foodaktuell.ch
Internetmagazin für die Lebensmittelbranche Samstag, 04. Mai 2024
Inhalt
Home
Nachrichten
Fleisch & ...
Backwaren & ...
Gastronomie
Über uns, Werbung
Archiv, Suche
Impressum
3.2.2016
Messetipp: IFFA 2016 in Frankfurt

„Fleischindustrie 4.0“ nimmt Fahrt auf
anzeigen...

Partner/Sponsoren

Cash+Carry Angehrn: Frische für Profis an neun Standorten in der Deutschschweiz.
Direkt zur CCA-Website:
www.cca-angehrn.ch


Empfohlene Links:

Fachschule für Bäckerei,
Konditorei, Confiserie:
www.richemont.cc


Fachschule für Metzgerei:
www.abzspiez.ch


Internationale Privat-Fachschule für Koch-Profis: European Culinary Center DCT in Vitznau LU
Deutsch: http://german.dct.ch
English: www.culinary.ch


Internet- und Socialmedia-Auftritte:
www.chrisign.ch







Schweizerischer Bäckerei- und Konditorei-Personal-Verband


Beiträge im Archiv

25.4.2014 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
Druckansicht
SFF kritisiert Bund für Einkaufstourismusförderung

Die Auswirkungen wirtschaftsschädigender Initiativen bereiten grosse Sorge, denn mehr als die Hälfte der Mitarbeitenden sind Ausländer. Und ab Juli 2014 gibt es im Reiseverkehr keine Obergrenze mehr für die Einfuhr von Fleisch. Der Bund fördert damit den Einkaufstourismus. Und Veganer wollen in öffentlichen Kantinen fleischlose Tage gesetzlich festschreiben. www.foodaktuell.ch berichtet in mehreren Teilen: Teil 1: politische Themen.



Im Rahmen seiner Jahresmedienkonferenz am 24.4.2014 informierte der Schweizer Fleisch-Fachverband SFF über den Fleischkonsum 2013 und nahm Stellung zu den für ihn zur Zeit zentralen politischen Themen. Trotz des sich insgesamt erfreulich entwickelnden Fleischkonsums sieht sich die Schweizer Fleischwirtschaft weiterhin mit einer zunehmenden Verschlechterung der Rahmenbedingungen anstelle derer wirtschaftsfreundlichen Ausgestaltung konfrontiert. Dazu gehören unter anderem die durch die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative geschaffenen Erschwernisse bei der zukünftigen Erbringung der Marktleistung sowie die durch die demnächst zur Abstimmung kommende Mindestlohninitiative geschaffenen Unsicherheiten.

Hinzu kommt der ursprünglich im Rahmen der Beratungen zum neuen Lebensmittelgesetz vom Nationalrat initiierte Deklarationsirrsinn bis auf die einzelnen Rohstoffe hinunter, welcher sich nicht nur als nicht umsetzbar erweisen, sondern auch zu einem unnötigen Aufbau weiterer Handelshemmnisse und damit zur Verteuerung der Produkte führen dürfte. Und dies, ohne dabei dem Konsumenten einen erkennbaren echten Mehrnutzen zu verschaffen.

Als ob dem noch nicht genug wäre, sieht sich die Branche in einem äusserst kompetitiven Marktumfeld mit einer per 1. Juli 2014 gültigen Neuregelung der Wareneinfuhr im Reiseverkehr konfrontiert, die einer expliziten Förderung des Einkaufstourismus durch den Bund gleichkommt. Vor diesem unerfreulichen Hintergrund konnte immerhin mit Genugtuung festgestellt werden, dass die von Veganer-Kreisen in der Bevölkerung betriebene Bevormundungskampagne bezüglich Fleischverzicht von dieser nicht goutiert wird und bis anhin keinerlei Wirkung gezeigt hat.

Zunahme des Einkaufstourismus um 5%

Gemäss einer GfK-Studie im Auftrag der IG Detailhandel sind die grenznahen Einkäufe von Fisch, Charcuterie und Fleisch für den Bereich der Supermärkte, d.h. ohne Ausserhausverpflegung, Gastroeinkäufe und gewerbliche Metzgereien, von 535 Mio. Franken im 2012 auf 560 Mio. Franken im 2013 nochmals um 4,7% angestiegen.

Aufgrund von diversen Rückmeldungen aus dem Mitgliederkreis des SFF ist davon auszugehen, dass der erneute Anstieg der grenznahen Einkäufe vor allem zulasten der grösseren Detailhändler erfolgte. Unter zusätzlicher Berücksichtigung der genannten Zunahme der grenznahen Fleischeinkäufe dürfte sich der Fleischkonsum pro Kopf somit insgesamt um schätzungsweise knapp 1% erhöht haben.

