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Beiträge im Archiv

4.11.2011 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Swissness-Kritik / Fleischpreis-Trend

Der Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF) kritisiert, dass die Swissness-Vorlage zunehmend instrumentalisiert wird und fordert die Streichung der Swissness-Bestimmungen aus dem Markenschutzgesetz. Der SFF empfiehlt deutlich spürbare Preisabschläge von 2 Franken pro kg auf Schweinsbratwürste, Schweinswürstli und Saucisson zeitlich begrenzt vorzunehmen, um die Konsumenten für die tiefe Preissituation beim Schweinefleisch zu sensibilisieren.


SFF-Präsident und Ständerat Rolf Büttiker: Wir stören wir uns daran, dass die Swissness-Vorlage zusehends für die Durchsetzung von anderen Anliegen instrumentalisiert wird, wie dies derzeit der Schweizerische Bauernverband mit der letzte Woche angekündigten Swissness-Initiative praktiziert. Mit seinem Spot „Wo Schweiz drauf steht, muss auch Schweiz drin sein“ betreibt er Protektionismus pur für seine eigenen Vorhaben.

Referat von Rolf Büttiker vor den Medien am 25.10.2011 in Chur: Bekanntlich hat der Bundesrat am 18. November 2009 den eidgenössischen Räten die Entwürfe zur Änderung des Markenschutz- und dem total revidierten Wappenschutzgesetz vorgelegt. Ursprüngliches Ziel der auch als Swissness-Vorlage bezeichneten Regelung ist es, den Mehrwert der Herkunftsbezeichnung Schweiz langfristig und nachhaltig zu sichern und allfälligen Missbräuchen mit der Marke Schweiz entgegen zu treten.

Seit der Veröffentlichung der hoch komplexen Botschaft sind nunmehr fast zwei Jahre vergangen, in welcher die unterschiedlichsten Positionen bezogen und in der Öffentlichkeit gestreut wurden. Dabei zeigte sich, dass je nach Art des Lebensmittels, aber auch bezüglich anderer Wirtschaftsgüter die Interessen der beteiligten Kreise weit, z.T. sogar diametral auseinander liegen und sich immer wieder Beispiele aus der Praxis finden lassen, welche dafür herhalten müssen, dass ein bestimmter Vorschlag eben nicht funktioniert.

So wurden und werden verschiedenste Ausnahmeregelungen diskutiert wie z.B. durch die jeweiligen Branchen konkret auszuarbeitende Branchenlösungen, die Anerkennung bei einer ungenügenden Versorgung mit inländischem Rohmaterial, Ausnahmen für Produkte mit einer bereits vorhandenen geographischen Ursprungsbezeichnung wie z.B. das Bündnerfleisch mit seiner Anerkennung als Geschützte Geographische Angabe oder die Unterscheidung von stark und schwach verarbeiteten Lebensmitteln.

Für jeden der genannten Vorschläge gibt es in der Praxis Abgrenzungsschwierigkeiten, die eine verhältnismässige Regelung nahezu verunmöglichen. Dies zeigte sich auch innerhalb der Rechtskommission des Nationalrates, die im vergangenen Jahr als erstberatende Kommission zur Behandlung der sehr schwierigen Thematik eine Subkommission einsetzte und mittlerweile das Geschäft wieder selber behandelt. Dass die Komplexität der Swissness-Vorlage auch die Mitglieder der Rechtskommission zunehmend überfordert, zeigt auch die Tatsache, dass die Kommission anscheinend bei stark verarbeiteten Lebensmitteln sogar einen schärferen Massstab ansetzen will als bei schwach verarbeiteten.

So werden für stark verarbeitete Lebensmittel die Kriterien von 80% Rohstoffgewicht und 60% Wertschöpfung aus der Schweiz als Bemessungskriterien erwogen, während für schwach verarbeitete Lebensmittel mit einem engeren Bezug zum Rohmaterial ausschliesslich das Rohstoffkriterium mit 80% Gewicht zur Anwendung gelangen soll. Es stellt sich in diesem Zusammenhang wirklich die Frage, wie ein derartiger, in eine völlig falsche Richtung laufender Vorschlag überhaupt zustande kommen kann.

Die vor kurzem geäusserte Vermutung der Berner Zeitung, dass einige Kommissionsmitglieder das Geschäft nicht mehr verstehen würden, scheint auch uns nicht ganz abwegig zu sein. Dieses Beispiel zeigt aber auch, dass die Vorlage nun derart komplex geworden ist, dass sie kaum mehr jemand versteht. Wie unter einer derartigen Ausgangslage dannzumal die Umsetzung in die Praxis erfolgen soll, darf zumindest hinterfragt werden.

Auch stören wir uns daran, dass die Swissness-Vorlage zusehends für die Durchsetzung von anderen Anliegen instrumentalisiert wird, wie dies derzeit der Schweizerische Bauernverband mit der letzte Woche angekündigten Swissness-Initiative praktiziert. Mit seinem Spot „Wo Schweiz drauf steht, muss auch Schweiz drin sein“ betreibt er Protektionismus pur für seine eigenen Vorhaben.


