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Beiträge im Archiv

30.4.2010 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Schweizer Fleischmarkt 2009

Die Fleischbranche hat die Rezession insgesamt gut gemeistert und erwartet von der sich abzeichnenden wirtschaftlichen Erholung zusätzliche Impulse. Der Schweizer Fleischfachverband SFF fordert zwecks Reduktion der Würzfleisch-Problematik, dass die Freigaben von Fleischimporten innerhalb der Proviande weniger restriktiv gehandhabt werden.




SFF-Präsident Rolf Büttiker vor den Medien

Die Fleischwirtschaft war im 2009 von der Rezession nur in abgeschwächter Form betroffen, wobei auch beim Fleischfachgewerbe eine gewisse Zurückhaltung spürbar war. Der Rückgang des Pro-Kopf-Konsums um 1.8% bewegte sich unter diesen Vorzeichen im normalen Schwankungsbereich. Die inländische Produktion wurde bei Rindvieh, Schweinen und Geflügel im Bereich von 2 bis 4% gesteigert. Dies hatte rückblickend eine zu starke Reduktion der Importe infolge der durch die bäuerlichen Kreise allzu restriktiv gehandhabten Freigaben zur Folge und führte insgesamt zu weniger Ware auf dem Markt.

Der Detailumsatz nahm im Mittel um 1.5% ab, was auch die durchschnittlich tieferen Verkaufspreise widerspiegelt. Dank des erfreulichen Festtagsgeschäftes konnte der relativ träge Geschäftsgang des übrigen Jahres z.T. wieder kompensiert werden.

Der Konsum von verkaufsfertigem Fleisch lag im 2009 bei 413’319 Tonnen (2008 = 417'330 t), was im Vergleich zum Vorjahr einem minimalen Rückgang von 1.0% entspricht. Parallel dazu sank der jährliche Pro-Kopf-Konsum von 53.35 auf 52.38 Kilogramm (- 1.8%). Zählt man den Verbrauch an Fischen und Krustentieren dazu, dann erhöhten sich die genannten Werte auf 481'991 Tonnen bzw. 61.08 kg pro Kopf und Jahr.

Bei den grossen Volumina an Rindfleisch und Schweinefleisch traten keine markanten Abweichungen auf. Hingegen zeigte sich auf sehr tiefem Niveau ein nicht unbedeutender Rückgang beim Verbrauch von Wild und Kaninchenfleisch sowie von Ziegenfleisch. Von der Vogelgrippe und den damit verbundenen Ängsten war beim Geflügelfleisch hingegen nichts mehr zu spüren. Beim Kalbfleisch wurde ein um rund 3.5% höherer Pro-Kopf-Konsum erreicht, der mit vermehrten Aktionen bei den Grossverteilern in Verbindung stehen dürfte. Der geringe Rückgang des Pro-Kopf-Konsums bewegt sich im normalen Schwankungsbereich.



Rund 3.5% mehr Kalbfleisch verzehrte Familie Schweizer im 2009

Die inländische Produktion erhöhte sich beim Rindvieh (Grossvieh, Kälber) um 4.4% auf 99'200 t, bei den Schweinen um 3% auf knapp 182'000 t und beim Geflügel um 2.2% auf 41'726 t verkaufsfertiges Fleisch. Gleichzeitig gingen die Importe beim Rindvieh von 21’042 t auf knapp 16’619 t (- 20.3%) und beim Schweinefleisch um 36.0% von 20'414 auf 13'075 t zurück. Nach wie vor am meisten importiert wurden Geflügel mit 43'506 t (- 1.9%) sowie Fische und Krustentiere mit 68'672 t (+ 3.8%). Die Importe fielen v.a. beim Rind- und Schweinefleisch jedoch zu gering aus und stellen das Ergebnis der durch die bäuerlichen Kreise allzu restriktiv gehandhabten Freigaben dar.

Im Detailverkauf wiesen rund ⅓ der Betriebe kleinere bis grössere Umsatzzunahmen aus oder erreichten knapp die Vorjahreszahlen. 67% der Betriebe erlitten Umsatzeinbussen, davon 28% mehr als 5%. Im Mittel hat der Detailumsatz im Vergleich zum Vorjahr um 1.5% abgenommen. Dieser Gesamtjahresvergleich widerspiegelt auch die durchschnittlich tieferen Verkaufspreise, hervorgerufen durch tiefere Rohmaterialpreise und dem voll entfachten Kampf um Marktanteile im Detailhandel.

Der im letzten Jahr gesamthaft gesehen eher träge Geschäftsgang wurde durch ein erfreuliches Festtagsgeschäft 2009 positiv beeinflusst und viele Betriebe konnten per Ende Jahr die erlittenen Einbussen teilweise wieder wettmachen. Insgesamt darf festgehalten werden, dass sich die Fleischbranche im positiven Rahmen bewegt. Sehr erfreulich ist auch die Tatsache, dass die Beschäftigungslage innerhalb der Branche gut ist und das Personalaufkommen sich im konstanten Bereich bewegt.

