foodaktuell.ch
Internetmagazin für die Lebensmittelbranche Samstag, 27. April 2024
Inhalt
Home
Nachrichten
Fleisch & ...
Backwaren & ...
Gastronomie
Über uns, Werbung
Archiv, Suche
Impressum
3.2.2016
Messetipp: IFFA 2016 in Frankfurt

„Fleischindustrie 4.0“ nimmt Fahrt auf
anzeigen...

Partner/Sponsoren

Cash+Carry Angehrn: Frische für Profis an neun Standorten in der Deutschschweiz.
Direkt zur CCA-Website:
www.cca-angehrn.ch


Empfohlene Links:

Fachschule für Bäckerei,
Konditorei, Confiserie:
www.richemont.cc


Fachschule für Metzgerei:
www.abzspiez.ch


Internationale Privat-Fachschule für Koch-Profis: European Culinary Center DCT in Vitznau LU
Deutsch: http://german.dct.ch
English: www.culinary.ch


Internet- und Socialmedia-Auftritte:
www.chrisign.ch







Schweizerischer Bäckerei- und Konditorei-Personal-Verband


Beiträge im Archiv

19.2.2010 - Rubrik: Gastronomie
Druckansicht
Erfahrungen in Zug mit Hygiene-Zertifikaten

Diese Woche im «Saldo»: Zug hat als erster Kanton einen Hygieneausweis für Restaurants eingeführt. Der Aushang des Hygienezertifikats ist freiwillig. Und nur eine kleine Minderheit der Betriebe hängt die Zertifikate für die Kundschaft sichtbar auf.


Diese Woche im Konsummagazin «Saldo»: Das Gasthaus «Rathauskeller» in Zug hat die Bestnote «sehr gut» erhalten. «Rathauskeller»-Chef Stefan Meier (Bild) fühlt sich verpflichtet, das von der Zuger Lebensmittelkontrolle ausgestellte Zertifikat gut sichtbar zu präsentieren. «Schliesslich trage ich Verantwortung gegenüber dem Gast.»

Er würde die Bescheinigung sogar aufhängen, wenn sein Gasthaus nur ein «genügend» erreicht hätte. Für Nino Sechi vom «La Piazzetta» in Baar ist das «gut» am Fenster seines Restaurants «gute Reklame». «So wissen die Leute sofort, dass alles in Ordnung ist.» Beim Café «Ritz» in Zug ist die Bescheinigung mit der Note «sehr gut» so ziemlich das Erste, was Gäste beim Eintritt ins Lokal zu Gesicht bekommen. Wirt Alois Muff ist überzeugt, dass solche Zertifikate bald gesamtschweizerisch Verbreitung finden.

Hängen die Unternehmen die neue Bescheinigung auch tatsächlich auf? saldo hat in 39 Betrieben in Zug, Baar, Cham und Oberwil nachgesehen und -gefragt. Das Ergebnis: Erst in sechs der aufgesuchten Betriebe findet die Kundschaft das Zertifikat. Dabei hätten die Restaurants und Läden in den allermeisten Fällen gar nichts zu verstecken. Laut der Zuger Lebensmittelkontrolle haben nämlich fast 83 Prozent aller geprüften Betriebe die Bewertung «gut» oder «sehr gut» erhalten.

Die Begründungen für die fehlenden Qualitätsbescheinigungen sind mitunter originell. «Das passt optisch nicht hierher», meint etwa Felix Franz vom Zuger Gourmetrestaurant «Zum Kaiser Franz». In der Bäckerei-Konditorei Nussbaumer in Baar heisst es: «Wegen unserer Dekoration können wir es nicht aufhängen.» Das Restaurant «Spago» in Zug hat es auf die Bewertung «gut» gebracht. Das ist dem Geschäftsführer zu wenig, zumal das Ergebnis noch unter seinem Vorgänger zustande kam. Erst bei einem «sehr gut» will er den Gästen das Dokument präsentieren.

