foodaktuell.ch
Internetmagazin für die Lebensmittelbranche Samstag, 04. Mai 2024
Inhalt
Home
Nachrichten
Fleisch & ...
Backwaren & ...
Gastronomie
Über uns, Werbung
Archiv, Suche
Impressum
3.2.2016
Messetipp: IFFA 2016 in Frankfurt

„Fleischindustrie 4.0“ nimmt Fahrt auf
anzeigen...

Partner/Sponsoren

Cash+Carry Angehrn: Frische für Profis an neun Standorten in der Deutschschweiz.
Direkt zur CCA-Website:
www.cca-angehrn.ch


Empfohlene Links:

Fachschule für Bäckerei,
Konditorei, Confiserie:
www.richemont.cc


Fachschule für Metzgerei:
www.abzspiez.ch


Internationale Privat-Fachschule für Koch-Profis: European Culinary Center DCT in Vitznau LU
Deutsch: http://german.dct.ch
English: www.culinary.ch


Internet- und Socialmedia-Auftritte:
www.chrisign.ch







Schweizerischer Bäckerei- und Konditorei-Personal-Verband


Beiträge im Archiv

26.6.2010 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
Druckansicht
Fleisch und Tierwohl

Der Hunger nach Fleisch, Eiern und Milchprodukten stellt mittlerweile ein weltweites Phänomen dar; glasklar gekoppelt mit der für die Menschen erfreulichen wirtschaftlichen Entwicklung in vielen früher eher ärmeren Ländern. Die Fleischerzeugung hat sich weltweit innert 30 Jahren verdoppelt, die Pouletproduktion gar verfünffacht. In Russland und China wird die Milch- und Schweineproduktion forciert, von Brasilien über die arabischen Staaten bis Südostasien boomt die Pouletserzeugung. Weltweit werden 1.4 Milliarden Kühe/Rinder und 1 Milliarde Schweine gehalten.




Referat von Hansuli Huber, Geschäftsführer Schweizer Tierschutz STS, anlässlich des COOP-Mediengespräches zum Thema „Fleischproduktion“ vom 16. Juni 2010.

Dank Rationalisierung (z.B. Spezialisierung auf einen Betriebszweig, etwa Rindermast, Milchvieh oder Legehennen; Einführung von platz- und arbeitssparenden Haltungsformen wie Käfigbatterien oder Vollspaltenböden), Mechanisierung und Intensivierung (z.B. Fortschritte in der Futtererzeugung und Fütterung sowie Einführung der einseitige Leistungs-Zucht) konnten ab den 1960er Jahren in der Schweiz die Erzeugungskosten für tierische Produkte extrem gesenkt werden.

Die Ausgaben für Lebensmittel sanken von 30% auf heute unter 10%. Damit ging insbesondere eine Demokratisierung des Fleischkonsumes einher. Was früher für viele Bevölkerungsschichten die Ausnahme gewesen war (Bedeutung des Sonntagsbratens!) wurde in kurzer Zeit -weil nun für jedermann erschwinglich- zu einer Selbstverständlichkeit: Unser täglich Fleisch. Die krasseste Entwicklung fand bei den Masthühnern statt: Noch vor 50 Jahren war Geflügelfleisch das teuerste, heute ist es das billigste Fleisch.

Extreme Leistungssteigerungen

Agro-Wissenschaft, Beratung und Bauern waren und sind extrem erfolgreich. 1950 ernährte ein Hektar Ackerfläche 1.8 Menschen, heute sind es 4.5. In Feld und Stall wurden unglaubliche Leistungssteigerungen realisiert. Innert weniger Jahrzehnte stieg die durchschnittliche Leistung je Kuh von 4'000 auf 8'000 L/Jahr, eine Legehenne produziert heute statt 150 300Eier/Jahr und Mastpoulets benötigen nicht mehr drei Monate sondern nur 40 Tage zur Schlachtreife, wobei heute der Grossteil des Schlachtkörpers aus Brust- und Schenkelmuskulatur besteht. Auch dem Schwein wurde immer mehr Fleisch angezüchtet, sodass 2/3 des Schlachtkörpers sogenannte „edle“, d.h. verwertbare Fleischstücke sind.


Unser täglich Fleisch dank Rationalisierung und Intensivierung.
Bild: Schweinestall.


