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2.5.2014 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Konsumentenforum kritisiert Deklarationsirrsinn





Referat von Michel Rudin, Geschäftsführer Konsumentenforum kf, Mitglied der eidg. Kommission für Internationale Lebensmittelsicherheit an der SFF-Pressekonferenz 24.4.2014 : Ein gesetzlicher Deklarations-Overkill führt zum unnötigen Aufbau weiterer Handelshemmnisse und zur Verteuerung der Produkte


Der Nationalrat hatte sich nach dem Pferdefleischskandal vor einem Jahr dafür ausgesprochen, dass die Lebensmittelhersteller die Herkunft jedes Rohstoffes angeben müssen. Nachdem der Ständerat bereits diesen Vorschlag abgelehnt hatte, wiederholte er dies nun auch bei der neuen Vorlage mit abgeschwächter Formulierung. Auch ein Kompromissvorschlag, welcher vorsah, dass nur die Herkunft jener Rohstoffe deklariert werden müsste, deren Anteil mehr als 20 Prozent beträgt, lehnte der Ständerat ab.

Das Konsumentenforum kf begrüsst den Entscheid der kleinen Kammer. Der Vorschlag des Nationalrats schiesst über das Ziel hinaus und führt zu einer unnötigen Verteuerung der Etikettierung und somit der Produkte. Natürlich ist auch das Konsumentenforum für transparente Information. Dies muss jedoch im Sinne von Kundenservice auf freiwilliger Basis geschehen. Eine solche Deklaration im Gesetz festzuhalten führt zu einem unnötigen Aufbau von Handelshemmnissen.

Der vom Konsumentenforum kf jährlich durchgeführte Pulsmesser, welcher jeweils einen Überblick über die wesentlichen aktuellen Sorgen der Konsumentinnen und Konsumenten gibt, zeigt deutlich, dass das Thema „Gesunde Ernährung“ für die Konsumentinnen und Konsumenten keine Sorge darstellt.

Daraus kann auch geschlossen werden, dass die Mehrheit gar keine solche Deklaration der Rohstoffherkunft fordert oder gar darauf angewiesen ist. Für eine Minderheit eine solche Massnahme im Gesetz festzuhalten und damit die Produkte zu verteuern, hält das Konsumentenforum kf für unverhältnismässig.

Zusammengefasst sprechen folgende Gründe auch aus Konsumentensicht klar gegen die Einführung weiterer Deklarationsvorschriften:

1. Die Fähigkeit der Konsumentinnen und Konsumenten ist schon jetzt beschränkt, um die vielen Informationen adäquat zu verarbeiten. Weitere Informationen auf der Verpackung verwirren deshalb.

2. Keine weiteren Handelshemmnisse. Die Notwendigkeit eigene Deklarationsvorschriften zu begründen besteht nicht. Die Schweiz hat nicht nur ein sehr hohes Qualitätsniveau bei den Lebensmitteln. Aufgrund von Sondervorschriften und Marktabschottungen ist auch das Preisniveau im Vergleich zum umliegenden Ausland überdurchschnittlich hoch. Sondervorschriften sind jedoch nicht nur für die Konsumenten, sondern auch für die Exportwirtschaft hinderlich.

3. Die technische Entwicklung macht die Deklaration auf der Verpackung obsolet. GS1 (Global Standard 1) startet im Herbst ein Projekt, das viel weiter geht und kostengünstiger ist, als Verpackungen mit viel zu kleiner Schrift voll zu schreiben.



Der mit Smartphones lesbare QR-Code auf der Verpackung kann viel mehr Produktinfos liefern als eine Ettikette. Wenn dereinst noch mehr Infos gedruckt erscheinen müssen, wird bald ein Beipackzettel nötig wie bei Medikamenten.


4. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben kein Problem, sich gesund zu ernähren. Dies hat im 2013 eine von Isopublic im Auftrag des Konsumentenforums durchgeführte repräsentative Umfrage (Pulsmesser) ergeben. Handlungsbedarf besteht demnach nicht. Überhaupt hat die Deklaration keinerlei Einfluss auf eine gesunde Ernährung. Bereits jetzt sind gesundheitsschädigende Lebensmittel verboten.

5. Betrügerische Handlungen, wie etwa bei der Lasagne mit Pferdefleisch, werden durch eine erweiterte Deklarationspflicht nicht ausgeschlossen.

6. Wer über jedes Gewürz, das in einer Lasagne verarbeitet wurde, Bescheid wissen will, dem ist es freigestellt, die Grundnahrungsmittel kaufen. Es besteht kein Zwang, Fertig- und oder Mixprodukte zu kaufen.

7. Wer soll eine Kontrolle der angegebenen Herkunftsdeklaration bewerkstelligen? Der Kontrollnachweis über die Herkunft eines Pfefferkorns wird wohl kaum von den Kantonschemikern geleistet werden können. Auch die Erweiterung einer dazu fähigen Kontrollbürokratie wird weiter preistreibend wirken und kann nicht im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten liegen. (Text: kf)

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