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Beiträge im Archiv

11.9.2009 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Einsatz für Agrarstandort Schweiz

Der SFF setzt sich für die Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zum EU-Abkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich und zur allfälligen Doha-Runde der WTO ein. Das Importsystem für Fleisch muss unabhängig von diesen beiden Grossprojekten revidiert werden. Wir fordern eine flexible Anwendung der künftigen „Swissness“-Regeln. Referat von SFF-Präsident Rolf Büttiker am 1.9.2009 vor den Medien.



In der Metzgerei Wiprächtiger: Rolf Büttiker sinniert, ob die Cervelas in Därmen aus Paraguay ebenso perfekt aussehen werden wie diese von Wiprächtiger mit brasilianischen Därmen.


Wir setzen uns ganz klar für die Schaffung der Bilanzreserve ein. Damit werden in den Jahren 2009 bis höchstens 2016 die Zölle auf Agrarprodukten und Lebensmitteln für Begleitmassnahmen zweckgebunden, welche die WTO Doha-Runde und/oder ein Abkommen mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich abfedern sollen. Der Nichteintretensentscheid des Nationalrates war ein Betriebsunfall, den man sich eigentlich gut erklären kann.

Es demonstrierten einerseits die fundamentalen Gegner eines EU-Abkommens. Zweitens stimmten die Befürworter der „reinen Lehre“ dagegen, weil sie Freihandel ohne mildernde Eingriffe wollen. Drittens kamen die Kritiker zum Zug, die „keine Katze im Sack“ kaufen sondern die Begleitmassnahmen kennen wollten. Und schliesslich war den Befürwortern eines Fonds für Begleitmassnahmen die blosse Zweckbindung nicht genug.

Zentral ist es, dass man heute vorausschauend die Finanzierung anpackt, gerade weil noch nicht alle Details klar sind. Es wäre verantwortungslos, sich erst dann mit der Finanzierungsfrage zu befassen, wenn die Doha-Runde abgeschlossen ist oder das EU-Abkommen steht. Den Fundamental-Gegnern sei ins Stammbuch geschrieben, dass es in einer solchen Situation unmöglich wäre, grosszügig jenes Geld bereitzustellen, das wir jetzt für diesen Zweck binden.

Die Kosten für die Begleitmassnahmen belasten mit diesem Vorgehen den Bundeshaushalt erst dann, wenn es sie braucht. Die Entscheidungsbefugnis bleibt beim Parlament. Damit ist aber ein starkes Versprechen verbunden, für Begleitmassnahmen bedeutende Mittel einzusetzen. In welcher Richtung sie gehen könnten, zeigt der inzwischen veröffentlichte Bericht.

Sein entscheidender Vorzug aus unserer Sicht besteht darin, dass man die Land- und Ernährungswirtschaft als Gesamtheit betrachtet und sieht, dass Bauern und Verarbeiter aufeinander angewiesen sind. Sowohl der Bericht über Begleitmassnahmen als auch die Bilanzreserve sind im Grunde genommen ein Bekenntnis zur produzierenden Landwirtschaft, was die Gegner ebenfalls zur Kenntnis nehmen sollten.

Nach unserer Auffassung bestehen gute Aussichten, ein EU-Abkommen so auszugestalten, dass dessen Chancen grösser sind als die Risiken, allerdings unter drei Voraussetzungen: Umfassende Marktöffnung ohne Teilliberalisierung, Begleitmassnahmen für die gesamte Ernährungswirtschaft und gleichlange Spiesse bei den Standortbedingungen. Bisher ist noch nichts passiert, was diese Strategie in Frage stellen würde.

Aber auch absolute Gegner eines Abkommens mit der EU stimmen darin überein, dass ein Abschluss der Doha-Runde einschneidende Folgen hätte und begleitende Massnahmen notwendig machen würde. Deshalb liegt es im Interesse aller Beteiligten, das offensichtlich auf einem Missverständnis basierende Nein des Nationalrates zu korrigieren.


Motion für ein neues System bei Fleischimporten

Solange es mengenmässige Einfuhrbeschränkungen gibt, stehen im wesentlichen zwei Konzepte zur Verfügung, diese beschränkten Mengen zuzuteilen. Nach einer Leistung auf dem Markt – oder aufgrund der Versteigerung der Importrechte. Wir kämpfen gegen die Versteigerung – die dem Fleischmarkt jährlich 190 Mio Franken entzieht – und für ein Leistungssystem, das ohne „Fleisch-Steuer“ auskommt und auch der schweizerischen Schlachtviehproduktion dient.

