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Beiträge im Archiv

30.8.2013 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Fleischfehler bei Wildbret



Fleisch von Jagdwild ist weniger lange haltbar als von geschlachteten Nutztieren. Mehrere Faktoren verursachen den schnelleren Verderb: das fehlende Ausbluten, der verzögerte Eintritt in die Kühlkette und allenfalls eine hygienisch ungünstige Trefferlage.

Eine Übersicht des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung mit Quellenangaben der wissenschaftlichen Literatur:

Verderbnisparameter von Wildbret lassen sich mit einer sensorischen Prüfung ermitteln, die sich auf das Aussehen, die Farbe, die Konsistenz, den Geruch und Geschmack erstreckt. Dabei lassen sich Aussagen im Hinblick auf eine so genannte Stickigkeit (stickige Reifung, Verhitzen) des Fleisches, auf Fäulnis, auf das Beschlagen von Fleisch, auf Geruchsabweichungen, mangelhafte Ausblutung, Wässrigkeit, Farbabweichungen, Schädlingsbefall, Verunreinigungen und Fettverderb treffen. Diese Befunde können aber nur von geschulten Personen erhoben werden. Bei von der Norm abweichenden Befunden sollten weitere Untersuchungen (z.B. pH-Wert, Kochprobe, Mikrobiologie) erfolgen.

Darüber hinaus sind bei der Beurteilung der Befunde der Vorbericht (wie ist das Tier erlegt worden, in welchem physiologischen Zustand befand sich das Tier etc.) und die hygienischen Randbedingungen (Witterung, Jagdart, Einhaltung der Kühlbedingungen etc.) zu berücksichtigen.

Neben dem Erlegen (und Nachsuchen), Aufbrechen, Transport und der Lagerung sind die rechtlich vorgeschriebenen Kühlvorschriften für Wildfleisch wesentliche Voraussetzung für die hygienische Gewinnung von Wildbret. Sie sind derzeit nicht durch andere lebensmittelhygienische Massnahmen ersetzbar und damit ein wesentlicher Faktor zur Gewährleistung eines niedrigen Keimgehaltes und der einwandfreien sensorischen Beschaffenheit des Wildbrets.

Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen dem Keimgehalt des Fleisches und einer (sichtbaren) Verschmutzung des Fleisches im Rahmen des Erlegens (mit ungünstiger Trefferlage) und des (unsachgemässen) Ausweidens sowie den nachfolgenden Transport- bzw. Kühl- und Lagerbedingungen, wobei offenbar pathogene Mikroorganismen bislang nur selten nachgewiesen wurden. Eine sensorisch abweichende Bewertung des Wildbrets kann auf einen erhöhten Oberflächenkeimgehalt hinweisen und ist daher Anlass für eine bakteriologische Untersuchung auf Indikatorkeime (aerobe Gesamtkeimzahl, Enterobacteriaceae) und pathogene Mikroorganismen wie Salmonellen.

Die Bewertung des Keimgehaltes des Wildbrets sollte immer im Zusammenhang mit den sensorischen Befunden, dem Vorbericht und den Bedingungen bei der Jagdausübung stehen. Diese Verknüpfung führt nicht nur alle wichtigen Befunde der lebensmittelhygienischen Beurteilung des Wildbrets zusammen, sondern folgt auch dem übergeordneten Ansatz der Lebensmittelbasis-Verordnung (EG) Nr. 178/2002 im Sinne des „Farm to Fork-Prinzips“ und dem Gebot einer Rückverfolgbarkeit des Lebensmittels auf allen Stufen.

Wildfleischfehler im Überblick

Die sensorische Untersuchung dient in erster Linie der Prüfung auf Anzeichen der Verderbnis. Dabei sind – unter Beachtung von Temperatur/Zeit-Aspekten – Befunde für folgende Diagnosen zu erheben (Lerche, 1957; Wundram/Schönberg, 1953):
􀂾 Stickigkeit (stickige Reifung, Verhitzen)
􀂾 Fäulnis
􀂾 Beschlagen von Fleisch
􀂾 Geruchsabweichungen
􀂾 mangelhafte Ausblutung
􀂾 Wässrigkeit
􀂾 Farbabweichungen
􀂾 Schädlingsbefall
􀂾 Verunreinigungen
􀂾 Fettverderb

Stickigkeit

Die Stickigkeit ist ein auf enzymatischer Grundlage beruhender Prozess. Die dabei ablaufenden Reifungsvorgänge bewirken eine Form der Autolyse und Fleischverderb. Witterungsumstände mit hoher Luftfeuchtigkeit, Wärme und Gewitterschwüle können das Auftreten der Stickigkeit begünstigen, die als unmittelbare Folge einer mangelhaften Auskühlung nach vorangegangener Erwärmung vorkommen kann. Durch nachträgliches Kühlen oder Gefrieren lässt sich die Veränderung nicht beheben (Lerche, 1957; Wundram/Schönberg, 1953; Schulze, 1965; Gräfner et al., 1979; von Braunschweig, 1979; Kujawski/Heintges, 1984; Boch/Schneidawind, 1988).

