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12.12.2008 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Wieviel Heimat im Appenzeller Mostbröckli ?

Herkunftsbezeichnungen sollen die Konsumenten vor Täuschung schützen und die Schweizer Landwirtschaft im internationalen Wettbewerb stärken. Doch beim Appenzeller Mostbröckli, für welches ein IGP-Antrag gestellt wurde, funktioniert dies nicht unbedingt.



Fünf Jahre ist es her, seit der Appenzeller Metzgermeisterverband erstmals an das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gelangte, um die Appenzeller Siedwurst, das Appenzeller Pantli und das Appenzeller Mostbröckli ins eidgenössische Register für geschützte geografische Angaben eintragen zu lassen. Bevor der Verband unter der Leitung von Franz Fässler die Anträge letztes Jahr definitiv einreichte, prüfte er erst noch verschiedene Alternativen, um die Appenzeller Fleischspezialitäten zu schützen. Doch der Markenschutz liess sich nicht realisieren, und so kam man auf die Herkunftsbezeichnung zurück und legte der Kommission für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben die Pflichtenhefte vor.

Ein Import-Hintertürchen

Der Appenzeller Metzgermeisterverband erhörte den Wunsch der Kommission zumindest teilweise: Er passte die Pflichtenhefte für die Appenzeller Siedwurst (Bild) und Appenzeller Pantli an. Nun ist für deren Herstellung – wie bei den meisten anderen herkunftsgeschützten Fleischspezialitäten auch – ausschliesslich Fleisch von Tieren vorgeschrieben, die in der Schweiz geboren, gemästet und geschlachtet wurden.

Nur beim Appenzeller Mostbröckli will man sich "ein Hintertürchen offenhalten", wie Fässler erklärt: "Wenn die Nachfrage steigt und wir mehr exportieren können, hätten wir vermutlich Schwierigkeiten, genügend Schweizer Fleisch in der entsprechenden Qualität zu bekommen." Zudem soll die Option auf passiven Veredelungsverkehr nicht verbaut werden. So könnte man jederzeit Fleisch aus der EU importieren, hier zu Mostbröckli veredeln und dann wieder in die EU exportieren – als "Appenzeller Mostbröckli" mit geschützter geografischer Angabe GGA/IGP.

Allzu schnell dürfte der Schweizer Rohstoff allerdings nicht ausgehen: Wenn man die Trocknungsverluste und die für die Herstellung in Frage kommenden Fleischteile berücksichtigt, dann braucht man für die aktuell produzierten 400 Tonnen Appenzeller Mostbröckli etwa 20'000 Tiere; das sind rund 13 Prozent aller in der Schweiz geschlachteten Kühe. Trotzdem werden Appenzeller Mostbröckli bereits heute teilweise aus Importfleisch hergestellt. Da liegt der Verdacht nahe, dass weniger die Beschaffung das Problem ist als der Preis: Importfleisch ist eben billiger. Und mit einem EU-Freihandelsabkommen wäre es noch einfacher zu bekommen. In der EU kostet Schlachtvieh nur halb so viel wie in der Schweiz.

Herkunftsschutz nur bei Coop

Wer einen Herkunftsschutz beim BLW beantragt, muss nicht nur definieren, was, sondern auch wo etwas hergestellt werden darf. Traditionell werden die Appenzeller Fleischspezialitäten nicht nur in Innerrhoden und Ausserrhoden produziert, sondern auch im Toggenburg und vielen angrenzenden St.Galler Gemeinden. Die wären jedoch künftig ausgeschlossen, denn das Herkunftsgebiet soll nur das Appenzellerland umfassen, plus die vier St.Galler Gemeinden Thal, Eggersriet, St. Gallen und Gossau.

Dort befinden sich die Betriebe der international tätigen Ernst Sutter AG. Und die Metzgerei Schär mit rund 100 Mitarbeitern, welche Coop mit Appenzeller Spezialitäten beliefert. Weil diese Betriebe laut Fässler Mitglieder des Appenzeller Metzgermeisterverbands sind, ihre Wurzeln im Appenzellerland haben und auch massgebliche Mengen dieser Spezialitäten produzieren, wurden sie berücksichtigt.