Das Parlament hat das Versteigerungssystem eingeführt, aber mit der Annahme meiner Motion aus dem Jahre 2006 zugestanden, dass dies ein Fehlentscheid gewesen ist. Der Bundesrat will – entgegen dem Auftrag – nichts unternehmen, mit der Begründung, sein Konzept bestehe im Abkommen mit der EU, welches Zollkontingente überhaupt abschaffe und damit die Verteilproblematik gegenstandslos werde.

Die Landesregierung verkennt dabei drei Dinge: Erstens bleibt in jedem Falle die Aufgabe bestehen, die Importregelung gegenüber Drittländern (z.B. aus Übersee) zu definieren. Zweitens würden wir – wenn nichts geschieht – bis zum Inkrafttreten eines EU-Abkommens durch die Versteigerung 1 Millarde Franken in die Bundeskasse abliefern: Wir brauchen also eine Übergangslösung. Drittens brauchen wir einen „Plan B“ für den Fall, dass das EU-Abkommen nicht zustande kommt. Dieser „Plan B“ hindert uns aber nicht daran, uns für ein gutes EU-Abkommen einzusetzen.

Der Bundesrat hätte die Gelegenheit gehabt, in Ausführung der Motion seine eigenen Vorstellungen dazu zu formulieren. Er hat die Chance verpasst. Deshalb haben Nationalrat Glur und ich gleichlautende Motionen eingereicht, welche verlangen, dass die Zollkontingente grundsätzlich je zu einem Drittel versteigert und durch Leistungen auf dem Inlandmarkt und im Export zugeteilt werden. Die auf einen Drittel reduzierte Versteigerung trägt den finanzpolitischen Anliegen Rechnung. Die Zuteilung nach Inlandleistung ist eine bewährte Methode, weil sie sich auf die Zahl der Schlachtungen abstützen kann. Neu und zukunftsgerichtet ist die Exportleistung als Zuteilungskriterium.

Komplexe Swissness-Vorlage

Wir zeigen mit dieser Pressefahrt, dass die Schweizer Fleischwirtschaft die „Swissness“ ernst nimmt und auf die Schweizer Viehwirtschaft setzt. Wir begrüssen es, dass Klarheit geschaffen werden soll, unter welchen Bedingungen mit dem Schweizerkreuz geworben und ein Produkt als „Schweizer Produkt“ ausgelobt werden darf. Damit sollen die Unternehmen unterstützt werden, sich Wettbewerb zu behaupten.


Die Vorlage darf aber nicht zu einer Behinderung der Unternehmen werden, die „echte Schweizer Produkte“ herstellen. Was ist jetzt aber ein „echtes Schweizer Produkt“? Sind es die 60 % Schweizer Anteil an der Wertschöpfung, wie sie für Industrieprodukte gelten sollen? Oder sind es die 80% Schweizer Anteil des Rohmaterials, wie es der Bundesrat für Lebensmittel vorschreiben will? Wir lehnen den Grundsatzentscheid des Bundesrates nicht a priori ab, verlangen aber eine flexible Anwendung, die keineswegs das Prinzip durchlöchert, aber speziellen Verhältnissen Rechnung trägt.

Es ist daran zu erinnern, dass das geltende Lebensmittelrecht durchaus eine Herkunftsdeklaration kennt, welche die Bedingungen klar umschreibt, die gegeben sein müssen, wann die Deklaration „Produktionsland Schweiz“ anzuwenden ist. Dies muss in Ausnahmefällen für den Nachweis der „Swissness“ genügen, wenn nachgewiesen ist, dass für die Herstellung eines Lebensmittels nicht genügend Rohmaterial in der Schweiz verfügbar ist. Das Rindstrockenfleisch ist das typische Beispiel dafür: Aus den Stotzen von 150'000 Schweizer Kühen können 1'500 Tonnen Bindenfleisch hergestellt werden.

Die Produktion beläuft sich aber auf 2'600 Tonnen, die mit einem speziell schweizerischen Know-how, einer hohen Wertschöpfung in der Schweiz, durch Schweizer Arbeitskräfte während einer Produktionsdauer von einem halben Jahr hergestellt werden. Dies wird im Ausland klar als „Swiss Made“ wahrgenommen. Es wäre eine Schwächung des Agrarstandorts Schweiz, wenn aus falsch verstandenem Protektionismus auf diese Weise mit der Swissness-Vorlage das Kind mit dem Bade ausgeschüttet würde.
(Text: Ständerat Rolf Büttiker, Präsident des Schweizer Fleisch-Fachverbandes SFF)

Weiterlesen: Blick in Zentralschweizer Metzgereien
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