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12.2.2010 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Schweizer Nutztiere haben es besser

Jede Nutztierhaltung kann langfristig nur dann funktionieren, wenn die überzähligen Tiere getötet werden. Wichtiger als der Tod selbst ist für das Tier vermutlich die Frage des Wie und Wo. Wenn schon sterben, dann wenigstens stressarm. Das kommt auch der Fleischqualität zugute.




Die Schweiz hat eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt. Auch die Ausbildung der Personen, die Schlachttiertransporte durchführen, ist geregelt.


Wichtiger als die Tatsache, dass ein Tier getötet wird, ist für dieses vermutlich die Frage, wie und wo es getötet wird. Muss es zuvor tagelang quer durch ganz Europa gekarrt werden? Muss es zusammengepfercht unter erbärmlichen Bedingungen tagelang vor einem Schlachthof warten, bis es von seinem Leben, das zuletzt nur noch ein Leiden ist, erlöst wird? Oder darf es nach einem tiergerechten Leben von seinem Besitzer zum Metzger geführt werden, wo es innerhalb weniger Sekunden vom Leben in den Tod befördert wird?

Die Schweiz hat eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt, dabei wird auch der letzte Gang der Nutztiere geregelt. So ist in der Tierschutzverordnung zum Beispiel definiert, wie viel Platz den Tieren beim Schlachtviehtransport zur Verfügung stehen muss, wie das Treiben in den Schlachthof erfolgen darf, welche Methoden zur Betäubung und zur schmerzlosen Tötung zugelassen sind und vieles mehr.

Auch die Ausbildung der Personen, die Schlachttiertransporte durchführen, ist geregelt. Zudem darf in der Schweiz die Transportzeit zum Schlachthof maximal sechs Stunden dauern, in der Praxis ist der Weg meistens sogar kürzer. Wenn schon sterben, dann wenigstens stressarm. Das kommt übrigens auch der Fleischqualität zugute.

Dichtes Netz von Schlachtbetrieben

Obwohl die Anforderungen an die Hygiene und Umweltvorschriften gestiegen sind und für viele kleineren Schlachthöfe die erforderlichen Investitionen wirtschaftlich nicht mehr tragbar waren, hat die Schweiz nach wie vor ein deutlich dichteres Netz an Schlachthöfen als andere Länder. Zwar werden in nur 15 Schlachtbetriebe ca. 80 Prozent der Fleischmenge verarbeitet. Doch daneben hat es zahlreiche Betriebe, die sich oft auch auf Nischenprodukte und lokale Erzeugnisse spezialisiert haben.

Das ist in Europa anders. Da werden die Tiere bis zu 60 Stunden in engen, mehrstöckigen Fahrzeugen zusammengepfercht ihrem Lebensende zugeführt. Da karrt man Rinder und Pferde aus Polen über 3'000 km durch Mitteleuropa bis nach Marokko, Kroatien oder in den Libanon zum Schlachten, weil der Lebendtransport billiger ist, als die Tiere im nächstgelegenen Schlachthof zu schlachten und das Fleisch in Kühlwagen zu befördern.

Bei der Tötungsmethode setzt man hierzulande vor allem auf den schnellen Tod mit Elektrobetäubung, Bolzenschuss oder Kohlendioxid: Bei letzterem gehen die Tiere, meistens angewendet für Schweine, selbstständig in eine Art Paternoster, wo sie eine narkotisierende Kohlendioxidmischung einatmen.

Tieferes Tierschutzniveau in der EU

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat in einem Forschungsprojekt untersucht, was wäre, wenn die Schweiz die Tierschutzgesetzgebung der EU übernehmen würde. Dabei wurden nur die in der Schweiz wichtigsten Nutztiere, d. h. Rindvieh, Schafe, Ziegen, Schweine und Geflügel berücksichtigt. Das Ergebnis war deutlich: Es zeigte, dass die Schweizer Tierschutzgesetzgebung im Allgemeinen bedeutend strenger und genauer ist als die Richtlinien der EU.


Zwischen Weide und Teller braucht es den Metzger. Für das Tier wichtiger als der Tod selbst ist die Frage des Wie und Wo.

Würde die Schweiz die EU-Richtlinien übernehmen, dann könnte vieles, das heute verboten ist, wieder eingeführt werden: Zum Beispiel die Käfighaltung bei Legehennen oder die Haltung auf Vollspaltenböden. Die Enthornung ohne Narkose wäre wieder normal, Schnäbel dürften wieder coupiert werden und Einstreu müsste bei Jungtieren nur noch zwei Wochen lang verwendet werden, um nur einige Beispiele zu nennen.

Die Tierschutzbestimmungen in den einzelnen EU-Ländern sind verschieden: Während Österreich ein annährend gleich hohes Niveau hat wie die Schweiz, schlägt Deutschland einen Mittelweg ein. Frankreich, Spanien, Schweden und Polen liegen in Sachen Tierschutz nach wie vor deutlich unter dem Schweizer Niveau. Das BVET schreibt als Schlussfolgerung seiner Untersuchungen: «Wir würden, ohne Zusatzvorschriften zur EU-Gesetzgebung, einen massiven Rückgang im Tierwohlbereich einstecken müssen. Diese Entwicklung würde die Wünsche der Konsumenten absolut nicht erfüllen und wir müssten die Swissness endgültig vergessen».

Eine aktuelle Studie des CIWF (Compassion in World Farming) zur Schweinehaltung in Europa zeigt, dass auch die Umsetzung der Gesetze mangelhaft ist. Schlechte, tierwohlwidrige Verhältnisse waren in 60 untersuchten Schweinemastbetrieben in Holland, Deutschland, Spanien, Ungarn und England eher die Regel als die Ausnahme. Auch die Schlachttiertransporte wiesen überdurchschnittlich viele Mängel auf. (Text: LID)

Weiterlesen: Rechtsbeistand für Tiere?
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