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Beiträge im Archiv

30.6.2011 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Fazit der Fleisch-Kontrollen des KLZH im 2010

Auszug aus dem Jahresbericht 2010 des KLZH: Mikrobiologie und Q2-Wert von vorverpacktem Schinken. Mikrobiologie und Tierartenbestimmung von rohem Hackfleisch. Mikrobiologie, Tierarten und Allergene in Brühwürsten und Aufschnitt. Tierarten und Allergene in Rohwürsten. Tierarten, Allergene und Konservierungsmittel in Geflügelleberprodukten. Tierarzneimittelrückstände in Geflügel und Kaninchen. Tieridentifikation und Schwermetalle in Wild und Wildgeflügel.




Bei Fleisch(waren) analysierte das Zürcher Kantonslabor letztes Jahr 2096 Proben. Die Anzahl der Beanstandungen war 128 und die wichtigsten Beanstandungsgründe Fehler bei der Kennzeichnung.



Mikrobiologie und Q2-Wert von vorverpacktem Schinken

Die Beanstandungsquoten für Schinken aus dem Grosshandel oder aus Metzgereien waren in den letzten Jahren stets hoch. Deshalb wurden auch in diesem Jahr bei sieben Fleischproduzenten, zwei Grosshändlern für den Gastrobereich und bei einem Detailhändler 28 vorverpackte Schinken zur mikrobiologischen Untersuchung erhoben. Sechzehn davon waren bereits geschnitten und zwölf wurden als Blockware angeboten. Zwei Betriebe wurden aufgrund der schlechten letztjährigen Resultate nachkontrolliert.

Die mikrobiologische Untersuchung erfolgte am Verbrauchsdatum und umfasste die aeroben mesophilen Keime und die Enterobacteriaceen. Zur rechtlichen Beurteilung von gekochten Fleischerzeugnissen wurden Richtwerte herangezogen, die unter Einhaltung der guten Hygienepraxis erfahrungsgemäss nicht überschritten werden. Der Richtwert der aeroben mesophilen Keime liegt bei 1 Mio KBE/g, derjenige der Enterobacteriaceen bei 1'000 KBE/g.

Insgesamt waren 10 Proben (36 %), davon sieben geschnittene Produkte und drei Schinken am Stück, wegen Richtwertüberschreitungen der aeroben mesophilen Keime zu beanstanden. Nur bei einer Probe (Trutenfleisch geschnitten) war zusätzlich der Richtwert der Enterobacteriaceen überschritten. Dies war die einzige Enterobacteriaeen- Überschreitung von den in den letzten drei Jahren untersuchten 103 Fleischerzeugnissen, welche direkt von Herstellern, Grossverteilern oder aus dem Detailhandel erhoben wurden. Bei allen anderen aus mikrobiologischer Sicht beanstandeten Proben (32 von 103) war der Richtwert der aeroben mesophilen Keime überschritten.

Dieser Befund zeigt auf, dass die in Restaurants erhobenen Schinkenproben (z.B. ab Pizza-Station) festgestellte Enterobacteriaceen-Überschreitungen auf eine mangelhafte Hygienepraxis im Betrieb hindeuten, währenddem Überschreitungen der aeroben mesophilen Keime bei Schinken aus dem Gastrobereich auch die Folge einer mangelhaften Qualität der zugelieferten Produkte sein können.

Die Beanstandungsquote war mit 36 % wiederum sehr hoch. Von den verantwortlichen Personen wurden Stellungnahmen eingefordert. Anhand von Nachkontrollen werden wir die Wirksamkeit der eingeleiteten Verbesserungsmassnahmen überprüfen.

Bei 21 Proben wurde zudem der Q2-Wert (Verhältnis Wasser zu Protein) untersucht. Drei Proben wiesen zu hohe Werte auf und wurden deshalb beanstandet. In der Zwischenzeit wurde in der Schweiz einseitig das Cassis de Dijon Prinzip eingeführt. Die drei aufgeführten Proben würden diesen reduzierten Anforderungen Genüge tun. Es ist davon auszugehen, dass diese neuen Werte bald ausgeschöpft werden und damit vermehrt wasserangereicherte Schinken auf den Markt gelangen.

Mikrobiologie und Tierartenbestimmung von rohem Hackfleisch

Im Rahmen einer Ostschweizer Kampagne wurden im Jahr 2010 insgesamt 21 rohe Hackfleischproben auf deren mikrobiologische Beschaffenheit (Hygieneparameter, pathogene Keime) überprüft. Erhoben wurden zwanzig vorverpackte Proben im Detailhandel sowie eine Probe im Offenverkauf (Metzgerei). Sämtliche Proben waren schweizerischer Herkunft. Von den 21 Proben waren deren dreizehn aus Rindfleisch, zwei aus Schweinefleisch und sechs aus einer Mischung von Rind- und Schweinefleisch.