Die durch den Einkaufstourismus für das inländische Gewerbe geschaffene nachteilige Situation dürfte sich demnächst noch verschärfen. Mit der vom Bundesrat beschlossenen Änderung bei der Wareneinfuhr im Reiseverkehr per 1. Juli 2014 kann mit der Zusammenlegung der beiden bisherigen Warengruppen von Fleisch zu einer einzigen sowie der Reduktion auf eine Freimenge von 1 kg ein Teil der angestrebten Vereinfachung bei der Verzollung zwar erreicht werden.


Wie SFF-Direktor Ruedi Hadorn ausführte wird mit der klammheimlichen Streichung der bisherigen Obergrenze von 20 kg pro Person und Tag neu jedoch Tür und Tor geöffnet für den Fleischimport im Reiseverkehr zu kommerziellen Zwecken. Zusätzlich begünstigt wird diese Entwicklung durch die Tatsache, dass der neue Einheitszollansatz von 17 Franken pro kg für die Einfuhren über der Freimenge bereits heute unter den Kosten für gewisse Fleischkategorien bei der bewilligungspflichtigen Einfuhr liegen.

Der SFF fordert daher den Bundesrat eindringlich auf, diese Form von einseitiger Wirtschaftsförderung der grenznahen ausländischen Regionen im Sinne einer noch breiter werdenden Einbahnstrasse in die Schweiz hinein, aber kaum mit Gegenverkehr nach aussen, unbedingt zu unterlassen. Dazu gehören zwingend das nochmalige Hinterfragen des Einheitszollansatzes von Fr. 17.- pro kg wie auch ein Absenken der bisherigen Obergrenze von 20 kg auf neu 3 kg pro Person und Tag. Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass letztere weiterhin die Einfuhr der von einer Person durchschnittlich während drei Wochen konsumierten Fleischmenge erlauben würde. (Text: SFF)

Masseneinwanderungs- und Mindestlohninitiative – Vorlagen mit grosser Sprengkraft



Referat von alt Ständerat Rolf Büttiker, Präsident des SFF: «Wirtschaftsschädigende Initiativen häufen sich ungebührlich und gefährden zunehmend das Erfolgsmodell Schweiz».


Die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative und deren Umsetzung bereiten auch der fleischverarbeitenden Branche grosse Sorgen, sind doch rund 13‘000 bzw. 60% ihrer Mitarbeitenden ausländischer Herkunft. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass der Gesetzgeber – möglichst in Abstimmung mit der EU – das vom Volk beschlossene Kontingentierungssystem dem Bedarf der Wirtschaft entsprechend ausgestaltet und dabei das unqualifizierte Personal ebenfalls miteinschliesst, welches rund 40% der ausländischen Arbeitskräfte in der Fleischbranche ausmacht. Dies bedingt ein System mit der für die Wirtschaft zwingend notwendigen Flexibilität verbunden mit einem möglichst geringen administrativen Aufwand.

Der SFF-Hauptvorstand hat zudem zur Mindestlohninitiative, die einen Mindestlohn für alle von 22 Franken pro Stunde vorgeben will, einstimmig die Nein-Parole beschlossen. Seine Ablehnung liegt auf den Tatsachen begründet, dass höhere Löhne zuerst eine entsprechende Wirtschaftsleistung bedingen würden, die Weiterbeschäftigung schwächerer Mitarbeitenden ernsthaft in Frage gestellt werden müsste, ein erhöhter Druck auf das Lohngefüge des übrigen Personals aufgebaut und für Jugendliche ein Fehlanreiz geschaffen würde, um anstelle einer Berufslehre direkt ins Berufsleben einzusteigen.

Masseneinwanderungsinitiative – Diagnose wohl richtig, Therapie jedoch fraglich Am 9. Februar hat das Schweizer Volk die SVP-Masseneinwanderungsinitiative mit 50.3% und 14.5 Ständen angenommen. Die Gründe hierfür sind vielfältiger Natur und dürften in Ängsten um den eigenen Arbeitsplatz (vor allem in Randregionen), der Übervölkerung, dem immer knapperen Wohnraum bzw. den zunehmend überlasteten Verkehrssystemen begründet liegen oder einfach Ausdruck eines allgemeinen Protestes gewesen sein. Umgekehrt hat sich die Personenfreizügigkeit mit der EU als bedeutender Pfeiler unserer Wirtschaft und damit unseres Wohlstandes erwiesen, der bereits die ersten Risse erhalten hat und wohl auch noch weitere bekommen wird. < Die Würfel sind gefallen. Der SFF akzeptiert selbstverständlich den Volksentscheid, obwohl er sich selber gegen die Masseneinwanderungsinitiative ausgesprochen hatte. Nun gilt es aber vorwärts zu schauen und das äusserst knappe Abstimmungsergebnis während der 3-jährigen Übergangsfrist umzusetzen. Hierbei dürfte die grösste Herausforderung darin liegen, wie sich die Quadratur des Kreises, d.h. das Dilemma zwischen Personenfreizügigkeit und den nun beschlossen Kontingenten, mit der EU überhaupt lösen lässt.