Für die hohe Qualität eines Endproduktes ist auch beim Bündnerfleisch nebst dem Rohmaterial das Wissen und Können für die Veredlung matchentscheidend. Bild: Fleisch-Tumbler in der industriellen Fleischtrocknerei Gurtner AG Montenaro Fleischwaren in Trin GR.


Eine ausschliessliche Fokussierung auf das Rohmaterial, wie dies die Bauernschaft und gewisse Konsumentenkreise lautstark kommunizieren, blendet diesen Aspekt völlig aus und gefährdet damit das in der Schweiz im Verarbeitungsbereich vorhandene Knowhow verbunden mit den entsprechenden Arbeitsplätzen aufs Massivste. Wir haben daher unsererseits immer kommuniziert, dass wir uns anstelle des Kriteriums 80% Rohmaterial aus der Schweiz mit demjenigen von 60% Wertschöpfung in der Schweiz einverstanden erklären können, zumal damit sowohl die Produktion wie auch die Verarbeitung und die Veredlung eingebunden sind und damit die gesamte Produktionskette und nicht nur die Herkunft des Rohmaterials abgebildet wird.

Aufgrund der zunehmend verworrenen Situation bei der Swissness stellen wir uns zunehmend die Frage, ob man sich nicht auf die ursprüngliche Zielsetzung, den Mehrwert der Herkunftsbezeichnung Schweiz langfristig und nachhaltig zu sichern und allfällige Missbräuche in Zukunft zu vermeiden, zurückbesinnen und anstelle des Mittels vielmehr wieder den Zweck in den Vordergrund rücken sollte. Dazu gäbe es nach unserer Auffassung einen ganz pragmatischen Lösungsansatz, indem die Lebensmittel vom nun zu komplizierten Vorschlag des neuen Markenschutzgesetzes ausgenommen und stattdessen auf das bereits geltende Lebensmittelrecht zurückgegriffen würde. Dazu müsste selbstverständlich der entsprechende Verweis im Wappenschutzgesetz angepasst werden.

In der Lebensmittelgesetzgebung, konkret in den Artikeln 15 und 16 der Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln, ist im Zusammenhang mit der Deklaration nämlich festgehalten, dass ein Lebensmittel als in der Schweiz produziert gilt, wenn es in der Schweiz entweder vollständig erzeugt wurde oder wenn es genügend bearbeitet oder verarbeitet worden ist. Zudem muss die Herkunft des Rohstoffes separat angegeben werden, dessen Herkunft von derjenigen des Endproduktes abweicht und dessen Anteil am Enderzeugnis mehr als 50 Massenprozent beträgt.

Mit dieser Formulierung und der in den betreffenden Artikeln umschriebenen Präzisierungen glauben wir, dass man dem eigentlichen Ziel der Swissness-Vorlage, dem Herkunftsschutz und der Missbrauchsbekämpfung, auf eine vernünftige und verständliche Art und Weise gerecht werden könnte, ohne dabei eine hochkomplexe Regelung zu produzieren, die schlussendlich niemand mehr versteht!

Nach unserer Auffassung – und ich erlaube mir diese Aussage auch als Noch-Parlamentarier – ist daher der Zeitpunkt gekommen, dass man seitens der Rechtskommission des Nationalrates den Mut aufbringt, die unsäglichen Swissness-Bestimmungen aus dem Markenschutzgesetz zu kippen und sich stattdessen im Wappenschutzgesetz auf die bereits bestehende Lebensmittelgesetzgebung zu berufen. Damit wäre mit relativ einfachen Mitteln eine pragmatische Lösung möglich, die endlich wieder den Zweck und die eigentlichen Ziele der Vorlage in den Vordergrund rücken würde und auch in der Praxis sinnvoll zu handhaben wäre. (Text: Rolf Büttiker)


Jörg Brügger, gewerblicher Bündnerfleisch-Hersteller in seinem Trocknungsraum, wo er je nach Föhn oder Bise die Fenster öffnet oder schliesst.




Zur aktuellen Preisentwicklung beim Schweizer Fleisch

Referat von Ruedi Hadorn (Bild) vor den Medien am 25.10.2011 in Chur: Während sich die Preise für Rind, Kalb, Geflügel und Lamm unter Berücksichtigung der saisonalen Schwankungen gerade in den letzten Monaten in einem relativ stabilen Bereich bewegen, besteht beim Schweinefleisch seit geraumer Zeit eine aussergewöhnliche Situation, indem die Preise für Schlachtschweine ein historisch tiefes Niveau erreicht haben. Während sich die Preise pro kg Schlachtgewicht franko Schlachthof im 2009 im Bereich von Fr. 4.30 bewegten, lagen sie ein Jahr darauf im Mittel bei rund Fr. 3.80. Seit Ende August diesen Jahres sind sie bei für schweizerische Verhältnisse sehr tiefen Fr. 3.10 zu liegen gekommen.