In mehreren Lokalen hat das Personal noch nie etwas vom neuen Hygienetestat gehört. Oder: «Ich habe noch keine Zeit dafür gefunden und muss zuerst einen passenden Rahmen finden», erklärt eine Wirtin. Diese Begründung hört saldo noch in ein paar weiteren Lokalen.

Diverse Betriebe kritisieren das Bewertungssystem

Es gibt aber auch Betriebe, die das Bewertungssystem an sich falsch finden und deshalb auf die Präsentation der Prüfresultate verzichten. Eine solche Kritikerin ist – trotz Spitzenbewertung – Lena Seemann vom Café «Ascot» in Zug. «Die Behörden versuchen uns einen Wettbewerb unterzujubeln. Das geht mir gegen den Strich.» Für Viktor Käppeli von der Zuger Metzgerei Aklin (Bild) ist das Prüfverfahren ein Schnellschuss: «Alle Betriebe, egal wie unterschiedlich sie sind, werden über einen Leisten geschlagen.»


Auch die Grossverteiler zieren sich, den Hygienebericht öffentlich zu machen. Sowohl für das «Take Away» in Zug als auch für das Restaurant «Zugerland» in Steinhausen hat die Migros die Bewertung «sehr gut» erhalten. Dennoch wird auf das Aufhängen des Zertifikats verzichtet. Begründung: «Es trägt unseres Erachtens nicht zu einer besseren Kundeninformation bei.»

Im Coop-Restaurant im Gotthard-Center in Baar ist das Hygienetestat mit der Note «gut» hinter einem Blatt mit Informationen zur Kreditkartenzahlung versteckt. Die Bewertung musste auf Weisung «von oben» verschwinden. Laut Sprecher Nicolas Schmied verzichtet Coop auf die Publikation freiwilliger kantonaler Hygiene-Bescheinigungen und wartet eine nationale Lösung ab.

Schliesslich gibt es auch die Totalverweigerer, die vom Öffentlichkeitsprinzip in der Lebensmittelkontrolle gar nichts halten. «Ich finde das unnötig. Wir haben schon genug Vorschriften. Das ist eine Bevormundung», ärgert sich eine Wirtin. Rückendeckung gibt Peter Iten, Präsident des Branchenverbandes Gastro Zug: «Ich hänge das aus Prinzip nicht auf.»

Kein Verständnis für den Widerstand hat «Rathauskeller»-Wirt Stefan Meier: «Ich begreife nicht, wenn sich jemand dagegen wehrt.» Bei manchen Wirten gehe wohl noch die Angst vor dem Neuen um, vermutet er. Er ist aber überzeugt, dass immer mehr Betriebe das Zertifikat aufhängen. «Bis in vier bis fünf Jahren ist das kein Thema mehr», prognostiziert er.

Auch die Zuger Kantonschemikerin Susanne Pfenninger (Bild) ist zuversichtlich, dass immer mehr Gaststätten, Bäckereien, Metzgereien und Läden die Bescheinigung öffentlich machen. «Ich denke, es kommt.» Sie hofft, dass von Seiten der Konsumenten der Druck auf die Betriebe steigt. Gäste und Kunden sollen sich aktiv nach der Bewertung erkundigen.

Alle Betriebe im Kanton Zug, die Lebensmittel direkt an die Konsumenten verkaufen, erhalten seit letztem Dezember einen Hygieneausweis. Diese sogenannte «Amtliche Qualitätsbescheinigung für Lebensmittelsicherheit» wird von der kantonalen Lebensmittelkontrolle ausgestellt. Darauf ersichtlich sind die Gesamtbewertung, die Betriebsadresse, die für die Lebensmittelsicherheit verantwortliche Person, das Ausstellungsdatum sowie die Gültigkeit.

Die Bewertungsskala ist vierstufig und umfasst die Prädikate «ungenügend», «genügend», «gut» und «sehr gut». Die Bewertung erfolgt in der Regel aufgrund der Resultate der letzten drei amtlichen Kontrollen. Den einzelnen Betrieben bleibt es überlassen, ob sie ihre Bescheinigung für die Kunden gut sichtbar aufhängen.

