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Beiträge im Archiv

4.4.2015 - Rubrik: Gastronomie
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Woran erkennt man gutes Olivenöl?




Guter Wein und ein gutes Olivenöl haben Gemeinsamkeiten hinsichtlich Genuss und Qualitätserwartung. Zumal alle bei uns verkauften Olivenöle unter der Bezeichnung „nativ extra“ oder „extra vergine“ erhältlich sind, also vermeintlich Top Qualität bieten, wie die Bezeichnung „extra“ suggeriert.


Ein gutes Olivenöl hat, wie Wein, seinen Preis ‐ bedingt durch eine sorgfältige Auswahl der Früchte, eine schonende Erntemethode und eine exzellente, sehr aufwendige Verarbeitung. Hervorragende Öle zu Tiefstpreisen zu finden ist somit eher wenig wahrscheinlich. Andererseits sollte man auch nicht bereit sein Phantasiepreise für besonders hübsch aufgemachte Öle zu zahlen ‐ denn wie auch im Leben ‐ zählt nicht die Aufmachung ‐ sondern der (gute) Charakter. Wenn man die Angaben auf der Etikette betrachtet, dann muss man die zur Verfügung stehenden Informationen in zwei Bereiche unterteilen. Zum einen gibt es die gesetzlich festgelegten ‐ obligatorischen ‐ Angaben, welche der In‐Verkehr‐Bringer des Öls im Minimum preisgeben muss. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit für weitere ‐ sogenannte fakultative – Angaben.

In der Schweiz werden die Angaben auf der Etikette durch die „Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln“ – oder kurz LKV – geregelt. Da diese nur ein Minimum vorgibt und die Anforderungen in der Europäischen Union (EU) zum Teil etwas ausführlicher formuliert sind, wird in den nachfolgenden Punkten vor allem auf EU‐Verordnungen verwiesen. Zwei Verordnungen sind hier massgebend. Die Verordnung 29/2012 mit Vermarktungsvorschriften für Olivenöl und die Verordnung 1169/2011 mit weitergehenden Etikettierungsvorschriften für die Vermarktung von Olivenölen.

Obligatorische Angaben: Güteklasse / Handelsbezeichnung

Achten sie auf die Bezeichnung „nativ extra“ oder „extra vergine“. Eigentlich ist im Handel bei uns fast ausschliesslich die Qualitätsstufe „extra vergine“ zu finden. Die Güteklassen die für Olivenöl vom Gesetzgeber festgelegt wurden, sind in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vom 17. Dezember 2013 gemäss Artikel 78 verbindlich geregelt. Dies bedeutet, dass unter „Native Olivenöle“ solche Öle zu verstehen sind, welche aus der Frucht des Ölbaumes und ausschliesslich durch mechanische oder sonstige physikalische Verfahren gewonnen wurden, und zwar unter Bedingungen, die nicht zu einer Verschlechterung des Öls führen. Die Früchte erfahren dabei keine andere Behandlung als Waschen, Dekantieren, Zentrifugieren und Filtrieren. Hiervon sind Öle, welche durch Lösungsmittel, durch chemische oder biochemische Hilfsmittel oder durch Wiederveresterungsverfahren gewonnen wurden, sowie jede Vermischung mit Ölen anderen Ursprungs von dem Begriff ausgenommen. Native Olivenöle werden ausschliesslich in folgende Güteklassen / Handelsbezeichnungen eingeteilt:

a. Natives Olivenöl Extra (extra vergine)
Dies ist Olivenöl der höchsten Qualitätsstufe mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von höchstens 0,8 g je 100 g. Es gelten ausserdem weitere chemisch‐analytische Grenzwerte, sowie besondere Anforderungen an die sensorischen Eigenschaften. Insofern bedeutet der Begriff „extra vergine“, dass es sich um naturbelassenes Olivenöl von hoher Qualität handelt. Sowohl die sensorischen Eigenschaften, als auch die chemischen Parameter des Öls dürfen keine Mängel aufweisen. Fehlt das "extra" so ist das Öl nicht makellos, sondern hat qualitative und geschmackliche Fehler.