Unser Land ist gut beraten, eine eigenständige Landwirtschaft mit einem möglichst hohen Selbstversorgungsgrad anzustreben –eine tierfreundliche und naturnahe Bewirtschaftung vorausgesetzt- weil Landwirtschaftsland weltweit immer knapper und die Nachfrage nach Nahrungsmitteln weiter ansteigen wird, ohne dass dies in Zukunft mit weiterer Produktivitäts/Effizienzsteigerung wettgemacht werden könnte. Denn die Leistungssteigerungen in Feld und Stall sind aus biologischen, ökonomischen und ethischen Gründen (Umwelt-/Natur-/Tierschutz) bald ausgereizt. Man muss kein Prophet sein, um nun nach jahrzehntelangem Fall der Agrar- und Lebensmittelpreise eine Umkehr zu prognostizieren. In Zukunft werden wir wieder mehr für unsere Ernährung ausgeben müssen und Landwirtschaftsland zu einem kostbaren Gut werden.

Moderater Fleischkonsum in CH

So problematisch die Ausdehnung der weltweiten Tierproduktion gerade auch punkto Ökologie und Tierschutz ist, es ist leicht, von hier und heute Kritik zu üben, nachdem unsere Gesellschaft diese Wohlstandserscheinung und ihre Folgen bereits durchlebt hat. Mitte 1980er Jahre erreichte der durchschnittliche Fleischkonsum in der Schweiz mit über 80kg/Kopf den Spitzenwert. Von nun an ging’s wieder bergab auf heute rund 50kg/Kopf (ohne Fisch/Wild). Der hiesige Fleischkonsum ist relativ moderat, auf jeden Fall wesentlich tiefer als in der EU und in Amerika, wo z.T. fast doppelt soviel Fleisch verzehrt wird (D 88kg, USA 100kg, F 100kg, Dä 115kg, Esp 123kg. Zum Vergleich: Weltdurchschnitt: 40kg; Entwicklungsländer 20kg).

Nutztiere zahlten Zeche

Während in der Schweiz zwischen 1965 und 1985 vom Bauern über Metzger/Detailhandel bis zum Konsumenten alle vom wachsenden Fleischmarkt und der immer billigeren Produktion profitierten, zahlten die Nutztiere die Zeche. Denn die von Wissenschaft und Beratung propagierten platz- und arbeitssparenden Haltungsformen und die einseitige Leistungszucht blendeten das Wesen und die Biologie der Tiere fast vollkommen aus. Deren Bedürfnisse wurden auf Nahrung und Wasser reduziert, also weniger als jeder Pflanze zugestanden werden muss, denn selbst das Tageslicht wurde damals den Schweinen und Hühnern gestrichen.


Heute hierzulande verbotene Käfighaltung von Hühnern.


Die rasche und sichtbare Veränderung der Landwirtschaft -so verschwanden immer mehr Kühe von den Weiden und es entstanden fensterlose Zweckbauten zur Unterbringung von Nutztieren, an deren Türen das Schild prangte „Hygienezone-Betreten verboten“- und die Auswüchse in der Tierhaltung riefen schon bald innerhalb und ausserhalb der Landwirtschaft Kritiker auf den Plan. 1981 trat als eine Konsequenz aus dieser Opposition gegen die Agro-Industrialisierung ein umfassendes Tierschutzgesetz in Kraft, das einigen besonders krassen Haltungsformen von Nutztieren einen Riegel vorschob, etwa der dauernden Dunkelhaltung, der strohlosen und dauernden Anbindehaltung von Kühen und Rindern, den Maulkörben für Kälber oder den Ferkelkäfigen. Weltweite Berühmtheit erlangte das Gesetz wegen des Passus über das Verbot von Hühnerbatterien.

Nach Ablauf der Übergangsfristen wurden auf Druck des Tierschutzes zwischen 1990 und 2005 verschiedene zusätzliche Nutztierschutzvorschriften beschlossen. So kam es zu einem Verbot der Anbinde- und Kastenstandhaltung von Sauen, einem Verbot der Vollspaltenböden bei Neubauten von Rinder- und Schweinemastställen und der Vorschrift, wonach Nutztiere mit Ausnahme der Ferkel nur mehr mittels Schmerzausschaltung kastriert werden dürfen. In den 1990er Jahren beschäftige die mangelhafte Umsetzung der Tierschutzgesetzgebung in vielen Kantonen die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat.