Mit dieser Gebietsdefinition kann sich jedoch die Migros-Tocher Micarna nicht anfreunden, da sie in Zukunft auch im St. Gallischen Bazenheid keine Appenzeller Spezialitäten produzieren dürfte, wie Micarna-Sprecher Patrick Wilhem bestätigt. Eine Einsprache gegen das Gesuch ist deshalb nicht ausgeschlossen: "Das Appenzeller Mostbröckli ist ein beliebtes Produkt in der Migros. Davon werden jährlich ein paar Tonnen verkauft."

Der Irrtum von Bundesrätin Leuthard

Die Grenzziehung macht auch den St.Galler Metzgermeistern Sorgen, weil sie zwar weiterhin Mostbröckli, Pantli und Siedwürste produzieren dürfen, diese aber nicht mehr mit dem Zusatz "Appenzeller" verkaufen dürften. Doch noch mehr stört sie, dass Appenzeller Mostbröckli selbst dann mit dem Etikett "geschützte geografische Angabe" ausgezeichnet würden, wenn sie aus Importfleisch bestehen. Auch für Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Stiftung für Konsumentenschutzes, ist das eindeutig Konsumententäuschung: "Die Konsumentinnen und Konsumenten wollen mit dem Kauf der Produkte ganz bewusst die Region, aber auch eine Tierhaltung auf hohem Tierschutzniveau unterstützen."

Stalder ist der Meinung, dass die Konsumenten aufgrund des Namens und der Auszeichnung erwarten, dass der grösste Teil der Rohstoffe von dort stammt und die Käufer zum Teil auch denken, dass das Produkt im Appenzellerland auf traditionelle Art und Weise hergestellt wurde.

Dass Stalder mit dieser Einschätzung nicht daneben liegt, zeigt ein prominentes Beispiel aus jüngster Vergangenheit. So versuchte Bundesrätin Doris Leuthard am 22. Mai dieses Jahres den Delegierten des Bündner Bauernverbandes den EU-Freihandel schmackhaft zu machen, indem sie auf die Erfolgsgeschichte des Bündnerfleisch-Exportes hinwies. Doch damit überzeugte sie die Anwesenden nicht. Denn Export-Bündnerfleisch wird praktisch ausschliesslich aus brasilianischem oder argentinischem Rindfleisch hergestellt – das nützt den Schweizer Bauern wenig.



Kleiner Unterschied – grosse Bedeutung

Es gibt zwei Arten von Herkunftsbezeichnungen: Bei der geschützten Ursprungsbezeichnung (Appellation d'Origine Contrôlée) GUB bzw. AOC, muss sowohl die Produktion als auch die Verarbeitung der Rohstoffe in dem namengebenden Gebiet erfolgen. Dabei muss zwischen der Qualität des Erzeugnisses und der geografischen Herkunft eine enge, eindeutige Beziehung bestehen. Ein GUB/AOC-Produkt ist also in jedem Fall durch und durch schweizerisch.

Anders sieht das bei der geschützten geografischen Angabe (Indication géographique protégée) aus, GGA bzw. IGP: Hier muss nur ein einziger Arbeitsschritt im definierten Gebiet stattfinden, wobei es ausreicht, wenn das Erzeugnis "einen besonderen Ruf" hat, den es dem Herkunftsgebiet verdankt. Weil es schwierig ist, genügend Fleisch aus einer definierten Region zu erhalten (ein grosser Teil der Tiere wird in wenigen zentralen Schlachthöfen geschlachtet) werden Fleischprodukte praktisch immer als GGA/IGP registriert. Je nach Pflichtenheft steht dann hinter einer GGA/IGP-Auszeichnung trotzdem ein Schweizer Produkt oder aber nur ein Schweizer Rezept.

LID / Roland Wyss-Aerni
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