Angesichts der grossen Sympathien in der übrigen Bevölkerung Europas zum hiesigen Volksentscheid wird die EU gegenüber der Schweiz eher zu einer harten Haltung neigen, die sich bereits zur Sistierung von ersten Abkommen (z.B. Erasmus, Energieabkommen) geführt hat und sich auch noch auf weitere Abkommen auswirken dürfte. Aber auch im Inland ist neu ein Kontingentierungssystem – hoffentlich ohne Versteigerung! – einzuführen, das den Erfordernissen unserer Volkswirtschaft inkl. Fleischbranche gerecht wird. Dabei gilt es zu vermeiden, dass gerade hochqualifizierte Fachkräfte durch die neue Situation abgeschreckt werden.

Eine im März 2014 durchgeführte Erhebung des SFF bei den grössten Fleischverarbeitern mit rund 54% des Personals der gesamten Fleischbranche hat gezeigt, dass ca. 60% der Mitarbeitenden über einen ausländischen Pass verfügen. Hochgerechnet auf die gesamte fleischverarbeitende Branche ergibt dies rund 13‘000 ausländische Mitarbeitende. Rund drei Viertel davon sind wohnhaft in der Schweiz, während das verbleibende Viertel als Grenzgänger in unserem Land arbeitet. Schätzungsweise drei Fünftel der ausländischen Mitarbeitenden gelten als qualifiziert, während von den teilnehmenden Betrieben rund 40% als unqualifiziert eingestuft wurde.

Anhand der vorliegenden Erhebung zeigt sich klar und deutlich, dass es der fleischverarbeitenden Branche auch in Zukunft möglich sein muss, die benötigte Anzahl an ausländischem Personal unabhängig von deren Qualifikation zu rekrutieren, wie dies auch seitens der Initianten immer wieder versichert wurde – wir nehmen diese dabei beim Wort. Dabei muss zusätzlich der administrative Aufwand möglichst tief gehalten werden, um den Betrieben auch in Zukunft eine flexible und an den Markt angepasste Personalpolitik zu ermöglichen.

Mindestlohninitiative – SFF mit Nein-Parole

Am kommenden 18. Mai wird im Reigen von mehreren bevorstehenden, wirtschaftsfeindlichen Initiativen auch die schädliche Mindestlohninitiative dem Schweizer Volk zur Abstimmung vorgelegt. Dabei argumentieren die Initianten, dass mit einem monatlichen Mindestlohn von 4‘000 Franken bzw. 22 Franken pro Stunde für alle der Privatkonsum zusätzlich angeregt, um knapp 300 Mio. Franken höhere Sozialversicherungsbeiträge resultieren und sich aufgrund der höheren Anzahl an Arbeitsplätzen weniger Sozialabgaben ergeben würden.

Die an und für sich löblichen Absichten beinhalten jedoch mehrere grundlegende Denkfehler, die das Vorhaben für unser Land besonders gefährlich machen. Der erste Irrtum besteht darin, dass die zusätzlichen finanziellen Mittel zuerst erarbeitet werden müssen, bevor sie ausgegeben werden können. Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation stellt dies eine besondere Herausforderung dar und dürfte allenfalls einzelne Firmen zu Alternativen ausserhalb der Schweiz bewegen.

Zudem hätte eine Annahme der Initiative zur Folge, dass viele Arbeitnehmende, deren heutiger Lohn aus den unterschiedlichsten Gründen den von den Initianten angestrebten Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde nicht erreicht, nicht mehr weiter beschäftigt werden könnten. Dass sich dies negativ auf die persönliche Zufriedenheit jedes einzelnen Betroffenen, den sozialen Frieden, aber auch auf die Sozialbudgets der öffentlichen Hand (inkl. Arbeitslosenkasse) auswirken würde, wäre leider die logische Konsequenz davon. Hinzu kommt, dass auch der Druck auf das Lohngefüge der übrigen Mitarbeitenden erhöht würde, was die Situation zusätzlich verschärfen dürfte.