Neues TSCHG 2008

2008 trat eine komplett überarbeitete, neue Tierschutzgesetzgebung in Kraft. Diese sah u.a. eine Beschränkung der Tiertransportzeit auf 6h, ein Verbot von Extremzuchten und des Ferkelkastrierens ohne Schmerzausschaltung sowie konkrete Vorschriften zum Schutz von Ziegen, Schafen und Pferden vor. Diese Nutztiere waren bislang von der Tierschutzgesetzgebung nicht geschützt gewesen. Neu ist auch eine verstärkte Aus- und Weiterbildung und Information der Tierhalter. Hingegen scheiterte der von Tierschutzkreisen angestrebte, grosse Wurf, Auslauf und Weiden für Nutztiere verbindlich zu erklären am Veto der Agrarlobby.

Tierschutz-Kritik am neuen TSCHG

Die neue Tierschutzgesetzgebung von 2008 bringt für alle Nutztiere deutlich mehr Schutz, als die alte gewährleistet hatte. Allerdings gilt es zwei Dinge kritisch zu sehen:

1. Die Tierschutzgesetzgebung schreibt nicht die für Tiere optimale Haltungsformen vor, sondern definiert die Grenze, zwischen dem, was toleriert und was bestraft wird. Wer die Mindestvorschriften in der Tierschutzverordnung nicht einhält, macht sich strafbar, wer sie gerade einhält, bietet den Tieren noch längst keine artgerechte Haltung. Dass unsere Tierschutzvorschriften lediglich die Grenze zur Tierquälerei festlegen, ist noch viel zuwenig in der Bevölkerung bekannt.


Laufstall für Mutterkuhherde in einem Natura-Beef-Hof.


2. Die neue Tierschutzgesetzgebung weist bei Nutztieren mehrere tierschutzrelevante Versäumnisse auf, z.B.
- Milchkühe: Anbindehaltung an 275 Tagen im Jahr erlaubt, an 90Tagen jeweils einige Stunden Pflicht, Tiere in Auslauf (Winter) und Weide zu lassen, d.h. über 90% der Zeit können Kühe angekettet gehalten werden. Zulässig ist auch der elektrische Kuhtrainer.
- Schweine. Tragende Sauen dürfen in kastenstandähnlichen engen Boxen (Fressliegebuchten) gehalten werden, wo sie sich nur gerade drehen können. Mastschweine: Haltung auf 0.65qm/Tier (100kg schwer!) auf vollperforierten, harten Boden ohne Stroh und ohne Auslauf legal. Ab 2018 dann für alle Mastschweine 0.9qm mit einer nicht perforierten Liegefläche, die aber reiner Betonboden ohne Einstreu sein darf.
- Mastrinder: Haltung auf 3qm/Tier (bis 500kg schwer!) auf vollperforierten, harten Boden ohne Stroh und ohne Auslauf zulässig. Ab 2013 dann für alle Mastrinder eine kleine Liegefläche aus Hartgummi vorgeschrieben.

Bäuerliche Tierhaltung gefährdet

Problematisch ist aus tierschützerischer Sicht auch die Tendenz einzelner Exponenten in der Agrarpolitik, die eher noch bäuerlich geprägte Tierhaltung in der Schweiz durch einer Massentierhaltung nach ausländischem Vorbild abzulösen, indem an der Aufhebung oder Verwässerung der Höchstbestandestiervorschriften gearbeitet wird. Hohe Tierbestände sind zwar nicht a priori tierschutzwidrig. Aber beispielsweise ist eine Freilandhaltung von Legehennen oder Masthühnern mit 30, 50'000 oder mehr Tieren aus ökologischen und hygienischen Gründen nicht möglich. Allgemein führen grosse Tierbestände etwa mit mehreren tausend Schweinen- zu einem hohen Tierverkehr und –Handel. Damit steigt das Seuchen- und Krankheitsübertragungsrisiko und im Falle eines Falles entstehen extreme wirtschaftliche Schäden.