Für Hygieneindikatoren in rohem Hackfleisch auf Handelsebene sind in der Hygieneverordnung (HyV) keine Toleranzwerte festgelegt. Zur Beurteilung der aeroben mesophilen Keime, der Enterobacteriaceen und der Koagulase positiven Staphylokokken wurden die Richtwerte der Weisung vom 1.7.1970 des Eidgenössischen Veterinäramtes (heute BVET) herangezogen. Bei Einhaltung einer guten Herstellungspraxis sollten diese Werte nicht überschritten werden.

Die Beurteilung der E. coli Keime stützte sich auf den von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) empfohlenen Warnwert von 1'000 KBE/g. Rohes Hackfleisch kann auch mit Salmonellen, Listeria monocytogenes oder Shigatoxin bildenden E. coli (STEC) verunreinigt sein und in diesem Fall eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Sämtliche Proben wurden deshalb auch auf die Anwesenheit dieser pathogenen Keime untersucht.

Erfreulicherweise waren alle Proben mikrobiologisch von einwandfreier Qualität. Bei zwei Proben fehlten auf der Verpackung die für Hackfleisch obligatorischen Angaben "Fettgehalt weniger als…" und "Verhältnis zwischen Bindegewebe- und Fleischeiweiss weniger als…". Zusätzlich wurde bei sämtlichen Proben die Tierartendeklaration überprüft. Bei zwei Proben entsprachen die Angaben im Zutatenverzeichnis nicht der effektiven Zusammensetzung: Bei einer Probe war Schweinefleisch als einzige Fleischzutat angegeben, obwohl sie auch Rindfleisch enthielt. Eine weitere Probe gab aufgrund der Zutatenliste vor, je 50 % Schweine- und Rindfleisch zu enthalten. Diese Probe enthielt jedoch zuwenig Schweinefleisch. Bei beiden Proben wurde die mangelhafte Deklaration beanstandet.

Mikrobiologie, Tierarten und Allergene in Brühwürsten und Aufschnitt

Brühwürste sind meist feinkörnige Fleischprodukte, die bei der Herstellung hitzebehandelt werden. Sie sind deshalb, solange sie in der unverletzten Originalverpackung aufbewahrt werden, gekühlt über längere Zeit lagerbar. Nebst Fleisch diverser Spezies werden bei der Herstellung auch Gewürze zugefügt.

In der Vergangenheit wurden immer wieder nicht deklarierte Fleischanteile festgestellt. Allergene, wie Senf und Sellerie, werden vielen Gewürzmischungen beigefügt und sind oftmals nicht deklariert. Deshalb wurden neunzehn Proben von diversen kleinen und mittleren Metzgereien sowie Importeuren erhoben und auf falsch oder nicht deklarierte Fleischanteile und Allergene untersucht. In einem Produkt wurde nicht deklariertes Trutenfleisch, in einem zweiten Produkt zuwenig Rindfleisch und nicht deklarierter Senf gefunden.



Deklaration: ohne Schweinefleisch (keines der untersuchten Produkte)


Eine Probe war aufgrund einer Richtwertüberschreitung der aeroben mesophilen Keime zu beanstanden. Weitere acht Beanstandungen mussten wegen Deklarationsmängel ausgesprochen werden. Die Probenahme umfasste vor allem Betriebe deren Produkte schon früher beanstandet wurden, was die hohe Beanstandungsrate von über 50 % erklärt.

Tierarten und Allergene in Rohwürsten

Rohwürste werden regelmässig auf Zusammensetzung und Deklaration untersucht. Insbesondere ausländische Produkte weisen nebst fehlender oder falscher Deklaration oft nicht deklarierte Fleischanteile, wie z.B. Pferdefleisch, auf. Es wurden deshalb gezielt zehn Rohwurstproben, die bereits in frühreren Jahren beanstandet worden sind erhoben. Zusätzlich wurden weitere zehn Salamiproben in die Untersuchung mit einbezogen. Die Proben wurden auf auf die Fleischzusammensetzung, Allergene, Nährwerte und Zusatzstoffe untersucht.

Erfreulicherweise musste nur eine der Nachkontrollproben wegen Deklarationsmängeln beanstandet werden. In einer weiteren Nachkontrollprobe konnten Spuren von Kreuzblütlern (z.B. Senf) nachgewiesen werden. Diese waren jedoch unter 0.1 % und deshalb nicht zu beanstanden. Keine der untersuchten Proben wies nicht deklarierte Fleischanteile auf. Dies ist eine Verbesserung im Vergleich zu den Vorjahren und zeigt, dass die entsprechenden Produzenten gewillt sind, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Von den zehn untersuchten Salami musste eine Probe wegen nicht korrekter Angabe der Menge an Protein und zwei weitere wegen Deklarationsmängeln beanstandet werden.

