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Beiträge im Archiv

23.4.2011 - Rubrik: Gastronomie
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Wie tangiert Politik die Gastrobranche?

Das Gastgewerbe steht momentan vor wichtigen Weichenstellungen, welche die Rahmenbedingungen für unsere Branche auf Jahrzehnte hinaus entscheidend beeinflussen werden. Passieren Fehler, können diese kaum mehr korrigiert werden.




Auszug aus dem Referat von GastroSuisse-Zentralpräsident Klaus Künzli an der Jahres-Medienkonferenz am 19.4.2011


Ist etwas einmal gesetzlich vorgeschrieben, so braucht es enorme Anstrengungen, um das zu ändern. Kommt hinzu, dass Gesetze und die Arbeit der Bundesverwaltung auch ein Eigenleben haben, dass nur schwer zu beeinflussen ist. Die drohende Veränderung der Rahmenbedingungen für das Gastgewerbe bereitet uns Sorgen. Gesetzliche Bestimmungen, die für die Branche sehr wichtig sind, riskieren falsch aufgegleist zu werden.

Mit der Prohibition wollte man den Konsum mit Verboten einschränken. Der Geist dieser vergangen geglaubten Tage hat nun die Revision des Alkoholgesetzes ergriffen. So soll es gemäss dem Entwurf für ein revidiertes Alkoholgesetz dem Restaurateur neu untersagt werden, seinen Gästen zum Beispiel ein alkoholisches Getränk zu offerieren. Ich sehe aber nicht ein, was schlecht darin ist, wenn ein Gastwirt einem guten Gast vor Weihnachten ein Glas Weisswein offeriert und schöne Festtage wünscht.


Beim Lebensmittelgesetz soll der bisherige Zweckartikel aufgeweicht werden. Neu soll der Staat die sachkundige Wahl des Konsumenten ermöglichen. Dabei ist es natürlich der Staat, der bestimmt, welche Wahl nun sachkundig ist oder nicht.

Die oben erwähnten Revisionen haben eine Gemeinsamkeit: Der Bürger wird als wenig mündig betrachtet. Und es wird ihm die Selbstverantwortung abgesprochen. Defizite soll der Staat ausbügeln, indem in Gut und Böse eingeteilt wird. Selbstredend sollen dann Lebensmittel der letzteren Kategorie verteuert, unattraktiv gemacht oder sogar verboten werden.

Ehrlicherweise muss man festhalten, dass die bei diesen beiden Revisionen federführenden Bundesämter keine Ausnahmen sind. Das diskutierte Trottinett-Verbot für Kinder unter sieben Jahren und andere Vorstösse zielen in dieselbe Richtung. Es scheint, als gebe es in der Verwaltung einen verstärkten Drang hin zur Regulierung und Normierung.

Und nun soll, wenn es nach dem Willen des Nationalrats geht, auch noch ein Präventionsgesetz geschaffen werden. Ein Gesetz, das weitere unnötige Einschränkungen bringt und die Bürokratie noch mehr aufbläht. Sobald es konkret wird, vergessen offenbar viele Politiker ihre Bekenntnisse zu einer liberaleren Wirtschaftsordnung und insbesondere zu einer Entlastung der KMU.

Ein ständiges Thema ist der Kampf um bessere Rahmenbedingungen für die KMUWirtschaft, gegenwärtig insbesondere gegenüber der Landwirtschaft. Die konkurrenzierenden Nebenbetriebe der Bauern führen zu äusserst stossenden Wettbewerbsverzerrungen. Diese gilt es zu eliminieren.

Wir möchten aber nicht nur Jammern. Bei einigen wichtigen Geschäften sind die Weichen, wenigstens momentan, richtig gestellt. So zum Beispiel bei der Mehrwertsteuer. Einerseits haben wir bei unserer Volksinitiative mit rund 115'000 bescheinigten Unterschriften die nötige Unterschriftenzahl schon seit einiger Zeit überschritten. Andererseits haben sich die eidgenössischen Räte im Rahmen der Revision des Mehrwertsteuergesetzes der heutigen Satzdifferenzierung angenommen. Die Chancen stehen gut, dass die bestehende Diskriminierung der Gastronomie bei der Mehrwertsteuer mittelfristig beseitigt wird.