Kennzeichen: Die mit der Stickigkeit verbundenen Veränderungen bestehen in Farb- und Geruchsabweichungen. Betroffen sind vor allem die dicken Muskelpartien der Tierkörper. Nach dem Anschnitt der Muskulatur ist in der Tiefe eine kupferrote bis schmutzig-gelb-bräunliche Fleischfarbe sichtbar, die sich nach einiger Zeit an der Luft grünlich verfärbt. Ausserdem wird die Fleischkonsistenz aufgrund der enzymatischen Vorgänge mässig weich und nimmt einen sauer-muffigen (ggf. nach Schwefelwasserstoff riechenden) Geruch an.

Beurteilung: Sollte sich der abweichende Geruch durch Entlüftung beseitigen lassen, besteht kein unmittelbarer Anlass zu einer Beanstandung. In allen anderen Fällen ist das Wildbret allerdings als genussuntauglich zu bezeichnen.

Fäulnis

Die Fleischfäulnis beruht vorwiegend auf einem bakteriell bedingten Zersetzungsvorgang des Wildbrets. Er wird hauptsächlich durch aerobe Keime verursacht. Mit Aussenfäulnis bezeichnet man die Vorgänge auf der Oberfläche des Fleisches, während anaerobe Keime eine Tiefenfäulnis hervorrufen können (Lerche, 1957; Wundram/Schönberg, 1953; Schulze, 1965; Gräfner et al., 1979; von Braunschweig, 1979; Kujawski/Heintges, 1984; Boch/Schneidawind, 1988).

Kennzeichen: Bevorzugte Stellen für eine Aussenfäulnis sind die Stellen, mit denen das Tier auf einer Unterlage auflag oder sich im Hängen mit anderen Tieren berührte. Die Aussenfäulnis breitet sich von dort in der Regel über die gesamte Oberfläche aus. Die ersten Erscheinungen der Aussenfäulnis bestehen in einem hauchartigen Beschlagen der Fleischoberfläche. Dieser Belag nimmt dann an Dicke zu und lässt das Fleisch schmierig und klebrig werden. Das feuchte Glänzen dieses Belages und das Verschwinden der Rillenzeichnung in den betroffenen Muskelfasern sind Zeichen einer fortschreitenden Auflösung von Fleischeiweiss durch Bakterien.

Die entstehende schmierige Schicht auf dem Fleisch verursacht nach geraumer Zeit einen unangenehmen Geruch, der, abhängig von der beteiligten Keimart, käsig, süsslich faulig riechen und bisweilen auch faulendem Gemüse ähneln kann. Durch die bakteriellen Zersetzungsvorgänge blasst das Fleisch graubräunlich bis gelblich ab und wird schliesslich grün. In der Endphase kann die Aussenfäulnis entlang den Bindegewebszügen auch in das Fleisch eindringen.

Die Tiefenfäulnis entwickelt sich durch anaerob wachsende Keime, wie z.B. Clostridien, wobei es entweder schon im lebenden Zustand oder in der Agonie des Tieres zur „Kontamination“ des Fleisches mit Darmbakterien kommen kann. Alternativ schreitet die Aussenfäulnis entlang den Bindegewebszügen nach innen fort. Für die Innenfäulnis ist das rasche Fortschreiten des Zersetzungsprozesses typisch. Häufig wird auch eine Gasbildung beobachtet.

Da anaerob wachsende Keime sich nur bei verminderter Sauerstoffspannung entwickeln, sind besonders die dicken Muskelpartien betroffen. Der Fäulnisprozess beginnt in der Regel in der bindegewebsreichen Umgebung grosser Gefässe im Bereich der Achsel oder in der Nachbarschaft der inneren Organe (Nieren) sowie bei den Hinterkeulen vorzugsweise nahe dem Gelenk und breitet sich entlang den Bindegewebszügen im Fleisch aus.