(Text: Ständerat Rolf Büttiker, Präsident des SFF)


Der vermehrte Import von Würzfleisch ist Eine Folge des untauglichen Importsystems (Kontingent-Versteigerung). Ein allfälliger Missbrauch beim Würzfleisch-Import ist die Entfernung der Gewürze und die damit erfolgte Umwandlung zurück in ungewürztes Fleisch, das aber zum tieferen Tarif von gewürztem verzollt wurde.


Probleme beim Import von gewürztem Fleisch

Der Import von gewürztem Fleisch ist bereits seit Mitte der 90er Jahren legal, wird aber in den letzten Monaten aufgrund des untauglichen Importsystems für Fleisch mittels Versteigerung sowie den sehr restriktiven Importfreigaben vermehrt als alternative Beschaffungsquelle genutzt. Der SFF stellt sich in dieser Frage gegen allfällige Missbräuche und Exzesse und setzt sich für eine korrekte Deklaration der betreffenden Fleischzubereitungen auf allen Stufen ein. Er fordert zwecks Reduktion der Problematik, dass die Freigaben von Fleischimporten innerhalb der Proviande weniger restriktiv gehandhabt werden.

Vom Bund verlangt er zudem, dass die im Rahmen der EVD-Arbeitsgruppe Importsystem Fleisch lancierte Optimierung des Importsystems ohne Verzögerung umgesetzt wird.

Nach einer rückläufigen Tendenz in den Vorjahren (2007: 573 t, 2009: 376 t) häufen sich seit anfangs 2010 die Meldungen, dass gepfeffertes Rindfleisch zu tieferen Zollkontingentsansätzen vermehrt importiert wird (Januar und Februar 2010: 220 t). Auch beim Schweinefleisch erhöhen sich die Importe von gewürztem Fleisch zusehends (2006: 133 t, 2009: 324 t, Januar u. Februar 2010: 39 t).

Gewürztes Fleisch gelangt sowohl in den Gastro- wie auch den Metzgerkanal. Beide Kanäle sehen sich jedoch einem grossen Dilemma ausgesetzt, locken doch einerseits die grossen Preisunterschiede zwischen gewürztem und ungewürztem Fleisch, während andererseits der Bezug zur einheimischen Produktion bzw. die Glaubwürdigkeit in Frage gestellt wird.

Mit Gewürzen versehenes Fleisch gilt gemäss Lebensmittelgesetzgebung als Fleischzubereitung (Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft, Art. 3, Abs. 3), unabhängig von der Form bzw. der Zugabemenge des Gewürzes. Gemäss Zolltarifgesetz fällt der Import von gewürztem Fleisch unter das Zolltarifkapitel 16, während Frischfleisch und verschiedene Fleischerzeugnisse im Zolltarifkapitel 2 enthalten sind. Die Definition der jeweiligen Zollansätze erfolgte im Rahmen der Uruguay-Runde im Jahr 1995; deren allfällige Änderung kann daher ebenfalls nur über die WTO erfolgen.

Gewürztes Rindfleisch beispielsweise kann so unter der Zolltarifnummer 1602.5099, welche u.a. auch Konserven und Fertigmenüs umfasst, legal importiert werden. Für diese Zolltarifnummer liegt der Ausserzollkontingentsansatz (AZKA) bei Fr. 6.38 pro kg. Dieser liegt im Vergleich zu demjenigen von ungewürztem Rindfleisch (Zolltarifnummer 0201.3099) mit einem Ausserzollkontingentsansatz (AZKA) von Fr. 22.12 pro kg rein durch das Würzen bedingt um rund Faktor 3.5 tiefer.

Der Import zum normalen Zollkontingentsansatz innerhalb des jeweiligen Kontingentes wäre zwar noch vorteilhafter; es sind hingegen immer die Kosten der jeweiligen Versteigerung (Rindfleisch: ca. Fr. 12 bis 14.- pro kg) hinzu zu addieren. Ferner gilt es, die zusätzlichen Nachteile der Versteigerung mit der auf Zufälligkeiten beruhenden Zuteilung von (Teil-)Zollkontingenten, die für die einzelnen Unternehmen eine saubere Planung verunmöglichen, zu berücksichtigen.

Der vermehrte Import von gewürztem Fleisch stellt somit eine Folge des aktuellen Importsystems mit seinen restriktiven Freigaben und den oft auf Zufall beruhenden Kontingentszuteilungen dar. Mit dem Import von gewürztem Fleisch wird somit zunehmend ein legales Instrument genutzt, das als Gegengewicht zu den vorgenannten Nachteilen des Importsystems eingesetzt werden kann und für die jeweiligen Unternehmen, auch gegenüber ihrer Kundschaft, planbar ist.

Damit ist klar, dass die Würzfleisch-Importe rechtlich korrekt sind und der Entscheid pro oder contra beim einzelnen Unternehmen liegt. Der Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF) anerkennt in diesem Zusammenhang die Unzufriedenheit v.a. der bäuerlichen Kreise mit dem Import von gewürztem Fleisch, fordert von diesen zwecks Reduktion der Problematik aber im Gegenzug, dass die Freigaben von Fleischimporten innerhalb der Proviande nun weniger restriktiv gehandhabt werden. Vom Bund verlangt er zudem, dass die im Rahmen der EVD-Arbeitsgruppe Importsystem Fleisch lancierte Optimierung des Importsystems ohne Verzögerung umgesetzt wird.