Gemäss einem Bundesgerichtsurteil braucht es für die Errichtung eines Strassencafés neben der üblichen gewerblichen Bewilligung auch eine eigentlich Baubewilligung. Dies führt nicht nur zu unnötiger Bürokratie bei den Behörden, sondern auch zu hohen Kosten bei den Gewerbetreibenden. Zum guten Glück scheinen die Volksvertreter diese Einschätzung zu teilen. Eine Motion zur Abschaffung der Baubewilligungspflicht wurde im Nationalrat mit 104 zu 38 überdeutlich angenommen.

Äusserst erfreulich ist der richtungweisende Entscheid des Bundesgerichtes in Sachen Hotelklassifizierung mit Sternen. GastroSuisse wurde vollständig Recht gegeben, und das Bundesgericht machte uns keinerlei Auflagen. Das ermöglichte es uns, das Sterne-Label optimal zu gestalten: mit dem Schweizer Kreuz im Zentrum setzt es auf Swissness und steht für Qualität und Zuverlässigkeit. Um auch hier das Eisen zu schmieden solange es noch heiss ist, waren wir auf schnelle Entscheide angewiesen. Am 17. März 2011 war es soweit, und der Startschuss fiel für die Schweizer Hotelklassifikation GastroSuisse. Wir werden dieses sportliche Tempo beibehalten.



Revision Lebensmittelgesetz: Auszug aus dem Referat von Ernst Bachmann, Vizepräsident GastroSuisse und Präsident GastroZürich an der Jahres-Medienkonferenz am 19.4.2011


Bisher beschränkte sich das LMG auf den
a) Gesundheitsschutz
b) den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und
c) den Täuschungsschutz
Neu soll dem Konsumenten auch eine sachkundige Wahl ermöglicht werden. Neue Deklarationsvorschriften wären die Folge!

Betreffend: Veröffentlichung Resultate Lebensmittelkontrolle / Schweigepflicht Behörden: Der Bundesrat hat sich wiederholt und explizit gegen die Abschaffung der Schweigepflicht ausgesprochen. Wie genau die Resultate der Öffentlichkeit zugänglich gemacht würden, ist noch nicht klar. Momentan am wahrscheinlichsten ist eine passive Auskunftspflicht der Betriebe

Die Erweiterung des Zweckartikels ist strikt abzulehnen:
- Niemand weiss, wie die Ausführungsbestimmungen aussehen werden
- Deklarationspflicht = Massiver administrativer Aufwand für Gastronomie

Betreffend Problem bei Veröffentlichung Resultate Lebensmittelkontrolle: Insgesamt 12 682 Kontrollen wurden in Zürcher Lebensmittelbetrieben durchgeführt. Davon waren 53,2% ohne jegliche Beanstandung. 46,8% aller Kontrollen führten zwar zu einer Beanstandung, aber nur bei 0.4% aller Kontrollen war Lebensmittelsicherheit nicht gegeben. Die Beanstandung sagt noch nichts über Gefahr aus; die kantonalen Laboratorien kennen 4 Gefahrenstufen (keine Gefahr, kleine Gefahr, erhebliche Gefahr, grosse Gefahr)

Zu Beanstandung führen z.B. bereits Haarrisse in Wandkacheln oder Zeitungen auf dem Garderobeschrank eines Mitarbeitenden. So kommentieren dann aber die Medien: "Mangelhafte Hygiene in Restaurantküchen – früher waren das Einzelfälle. Doch letztes Jahr fielen bei der Hygiene-Kontrolle des Umwelt- und Gesundheitsamts Zürich mehr Gastrobetriebe durch als je zuvor – es hagelte Strafanzeigen." (Quelle: Blick, 31.01.2009, zu den Kontrollzahlen 2008 des kant. Labors Zürich)

Die Abschaffung der Schweigepflicht ist strikt abzulehnen.
- Kein mittelalterlicher Pranger exklusiv für das Gastgewerbe!
- In anderen Branchen (Ärzte etc.) oder Belangen (Straftäter, etc.) wird der Datenschutz höher gewichtet. GastroSuisse fordert seit Jahren, dass für Tätigkeiten im Gastgewerbe minimale Hygienekenntnisse vorgeschrieben werden. Da ist der Staat aber bisher untätig geblieben.

Weiterlesen: Gastroumsatz im 2010 wieder gestiegen
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