Der tierschützerisch gewichtigste Einwand gegen Massentierhaltungen besteht aber darin, dass die Mensch-Tierbeziehung, die Tierpflege und –Überwachung hier gegen Null tendieren. Der modernste Freilaufstall und die grosszügigste Freilandhaltung sind fürs Tier stets nur so gut, wie der Tierhalter dahinter. Eine intensive Mensch-Tierbeziehung ist nebst einer artgerechten Haltung das A und O in jeder Nutztierhaltung. Diese ist nur in einer bäuerlichen Tierhaltung mit überschaubaren Einheiten möglich. Trotz dieser und weiteren noch ungelösten Tierschutzproblemen in der Nutztierhaltung/Fleischproduktion, angefangen vom stetig steigenden Leistungsdruck auf Milchkühen mit immer höheren Kraftfutterdiäten, der routinemässigen Enthornung von Kuhkälbern oder der sofortigen Trennung von Kuh und Kalb nach der Geburt in der Milchproduktion über die Fehlernährung konventionell gehaltener Mastkälber für helles Kalbfleisch bis hin zu veralteten, problematischen Betäubungs/Tötungsformen für Geflügel –um nur einige Beispiele zu nennen- spielt die Schweiz in Sachen Nutztierschutz noch immer eine gewisse Vorreiterrolle.

Allerdings ist unter den Blinden der Einäugige König. Das sollten sich all jene Bauernlobbyisten hinters Ohr schreiben, welche bar jeder Fachkenntnis bei Konsumenten, Steuerzahlern und Medienschaffenden ständig mit dem weltweit strengsten Tierschutzgesetz argumentieren. In dieser Beziehung unbeabsichtigt Klartext gesprochen hatte kürzlich Aldi-Schweiz. Angesprochen auf seine Kalbfleischwerbung mit Kühen und Kälbern auf der Wiese kam die Begründung, wenn man ein realitätsgetreues Bild von der konventionellen Schweizer Kälbermast zeigen würde, würden die Leute wohl kein Kalbfleisch mehr essen.

Optimale Synergien zwischen Markt/Label und Agrarpolitik/BTS und RAUS

Gleichwohl, seit Mitte der 1990er Jahre hat sich die Situation für sehr viele Nutztiere in der Schweiz gebessert. Das beruht weniger auf der Tierschutzgesetzgebung als auf zwei in den 1990er Jahren gestarteten Massnahmen, welche sich heute als ein fast ideales Zusammenwirken von Markt und Staat zugunsten der tierfreundlichen Nutztierhaltung entpuppt haben. Nämlich Labelprogramme, wie COOP-Naturaplan und –farm, welche in ihren Anforderungen klar über die Minimalvorschriften der Tierschutzgesetzgebung hinausgehen und BTS/RAUS-Direktzahlungen, welche der Staat jährlich an Bauern mit besonders tierfreundlichen Ställen und Auslauf/Freilandhaltung ausrichtet; einerseits als Anreiz, um auf solche Haltungsformen umzusteigen/zu investieren, andererseits um einen Teil des Mehraufwandes, welche solche Systeme oft mit sich bringen, abzugelten.

Das Resultat lässt sich sehen: Heute dürften Labelfleisch und CH-Boden/Freilandeier einen Umsatz von rund CHF 2 Mrd. jährlich ausmachen, was 50% in diesem Segment beträgt. Tierschutz-Labels sind also längst dem Nischendasein entwachsen. Wenn heute von „Qualitätsstrategie“ geredet wird: Sie muss nicht mehr erfunden werden, in den verschiedenen Tierschutz-Labels wird sie vom Markt –von Bauern, Metzgern, Detailhandel und Konsumenten- längst gelebt.

Problem Trittbrettfahrer Doch gibt es auch ein Problem. Das sind die Trittbrettfahrer am Markt, die mit Herkunftsbezeichnungen und Marken, wie „QM-Schweizerfleisch“ oder der „Swissness“, vom guten Image des Labelfleisches und der Freilandeier profitieren ohne aber deren strenge Tierhaltungsvorschriften erfüllen zu wollen. Viele Menschen, auch Medienschaffende, glauben inzwischen, dass Auslauf/Weide und Freilaufställe Standard sind in der Schweiz und nur mehr im Ausland tierschutzwidrige Haltungsformen praktiziert würden.

Hier gilt es , vermehrt die Konsumenten zu informieren aber auch die Steuerzahler, denn nur 8% der 2.2 Mrd. Direktzahlungen jährlich werden zur Förderung von BTS/RAUS verwendet. Auch Bauernhöfe mit problematischen Tierhaltungsformen erhalten fünfstellige Summen an Direktzahlungen, was zweifellos nicht der Absicht der Steuerzahler entsprechen dürfte.

