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Beiträge im Archiv

8.1.2005 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Schächten mit Tierschutz-konformer Betäubung

Der Schweizer Tierschutz STS und die Basler Muslim Kommission haben an der Medienkonferenz vom 7.1. gemeinsam dazu aufgerufen, am kommenden Opferfest «Id al Adha» die Schweizer Gesetzgebung zu respektieren und somit die Tiere vor dem Schächten zu betäuben.


Hinweise auf illegale Schächtungen auf Schweizer Bauernhöfen haben vor einem Jahr die Schweizer Bevölkerung aufgewühlt. Solche Vorkommnisse können Spannungen anheizen, die zu Intoleranz und Fremdenhass führen. Beim rituellen Schächten wird dem fixierten Tier die Kehle durchschnitten. Wenn es nicht betäubt ist, erlebt es Todesangst, Qualen und kämpft gegen das Ersticken, während es ausblutet. Der Todeskampf kann zwei bis drei Minuten dauern.

Der Schweizer Tierschutz STS setzte sich seit jeher vehement dafür ein, dass das betäubungslose Schächten in der Schweiz verboten bleiben soll. Präsident Heinz Lienhard (links im Bild) sagte, dies habe nichts mit Diskriminierung von Minderheiten, Einschränkung der Religionsfreiheit oder Antisemitismus zu tun. Muslime und Juden sollen zwar Zugang zu Halal- und Koscher-Fleisch haben, aber die Tiere dürfen nicht leiden. Aus wissenschaftlicher Sicht empfinden Schafe und Ziegen etwa 15 Sekunden und Rindvieh 25 bis 35 Sekunden nach dem Schnitt sehr wahrscheinlich noch Schmerzen.



Schweizer Gesetze gelten auch für Muslime und Juden

Und Muhammad Amin Weber (rechts im Bild), Präsident der Basler Muslim Kommission (BMK) betonte, dass die Muslime in der Schweiz wie überall auf der Welt die lokalen Gesetze und Gepflogenheiten befolgen müssen. Er verwies auf die Auslegungen des Islamischen Fiqh Konzils vom Oktober 1987 in Mekka, welches die Betäubung durch einen schwachen Elektroschock für Halal- und islamkonform hält. Aber das Tier darf vor der Schächtung nicht sterben, sonst ist das Fleisch für Muslime verboten. Handkehrum ist Tierquälerei auch im Islam verboten.

Der STS ist der BMK dankbar für die gemeinsame Pressekonferenz. Dies sei ein Schritt, der viel zur Akzeptanz von Minderheiten und ihrer Traditionen beitrage.

Weber rät den Muslimen in der Nord-West Schweiz, mit Fleischhandelsfirmen in Buckten/BL oder Riehen/BS Kontakt aufzunehmen und die Kurban-Schächtungen unter Beachtung der Gesetze vorzunehmen. Private Schächtungen sind strengstens verboten. Auch die Verantwortlichen in anderen Regionen sollen analoge Lösungen mit den Behörden und den dortigen Islamischen Fleischhandelsfirmen suchen.

Warum Schächten?

Das Schächt-Gebot im Judentum und Islam ist darin begründet, dass das Blut als Sitz der Seele angesehen wird. Im 5. Buch Mose steht: Geniesse kein Blut, denn Blut ist Lebenskraft, und du sollst nicht zusammen mit dem Fleisch die Lebenskraft verzehren.

Verbleibt im Tier beim Schächten mehr Blut, wenn es zuvor betäubt wurde? Der Zoologe Markus Stauffacher, Leiter der Arbeitsgruppe Ethologie-Tierhaltung-Tierschutz an der ETH verneint: «Befunde zeigen, gleich viel Blut im Tier verbleibt wie bei der traditionellen Schlachtung».

Koscher und Halal

ETH Life, die Webzeitung der ETH erklärt die religiösen Gepflogenheiten: Koscher bedeutet genusstauglich bzw. rein. Kaschrut, das jüdische Speisegesetz enthält eine Reihe von Geboten und Verboten nicht nur für Fleisch, sondern auch für Früchte, Pflanzen und Milchprodukte. Auch die islamischen Speisevorschriften unterteilen Speisen, die erlaubt (halâl) und verboten (harâm) sind. Der Verzehr von Blut und Schweinefleisch ist verboten, sowie das Fleisch von Tieren, die von selbst gestorben sind oder die anderen ausser Gott geweiht wurden.

Uraltes Schächtverbot

In der Schweiz wurde das Schächtverbot bereits 1893 in die Verfassung (Art 25 bis) aufgenommen. Hier heisst es, dass das Schlachten der Tiere ohne vorherige Betäubung vor dem Blutentzug bei jeder Schlachtart und Viehgattung ausnahmslos untersagt ist. 1973 wurde der entsprechende Artikel durch einen allgemeinen Tierschutzartikel ersetzt. Das darauf abgestützte Tierschutzgesetz vom 9. März 1978 behält das Schächtverbot bei (Artikel 20 Ab 12).
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