Tierarten, Allergene und Konservierungsmittel in Geflügelleberprodukten

Feinschmeckerprodukte, welche Gänse- und Entenleber enthalten, erfreuen sich, trotz der Diskussion um die für die Tiere qualvolle Stopftechnik, grosser Beliebtheit unter Gourmets. Nebst den klassischen, wenig verarbeiteten Produkten wie z.B. Enten- und Gänseleber, gibt es auch eine Fülle von Produkten mit vielen beigefügten Zutaten, wie z.B. Gewürzen. Zubereitungen wie Terrinen und Pasteten sind ebenfalls beliebt. Es wurden fünfzehn Proben erhoben und auf Fleischzusammensetzung, Allergene und Konservierungsmittel untersucht.

Vier dieser Produkte mussten wegen zuviel Hühnerfleisch, zuwenig Entenfleisch oder Ente anstelle von Gans beanstandet werden. Eine Probe enthielt unerlaubte Konservierungsmittel. Es wurden keine nicht deklarierten Allergene gefunden. Weitere neun Produkte mussten allein wegen Deklarationsmängeln beanstandet werden. Die hohe Beanstandungsrate von fast 90 % war erstaunlich. Bei vielen dieser renommierten Produkte scheint der Name für die Qualität genügend zu bürgen, so dass offensichtlich die gesetzlich geforderten Angaben vernachlässigt werden.

Tierarzneimittelrückstände in Geflügel und Kaninchen

Sieben Proben von importierten Kaninchen und 41 Geflügelproben wurden auf eine grosse Anzahl an Antibiotika überprüft. Bei keiner Probe wurde ein zu hoher Rückstandswert festgestellt. Eine Probe Trutenfleisch aus Deutschland wies 14 μg/kg Oxytetracyclin und ein Poulet aus Brasilien 10 μg/kg Doxytetracyclin auf. Bei einer vorverpackten Kaninchenprobe aus Ungarn war das Adressetikett des ungarischen Produzenten mit einer zweiten Etikette überklebt, welche die Schweiz als Herkunftsland des Kaninchens auswies. Drei weitere Proben wiesen eine nicht korrekte, respektive unvollständige Kennzeichnung auf. Bei den Geflügelproben waren fünf Deklarationen (fehlende Adresse, nicht vorhandener Hinweis bezüglich des Wiedereinfrierens und fehlende Angabe des Produktionslandes) zu beanstanden.

Tieridentifikation und Schwermetalle in Wild und Wildgeflügel

Herbstzeit heisst jedes Jahr auch von neuem Wildsaison. Neben Fragen zur Hygiene und der mikrobiologischen Belastung der angebotenen Wildfleischprodukte stellt sich jene zum Blei, das durch die bei der Jagd verwendeten Munition in das Fleisch gelangt und zu einer erhöhten Schwermetallbelastung führen kann. Sowohl Splitter als auch Schrotkugeln müssen durch grosszügiges Entfernen des Einschusskanals entfernt werden. Damit geht jedoch Fleisch verloren, weshalb teilweise nur ein Minimum weggeschnitten wird und so Rückstände zurückbleiben können.

Nach 2005 und 2008 wurde im Berichtsjahr wieder eine Stichprobenkontrolle auf Schwermetalle und die Überprüfung der angegebenen Tierart durchgeführt. Zwanzig Wild- und Wildgeflügelproben aus verschiedenen Herkunftsländern (Grossbritannien, Italien, Neuseeland, Österreich, Schweiz, Slowenien und Tschechien) wurden auf die Gehalte an Blei, Eisen und Zink untersucht. Dabei zeigte sich, dass bei je einer Probe Rehgeschnetzeltes und Hasen-Entrecôte ein erhöhter Bleigehalt über der Beanstandungsgrenze von 2 mg/kg festzustellen war. In einer Probe Fasanenbrustfilet mit einem Bleigehalt von 0.4 mg/kg wurde eine Schrotkugel gefunden. Die drei Produkte wurden als im Wert vermindert beanstandet.

Während 2005 rund 25 % und 2008 5 % der Proben wegen erhöhtem Bleigehalt zu beanstanden waren, lag dieses Jahr die Beanstandungsrate mit 15 % im Mittel der beiden vorangegangenen Kampagnen (Tab. 7.5.1.). Bei einer Probe tiefgekühlter Hirschentrecôtes war das Mindesthaltbarkeitsdatum bei der Erhebung bereits um ca. sechs Monate überschritten. Hier konnte der Warenbesitzer keinen Nachweis erbringen, dass das Fleisch noch in einwandfreiem Zustand vorlag. Die Gehalte an Eisen und Zink waren hingegen bei allen Proben unauffällig. Die durchgeführten Tierartenüberprüfungen mittels PCR zeigten, dass alle Produkte diesbezüglich korrekt gekennzeichnet waren. (Text: Auszug aus dem Jahresbericht des KLZH)
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