Beteiligung an BTS und RAUS

Die Synergien zwischen Markt und Staat bei der Förderung von tierfreundlichen Haltungsformen lassen sich nebst den Umsatzzahlen für Labelfleisch und Freilandeier auch anhand der Beteiligungsraten bei BTS und RAUS ablesen:

BTS-Beteiligung (2008; GVE)
Sehr tief (unter 20%): Männliches Jungvieh
Tief (20-40%): Milchkühe, Rinder, Stiere, Jungvieh, Ziegen, Zuchthühner
Mittel (40-60%): Kaninchen, (Mastrinder: 60.9%)
Hoch (60-80%): Mastrinder (60.9%), Zuchtsauen, Mastschweine, Junghennen,
Sehr hoch (Über 80%): Mutterkühe, Legehennen, Mastpoulets.
RAUS-Beteiligung (2008; GVE)
Sehr tief: Mastkälber, Kaninchen, Zuchthühner, Junghennen, Mastpoulets
Tief: männliches Jungvieh, Aufzuchtkälber, Kälber unter 4 Monate,
Mittel: Stiere, Mastrinder,
Hoch: Milchkühe, Rinder über 1 Jahr, weibliches Jungvieh, Ziegen, Zuchtsauen, Mastschweine, Legehennen,
Sehr hoch: Mutterkühe, Pferde, Schafe.

Direktzahlungen verbesserten Tierschutzvollzug

Gesetzliche und privatrechtliche Tierschutz-Vorschriften sind nur so gut, wie sie auch vom Bauern umgesetzt und kontrolliert werden. Der Vollzug der Tierschutzgesetzgebung durch die Veterinärämter war bis in die 1990er Jahre hinein praktisch inexistent. Erst die Einführung der Direktzahlungen Mitte 1990er Jahre hat mit der damit verbundenen Verlagerung des Nutztierschutzvollzuges auf das Bundesamt für Landwirtschaft und die kantonalen Landwirtschaftsbehörden zu einer besseren Umsetzung der Vorschriften und zu konsequenteren Kontrollen und Sanktionen geführt. Davon ausgenommen sind indessen die Nutztierhaltungen in nichtdirektzahlungsberechtigten Betrieben, z.B. Käsereien mit Schweinemast/zucht, Hobbytierhalter oder Betriebe mit Leitern über 65 Jahre. Hier ist –oder wäre- weiterhin die Veterinärbehörde gefordert.

Vorangemeldete Kontrollen

Interessanterweise haben also die mit den Bauern enger verbandelten Landwirtschaftsämter mehr bewirkt als die für den Tierschutz eigentlich zuständigen Veterinärbehörden. Bio- und IP-Suissebetriebe werden jährlich, ÖLN-Betriebe mindestens alle drei Jahre überprüft, auch auf das Einhalten der Tierschutzgesetzgebung. Wer die Tierschutzgesetzgebungsvorschriften nicht einhält und rechtskräftig verurteilt wird, muss mit teils erheblichen Kürzungen der Direktzahlungen rechnen. Die Crux bei der Geschichte ist, dass die allermeisten staatlichen Kontrollen auf Voranmeldung geschehen. Das hat seine guten Gründe und ist z.B. im Pflanzenbau auch in Ordnung. Hingegen ist die Beurteilung des qualitativen Tierschutzes, also die Pflege der Tiere, die Einstreu oder der Auslauf so erschwert, weil ein schlitzohriger Bauer vor dem angemeldeten Besuch des Kontrolleurs noch rasch klar Schiff machen wird.

Privatwirtschaftliche Labelkontrollen

Daneben werden Betriebe, die bei einem Label mitmachen, noch zusätzlich überprüft. Als Beispiel sei hier das Label COOP-Naturafarm erwähnt. Die Schweine-, Masthühner- und Kälberhalter, welche vertraglich an dieses Label gebunden sind, werden jährlich mindestens ein Mal und –im Unterschied zu den staatlichen und auch den meisten anderen Labelkontrollen- stets unangemeldet von Fachleuten des Schweizer Tierschutz STS besucht. Der zehnköpfige STS-Kontrolldienst, bestehend aus Bauern, Agro-Ingenieuren und Veterinären ist beim Bund akkreditiert und wird jährlich einem Qualitätscheck durch diese Stellen unterzogen. Sanktionen für fehlbare Betriebe gehen bis zum Lieferstopp oder gar zur Kündigung der Zusammenarbeit. Im Weiteren überwacht der STS-Kontrolldienst auch stichprobenweise das Naturabeef-Programm (Mutterkuhhaltung) und er führt im Auftrag von COOP sowie Migros/IP-Suisse schweizweit Tietransport- und Schlachthofkontrollen durch.

