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Beiträge im Archiv

26.4.2013 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Gegen Fleischsteuer und Deklarationswahn

An seiner Jahresmedienkonferenz am 25.4.2013 forderte der Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF) den Ständerat auf, die einseitigen Benachteiligungen der Fleischwirtschaft zu korrigieren. Und er wehrt sich gegen den vom Nationalrat initiierten Deklarationswahnsinn.



Referat von SFF-Präsident Rolf Büttiker an der Jahres-Presseorientierung am 25.4.2013: engagiert und schwungvoll zu seinem Lieblingsthema des Fleischimportsystems. Die roten Balkenteile zeigen die berechtigten Entsorgungskosten, welche die Fleischbranche via Importkontingente finanziert. Und die hellblauen zeigen die nicht berechtigte Fleischsteuer ohne Gegenleistung, welche der SFF kritisiert.


Bis Ende 2004 erfolgte die Einfuhr von Fleisch auf der Basis einer Inlandleistung bemessen an der Anzahl Schlachtungen pro Schlachtbetrieb, bevor der damalige Bundesrat unter Druckanwendung gegenüber den Bauern die schrittweise Einführung des heute noch aktuellen Versteigerungssystems erzwang. Dieses gelangte ab 2005 schrittweise zur Anwendung und spülte mit zunehmender Tendenz in den letzten drei Jahren jeweils mehr als 205 Mio. Franken pro Jahr in die allgemeine Bundeskasse.

Diese Fleischsteuer – es handelt sich um nichts anderes – ist und war der Fleischbranche schon immer ein Dorn im Auge, weshalb ich noch während meiner aktiven Parlamentarierzeit mit verschiedenen Vorstössen und Motionen gegen diese unsägliche und einseitige Fiskalbelastung einer einzelnen Branche, nämlich der Fleischbranche, vehement ankämpfte.

Auch der Rückzug meiner letzten Motion zugunsten einer durch Bundesrätin Leuthard 2010 eingesetzten und aus Vertretern der Produzenten, des Viehhandels und der Fleischverarbeiter zusammengesetzten Arbeitsgruppe brachte uns keinen Schritt weiter, ignorierte doch der neu zusammengesetzte Bundesrat deren einhellige Empfehlungen schlichtwegs. Es gefiel ihm vielmehr, unverändert am Versteigerungssystem und damit an seinen liebgewonnen, auf dem Buckel der Fleischwirtschaft erhobenen Pfründe zugunsten der allgemeinen Bundeskasse festzuhalten.

Nachdem auch die Bauern realisiert hatten, wie sehr sich die mittels des Versteigerungssystems erhobene Fleischsteuer auch zu ihren Ungunsten auswirkte, wurde gemeinsam ein entsprechender Antrag formuliert, der die Finanzierung der bisherigen Entsorgungsbeiträge von rund 50 Mio. Franken pro Jahr wie auch den aus dem Agrarbudget für die Sicherstellung der Schuldenbremse reservierten 100 Mio. Franken weiterhin gewährleistet.

Das eigentliche Ziel des Antrages war es, die zu den gesamten Versteigerungskosten von 205 bis 210 Mio. Franken pro Jahr verbleibende Differenz von rund 55 Mio. Franken wieder der Wertschöpfungskette Fleisch zuzuführen. Dies lässt sich dadurch erreichen, dass einerseits 40% der Zollkontingentsanteile für rotes Fleisch (Rind, Schafe, Ziegen und Pferde) aufgrund einer Inlandleistung basierend auf der Anzahl Schlachtungen pro Schlachtauftraggeber zugeteilt werden. Andererseits wurde beantragt, für Geflügel neue Entsorgungsbeiträge von 30 Rp. pro kg Schlachtgewicht auszurichten, die vom Parlament auch auf die Pferde ausgedehnt wurden.

Auch KMUs können wieder profitieren

Entgegen den Behauptungen des Bundesrates führt das neue System nicht zu einer Konzentration von Importrenten, sondern erlaubt es auch den vielfach vom jetzigen System ausgeschlossenen KMU’s, nach langen Jahren ohne Zollkontingentsanteile in Zukunft endlich wieder solche zugeteilt zu erhalten. Als Basis dafür dient die Anzahl der Schlachtungen für die betriebseigene Verwendung bzw. diejenige der in Auftrag gegebenen Schlachtungen.