Die grösste Gefahr der Initiative besteht jedoch darin, dass Jugendliche einen Fehlanreiz weg von der Ausbildung und Berufslehre hin zu einem direkten Einstieg ins Berufsleben erhielten. Gerade dies würde die gesamte Schweizer Volkswirtschaft nachhaltig schwächen, fehlten ihr in Zukunft damit noch mehr Fachkräfte. Der Hauptvorstand des SFF hat aus den genannten Gründen einstimmig die Nein-Parole zur Mindestlohninitiative beschlossen. Demzufolge empfiehlt er der Schweizer Bevölkerung, am 18. Mai ein wuchtiges Nein in die Urne zu legen. (Text: SFF)

Wareneinfuhr im Reiseverkehr



Referat von Dr. Ruedi Hadorn, Direktor des SFF: Zusätzliche Fehlanreize bei den Fleischeinkäufen ennet der Grenze sind wirtschaftsschädigend


Mit der vom Bundesrat beschlossenen Änderung bei der Wareneinfuhr im Reiseverkehr per 1. Juli 2014 kann mit der Zusammenlegung der beiden bisherigen Warengruppen von Fleisch zu einer einzigen sowie der Reduktion auf eine Freimenge von 1 kg ein Teil der angestrebten Vereinfachung bei der Verzollung zwar erreicht werden. Mit der klammheimlichen Streichung der bisherigen Obergrenze von 20 kg pro Person und Tag hingegen wird neu jedoch Tür und Tor geöffnet für den Fleischimport im Reiseverkehr zu kommerziellen Zwecken. Zusätzlich begünstigt wird diese Entwicklung durch die Tatsache, dass der neue Einheitszollansatz von 17 Franken pro kg für die Einfuhren über der Freimenge bereits heute die Kosten für gewisse Fleischkategorien bei der bewilligungspflichtigen Einfuhr übersteigt.

Der SFF fordert daher den Bundesrat eindringlich auf, dieser Form von einseitiger Wirtschaftsförderung der grenznahen ausländischen Regionen im Sinne einer noch breiter werdenden Einbahnstrasse in die Schweiz hinein, aber kaum mit Gegenverkehr nach aussen zu unterlassen. Dazu gehören zwingend ein Absenken der bisherigen Obergrenze von 20 kg auf neu 3 kg pro Person und Tag wie auch das nochmalige Hinterfragen des Einheitszollansatzes von Fr. 17.- pro kg.

Mit dem weiter ansteigenden Einkaufstourismus (Schätzung 2013: + 5%) gewinnen die Rahmenbedingungen rund um die Wareneinfuhr beim Reiseverkehr auch beim Fleisch zunehmend an Bedeutung. Bislang sind bei den Einkäufen von Fleisch und Fleischwaren ennet der Grenze zwei Warengruppen zu berücksichtigen. Warengruppe 1 beinhaltet das Fleisch von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden, welches bis zur Freimenge von 0,5 kg pro Person und Tag zollfrei bzw. darüber bis zur Obergrenze von 20 kg mit einem Zoll von Fr. 20.- pro kg in die Schweiz eingeführt werden kann.

Die Warengruppe 2 ihrerseits enthält das Geflügelfleisch, die Fleischzubereitungen und die Fleischerzeugnisse. Bei dieser gelangt jeweils eine Freimenge von 3,5 kg bzw. oberhalb derer ein Zollansatz von Fr. 13.- pro kg bis zur Obergrenze von max. 20 kg zur Anwendung. Die bisherigen Erfahrungen an der Grenze zeigen jedoch, dass die bestehende Regelung kompliziert und in der Praxis oft zu einer Vielzahl von Unzulänglichkeiten führt. Auch haben es findige deutsche Metzger verstanden, die Freimenge für rotes Fleisch von 0,5 kg legal auf 4 kg zu erhöhen, indem sie 3,5 kg des Fleisches einfach leicht salzen. Damit wird dieses Fleisch als Fleischzubereitung umklassifiziert und kann unter der Freimenge der Warengruppe 2 ebenfalls zollfrei eingeführt werden.

Mit Inkraftsetzung per 1. Juli 2014 hat der Bundesrat zwecks sog. Vereinfachung eine Änderung der Einfuhr im Reiseverkehr beschlossen, indem er die beiden bisherigen Warengruppen für Fleisch und Fleischwaren zu einer einzigen zusammenführt. Auch hat er die Freimenge, bis zu welcher keine Zölle zu zahlen sind, im Sinne der gleich langen Spiesse auf 1 kg pro Person und Tag festgesetzt, was aus Sicht des SFF zu begrüssen ist – dies, obwohl die aktuelle Freigrenze für das attraktivere rote Fleisch von derzeit 0,5 kg pro Person und Tag nun verdoppelt wird.

