foodaktuell.ch
Internetmagazin für die Lebensmittelbranche Sonntag, 05. Mai 2024
Inhalt
Home
Nachrichten
Fleisch & ...
Backwaren & ...
Gastronomie
Über uns, Werbung
Archiv, Suche
Impressum
3.2.2016
Messetipp: IFFA 2016 in Frankfurt

„Fleischindustrie 4.0“ nimmt Fahrt auf
anzeigen...

Partner/Sponsoren

Cash+Carry Angehrn: Frische für Profis an neun Standorten in der Deutschschweiz.
Direkt zur CCA-Website:
www.cca-angehrn.ch


Empfohlene Links:

Fachschule für Bäckerei,
Konditorei, Confiserie:
www.richemont.cc


Fachschule für Metzgerei:
www.abzspiez.ch


Internationale Privat-Fachschule für Koch-Profis: European Culinary Center DCT in Vitznau LU
Deutsch: http://german.dct.ch
English: www.culinary.ch


Internet- und Socialmedia-Auftritte:
www.chrisign.ch







Schweizerischer Bäckerei- und Konditorei-Personal-Verband


Beiträge im Archiv

22.1.2010 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
Druckansicht
Rechtsbeistand für Tiere?

Mit der Tierschutzanwalt-Initiative möchten die Tierschützer in jedem Kanton einen Anwalt einsetzen, der sich für Tiere engagiert. Die Bauern und Metzger befürchten unnötigen Verwaltungsaufwand.


Dass die Tiere artgerecht leben sollen ist unbestritten, aber nicht mit welchen juristischen Mitteln dies am besten erreicht wird.

Tierschutz ist ein emotionales Thema, und es ist den Schweizerinnen und Schweizern wichtig. Das zeigt sich daran, dass die Tierschutzverbände finanziell potent und politisch eine wichtige Stimme sind. Und es zeigt sich daran, dass die Forderung nach kantonalen Tierschutzanwälten, die vom eidgenössischen Parlament mehrfach abgelehnt wurde, als Initiative mit knapp 150'000 Unterschriften zustande kam. Und gute Chancen hat, am 7. März angenommen zu werden.

Die öffentliche Diskussion zur Initiative "gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere" läuft bis jetzt auf Sparflamme, dem mehrheitlich linksgrünen Unterstützungskomitee Pro Tierschutzanwalt-Initiative steht ein Nein-Komitee gegenüber, dem bisher rund 80 bürgerliche Parlamentarier und der Schweizerische Bauernverband angeschlossen sind.

Eingriff in Kantonskompetenzen

Einen Tierschutzanwalt gibt es seit 1992 im Kanton Zürich, es ist der wohl weltweit einzige. Seine Aufgabe ist es, bei Fällen von Tierquälereien, die zur Anzeige gelangen, die Rechte des Tieres oder der Tiere zu vertreten. Im Kanton selber wirft das Amt, das seit 2007 der Rechtsanwalt Antoine Goetschel innehat, keine grossen Wellen mehr. Sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die Zürcher Kantonstierärztin äusserten sich gegenüber dem "Tages-Anzeiger" positiv: Das Amt sei sinnvoll, weil es die Diskussionen versachliche und für einheitlichere Strafen sorge.

Trotzdem lehnen Bundesrat und Parlament die Initiative ab. Mit einem Obligatorium werde in die Kompetenzen der Kantone eingegriffen, lautet eines der Hauptargumente. Die Möglichkeiten, die Anliegen der Tiere in rechtlichen Verfahren angemessen zu berücksichtigen, seien bereits heute vorhanden.

Der Zürcher FDP-Nationalrat Ruedi Noser sagte in der Nationalratsdebatte vom 9. Juni 2009, bei der Initiative gehe es "darum, Öffentlichkeitswirkung zu erzielen und Spendengelder zu mobilisieren, und nicht darum, die Forderung nach Tieranwälten in den Kantonen möglichst schnell umzusetzen. Auf Kantonsebene würde sich das Anliegen mit etwas politischem Druck rasch umsetzen lassen, "ohne den Riesenumweg über eine Volksinitiative zu gehen".


Der Bundesrat erklärte in seiner Stellungnahme, das revidierte Tierschutzgesetz bringe bereits grosse Verbesserungen zugunsten der Tiere. Im neuen Gesetz wurden nicht nur die Vorschriften verschärft, jeder Kanton ist auch verpflichtet, eine Fachstelle für Tierschutz einzurichten.

