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Beiträge im Archiv

6.7.2008 - Rubrik: Gastronomie
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Gegen Listeriose vorbeugen - simpel aber notwendig



Nach Angaben des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) haben Infektionen mit Listeria monocytogenes in den vergangenen Jahren zugenommen. Das BfR gibt deshalb zu dieser Infektionsgefahr ein neues Merkblatt heraus.


Über den Schutz vor Infektionen mit Listerien informiert ein neues Verbrauchermerkblatt des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Da Infektionen mit diesen Bakterien, insbesondere mit Listeria monocytogenes, in Deutschland und Europa in den vergangenen Jahren zugenommen haben, sah sich das BfR veranlasst, Verbraucher über diesen Krankheitserreger zu informieren.

Mit etwa 500 gemeldeten Fällen pro Jahr in Deutschland tritt die Infektionskrankheit zwar vergleichsweise selten auf, hat aber durch die Schwere des Verlaufs eine grosse Bedeutung. Besonders gefährdet sind Säuglinge, ältere Menschen, Schwangere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. „Weil Listerien in Lebensmitteln vorkommen können, muss bei diesen Personengruppen besonders auf die Küchenhygiene geachtet werden“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. Eine Infektion mit Listerien, auch Listeriose genannt, äussert sich in grippeähnlichen Symptomen, in schweren Fällen kann es zur Hirnhautentzündung kommen.

Achtung vor rohem Fleisch

Listerien kommen überall in der Umwelt vor und gelangen häufig bereits auf der Stufe der Gewinnung, zum Beispiel beim Melken oder beim Schlachten, auf die Lebensmittel. Auch durch mangelnde Hygiene bei der Verarbeitung können Lebensmittel mit dem Keim verunreinigt werden. Listeria monocytogenes wird vor allem in rohen, vom Tier stammenden Lebensmitteln wie Hackfleisch, Hackepeter, Rohwurst, Rohmilch und Rohmilchkäse sowie in bestimmten Fischerzeugnissen, vor allem Räucherlachs und Graved Lachs, gefunden. Aber auch pflanzliche Lebensmittel wie Frischgemüse oder geschnittene Salate können mit diesem Keim verunreinigt sein.

Durch Erhitzen, also beim Kochen, Braten oder Pasteurisieren, werden Listerien abgetötet. Gegenüber Kochsalz und Säure ist der Keim hingegen relativ unempfindlich. Er kann sich auch bei Kühlschranktemperaturen sowie in Vakuumverpackungen vermehren.

Besonders gefährdet durch eine Infektion mit Listerien sind Säuglinge, ältere Menschen, Personen mit Erkrankungen wie Krebs oder Diabetes mellitus, Patienten unter immunsuppressiver Therapie sowie Schwangere. Letztere können die Infektion an das ungeborene Kind weitergeben. Gesunde Personen erkranken bei Infektionen mit Listeria monocytogenes in der Regel nicht oder nur mit leichten Symptomen.

Die Listeriose äussert sich in grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Muskel-, Kopf- und Gliederschmerzen. In einzelnen Fällen kann sie auch mit Magen-Darm-Beschwerden beginnen. Ein schwerer Krankheitsverlauf kann zu Blutvergiftung und Gehirn- oder Gehirnhautentzündung führen und tödlich enden. Eine Infektion mit Listerien kann mit geeigneten Antibiotika wirksam behandelt werden.

Von Gliederschmerzen bis Hirnhautentzündung

Da Listerien in Lebensmitteln vorkommen können, empfiehlt das BfR Personen mit geschwächter Immunabwehr, älteren Menschen und Schwangeren vorsorglich:

• Lebensmittel tierischen Ursprungs nicht roh verzehren

• Auf den Verzehr von geräucherten oder marinierten Fischerzeugnissen verzichten, insbesondere auf Vakuum-verpackten Räucherlachs und Graved Lachs

• Keinen Rohmilchweichkäse verzehren und immer die Käserinde entfernen

• Blattsalate selbst frisch zubereiten, keine klein geschnittenen, verpackten Salate verarbeiten

• Lebensmittel, insbesondere solche in Vakuumverpackungen, möglichst zügig nach Einkauf und weit vor Ablauf der angegebenen Mindesthaltbarkeit verbrauchen

•Darüber hinaus können Verbraucher durch einfache Küchenhygiene-Regeln die Verunreinigung von verzehrfertigen Speisen mit Listerien sowie die Vermehrung des Erregers in den Speisen vermeiden.

Das Merkblatt „Schutz vor lebensmittelbedingten Infektionen mit Listerien“ richtet sich an Verbraucher und Multiplikatoren. Es ist kostenlos und kann schriftlich in der Pressestelle des BfR (pressestelle@bfr.bund.de oder per Fax unter 030-8412-4970) angefordert werden. Es steht auch im Internet als Dokument zur Verfügung. (Quelle: BfR)

Weiterlesen: Temperaturregel fürs Warmhalten von Speisen
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