Ursache für diese Entwicklung – und da sind sich sowohl die Produzenten wie auch die Verwerter einig – ist die seit langem zu hohe Schweinefleischproduktion. Diese liegt vor allem in den Zuchtfortschritten und damit dem eigenen Erfolg der Schweinfleischzüchter begründet, indem einerseits die Anzahl Ferkel pro Wurf gesteigert und deren Sterblichkeit gesenkt werden konnte und umgekehrt die Muttersauenbestände nicht – ich betone – nicht entsprechend reduziert wurden bzw. werden.

Dies hat zur Folge, dass immer mehr Ferkel pro Wurf abgesetzt werden und nach rund 3 Monaten als Mastschweine in den Schlachthof gelangen. Auch diverse Aufrufe seitens der Produzentenorganisation Suisseporcs, die Muttersauenbestände zumindest vorübergehend um 10% zu reduzieren, fruchteten bislang wenig bis nichts. Als Ergebnis davon hat die produzierte Schweinefleischmenge von Januar bis August im Vergleich zur entsprechenden Vorjahresperiode nochmals um 1.1% zugenommen, so dass seit längerem ein Überangebot auf dem Markt besteht.

Hinzu kommt der Aspekt, dass sich der Bedarf an einzelnen Teilstücken im Markt nicht zwingend mit dem Angebot des Schlachtkörpers decken muss, den schliesslich besteht ein Schweineschlachtkörper ja nicht nur aus Schweinsfilets und Koteletts. Sogenannte Edelstücke werden von der Kundschaft überproportional nachgefragt, während die Nachfrage für andere geringer ist. Dies trifft derzeit vor allem für die Abschnitte (Wurstfleisch) zu, die sich in den Lagern der Fleischverarbeiter anhäufen. Da Schweinefleisch sich nur für eine begrenzte Zeit einfrieren und die abgeschlossene Grillsaison ein weiteres Anwachsen der Lager an Verarbeitungsfleisch befürchten lässt, dürfte sich die Situation in Zukunft noch zusätzlich verschärfen.

Es entstand daher vor einigen Wochen die Idee, die bereits angestauten Wurstfleisch-Lager einmalig um rund 4'000 t zu entlasten, indem das betreffende Überangebot an Schweinefleisch über die humanitäre Hilfe in nicht-muslimische Länder ausgeführt und zur Linderung von Hungersnöten eingesetzt wird. Die entsprechenden politischen Kontakte wurden über den SFF-Präsidenten, Ständerat Rolf Büttiker, geknüpft.

Wie sich in der Zwischenzeit gezeigt hat, ist eine Finanzierung der dafür notwendigen 10 bis 15 Millionen Franken beim Bund aus rechtlichen wie auch aus Budgetgründen leider nicht möglich, weshalb die angestrebte Umverteilung des Überangebotes zur Linderung von Hungersnöten nun nicht stattfindet. So löblich die Idee auch gewesen wäre, so darf sie nicht über darüber hinwegtäuschen, dass sie nur einmaligen Charakter gehabt hätte.

Angesichts der erfolgten Preisentwicklungen auf dem Schweinefleischmarkt haben viele fleischverarbeitende Betriebe und Metzgereien ihrerseits bereits entsprechend reagiert, indem sie die tieferen Schlachtschweinepreise in ihren Kalkulationen berücksichtigt und auf verschiedenen Teilstücken – je nach Ausgangslage – Abschläge im Bereich von 5 bis 20% vorgenommen haben, welche der Kundschaft schon direkt zugute kommen. Seitens unseres Verbandes sind wir nun zusätzlich mit dem Vorschlag an unsere Mitglieder herangetreten, die tieferen Schweinefleischpreise auch bei schweinefleischbetonten Würsten an die Kundschaft weiter zu geben; bei den übrigen Wurstwaren liegen die möglichen Preisanpassungen im vernachlässigbaren Bereich.

Um die Konsumentinnen und Konsumenten speziell für die tiefe Preissituation beim Schweinefleisch zu sensibilisieren, haben wir uns entschieden, mit einer Plakataktion unseren Mitgliedern auf freiwilliger Basis vorzuschlagen, mit 2 Franken pro kg auf Schweinsbratwürste, Schweinswürstli und Saucisson deutlich spürbare Preisabschläge zeitlich begrenzt vorzunehmen. Diese Aktion ist diese Woche nun angelaufen.

Mit den unsererseits getroffenen Massnahmen glauben wir, als Partner innerhalb der gesamten Lebensmittelkette, die Schweinefleischproduzenten in ihrer derzeit schwierigen Situation auch von unserer Seite her konstruktiv unterstützen zu können – und zwar, indem wir die aus der aktuellen Preissituation resultierenden Preisvorteile an unsere Kundschaft weiterreichen. Gleichwohl werden die Produzenten über kurz oder lag nicht darum herumkommen, die zunehmend strukturell werdende Überangebotssituation innerhalb ihres Sektors selber zu bereinigen. Eine entscheidende Nachfragesteigerung z.B. über eine Konsumerhöhung bzw. über Exporte erachten wir in der heutigen Situation als weniger wahrscheinlich. (Text: Ruedi Hadorn)

Weiterlesen: Lebensmittel aus Swissness-Vorlage ausklammern?
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