Eine weniger glückliche Hand hat er jedoch bei der Festsetzung des mittleren Zollansatzes auf Fr. 17.- pro kg gehabt, der über der neuen Freimenge von 1 kg zu entrichten ist. Obwohl WTO-rechtliche Überlegungen hierbei eine Rolle gespielt haben dürften, ist es eine Tatsache, dass dieser Zollansatz für gewisse Fleischkategorien (z.B. Rindsnierstücke, Lammfleisch ausserhalb des Zollkontingents) heutzutage bereits tiefer als die Einfuhrkosten beim bewilligungspflichtigen Import ist, womit die einseitige Einfuhr in die Schweiz zusätzlich an Attraktivität gewinnt – ein Widerspruch sondergleichen!

Völlig missraten ist die Neuregelung jedoch mit der Tatsache, dass die bisherige Obergrenze von 20 kg pro Person und Tag ohne irgend eine Erwähnung in den damaligen Anhörungsunterlagen, d.h. weder im entsprechenden Textvorschlag der Verordnungsänderungen noch im betreffenden Kommentar, generell aufgehoben wird.

Nachdem der SFF im letzten Jahr in seiner offiziellen Stellungnahme und auch gegenüber der Öffentlichkeit explizit auf diese Problematik hingewiesen hat, muss nun leider davon ausgegangen werden, dass die klammheimliche Aufhebung der Obergrenze von 20 kg ein klarer Bestandteil der Strategie der zuständigen Bundesbehörden war! Über die Beweggründe hierzu lässt sich von aussen leider nur spekulieren. Auch muss betont werden, dass Privatpersonen mit der Obergrenze von 20 kg bereits heute rund 40% ihres Jahreskonsums an Fleisch an einem einzigen Tag legal in die Schweiz einführen konnten!

Nach Einschätzung des SFF wird die Kombination von tieferem Zollansatz für rotes Fleisch und der Aufhebung der Obergrenze von 20 kg nun dazu führen, dass die neue Regelung trotz der Begrenzung auf Private vermehrt für kommerzielle Zwecke missbraucht und damit der Illegalität unnötigerweise Vorschub geleistet wird. Damit hat der Bundesrat die Weichen für eine zusätzliche Förderung des Einkaufstourismus gestellt, indem er auf Kosten seiner eigenen Wirtschaft und damit seiner eigenen Steuerklientel Wirtschaftsförderung zugunsten der Regionen ennet der Grenze betreibt – und dies erst noch auf freiwilliger Basis!

Für den SFF ist das Setzen derartiger Fehlanreize unter den heutigen Begebenheiten absolut inakzeptabel und kontraproduktiv, weil damit die Einbahnstrasse in die Schweiz hinein zusätzlich verbreitert wird, ohne dass sich beim Gegenverkehr nach aussen irgend etwas ändert. Damit ist auch gesagt, dass sich der SFF nicht für die Schaffung von protektionistischen Massnahmen, sondern für die Schaffung von gleich langen Spiessen einsetzt. Der SFF fordert daher den Bundesrat aus den genannten Gründen mit Nachdruck auf, die Höhe des Einheitszollansatzes von Fr. 17.- pro kg nochmal einmal intensiv zu hinterfragen.

In Anbetracht der durch die Absenkung des Zollansatzes vor allem für die teureren Fleischstücke bedingten neuen Fehlanreize verlangt der SFF die bisherige Obergrenze von 20 kg pro Person und Tag bei der Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren nicht aufzuheben, sondern auf 3 kg pro Person und Tag abzusenken. Mit dieser Regelung könnte mit einem einzigen Einkauf ennet der Grenze der Fleischbedarf des durchschnittlichen Konsumenten noch immer für drei Wochen abgedeckt werden. Der SFF hat angesichts der für ihn und seine Mitglieder äusserst nachteiligen Neuregelung der privaten Fleischeinfuhr in der Zwischenzeit die Eidgenössische Zollverwaltung zu einer dringlichen Aussprache aufgefordert, die im Verlaufe der nächsten Zeit stattfinden wird. Der SFF ist auch gewillt, die Thematik nötigenfalls ins eidgenössische Parlament zu tragen. (Text: SFF)
__________________________________________

Die Redaktion empfiehlt:

Archiv der Nachrichten

Archiv der Varia-Beiträge

foodaktuell.ch-Newsletter

foodaktuell Journal (Print)

Delikatessen-Führer delikatessenschweiz.ch






Copyright Codex flores, Huobstr. 15, CH-8808 Pfäffikon (SZ)