Tierschutzgesetz wurde bereits Ende 2005 verabschiedet. Die Verordnung dazu war eine Zangengeburt. Ein erster Entwurf wurde im Jahr darauf in der Anhörung derart von allen Seiten zerzaust, dass die Behörden mit runden Tischen versuchten, einen Mininmalkonsens zu retten. Man durfte gespannt sein, was denn nun in der definitiven Verordnung drinstehen würde.

In der nun vorliegenden, 153 Seiten starken Verordnung, die am 1. September in Kraft tritt, hat der Bundesrat im Bereich der Nutztiere einzelne Bestimmungen verschärft und sie gleichzeitig mit langen Übergangsfristen versehen. So sind bei den Rindern ab 2013 harte Vollspaltenböden verboten, neu eingerichtete Ställe dürfen keine Elektrobügel – Kuhtrainer genannt – mehr haben und sie müssen ab 2013 für Mastmunis über 450 Kilogramm mehr Platz bieten.

Bei den Schweinen hat der Bundesrat nun entschieden, dass das Verbot der Ferkelkastration ohne Schmerzausschaltung ab dem 1. Januar 2010 definitiv gilt. Die Branche erhält damit eine um ein Jahr verlängerte Frist, um die praxistauglichen Lösungen umzusetzen. Ferner müssen, weil die Schweine nicht schwitzen könne, in neu eingerichteten Ställen ab 2013 Abkühlungsmöglichkeiten wie Duschen, Bodenkühlung oder Vernebelungsanlagen eingebaut werden.


Bei Pferden ist die Anbindehaltung ab 2013 verboten, bei Schafen ab 2018 und bei Ziegen in neu eingerichteten Ställen. Ein wichtiges Element sei, dass den sozialen Bedürfnissen der Tiere und auch dem Bedürfnis nach Bewegung mehr Rechnung getragen werde, erklärte Bundesrätin Doris Leuthard vor den Medien. So werden auch die Auslaufbestimmungen zum Teil leicht verschärft und konkretisiert.

Zweites wichtiges Element sind die Selbstverantwortung der Halter und die Information. Dies gilt vor allem für die Halter von Heimtieren, wo ebenfalls Vorschriften gemacht werden, die Kontrollmöglichkeiten der Behörden aber naturgemäss beschränkt sind. Damit die Tierhalter auch wissen, welche Bedürfnisse ihre Schützlinge haben, lanciert der Bund die Kampagne "Tiere richtig halten" mit einer gleichnamigen Website. Aber auch bei den Nutztieren verlangt der Bund Halter mit Sachkenntnissen. So dürfen nur Personen mehr als 10 Grossvieheinheiten halten, die eine landwirtschaftliche Ausbildung haben.

Skepsis auf beiden Seiten

Beim Schweizerischen Bauernverband SBV stört man sich grundsätzlich daran, dass der Bund Agrarfreihandel mit der EU will und gleichzeitig Tierhaltungsrichtlinien einführt, die die Kosten der Bauern zusätzlich erhöhen. Damit würden sie noch weniger wettbewerbsfähig.

Der Schweizer Tierschutz (STS) ist nur halb zufrieden. Zwar müssten nun auch die Heimtiere in der Schweiz artgerecht gehalten werden. Störend seien aber die langen Übergangsfristen in der Nutztierhaltung. Ferner habe es der Bundesrat verpasst, den elektrischen Kuhtrainer nun zu verbieten. Und dies, obwohl es seit Jahren praxistaugliche Alternativen dazu gebe.

Text: LID, Roland Wyss. Bilder: foodaktuell.ch

Weiterlesen: Tiergerechtere Haltung
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