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Beiträge im Archiv

21.3.2014 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Rückverfolgbarkeit als Eckpfeiler der EU-Politik




Nach den politischen Folgen und dem Vertrauensverlust der Verbraucher sowie der Lebensmittelindustrie durch die BSE-Krise in den 1990er Jahren (Bovine Spongiforme Enzephalopathie), besser bekannt als „Rinderwahnsinn“, hat die EU eine umfassende Reform ihrer Politik und Regulierungen bezüglich der Lebensmittelsicherheit eingeführt. Die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel bildet das Kernstück der Reform.

Die Rückverfolgbarkeit ist die Möglichkeit, jedes beliebige für den Verzehr verwendete Lebensmittel oder Futtermittel, ein der Lebensmittelgewinnung dienendes Tier oder einen Inhaltsstoff in jeder Phase der Produktion, Verarbeitung und Verteilung rückverfolgen zu können. Bei einem Zwischenfall kann durch die Rückverfolgung und Identifikation eine anschliessende Rücknahme oder ein Rückruf von unsicheren Lebensmitteln vom Markt stattfinden.

Wenn die Lebensmittel den Verbraucher noch nicht erreicht haben, findet eine Rücknahme im Handel statt. Wenn die Lebensmittel den Verbraucher bereits erreicht haben, wird eine Rückrufaktion durchgeführt, in der der Verbraucher durch Bekanntmachungen in Supermärkten und Pressemitteilungen aufmerksam gemacht wird.

Die Rückverfolgbarkeit und der Rückruf von Produkten sind wichtig, da sie es den Lebensmittelunternehmen ermöglichen, schnell auf Zwischenfälle zu reagieren, die die Lebensmittelsicherheit und Qualität betreffen. Somit wird gewährleistet, dass ein Kontakt mit dem unsicheren Produkt durch den Verbraucher verhindert oder auf ein Minimum reduziert wird. Ein gutes Rückverfolgbarkeitssystem gewährleistet, dass Rücknahmen/Rückrufe auf betroffene Waren beschränkt sind, wodurch finanzielle Einbussen für Handel und Unternehmen minimiert werden.

Die jüngsten Probleme im Zusammenhang mit nicht deklariertem Pferdefleischersatz in Rindfleischprodukten haben deutlich gemacht, wie wichtig Rückverfolgungssysteme bei der Identifikation des Ursprungs von betrügerischen Aktivitäten sind. Dies ist wichtig, um zu gewährleisten, dass diese von einer Minderheit durchgeführten Betrugsversuche weder den Verbraucherschutz noch das Vertrauen der Verbraucher und die Integrität der Mehrheit in der Lebensmittelkette schwächen.

Gesetzliche Anforderungen

Die Verordnung 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, fordern von jedem Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen in Europa und allen, die Lebens- oder Futtermittel nach Europa einführen, über ein Rückverfolgbarkeits- und Rückrufsystem zu verfügen.

Alle Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer müssen in der Lage sein, zu ermitteln, wo ihre Rohstoffe (z.B. Inhaltsstoffe und Verpackungen) herkommen und wo ihre Produkte hingehen oder hingegangen sind, d. h. sie müssen in der Lage sein, in der Lebensmittelkette ihren letzten und darauffolgenden Schritt identifizieren zu können. Letzteres ist jedoch für Unternehmen nicht möglich, wenn sie direkt an den Endverbraucher verkaufen.

Darüber hinaus bestehen gesetzliche Vorschriften zur Aufzeichnung der Rückverfolgbarkeit der Produkte und/oder Dokumente und diese Informationen auf Anfrage an die zuständigen Behörden zu geben. Weitere branchenpezifische Rechtsvorschriften gelten für bestimmte Lebensmittel wie Obst und Gemüse, gekeimte Samen, Rindfleisch, Fisch, Honig, Olivenöl, genetisch veränderte Organismen und lebende Tiere.

Es bestehen keine gesetzlichen Anforderungen zur Umsetzung einer internen Rückverfolgbarkeit, die Zutaten und Produkte durch den Fertigungsprozess verfolgen.1 Jedoch ist in vielen Fällen in der Lebensmittelindustrie eine interne Rückverfolgbarkeit umgesetzt worden, um die Integrität ihres gesamten Rückverfolgbarkeitssystems zu gewährleisten.

Entwicklung der Rückverfolgbarkeitssysteme

Die Art des Rückverfolgbarkeitssystems von Lebensmitteln kann von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein; jedoch gilt das allgemeine Ziel, sowohl gesetzliche als auch freiwillige Anforderungen (d. h. interne Rückverfolgbarkeit) zu erfüllen. Diese Systeme können sehr einfach sein und nur die Aufzeichnung der Chargennummern der Inhaltsstoffe in jeder Phase der Herstellung beinhalten oder sehr ausgereift und die Barcodes automatisiert erfassen, um die Bewegung der Inhaltsstoffe und Fertigwaren zu verfolgen und kontrollieren zu können.

Viele Unternehmen in der Lebensmittelindustrie haben solche Systeme entwickelt und wenden bewährte Verfahren oder freiwillige Standards wie z. B. ISO 22005:2007 an, um die Mindestanforderungen hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit und des Rückrufs zu erfüllen.

Rückverfolgbarkeits- und Rückrufsysteme entwickeln und verbessern sich mit technologischem Fortschritt weiter, was die Beispiele Barcodes, Funkfrequenzerkennung, globale Datensychronisation und Authentizitätstests bei Lebensmitteln zeigen. Die verbesserten Technologien gehen einher mit einem fortlaufenden Prozess der Änderungen und Stärkung von Rechtsvorschriften bezüglich Lebensmittelsicherheit. Dies ermöglicht es sowohl den Behörden als auch der Lebensmittelindustrie, unsichere Lebensmittel schnell zu identifizieren und zu isolieren und so die Belastung der Verbraucher bei zukünftigen Zwischenfällen zu minimieren.

Literatur:
1.Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Schaffung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren hinsichtlich Lebensmittelsicherheit.
2.European Commission (2007). Food Traceability Fact Sheet.
3.Verordnung (EU) Nr. 209/2013 vom März 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 in Bezug auf mikrobiologische Kriterien für Sprösslinge und Regelungen hinsichtlich der Probenahmen von frischem Geflügelfleisch.
4.Verordnung (EU) Nr. 931/2011 vom 19. September 2011 hinsichtlich der Anforderungen für die Rückverfolgbarkeit aus Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates für Lebensmittel tierischen Ursprungs.
5.European Commission Q&A on Horsemeat.
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