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25.9.2009 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Task Force Rinderdärme teilt mit

Schlechte Nachricht an der Cervelas-Front: Nach Ansicht der European Food Safety Authority (EFSA) stellen brasilianische Rinderdärme nach wie vor ein Gesundheitsrisiko bezüglich BSE dar. Deren Import bleibt deshalb verboten. Aber die Versorgung mit Rinderdärmen für die Cervelasproduktion gesichert. Die Task Force Rinderdärme hat diese Schlussfolgerungen an der heute durchgeführten Lagebeurteilung gezogen. Die Task Force bleibt bestehen und wird bei Bedarf neue Lageanalysen vornehmen.



Traditionell wurden verschiedene Wurstwaren, vor allem Cervelas, mit Rinderdärmen aus Brasilien umhüllt. Aus qualitativen und quantitativen Gründen versorgten sich die Schweizer Cervelasproduzenten hauptsächlich über diesen Beschaffungskanal.

Die Welt-Tiergesundheitsorganisation (1) hatte Brasilien im Jahre 2006 als Land mit „kontrolliertem BSE-Risiko“ klassiert, was der Einstufung der Schweiz und der EU-Länder entspricht. Das europäische und schweizerische Lebensmittelrecht verbietet die Verwendung von Rinderdärmen aus Ländern mit kontrolliertem BSE-Risiko. Ende 2007 bildeten Behörden, Wirtschaft und Wissenschaft die „Task-Force Rinderdärme“ (2), um das dadurch entstandene Beschaffungsproblem zu lösen.

Die „Task Force Rinderdärme“ verfolgte von Anfang an zwei Stossrichtungen. Einerseits wurden neue Beschaffungsquellen in Ländern der Klassifikation des „vernachlässigbaren BSE-Risikos“ gesucht, aus welchen Rinderdärme zugelassen sind. Darunter figurieren Argentinien, Uruguay und Paraguay. Anderseits beauftragte die Task Force eine internationale Expertengruppe mit der Abklärung, ob das Verbot der Rinderdärme aus Europa und Brasilien immer noch sinnvoll sei.

Risikoanalyse im Auftrag der Task Force

Die Risikoanalyse (3) kam zum Schluss, dass der Konsum von Wurstwaren, die mit Rinderdärmen aus Ländern mit „kontrolliertem BSE-Risiko“ produziert wurden, unbedenklich ist. Die „Task Force Rinderdärme“ stellte deshalb der EU-Kommission im Dezember 2008 den Antrag, die Vorschriften entsprechend anzupassen. Der Expertenbericht wurde inzwischen – dem ordentlichen Verfahren entsprechend – von der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) (4) geprüft.



Bisher stammten Cervelas-Därme von brasilianischen Zebu-Rindern.


Die EFSA kommt in ihrer Stellungnahme (5) vom 22. September 2009 zum Schluss, dass der Expertenbericht wissenschaftlich korrekt sei. Aufgrund der BSE-Häufigkeit im Jahre 2007, auf welche sich die Analyse stützt, sei aber nicht abzuleiten, dass die Rinderdärme aus Ländern mit „kontrolliertem BSE-Risiko“ wieder zugelassen werden können. Es wird empfohlen, dass künftige Risikoanalysen die dannzumal aktuelle (weiter gesunkene) BSE-Häufigkeit berücksichtigen. (6)

Neue Beschaffungsquellen

Die Task Force hatte sich erfolgreich darum bemüht, dass Paraguay im Dezember 2008 als Beschaffungsquelle wieder erschlossen werden konnte. In den letzten zwei Jahren wurden die Anstrengungen verstärkt, zusätzliche Ware nach schweizerischen Spezifikationen aus Argentinien zu beschaffen. Dies ist mit Einschränkungen gelungen, wobei der Markt unterschiedliche Kaliber, die differenzierte Wurstgrössen ergeben, akzeptierte. Uruguay und künftig Chile sind weitere mögliche Provenienzen.

Obschon eine rasche Lockerung der europäischen und schweizerischen Vorschriften nicht erwartet werden kann, ist die Versorgung mit Rinderdärmen für die Cervelasproduktion gesichert. Allerdings bleibt der Beschaffungsmarkt für qualitative Spitzenprodukte knapp. Eine Diversifizierung der Herkunftsländer ist im Interesse der Versorgungssicherheit nach wie vor wichtig. Die Task Force Rinderdärme bleibt deshalb bestehen und wird nach Bedarf neue Lageanalysen vornehmen.

Referenzen:

1) Die „World Organisation for Animal Health (OIE)“ mit Sitz in Paris ist eine Referenzorganisation der WTO, Welthandelsorganisation.

2) Die „Task Force Rinderdärme“ steht unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Büttiker, Präsident des Schweizer Fleisch-Fachverbandes SFF. Es gehören ihr Vertreter der Behörden, der Wissenschaft, der Fleischwarenfabrikanten und des Darmhandels an.

3) TSE Risk Assessment for use of Bovine Casings; Report for the Swiss Cervelas Task Force, London, 17. Dezember 2008; www.carnasuisse (Pfad: Aktuell / Publikationen und Stellungnahmen); es ist eine deutsche Zusammenfassung verfügbar.

4) EFSA; European Food Safety Authority, mit Sitz in Parma ist die wissenschaftliche Institution, welche die EU-Behörden in Fragen der Lebensmittelsicherheit berät.

5) European Food Safety Authority; EFSA Panel on Biological Hazard (BIOHAZ): Scientific Opinion on BSE Risk in Bovine Intestines; Parma, 22. September 2009 (on request from the European Commission)

6) In der Schweiz gibt es seit 2007 keine BSE-Fälle mehr. In Brasilien wurden zu keinem Zeitpunkt BSE-Fälle registriert. Die im Auftrag der „Task Force Rinderdärme“ im Jahre 2008 erstelle Risikoanalyse basierte auf den Daten des Jahres 2007. Im Sinne von Annahmen zum „worst case“ stützten sich die Berechnungen auf die Situation in Grossbritannien (65 Fälle) und Holland (1 Fall).
(Text: SFF)
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