Vollzug von Kanton zu Kanton verschieden

Der Schweizer Tierschutz hingegen spricht von einer "unhaltbar milden Praxis bei Delikten gegen das Tierschutzgesetz". Die Tierschutzdelikte würden nur selten verfolgt, die ausgesprochenen Strafen seien in vielen Fällen viel zu mild. Ferner gehe es auch um gleich lange Spiesse zwischen Tätern und Opfern: Während die Angeschuldigten alle rechtlichen Möglichkeiten zur Verteidigung hätten, fehlten für die geschädigten Tiere diese Möglichkeiten. Als Beweis für die heute ungenügende Situation sehen die Tierschützer die grossen kantonalen Unterschiede: Während etwa im Kanton Zürich im letzten Jahr 190 Tierschutzfälle gemeldet wurden, gab es im Wallis und in Glarus bloss je einen Fall.

Ordnungspolitische Bedenken

Der Schweizerische Bauernverband (SBV) ist gegen die Initiative. Nicht weil die Bauern etwas zu verbergen oder zu befürchten hätten, sagt SBV-Sprecherin Sandra Helfenstein. Sondern aus ordnungspolitischer Sicht. Tierquälereien seien ein Offizialdelikt und müssten von den Strafbehörden ohnehin verfolgt werden, es sei deshalb nicht einsichtig, was der Umweg über einen Tierschutzanwalt bringe. Von der Basis des Verbandes her gebe es einen starken Druck, sich gegen die Initiative einzusetzen, sagt Helfenstein.

Die Befürchtung sei, dass neu eingesetzte Tierschutzanwälte sich möglicherweise profilieren möchten und dass sich zu diesem Zweck die medienwirksame Verfolgung von Tierschutzfällen auf Bauernhöfen besser eigneten als Fälle in den Privathaushalten – obwohl letztere viel häufiger sind. Die Tierschutzfälle im Kanton Bern vom Jahr 2008 sind vielen Bauern noch in schlechter Erinnerung. Diese waren für die Medien ein gefundenes Fressen und für das Image der Landwirtschaft nicht förderlich.

Bio Suisse hält sich aus der Diskussion um den Tierschutzanwalt heraus. "Wir haben über die Vorlage informiert, nehmen dazu aber keine Stellung", sagt Bio Suisse-Sprecherin Jacqueline Forster-Zigerli. Bio Suisse sei kein politischer Verband und nehme nur zu Vorlagen Stellung, die die Landwirtschaft stark betreffen würden.

Klar für die Initiative ist hingegen die Nutztierschutz-Organisation Kagfreiland. "in einem juristischen Verfahren ist es nur fair, wenn beide Seiten gleich vertreten sind", sagt Kagfreiland-Geschäftsführer Roman Weibel. Vom oft gehörten Argument, dass es erst mal einen Kinderschutzanwalt brauche, bevor Tierschutzanwälte eingesetzt werden, hält er nichts. "Den Menschen geht es nicht besser, wenn Tiere gequält werden." Dass die Bauern übereifrige Tierschutzanwälte befürchten, kann er zwar nachvollziehen, das sei aber kein Grund, die Einrichtung ganz abzulehnen. Dass im Kanton Zürich der Tierschutzanwalt inzwischen eine weitgehende unbestrittene Institution ist, ist für Weibel Tatbeweis genug.

Uneinig sind sich die Kantonstierärzte. Eine Mehrheit inklusive er selber sei gegen die Initiative, sagt Jean-François Gobat, Präsident der Kantonstierärzte. Man befürchte, dass die Prozeduren durch Tierschutzanwälte verlangsamt würden, und dass mehr Fälle strafrechtlich verfolgt würden. Es sei sinnvoller, in Tierschutzfällen mit administrativen Massnahmen die Situation der Tiere zu verbessern statt mit Strafverfahren gegen die Tierhalter. Die Befürworter unter den Tierärzten hingegen hätten das Gefühl, dass die Richter die Tierschutzfälle in ihren Kantonen zu milde bestrafen würden. Ein Tieranwalt könnte hier Druck aufsetzen. (LID / Roland Wyss-Aerni)

Kommentar des Fleischfachverbandes SFF

Braucht die Schweiz Tierschutzanwälte? NEIN. Die zeitgemässe Tierzucht und Tiermast berücksichtigt schon längst die strengen Normen des Schweizer Tierschutzgesetzes. Da ist es unnötig, die Kantone per Bundesverfassung dazu zu zwingen, sogenannte Tierschutzanwälte einzustellen. Abgesehen von der Tatsache, dass sie nichts bewirken können, kosten sie viel Steuergeld. (Text: Fleisch+Feinkost 20.1.2009)


Weiterlesen: Mehr Tierschutz beim Schlachten
__________________________________________

Die Redaktion empfiehlt:

Archiv der Nachrichten

Archiv der Varia-Beiträge

foodaktuell.ch-Newsletter

foodaktuell Journal (Print)

Delikatessen-Führer delikatessenschweiz.ch






Copyright Codex flores, Huobstr. 15, CH-8808 Pfäffikon (SZ)