Des Weiteren werden die Fleischeinfuhren für die einzelnen Betriebe wieder besser planbar, was aufgrund der unsicheren Zuschläge bei der Versteigerung mit dem heutigen System schlichtwegs nicht möglich ist. Auch das vom Bundesrat eingebrachte Argument der Beeinträchtigung der Marktkräfte wird dadurch widerlegt, als der verbleibende Anteil der Zollkontingentsanteile von 50 bzw. 60% weiterhin versteigert wird.

Mit der nunmehr durch beide Räte erfolgten Zustimmung obliegt es nun dem Bundesrat und der Verwaltung, den Parlamentsbeschluss im Rahmen der AP 2014-2017 umgehend, d.h. per 1. Januar 2014 ohne Wenn und Aber umzusetzen!

Die sowohl in der Botschaft zur AP 2014-2017 wie auch in den jeweiligen Ratsdebatten von Bundesrat Johann Schneider-Ammann ausgesprochene Drohung, im Gegenzug und im Sinne eines Nullsummenspieles einfach die Entsorgungsbeiträge bzw. andere Beiträge zugunsten der Viehwirtschaft entsprechend zu kürzen, ist für die gesamte Fleischwirtschaft inakzeptabel und würde mit vereinten Kräften in aller Intensität bekämpft. Ein derartiges Vorgehen wäre auch einer Demokratie unwürdig, weshalb wir von Bundesrat Schneider-Ammann erwarten, dass er den von beiden Parlamentskammern gefällten Entscheid ohne Ausflüchte und Verzögerungen akzeptiert und umsetzt.



Referat von SFF-Direktor Ruedi Hadorn am 25.4.2013


Nach den mehr als ein Jahr dauernden Vorberatungen seiner Gesundheitskommission hat der Nationalrat am 20. März als Erstrat die Totalrevision des Lebensmittelgesetzes (LMG) beraten; die Gesundheitskommission des Ständerates wird voraussichtlich anfangs Mai ihre diesbezüglichen Beratungen aufnehmen. Gleichzeitig wurde zum Erstaunen breiter Wirtschaftskreise Mitte März bereits die Anhörung eines Paketes von 14 Verordnungen aus den Bereichen Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände abgeschlossen. Dies bevor deren Basis, das neue LMG, durch den Erstrat beraten bzw. überhaupt unter Dach und Fach ist.

Die Beratungen des Nationalrates zum neuen LMG wurden stark durch den kürzlichen Pferdefleischskandal geprägt. Diese wurden von einzelnen Interessenkreisen sofort aufgenommen und unter dem Deckmantel der Transparenz entsprechend instrumentalisiert. Um es gleich vorweg zu nehmen: Auch der SFF verurteilt die genannten Betrugsfälle in aller Schärfe und fordert gleichzeitig, dass die nachweislich Schuldigen ab dem Zeitpunkt, in welchem die Unschuldsvermutung nicht mehr gilt, mit voller Härte zu bestrafen sind.

Bisherige Benachteiligung korrigieren

Die Totalrevision des LMG hat vor allem eine Angleichung an die EU-Gesetzgebung zum Ziel. Der SFF ist aber auch der Auffassung, dass eine Totalrevision auch die Gelegenheit bietet, um bisherige Unzulänglichkeiten endlich zu korrigieren. Dazu zählt die bisher einseitige Benachteiligung der Fleischbranche in unterschiedlichen Bereichen.

Beispielhaft erwähnt seien hier die bisherigen Gebühren für die Lebendtier- und Fleischschau, die dem Grundsatz, dass die beanstandungslosen Lebensmittelkontrollen gebührenfrei sind, klar widersprechen. Dieser Beurteilung ist die Mehrheit der vorberatenden Gesundheitskommission gefolgt; leider haben sich im Nationalratsplenum die finanzpolitischen Bedenken der Kantone durchgesetzt.