Charakteristische Veränderungen durch Anaerobenfäulnis bestehen in einer Auftreibung des Fleisches. Ausser der Gasbildung sind die matschige Konsistenz des Fleisches, der Strukturverlust und die Grünverfärbung, besonders des Bindegewebes, für die Innenfäulnis kennzeichnend. Mit einer Grünfärbung ist oftmals erst nach Zutritt von Luft zu rechnen. Der Fäulnisgeruch ist häufig mit einem widerlichen Aasgeruch verbunden und beruht auf der Zersetzung der Aminosäuren. Beurteilung: Wird Fäulnis festgestellt, so ist das Wildbret als genussuntauglich zu bezeichnen.

Das Beschlagen von Fleisch

Der Befall von Fleisch mit Hefen oder Schimmelpilzen führt zum Beschlagen oder Bereifen des Wildbrets (Lerche, 1957; Wundram/Schönberg, 1953; Schulze, 1965; Gräfner et al., 1979; von Braunschweig, 1979; Kujawski/Heintges, 1984; Boch/Schneidawind, 1988). Kennzeichen: Ubiquitäre Penicillium-, Aspergillus- und Mucorarten sind die häufigsten Schimmelarten, die am Beschlagen von Fleisch beteiligt sind.

Beurteilung: Die Beurteilung von verschimmeltem Fleisch richtet sich nach der Eindringtiefe des Prozesses. Wenn die Schimmelbildung auf die Oberfläche beschränkt ist, so kann, nach Abtragen der veränderten Schicht, die Beurteilung vom Ergebnis einer Kochprobe abhängig gemacht werden. Sofern keine oder nur geringfügige Geruchsabweichungen wahrnehmbar sind, kann das Fleisch in der Regel als genusstauglich beurteilt werden. Bei tief greifenden Veränderungen ist die Möglichkeit des Abtragens nicht mehr gegeben. In solchen Fällen bestehen meist erhebliche Geruchsabweichungen, welche das Fleisch verdorben und genussuntauglich machen.

Die Bildung von gelben, blauen oder roten Flecken auf Fleisch, Speck oder Fleischwaren beruht in der Regel auf dem Wachstum Farbstoff bildender Bakterien, die sich etwa drei bis vier Tage nach der Schlachtung auf dem Fleisch entwickeln, bis sie durch die Fäulnisflora gehemmt werden. Das Leuchten dauert je nach Tierart ein bis neun Tage. Nach bisheriger Kenntnis sind die Farbstoff- und Leuchtbakterien nicht gesundheitsschädlich, sofern ihr Wachstum auf die oberflächliche Schicht beschränkt ist. Es genügt daher, die veränderten Aussenflächen abzutragen.

Geruchsabweichungen

Fleisch ist gegenüber Fremdgerüchen sehr empfindlich. Es nimmt Gerüche schnell an und gibt diese nur schwer wieder ab. Die noch im lebenden Zustand erworbenen Gerüche können aufgrund von Krankheiten des Tieres entstehen oder auf das Geschlecht und Futter der Tiere zurückgeführt werden. Gelegentlich werden diese Fremdgerüche jedoch erst bei der Zubereitung des Fleisches erkannt.

Krankheitsbedingte Geruchsabweichungen kommen bei Krank- und Notschlachtungen vor. Auch Erkrankungen wie Rauschbrand oder dem malignen Ödem können zu Geruchsabweichungen führen. Ebenfalls alle mit Urämie, Leberentzündungen, Tympanie oder Enteritis und mit eitrigen oder jauchigen Entzündungen sowie massenhaftem Parasitenbefall einhergehenden Erkrankungen ziehen Geruchsabweichungen nach sich (Lerche, 1957; Wundram/Schönberg, 1953; Schulze, 1965; Gräfner et al., 1979; von Braunschweig, 1979; Kujawski/Heintges, 1984; Boch/Schneidawind, 1988).

Auch während der Lagerung, beim Transport oder Verkauf können Gerüche aus der unmittelbaren Umgebung des Fleisches, z. B. von anderen, gleichzeitig vorhandenen Lebensmitteln, auf das Fleisch übergehen. So sind verschiedentlich Obstgerüche bei Fleisch festgestellt worden.

Kennzeichen: Zur Beurteilung der Genusstauglichkeit der mit Fremdgerüchen behafteten Waren ist stets eine Koch- und Bratprobe anzusetzen (Lerche, 1957; Wundram/Schönberg, 1953). Beurteilung: Wildbret mit erheblichen Geruchsabweichungen, die auch nach intensivem Auslüften bestehen bleiben, ist als genussuntauglich zu bezeichnen.