Schweiz ist Nahrungsmittelimporteur

Soweit die Situation im Inland. Nun ist die Schweiz trotz ländlicher Prägung und ihres bäuerlichen Images ein Land mit einem tiefen Selbstversorgungsgrad bei Nahrungsmitteln. Lediglich etwa 2/3 der nachgefragten Kalorien werden hierzulande erzeugt, der Rest wird importiert. Natürlich können etwa aus klimatischen Gründen nicht alle Lebensmittel hier erzeugt werden. Die Schweiz ist aber „tiermässig“ nicht überbevölkert, wie ab und zu behauptet wird. Vielmehr bestünde noch ein leichtes Wachstumspotential. Die 1.3 Mio. GVE verteilen sich auf 1.1 Mio. ha LW-Fläche, was einen Besatz von 1.2GVE/ha ergibt. Zum Vergleich: NL weisen 3.5, Dä 1.6 und D 1.1 GVE/ha auf.

Die meisten übrigen EU-Länder, wie F, A, GB, I, Esp liegen zwischen 0.7-1.0 GVE/ha. Allerdings ist das Vieh hierzulande ungleich verteilt. Es gibt viehdichte Kantone resp. Regionen, insbesondere Luzern (aber auch AI, SG, TG, ZG, OW, NW, FR), mit gegen 2 GVE/ha. Hingegen liegen alle anderen Kantone unter 1.0 GVE/ha. Während die CH immer mehr Eier, Fleisch und Milchprodukte importiert, um den Bedarf zu decken, gibt es neben USA, Kanada und Brasilien auch in Europa weltweit agierende Nahrungsmittelexporteure. So erzeugen Dänemark und Holland in Massentierhaltungen fast doppelt so viele Schweine, wie sie im Inland absetzen können.

Sorge zur einheimischen Landwirtschaft

Die Abhängigkeit von Importen ist in Zeiten von politischer Stabilität, Überproduktion und tiefen Weltmarktpreisen abgesehen von sozialen, ökologischen und tierschützerischen Bedenken unproblematisch für die Versorgung der Bevölkerung. Steigen die Preise und werden die Güter auf dem Weltmarkt knapp –ein Szenario wie es viele Fachleute für die nächsten Jahrzehnte voraussehen- sieht das rasch ganz anders aus. Eben aus diesem Grund sollten wir Sorge tragen zur einheimischen Landwirtschaft und etwa den Forderungen von AvenirSuisse nach Drosselung der Inlandproduktion und Importsteigerung sehr skeptisch gegenüberstehen. Denn im Unterschied zu einer Fabrik oder einem Dienstleistungsbetrieb kann man stillegelegte Äcker und Tierhaltungen nicht innert Jahresfrist aus dem Boden stampfen.

Keine tierschutzwidrigen Importe

Doch für Tierschützer gibt es noch einen anderen gewichtigen Grund, die steigenden Importe von Milchprodukten, Fleisch und Eier zu bekämpfen: In der EU existieren nur für Legehennen, Masthühner, Schweine und Kälber konkrete Vorschriften. Diese sind zumeist weniger streng als die CH-Vorschriften. Für die allermeisten Nutztiere, etwa Kühe, Mastrinder, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Pferde, etc. gibt es hingegen keine eigenständigen Vorschriften. Zudem hapert es mit der Umsetzung der Vorschriften in den Ställen und auf Transporten bedenklich, wie EU- Tierschutzorganisation immer wieder aufdecken. Kontrollen und Sanktionen sind, soweit sie überhaupt praktiziert werden, von Land zu Land verschieden. Traurige Berühmtheit haben auch die EU-Schlachttiertransporte erlangt. Noch immer dürfen Tiere tagelang herumgekarrt werden.

Ausserhalb der EU dürfte es mit dem Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere noch schlechter bestellt sein. Das bedeutet für Fleisch-Importe: Sie stammen in der Regel aus Tierhaltungen und von Tiertransporten, die nicht dem CH-Niveau entsprechen und kaum kontrolliert werden. Massentierhaltungen mit tausenden von Schweinen und zehntausenden von Lege- und Masthühnern sind eher die Regel als die Ausnahme. Mit Fleisch-Importen werden im Ausland ethisch und tierschützerisch fragwürdige Tierhaltungen unterstützt und gleichzeitig jene CH-Bauern, die auf Ökologie und Tierschutz setzen, unfair konkurrenziert.

