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6.9.2013 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Töten auf der Weide statt im Schlachthof

Schlachten nach einem Schuss mit dem Gewehr auf der Weide hat den Vorteil, dass die Tiere dort sterben, wo sie gelebt haben. Sie werden nicht von der Herde getrennt und lebend transportiert. In Deutschland ist diese Weideschlachtung erlaubt, in der Schweiz ist kürzlich ein Gesuch des FiBL abgelehnt worden.



Bisons, auch in der Schweiz gezüchtet gelten als Wildtiere. Man kann sie in Gehegen halten, domestiziert sind sie jedoch nicht, denn sie zeigen das Verhalten von echtem Wild und eignen sich nicht für den Viehtransport. Zur Tötung schiesst man sie auf der Weide mit dem Gewehr und holt sie mit dem Traktor heraus.


Rinder, die ganzjährig im Freiland gehalten werden, haben weniger Kontakt zu Menschen, häufig sind sie keine Fixierung und räumliche Enge gewohnt, so dass ein herkömmlicher Schlachtvorgang die Tiere noch stärker stresst: Einfangen, verladen, transportieren, fremde Artgenossen, fremde Menschen wirken stark beunruhigend. Schlachtpersonal, das Ruhe ausstrahlt, könnte die Umstände vor Ort positiv beeinflussen. Da aber in Schlachthöfen häufig bei Niedriglohn im Akkord gearbeitet wird ist die Realität eine andere.

Das Schlachten nach Kugelschuss auf der Weide hat den Vorteil, dass die Tiere dort sterben, wo sie gelebt haben. Sie werden nicht von der Herde getrennt, nicht lebend transportiert und nicht durch enge Treibgänge in die Betäubungsbox getrieben. Üblicherweise erfolgt die Betäubung aus einer geringen Distanz von maximal 20 Metern per Kugelschuss.

Die Herde reagiert nach Erfahrungen vieler Betriebe auf den Vorgang des Schiessens kaum bis gar nicht. Neben verbessertem Tierschutz hat das Verfahren auch positive Auswirkungen auf die Fleischqualität. Nicht zu unterschätzen ist die verbesserte Arbeitssicherheit denn das Einfangen, Verladen und Entladen der lebenden Tiere entfällt.

Die praktischen Abläufe des Kugelschusses auf der Weide sind trotz betrieblicher Unterschiede bei Tieranzahl und -rasse ziemlich gleich: Nach der eventuell nötigen Trennung des Schlachttieres von der Herde schiesst der Schütze das Rind auf der Weide, überprüft die Betäubungswirkung und führt den Halsschnitt oder Bruststich zur Tötung des Rindes durch.

"Die Tiere haben das Gras noch im Maul", sagt eine der deutschen Landwirtinnen, die das Verfahren seit Jahren praktizieren. Nach dem Entbluten wird das Rind in den Schlachthof gebracht. Eine andere Möglichkeit ist die Nutzung einer mobilen Schlachtbox, die die Vorgaben der EU-Hygiene Verordnung erfüllt und an einen PKW angehängt werden kann.

Das Verfahren Kugelschuss auf der Weide zur Betäubung und Tötung von Rindern aus ganzjähriger Freilandhaltung ist durch eine Reihe von Rechtsvorschriften in Deutschland reglementiert. Die Ausführung des Kugelschusses auf der Weide erfordert einen Jagdschein oder Sachkundenachweis nach §4 Tierschutzschlachtverordnung (TierSchlV) sowie eine behördliche Genehmigung.

Nach einer aktuellen Änderung des §12 der tierischen Lebensmittelhygieneverordnung (Tier-LMHV, § 12) ist das Verfahren Kugelschuss auf der Weide in Deutschland jetzt zulässig. Und zwar abweichend von den Vorgaben des EU-Hygienerechts (853/2004/EG), nach dem nur geschlachtete oder getötete Tiere in den Schlachtbetrieb verbracht werden dürfen. Diese Neuerung ist allerdings bei vielen Landwirten und Behörden noch nicht angekommen. (Text: aid)



In der Schweiz müssen Rinder im Schlachthaus getötet werden. Der Kugelschuss auf der Weide ist verboten. Er sollte den Tieren Transportstress ersparen, aber ob diese Methode tatsächlich mehr Tierschutz bringt, ist umstritten.