SFF-Direktor Dr. Ruedi Hadorn vor den Medien

Der SFF verurteilt allfällige Missbräuche und Exzesse im Zusammenhang mit dem Import von gewürztem Fleisch. In diesem Sinne unterstützt er die neusten Massnahmen der Eidgenössischen Zollverwaltung. Diese wird den Import von Gewürzfleisch ab 3. Mai 2010 nur noch dann zulassen, wenn bei diesem die Würzstoffe (z.B. zerriebener oder gemahlener Pfeffer) in das Innere eingedrungen oder auf allen Flächen des Erzeugnisses verteilt und mit blossem Auge oder deutlich durch Geschmack wahrnehmbar sind.

Fleisch mit ganzen Gewürzpartikeln, die nicht oder nur in geringem Masse in das Fleisch eindringen können, können damit ab kommendem Mai nicht mehr als Fleischzubereitung importiert werden. So wird sichergestellt, dass die Würzstoffe nicht mehr abgewischt, abgewaschen oder abgesaugt werden können, womit allfälligen Betrügern der Riegel geschoben wird. Der SFF erklärt sich mit diesem Vorgehen einverstanden, obwohl sich aus seiner Sicht mit der neuen Regelung bei der Definition der Fleischzubereitungen eine Diskrepanz zur Lebensmittelgesetzgebung ergibt.

Der SFF setzt sich zudem für eine korrekte Deklaration der betreffenden Fleischzubereitungen ein, die ausnahmslos auf allen Stufen der Lebensmittelkette zu erfolgen hat.

(Text: Dr. Ruedi Hadorn, Direktor des SFF. Bilder und Bildlegenden: foodaktuell.ch)


Mitteilung der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV, Oberzolldirektion, Sektion Agrarprodukte, Maschinen und Automobilsteuer:

Tarifeinreihung von gewürztem Fleisch: Gemäss den HS-Erläuterungen zum Kapitel 2 des Zolltarifs gelten Fleisch und Schlachtnebenprodukte, die gewürzt sind (z.B. mit Salz und Pfeffer), als zubereitet. Sie gehören zu Kapitel 16. Unter gewissen Bedingungen werden jedoch Fleischerzeugnisse noch im Kapitel 2 eingereiht, wenn der Charakter einer Ware dieses Kapitels nicht verändert wird.

Seit einiger Zeit wird in grösseren Mengen frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch angeboten, das zwar zum Zeitpunkt der Anmeldung bei der Zollstelle mit Gewürzen (v.a. ganze Pfefferkörner) bestreut ist. Diese können aber vor der Weiterverarbeitung oder Zubereitung auf einfache Weise (z.B. durch Abwischen, Abwaschen oder Absaugen) entfernt werden. Die Geschmackstoffe dringen dabei überhaupt nicht oder nur in sehr geringem Ausmass in das Fleisch ein. Der Charakter eines Erzeugnisses des Kapitels 2 wird damit nicht verändert.

Die Schweizerischen Erläuterungen zum Kapitel 2 werden deshalb wie folgt angepasst: Zum Kapitel 2 gehören auch gewisse Erzeugnisse, wenn ihnen bei der Herstellung Würzstoffe zugesetzt worden sind, sofern dadurch der Charakter einer Ware dieses Kapitels nicht verändert wird.

Als typische Bespiele hierfür können Coppa, Bündnerfleisch, Bresaola und dgl. der Nummer 0210 erwähnt werden. Ferner gehören auch Erzeugnisse zum Kapitel 2, wenn die in beliebigen Mengen zugesetzten würzenden Zutaten auf einfache Weise (z.B. durch Abwischen, Abwaschen oder Absaugen) vor der Weiterverarbeitung entfernt werden können. Dazu gehören insbesondere ganze Pfefferkörner, ganze Wacholderbeeren, ganze Gewürznelken, Lorbeerblätter, Rosmarinzweige usw.. Bei diesen Zutaten dringen die Geschmacksstoffe nicht oder nur in geringem Ausmass in das Fleisch ein.

Ausgeschlossen von diesem Kapitel bleibt hingegen Fleisch, bei dem die Würzstoffe (z.B. zerriebener oder gemahlener Pfeffer) in das Innere eingedrungen oder auf allen Flächen des Erzeugnisses verteilt und mit blossem Auge oder deutlich durch Geschmack wahrnehmbar sind (i.d.R. 1602).

Diese Vorschriften treten am 3. Mai 2010 in Kraft und sind nicht rückwirkend. Gültige Tarifauskünfte der Oberzolldirektion werden widerrufen. Die Erläuterungen im D. 6 zum Kapitel 2 werden bei nächster Gelegenheit angepasst. (EZV, 8.04.2010 No 3101.643.2010.02)

Weiterlesen: Kalbfleischpreis im Tief wegen Würzfleischimport?
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