Der Nationalrat hat sich unter dem Eindruck des Pferdefleischskandals leider auch für Regelungen entschieden, die sich für den gesamten Lebensmittelsektor als Bumerang gröbsten Ausmasses erweisen. So sieht er bezüglich Deklaration vor, dass neu für sämtliche Rohstoffe, d.h. auch die noch so geringsten Anteile, grundsätzlich die Deklaration der Herkunft vorzusehen ist, verbunden mit der Möglichkeit von Ausnahmen für gewisse verarbeitete Lebensmittel. Dies notabene in Abweichung bzw. als Verschärfung gegenüber der EU.

In Bezug auf die Rückverfolgbarkeit wurde zudem beschlossen, dass Lebensmittel über alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen rückverfolgbar sein müssen. Ob dies nun wie bisher nach dem Prinzip „1 Schritt vorwärts und 1 Schritt rückwärts“ geschehen wird oder im Extremfall für jeden einzelnen Rohstoff bis hin zum Produktionsort gelten soll, bleibt weiterhin unklar. Gerade für zusammengesetzte Lebensmittel würde dies einen immensen Zusatzaufwand bedeuten. In Anbetracht der sehr komplexen Handelswege wäre bei solchen Lebensmitteln die Rückverfolgbarkeit ausländischer Komponenten gar ein Ding der Unmöglichkeit.

Es stellt sich somit die Frage, ob bzw. inwieweit dem Schweizer Lebensmittelsektor ein Korsett aufgezwungen werden soll, das dessen Wettbewerbsfähigkeit massiv einschränken und im Vergleich zur EU-Gesetzgebung ungleiche Spiesse schaffen würde. Es kann und darf nicht sein, dass aufgrund der bekannten, inakzeptablen Betrugsfälle die grosse Mehrheit der korrekt arbeitenden Betriebe mit zusätzlichen Auflagen belastet wird.

Prangersystem ist vorprogrammiert!

Des Weiteren hat der Nationalrat die Einführung von amtlichen Konformitätsbescheinigungen beschlossen. Diese werden den Lebensmittelbetrieben durch die kantonalen Vollzugsbehörden ausgehändigt, informieren über die Einhaltung der wesentlichen lebensmittelrechtlichen Anforderungen und sind den Konsumentinnen und Konsumenten auf deren Verlangen hin vorzuweisen. Der SFF befürchtet, dass mit dem neuen „Hygieneausweis“ ein neues Prangersystem durch die Hintertüre eingeführt wird.

Auch ist unverständlich, dass ein solches System einseitig für den Lebensmittelsektor eingeführt werden soll, während dies für andere Branche, die mit dem Wohlbefinden der Menschen ebenso zu tun haben wie z.B. Ärzte, Bergführer oder Lehrpersonen, nicht zutrifft. Unverständlich wird die Einführung der Konformitätsbescheinigungen auch deshalb, weil die Gefahr besteht, dass diese auf öffentlichen Druck hin bekannt zu machen sind, während in den einleitend genannten Fleischskandalen dem Persönlichkeitsschutz in der Rechtssprechung weiterhin Vorrang eingeräumt wird.

Geringere Lebensmittelsicherheit durch EU-Angleichung?

In Anlehnung an die EU-Gesetzgebung soll auch das sog. Positivprinzip aufgehoben werden, d.h. Lebensmittel werden in Zukunft dann zugelassen, wenn sie sicher sind. Damit verbunden werden insbesondere die bisherigen Toleranzwerte für Mikroorganismen, Fremd- und Inhaltsstoffe aufgegeben, die bis heute wesentlich zur im Vergleich zum benachbarten Ausland günstigeren Lebensmittelsicherheitssituation in der Schweiz beigetragen haben.

Es stellt sich daher zumindest mittelfristig die Frage, ob bzw. inwieweit hier die hiesigen Behörden im vorauseilenden Gehorsam gegenüber der EU mit der Verwässerung des hierzulande hohen Lebensmittelsicherheitsstandards den Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch der Lebensmittelwirtschaft schlussendlich nicht einen Bärendienst erweisen.

Weiterlesen: Fleischbranche wehrt sich
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