Untersuchung des Fleisches auf Farbabweichungen

Zu den ausgeprägten substantiellen Mängeln von Fleisch gehören Farbabweichungen (Lerche, 1957; Wundram/Schönberg, 1953; Schulze, 1965; Gräfner et al., 1979; von Braunschweig, 1979; Kujawski/Heintges, 1984; Boch/Schneidawind, 1988). Kennzeichen: Bei Farbabweichungen des Fleisches ist zu unterscheiden zwischen der fütterungsbedingten Gelbfärbung des Fettes, die beispielsweise nach der (ausnahmsweisen) Verfütterung von Maisschrot, Mohrrüben, Raps und Baumwollsamen auftritt, und einer ikterischen Gelbfärbung, die sämtliche Gewebe und vor allem Faszien, Gefässwände und Knorpel betreffen kann. Beurteilung: Wildbret mit erheblichen Farbabweichungen ist als verdorben und genussuntauglich zu beurteilen.

Der Befall des Fleisches mit Schädlingen

Bei einem Insektenbefall können sichtbare Schäden beispielsweise durch Madenfrass entstehen. Auch eine mögliche Übertragung von Krankheits- und Fäulniskeimen ist möglich (Lerche, 1957; Wundram/Schönberg, 1953; Schulze, 1965; Gräfner et al., 1979; von Braunschweig, 1979; Kujawski/Heintges, 1984; Boch/Schneidawind, 1988). Kennzeichen: Die verschiedenen Fliegenarten legen, vor allem bei beginnender Zersetzung durch den Geruch des Fleisches angelockt, ihre Eier oder Larven auf das Fleisch ab. Beurteilung: Befallene Teile des Wildbrets sind als genussuntauglich zu beurteilen.

Verunreinigung des Fleisches mit Fremdstoffen

Verschmutzungen des Fleisches mit Sekreten und Exkreten sind im Zusammenhang mit dem Ausweiden möglich und erfordern eine Abtragung der verunreinigten oberflächlichen Schicht. Abspülen mit sauberem Wasser bzw. Trinkwasser vermindert zwar die sichtbaren Kontaminationen, verteilt aber den Keimgehalt grossflächig. Das Reinigen von Fleisch mit Gras ist wegen des möglichen Sporengehaltes nicht empfehlenswert (Lerche, 1957; Wundram/Schönberg, 1953; Schulze, 1965; Gräfner et al., 1979; von Braunschweig, 1979; Kujawski/Heintges, 1984; Boch/Schneidawind, 1988).

Kennzeichen: Staub und Erdschmutz sind auf dem Fleisch direkt oder mit Hilfe einer Lupe nachweisbar. Beurteilung: Falls die Entfernung der Verunreinigung nicht möglich ist, muss das verschmutzte Fleisch als verdorben und genussuntauglich beurteilt werden. Das unsachgemässe Reinigen von Fleisch, z.B. mit Gras, verstösst gegen die Hygienevorschriften gem. Anhang I, Teil A der Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Danach hat der Jäger so weit wie möglich sicherzustellen, dass Primärerzeugnisse im Hinblick auf eine spätere Verarbeitung vor Kontaminationen geschützt werden.

Verderbnis des Fettes

Das Verderben von Fett beruht vorwiegend auf chemischen Einwirkungen, teils wird es durch Schimmelpilze oder Bakterien bewirkt (Lerche, 1957; Wundram/Schönberg, 1953; Schulze, 1965; Gräfner et al., 1979; von Braunschweig, 1979; Kujawski/Heintges, 1984; Boch/Schneidawind, 1988). Kennzeichen: Die durch Oxidation entstehende, durch Licht und Luftsauerstoff begünstigte Ranzigkeit verleiht dem Fett (Speck) einen gelblichen bis bräunlichen Farbton. Die Farbveränderungen sind mit einem charakteristischen ranzigen Geruch und einem kratzigen Geschmack verbunden, der hauptsächlich als ein brennender Nachgeschmack empfunden wird.

Durch Schimmelbefall kann das Fett einen grau-grünlichen bis schwärzlichen Farbton annehmen, während die bakterielle Zersetzung eine graue oder grünliche Verfärbung und einen unangenehmen Geruch zur Folge hat. Die bakterielle Zersetzung fördert ihrerseits die Oxidation. Beurteilung: Wildbret, dessen Fett Zersetzungsvorgänge aufweist, ist als verdorben und genussuntauglich zu beurteilen. (Text: Bundesinstitut für Risikobewertung BfR)

Weiterlesen: Wildfleisch-Hygiene für Jäger

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