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Beiträge im Archiv

22.11.2013 - Rubrik: Gastronomie
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Lesetipp CCA-Fachmagazin: «Das Schöne»



„Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.“ Wie Franz Kafka bereits erkannte, liegt „Schönes“ im Auge des Betrachters. Im neuen CCA-Fachmagazin dreht sich alles um das Thema „Schön“.

„Schön“ hat nicht nur mit Aussehen zu tun, auch Erlebnisse werden als schön empfunden. Unsere Autoren geben Einblicke in die neusten Einrichtungstrends, die aktuellsten Cocktail-Kreationen und erklären, wie jeder Mensch den Wert von Schönheit anders interpretiert.

Die druckfrischen 68 Seiten Lesevergnügen warten darauf, entdeckt zu werden. Das 15. CCA-Fachmagazin liegt kostenlos in jedem CCA-Markt auf und kann unter www.cca-angehrn.ch angesehen werden. «foodaktuell.ch» präsentiert eine Leseprobe:

«Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe»

GastroSuisse hat zusammen mit hotelleriesuisse und CafetierSuisse die Hygiene-Leitlinie - eine Art Branchenlösung - erarbeitet. Mit den definierten Standards setzt das Schweizer Gastgewerbe ein starkes Zeichen für Qualität im Hygienebereich.

Jeder Betrieb ist für die Einhaltung des Lebensmittelgesetzes selber verantwortlich. Sich in den vielen Bestimmungen und Paragraphen noch zurechtzufinden, ist nicht einfach und erfordert viel Zeit. Die Leitlinie «Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe» (GVG) fasst alle gastgewerblich relevanten Inhalte aus 3 Gesetzen und über 30 Verordnungen zusammen. Damit wird sie zur unverzichtbaren Grundlage, den Betrieb rechtskonform zu führen.

Mit behördlichem Segen

Das Bundesamt für Gesundheit hat die Leitlinie am 23. November 2012 genehmigt, was ihr einen verbindlichen Charakter verleiht. Die Leitlinie erhöht die Rechtssicherheit in der ganzen Schweiz sowohl für den einzelnen Betrieb als auch für den kantonalen Vollzug. Im März dieses Jahres wurde die Leitlinie von den Verbänden veröffentlicht und steht den Mitgliedern gratis zur Verfügung.

Die Inhalte wurden von Praktikern erarbeitet. Die Umsetzungskonzepte sind damit auch auf die Bedürfnisse verschiedener Betriebstypen abgestimmt. Damit wird gewährleistet, dass die Pflege der Hygiene nicht an übertriebener Bürokratie scheitert. Insbesondere für Klein- und Kleinstbetriebe wird der administrative Aufwand reduziert.

Was ist neu?

Die «Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe» ist definiert und umfasst fünf Schritte. Erstmals gibt es ein Dokument, in welchem alle lebensmittelrechtlich relevanten Bestimmungen für das Gastgewerbe zusammengefasst sind. Die HACCP-Methode ist erläutert und es ist geklärt, was ein «Kritischer Kontrollpunkt» und ein «Lenkungspunkt» ist. Der Einfachheit halber wurden fünf Hauptprozesse definiert, die in einem Baukasten beliebig erweitert werden können.


Der Vorteil liegt darin, dass diese Prozesse sich für verschiedene Produkte vereinheitlichen lassen. Des Weiteren wurde eine Gefahrenliste erarbeitet, die entlang dieser Hauptprozesse viele mögliche Gefahren und mögliche Massnahmen aufzeigt. Erstmals wird nach vier verschiedenen Betriebsgrössen unterschieden, was vor allem die Kleinbetriebe entlastet. Je kleiner der Betrieb, desto weniger Dokumentation.

Selbstkontrolle einfach umsetzen

Die Leitlinie ist in fünf Kapitel gegliedert und kann nach diesen fünf Schritten einfach und betriebsspezifisch umgesetzt werden. In einem ersten Schritt müssen die Verantwortlichkeiten geregelt und die Ausbildung sichergestellt werden. Neu ist zum Beispiel, dass die verantwortliche Person über eine minimale Hygienequalifikation verfügen muss. Die Schulung der Mitarbeitenden kann auf der Basis der WHO-Richtlinie der fünf Schlüssel zu sicheren Lebensmitteln durchgeführt werden. Diese sind an einer Hand abzuzählen und deshalb sehr einfach zu merken:

• sorge für Sauberkeit

• trenne rohe und zubereitete Lebensmittel

• erhitze genügend, kühle rasch ab

• lagere im sicheren Temperaturbereich

• verwende sauberes Wasser, saubere Rohstoffe und Lebensmittel.

Im zweiten Kapitel sind alle relevanten Rechtsvorgaben zusammengefasst und können nachgeschlagen werden. Schritt drei beschreibt die HACCP-Methode und bietet eine Liste aller möglichen Gefahren entlang des Produktionsprozesses, aber auch aller anderen Betriebsbereiche.

Anschliessend wird der Umfang der Dokumentation der Selbstkontrolle aufgezeigt, unterschiedlich nach vier Betriebsgrössen. Zu guter Letzt geht es darum, die Zusammenarbeit mit dem kantonalen Vollzug zu regeln.

Für die Umsetzung im Betrieb stehen eine Reihe von verschiedenen Instrumenten und Umsetzungshilfsmitteln zur Verfügung. Edition gastronomique - der Fachverlag von Gastro-Suisse - hat in Zusammenarbeit mit der Hotelfachschule Belvoirpark HF Zürich und dem privaten Labor Veritas ein ganzes Umsetzungspaket entwickelt. Dieses beinhaltet einen Ordner mit CD-ROM und vielen nützlichen Checklisten und Mustervorlagen, die betriebsspezifisch angepasst werden können.

Die Kantonalverbände von GastroSuisse bieten auch Infoveranstaltungen an, wo Experten über Sinn und Zweck der Leitlinie und deren Umgang in der täglichen Arbeit informieren.


Innenansicht eines CCA-Frischmarktes (Bild zvg)


CCA Angehrn und Saviva AG über sich selbst

CCA Angehrn, seit 1.7.2013 ein Geschäftsbereich der Saviva AG, ist der traditionsreichste Engrosmarkt der Schweiz und betreibt mit rund 400 Mitarbeitenden neun Cash+Carry-Märkte in der Deutschschweiz. Die Profi-Kunden profitieren von einem einzigartigen Vollsortiment mit über 25‘000 Artikeln in den Bereichen Frische, Lebensmittel und Non-Food sowie von vielen exklusiven Dienstleistungen.

In der Saviva AG sind die Geschäftsbereiche CCA Angehrn im Cash+Carry-Bereich und Scana im Belieferungsgrosshandel eingegliedert. CCA Angehrn und Scana bleiben operativ selbständige Geschäftsbereiche und treten weiterhin unter ihren Marken am Markt auf. Das Unternehmen gehört zur M-Industrie-Gruppe und beschäftigt insgesamt 670 Mitarbeitende. (Text: CCA) www.cca-angehrn.ch / www.saviva.ch

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