Lösung: Der Konsument

Massvoller Fleischkonsum, d.h. nicht täglich Fleisch, von Ernährungsphysiologen ist 1-2 x / Woche empfohlen. Dabei auf höchste Qualität (Fütterung, Tierschutz, bäuerliche Tierhaltung, Transporte, Zucht (Keine Turbos)), Regionalität und CH-Herkunft mit glaubwürdigem Label/Bio achten. Das gilt für den Einkauf im Detailhandel und beim Restaurantbesuch, werden doch heute 50% des Fleisches via Gastrokanal abgesetzt. Achtung: Qualitativ hochwertige Labelprodukte, wie COOP-Naturafarm und COOP Naturaplan haben einen etwas höheren, aber fairen Preis.

Lösung: Wirtschaft und Politik

Fleisch-, Eier- und Milchprodukteimporte minimieren- sowenig importieren wie möglich, soviel in CH produzieren, wie ökologisch und tierschützerisch machbar ist. Z.B. wird die Hälfte des Konsums an Geflügelfleisch und Eiern importiert, oftmals aus Massentierhaltungen mit hunderttausenden von Tieren und tierschutzwidriger Haltung, ohne sachgerechte Kontrolle und über abertausende von km herangekarrt.

Die Tierzahl (Futtergewinnung; sinnvolle Ausbringung Mist+Gülle) ist besser an die Landfläche anzupassen (Kanton Luzern: Fast 10% mehr Mastschweine seit 2000, während andere Kantone Aufstockungs-Stopp einführten. 1/3 aller Zuchtsauen und aller Mastschweine in LU, pro Landfläche muss in LU 4x mehr Schweinegülle ausgebracht werden wie in der Restschweiz!).

Milchkühe: Statt Hochleistungszucht und hoher (Import-)Kraftfuttereinsatz Weidemilch produzieren! Das Direktzahlungssystem ist umzubauen. Das Tierwohl, welches am Markt matchentscheidend ist, muss konsequenter gefördert werden mit höheren Beiträgen pro Tier. Ziel: 100% BTS und RAUS in CH.

Stichwort: Fleisch und Klima

Lachgas: Grösster „Klimakiller“. Bisher Weltklimarat angenommen, dass 60% aus Exkrementen Viehweiden stammten. Nun Umweltforscher des Karlsruher Institutes für Technologie herausgefunden, dass die Modellrechnung des Klimarates um 72 zu hoch waren, d.h. der Grossteil der Lachgasproduktion stammt nicht vom Vieh. Man geht davon aus, dass die Viehhaltung für ca. 15% der menschengemachten CO2-Emmissionen verantwortlich ist.

Da nur 1 von 1'000 Rindern und Schweinen, die weltweit gehalten werden, in der CH leben, könnten alle Schweizer Veganer werden und die ganze LW abgeschafft werden, man würde damit 0.015% des CO2-Ausstosses weltweit einsparen, d.h. nichts! Kommt dazu, dass Nutztiere Pflanzen fressen, die ja beim Wachsen CO2 aus der Luft einbauen, d.h. bei einer ökologisch sinnvollen Tierdichte in einem Land wird durch Nutztiere nicht mehr CO2 freigesetzt als durch Pflanzen, die gefressen werden, wieder aufgenommen werden; also ein Kreislauf.

Methan wird v.a. von Wiederkäuern, wie Kühe, Schafe und Ziegen, die das für die menschliche Ernährung ungeeignete Gras/Heu fressen, freigesetzt. Der grösste Teil des anfallenden Methans kommt aber aus der Natur (Vulkanausbrüche, Sümpfe/Moore) oder entsteht bei Erdgas- und Kohleförderung. Nur ein Teil ist auf die LW zurückzuführen, z.B. Reisanbau und Viehwirtschaft. – CH-LW z.B. Einfangen in Biogasanlagen, zur Energiegewinnung.

Ammoniak: Gewisse Exponenten behaupten einen Zusammenhang zwischen dem in Auslauf- und Freilandhaltungen von Nutztieren entstehenden Ammoniak und den Sturmschäden in den Wäldern. Diese Konstruktion ist abenteuerlich, da bekannt ist, dass Ammoniak lediglich regional verfrachtet wird und erwiesenermassen nicht ein Problem der artgerechten Tierhaltung sondern einer lokal überhöhten Viehdichte ist, wie man sie in der Schweiz etwa in einigen Standorten im Kanton Luzern findet. Kein Wunder; während andere Kantone seit 2000 beim Aufbau zusätzlicher Viehbestände Mass hielten, dehnte Luzern etwa bei den Schweinen um 20% aus und bringt viermal soviel Schweinegülle/ha aus wie der Schweizer Durchschnitt.

