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Beiträge im Archiv

5.7.2008 - Rubrik: Backwaren & Confiserie
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Wann sind Abbildungen von Vanilleschoten zulässig?



Die Zulässigkeit von Abbildungen der Vanilleschote oder -blüte bei Verwendung von Kombinationen aus natürlichem Vanilleextrakt und Vanillin ist umstritten und hat wiederholt zu Beanstandungen Anlass gegeben. Auf Grund eines vom Lebensmittelindustriehersteller-Dachverband fial durchgeführten Sensoriktests zeichnet sich nun eine Klärung ab.

Gemäss Art. 34 LKV sind Abbildungen einer Zutat nicht erlaubt, wenn deren organoleptische Eigenschaften vorwiegend durch den Zusatz von Aromen erzeugt werden. In Vanille-Produkten werden in der Regel Kombinationen von natürlichem Vanilleextrakt (z. B. Bourbon-Vanille) mit naturidentischsynthetischem Vanillin verwendet.

Das Kantonalen Labor Zürich (KLZH) hat eine Analysemethode und ein Beurteilungskriterium erarbeitet. Ausgehend von einem zulässigen Verhältnis von natürlichem Vanillin (Extrakt aus der Vanilleschote) und synthetischem Vanillin von 1:3 und unter Berücksichtigung einer Messgenauigkeit von +/- 45 % legte es ein noch toleriertes Verhältnis von Vanillin zu pHBA (p-Hydroxybenzaldehyd) fest.

Im Mai 2007 publizierte die Konsumentenzeitschrift «Saldo» einen beim KLZH in Auftrag gegebenen Test. Mehr als die Hälfte der untersuchten Vanille-Produkte wurde dabei als «mangelhaft» beurteilt. Saldo im O-Ton: «11 von 30 Glaces und Joghurts enthalten auffallend viel billiges Vanillin statt echter Vanille. Dazu Andreas Tschumper vom Kantonalen Labor Zürich: «Hier wird den Konsumenten vorgegaukelt, die Produkte enthielten vorwiegend echte Vanille.»



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Zweifel an der Messmethode und dem Beurteilungskriterium kamen auf, weil verschiedene Produkte mit gleichem Aromagrundstoff in einem Fall als «mangelhaft», in einem anderen Fall als «Test bestanden» eingestuft wurden.

Aufschlussreicher Sensoriktest

Auf Initiative der fial fand am 10. Juli 2007 eine Aussprache beim KLZH statt. Es wurde damals beschlossen, einen Sensoriktest mit verschieden zusammengesetzten Vanillearomen durchzuführen. Der Test fand am 18. Dezember 2007 bei der Firma Givaudan Schweiz AG statt. Im Beisein von Vertretern des BAG, des KLZH, der Aromenhersteller und der Nahrungsmittel-Industrie wurden Produkte mit verschieden zusammengesetzten Aromen degustiert. Bild: Ein Konditor entnimmt der Vanilleschote das Mark.

Der Test ergab, dass der abgerundete, volle und nachhaltige Geschmack des natürlichen Vanilleextraktes bis zu einem Verhältnis von Vanillin aus natürlichem Extrakt zu synthetischem Vanillin von 1:7 deutlich wahrnehmbar ist. Auf Grund dieser Erkenntnisse kamen die Teilnehmer zum Schluss, dass als Beurteilungskriterium ein Verhältnis von 350:1 Vanillin/pHBA zu Grunde gelegt werden sollte.

Das BAG hat den Auftrag entgegengenommen, diese Interpretation in Form eines Informationsschreibens oder einer Weisung allgemein bekannt zu machen. Die Publikation steht noch aus. Möglicherweise werden die durchgeführten Abklärungen dazu führen, dass Art. 34 LKV bei einer nächsten Revision sogar ersatzlos gestrichen wird, zumal diese Bestimmung dem EU-Lebensmittelrecht nicht bekannt ist und somit bei einer künftigen Anwendung des «Cassis-de-Dijon-Prinzips» ohnehin nicht mehr durchgesetzt werden könnte. (Text: fial)

Weiterlesen:
Saldo kritisiert täuschende Vanilledeklaration
Glace aromatisieren
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