Zum Start der neuen Regelung hat der Kanton Zug 574 Bescheinigungen ausgestellt. 89 gingen an heimähnliche Betriebe, 302 an Gaststätten und 183 an gewerbliche Betriebe wie Bäckereien oder Metzgereien. 244 Betriebe haben die Bewertung «sehr gut» erhalten, 232 ein «gut», 87 ein «genügend» und 11 ein «ungenügend». Alle als «ungenügend» qualifizierten Betriebe entfallen auf die Kategorie Gaststätten.

Text: Auszug aus dem Saldo-Bericht vom 17.2.2010. Siehe auch: www.saldo.ch



Das Hygienezertifikat des Kantons Zug mit der Notenskala:
Sehr gut
Gut
Genügend
ungenügend



Die Amtliche Qualitätsbescheinigung für Lebensmittelbetriebe im Detail

Das Zuger Amt für Verbraucherschutz informiert auf seiner Webiste: Aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen können Betriebe der Lebensmittelbranche (Gaststätten, Bäckereien, Metzgereien etc.), die Kundinnen und Kunden mit einer amtlichen Qualitätsbescheinigung über ihre lebensmittelrechtliche Sicherheit (Gesundheitsschutz, Täuschungsschutz, Lebensmittelhygiene) informieren.

Mit dem Gesundheitsgesetz von 2008 wurde im Kanton Zug neu auch der Konsumentenschutz geregelt und eine amtliche Qualitätsbescheinigung für Lebensmittelbetriebe eingeführt. Die einschlägigen Bestimmungen finden sich in § 65 des Gesundheitsgesetzes vom 30. Oktober 2008 (GesG, BGS 821.1), in den §§ 63 und 64 der Gesundheitsverordnung vom 30. Juni 2009 (GesV, BGS 821.11) sowie im Reglement zur Qualitätsbescheinigung vom 15. September 2009 (RQB, BGS 824.4; GS 30, 261).

Die Qualitätsbescheinigung wird nur an Betriebe abgegeben, welche Lebensmittel direkt an Konsumentinnen und Konsumenten verkaufen. Keine Bescheinigung erhalten Betriebe, welche lediglich von Dritten bezogene vorverpackte Ware abgeben. Ebenfalls keine Bescheinigung gibt es für Gelegenheitsanlässe, Brennereien, Keltereien und Imkereien.

Die amtliche Qualitätsbescheinigung basiert in der Regel auf den Ergebnissen der letzten drei ordentlichen Kontrollen der Lebensmittelkontrollbehörde. Ergebnisse, die mehr als fünf Jahre oder mehr als drei ordentliche Kontrollen zurückliegen, werden nicht berücksichtigt.

Den Betrieben ist es freigestellt, ob sie die amtliche Bescheinigung ihren Kunden und Kundinnen von sich aus zugänglich machen wollen.

- Gesetz über das Gesundheitswesen im Kanton Zug vom 30. Oktober 2008 (GesG, BGS 821.1)
- Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug vom 30. Juni 2009 (GesV, BGS 821.11)
- Reglement zur Qualitätsbescheinigung über die lebensmittelrechtliche Sicherheit vom 15. September 2009 (RQB, BGS 824.4)

Text und Bild: http://www.zug.ch/behoerden/gesundheitsdirektion/amt-fuer-verbraucherschutz/lebensmittelkontrolle/qualitaetsbescheinigung)

Weiterlesen: Veröffentlichung von Hygieneberichten?
__________________________________________


Die Redaktion empfiehlt:

Archiv der Nachrichten

Archiv der Varia-Beiträge

foodaktuell.ch-Newsletter

foodaktuell Journal (Print)

Delikatessen-Führer delikatessenschweiz.ch






Copyright Codex flores, Huobstr. 15, CH-8808 Pfäffikon (SZ)