Wenn schon, müsste man hier mit einer Plafonierung der Viehdichte ansetzen, um den Ammoniak-Ausstoss zu begrenzen. Von einem schweizweiten Problem zu sprechen ist aber nicht korrekt. Jetzt in der Schweiz Unsummen in Forschung und Vermeidung von Ammoniak-Emissionen in Ausläufen und Weiden zu investieren ist barer Unsinn, der auf Kosten der Bauern und des Tierwohles geht, unsere Nahrungsmittelproduktion schädigt und nur den Massentierhaltern im Ausland nützt, denen Umwelt- und Tierschutz ein Fremdwort ist. Dies umso mehr, als die Bauern bereits heute bei der Ammoniak-Vermeidung dort ansetzen, wo die Hauptemissionen anfallen, nämlich beim Gülleausbringen (Schleppschlauchverfahren).

Stichwort: Kraftfutter

Der Kraftfuttereinsatz für Kühe ist in der CH geringer als in der EU, Ausnahme Irland, wo man voll auf die Weidehaltung setzt. So verwenden Deutschland 2x mehr und Spanien gar 6x mehr Kraftfutter/Kuh (Die EU verbraucht insgesamt rund 100x mehr Kraftfutter als die Schweiz). Das würde sich beim Abschluss eines Freihandelsabkommens mit der EU ändern. Es würde noch mehr billiges Kraftfutter importiert und verfüttert, was den Getreideanbau in der Schweiz unwirtschaftlich machen und Milch/-Produkte und das Rindfleisch ernährungsphysilogisch abwerten würde, weil nur Gras-, Heu- und Silage-Fütterung zu den wertvollen Omega-3-Fettsäuren verhelfen.

1973 importierte die Schweiz 1.3 Mio. Tonnen Kraftfutter, in den 1990er Jahren waren es nur mehr 300’000t, während es heute wieder über 900’000t sind. Dieser Trend ist alarmierend. Der Kraftfutterzukauf drückt am stärksten auf die Produktionskosten (23%); zum Vergleich: Einrichtungen/Maschinen 13%, Gebäude: 8%; Tierarzt 3%, Dünger 3%, Pflanzenschutz 2%.

Stichwort: Konsum, Fleisch/-qualität

So sieht der durchschnittliche Konsum in der Schweiz aus: 92kg Gemüse, 88kg Obst, 73kg Getreide, 42kg Kartoffeln, 143kg Milchprodukte (U.a. 90L Milch, 20kg Käse), 180 Eier (ca. 10kg), 8kg Fisch, 51kg Fleisch (Schwein: 24kg, Rind: 10.8kg, Kalb: 2.7kg, Geflügel 10.9kg).

Kein Ernährungswissenschaftler empfiehlt heute mehr „unser täglich Fleisch“. Man ist sich einig, dass massvoller Fleischgenuss von 1-2x pro Woche von qualitativ hochwertigem Fleisch (Fütterung, Tierhaltung/Tierschutz: Weide/Gras: Omega 3 Fettsäuren; Hühner im Freiland mit Insekten, Würmern) als Bestandteil einer vollwertigen Kost in Ordnung ist. Fleisch aus tierfreundlicher qualitativ hochwertiger Haltung/Fütterung ist in Massen genossen nicht gesundheitsschädigend. Besonders schädlich für unseren Körper ist hingegen der übermässige Konsum von raffiniertem Zucker und Weissmehl, von zuvielen Omega-6-Fettsäuren (Margarine, tierische Fette ohne Rauhfutterernährung) und Umweltgifte, die sich in tierischen Fetten anreichern (Pestizide, Herbizide, etc.).
(Text: Hansuli Huber, Geschäftsführer Schweizer Tierschutz STS)

Weiterlesen: Schweizer Nutztiere haben es besser
__________________________________________

Die Redaktion empfiehlt:

Archiv der Nachrichten

Archiv der Varia-Beiträge

foodaktuell.ch-Newsletter

foodaktuell Journal (Print)

Delikatessen-Führer delikatessenschweiz.ch






Copyright Codex flores, Huobstr. 15, CH-8808 Pfäffikon (SZ)