Gesuch in der Schweiz abgelehnt

Eric Meili arbeitet beim Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) und hält Mutterkühe. Seinen rund 200 Kunden in der Direktvermarktung wolle er nur das allerbeste Fleisch anbieten, sagt Meili. Auch wenn er seine Tiere optimal halten kann, bleibt für ihn ein Problem: Der Gang ins Schlachthaus. Meili begleitet seine Tiere zwar dorthin, sorgt mit viel Geduld dafür, dass sie zuvor selbstständig in den Transportanhänger steigen und erspart ihnen damit Stress. Ihm ist das aber nicht genug: "Der Transport und der Aufenthalt im Schlachthof sind für die Tiere immer ein Stressfaktor".

Meili will deshalb vor allem aus Gründen des Tierschutzes Landwirten die Weideschlachtung ermöglichen. Dabei werden die Tiere auf dem Feld mit einem Schuss aus dem Gewehr betäubt, mit Seilwinden in eine mobile Schlachtbox gezogen, dort so schnell wie möglich ausgeblutet und im Schlachthaus ausgeweidet. Weil das Tier aus dem Nichts betäubt wird, erfährt es keinen Stress. "Das wäre der richtige Weg zu einem hochexklusiven Fleisch", sagt Meili, einer der Mitbegründer der Interessengemeinschaft Bio Weide-Beef.

In der Schweiz ist die Tötung auf der Weide nur bei verunfalltem Schlachtvieh und bei Gehegewild wie Hirschen erlaubt. In allen anderen Fällen ist die Methode verboten. Meili hat deshalb zusammen mit einem Landwirt beim Kantonalen Veterinäramt Zürich ein Gesuch gestellt, das dem Bauern die Weideschlachtung erlauben sollte. Das Gesuch wurde im Juli vom Amt abgelehnt.

Zahlreiche Einwände

"Die Diskussion darüber fand im gesamten Veterinärdienst inklusive dem Bundesamt statt", sagt Regula Kennel, Mediensprecherin des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET). Das Töten auf der Weide mittels Kugelschuss sei aber mit den schweizerischen Gesetzesgrundlagen nicht vereinbar. Das Lebensmittelgesetz sieht vor, dass die Schlachttieruntersuchung für Rinder im Schlachtbetrieb stattfinden muss.

"Die zu schlachtenden Tiere müssten auch auf der Weide vorgängig der Schlachttieruntersuchung unterzogen werden, was einen hohen Aufwand darstellt", erklärt Kennel. Würden dabei Auffälligkeiten festgestellt, müsste das Tier fixiert werden, wobei es zu massivem Stress kommen würde. Der Vorteil der Weideschlachtung wäre dahin.

Das Argument mit der Schlachttieruntersuchung lässt Eric Meili nicht gelten. "Ich sehe oft, wie die Lebendtierschau in der Praxis der Schlachthöfe durchgeführt wird, wenn zahlreiche Tiere innert kurzer Zeit von einem Lastwagen entladen werden. Das bringe ich auf dem Hof auch noch hin. Der Tierarzt könnte das Tier vor der Weideschlachtung in einer kleinen Weidekoppel begutachten." Er ist überzeugt davon, dass die Behörden die Gesuche aus Prinzip ablehnen und daher formelle Gründe suchen, um solche Schlachtungen zu verhindern. "In solchen Fällen muss man dann halt oft den Weg über Gesetzesänderungen gehen", sagt Meili.

Es gebe auch aus lebensmittelhygienischen Gründen grosse Bedenken, sagt Regula Kennel. "Ausser die Auflagen wären so restriktiv – etwa mit einer Beschränkung der Zeit zwischen Todesschuss und weiterer Ausschlachtung auf maximal eine Stunde – dass die Methode für viele Herden nur schon aufgrund der Distanz zwischen dem Standort der Herde und dem Schlachthof nicht in Frage kommen würde."

Strenge Auflagen befürwortet auch Meili. "Es kann natürlich nicht sein, dass jeder Landwirt mit dem Gewehr über die Weide läuft und auf die Tiere schiesst", sagt er. Für den Kugelschuss müsse ein Jagdpatent Voraussetzung sein und auch sonst müssten bezüglich Schuss, Aufziehen in die Schlachtbox und Entbluten sowie der Ausschlachtung im Schlachthaus strenge Anforderungen gestellt werden. "Ich sehe die Weideschlachtung schon wegen der Mengen nicht als Idee mit grosser Breitenwirkung, sondern eher für einzelne Betriebe, die Direktvermarktung betreiben", sagt Meili.

Skepsis beim Tierschutz

Regula Kennel stellt auch die Frage, was bei Fehlschüssen passiert. "Dann wird die schnelle Nachtötung viel schwieriger als unter den kontrollierten Bedingungen im Schlachthof und das Tierschutzargument kippt schnell ins Gegenteil", so Kennel. "Dem Kugelschuss gegenüber bin ich sehr skeptisch eingestellt", sagt auch Hansuli Huber, Geschäftsführer des Schweizer Tierschutzes (STS). Vom Bürotisch aus betrachtet sei die Weideschlachtung zwar ideal, denn jeder Transport berge ein gewisses Mass an Angst, Stress und Verletzungsgefahr für die Tiere.

"Gut vorbereitete und durchgeführte sowie kurz gehaltene Transporte, wie ich sie von Schweizer Camioneuren erwarte, liegen aber in der natürlichen Anpassungsfähigkeit unserer Nutztiere", sagt Huber. Der STS-Geschäftsführer geht denn auch nicht davon aus, dass das Verfahren in der Schweiz eine Zukunft hat. "Es wäre viel sinnvoller, in Randregionen in die Anpassung oder den Neubau von kleineren Schlachtanlagen zu investieren", meint Huber.

Wilde Rinder unerwünscht

In Deutschland ist der Kugelschuss auf der Weide erlaubt, was von Befürwortern in der Schweiz oft als Argument angeführt wird. Allerdings darf die Weideschlachtung in Deutschland nur bei Herden durchgeführt werden, die ganzjährig auf der Weide gehalten werden. Die so gehaltenen Tiere sind scheuer und der Transport sowie das Verladen deshalb mit mehr Stress verbunden. Ein Grund, weshalb der Kugelschuss Verwendung findet. In der Schweiz ist die ganzjährige Weidehaltung wenig verbreitet und gerät, wo sie praktiziert wird, häufig in Konflikt mit den Gewässerschutzvorschriften.

Für den Verein Mutterkuh Schweiz sollte möglichst vermieden werden, dass Rindvieh verwildert. "Die Tiere sollten an die Menschen gewöhnt sein. Wir wollen eine gute Mensch-Tier-Beziehung", sagt Kommunikationsleiter Daniel Flückiger. Dies erleichtere den Umgang mit den Kühen für den Bauern oder den Tierarzt. Zudem sei auch der Sicherheitsaspekt zu beachten, etwa wenn Wanderer im Sommer eine Weide kreuzten, erklärt Flückiger. Die deutschen Betriebe seien in der Regel zudem deutlich grösser. "Die Verhältnisse in Deutschland sind deshalb grundsätzlich nicht mit jenen in der Schweiz zu vergleichen", sagt Flückiger.

Noch ist nicht sicher, ob Eric Meili und seine Mitstreiter gegen den Entscheid des Veterinäramtes Einsprache einlegen werden. Derzeit liege auch noch keine rekursfähige Verfügung vor, erklärt Meili. Mit Unterstützung von Vier Pfoten Schweiz und zusammen mit einem Anwalt sowie der Stiftung Tier im Recht wird nun abgeklärt, wie das weitere Vorgehen aussehen soll. (Text: LID 30.8.2013)

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