b. Natives Olivenöl (vergine)
Hierunter versteht man ein Olivenöl mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von höchstens 2 g je 100 g. Es gelten darüber hinaus ebenfalls weitere chemischanalytische Grenzwerte, sowie Anforderungen an die sensorischen Eigenschaften. Der maximal zulässige Gehalt an freien Fettsäuren ist hier höher als bei „extra vergine“ Ölen und ausserdem werden sensorische Mängel innerhalb gewisser Grenzen toleriert.

c. Lampantöl
Dies ist ein natives Olivenöl mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von mehr als 2 g je 100 g. Der maximal zulässige Gehalt an freien Fettsäuren ist hier deutlich höher als bei nativen Ölen. Ausserdem sind eindeutige sensorische Mängel vorhanden und chemisch‐analytische Grenzwerte überschritten. Das Öl eignet sich insofern nicht mehr für den menschlichen Verzehr und muss daher raffiniert werden. Es entsteht hierdurch ein Öl das als Vollraffinat keinen typischen Olivenölgeschmack mehr aufweist. Wie der Name sagt, entstammt der Begriff „Lampantöl“ aus der Tatsache, dass Öllampen früher mit „schlechtem“ Olivenöl als Brennstoff befüllt wurden.

d. Raffiniertes Olivenöl
Dies ist ein durch Raffinieren von Olivenölen gewonnenes Öl mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von höchstens 0,3 g je 100 g. Das Raffinieren, mittels Bleicherden und durch Desodorisieren führt zu einem relativ geruchs‐ und geschmacklosen Öl, welches dadurch in der Regel auch keine sensorischen Mängel mehr aufweist und deutlich weniger der wichtigen Inhaltsstoffe enthält (wie z.B. Polyphenole oder natürliche Antioxidantien wie Vitamin E resp. Tocopherole).

e. Olivenöl – bestehend aus raffiniertem Olivenöl und nativem Olivenöl
Mitunter findet man die Deklaration „Olio di Oliva“ bzw. „Olivenöl“ ohne den Zusatz „nativ extra“. Dabei handelt es sich um eine Mischung aus raffiniertem Olivenöl mit einem variablen Anteil an „extra vergine“ Öl. Der Gehalt an freien Fettsäuren darf 1 g je 100 g nicht überschreiten. Das Mischungsverhältnis ist nicht vorgeschrieben, so dass der Anteil an Raffinat bis 99 % betragen kann. Je höher der Anteil an nativem Olivenöl, desto intensiver ist der Geschmackseindruck. Aus rein wirtschaftlichen Gründen wird jedoch in der Regel eine Beimischung von maximal 15 % nativem Olivenöl vorgenommen.


Die Zürcher Hochschule für Angesandte Wissenschaften ZHAW organisiert an jeder Gourmesse-Messe eine Olivenöl-Bar, wo die Messebesucher die Öle degustieren und bewerten können. Daraus leitet die ZHAW den Olio-Beliebtheitspreis ab.


Obligatorische Angaben: Herkunft/Ursprungsangabe(n)

Die EU‐Verordnung 29/2012 schreibt unter Artikel 4 verpflichtend die Ursprungsangabe auf dem Etikett bzw. der Verpackung vor. Dabei bezieht sich die Angabe immer auf einen Mitgliedstaat der EU oder ein Drittland – also einen Nicht‐Mitgliedsstaat. Dabei wird die Angabe wie folgt unterschieden:

a. Olivenöl aus Oliven eines Landes
Im Falle von Olivenölen, die gemäss den Bestimmungen aus einem Mitgliedstaat oder Drittland stammen, bestehen die Angaben nur aus einem Verweis (je nach Fall) auf einen Mitgliedstaat, auf die Union oder auf ein Drittland. Beispiele: „Natives Olivenöl extra aus Italien“ oder „Natives Olivenöl aus der Europäischen Union“ oder „Natives Olivenöl aus Tunesien“.

b. Mischungen von Olivenölen
Im Falle von Mischungen von Olivenölen, die gemäss den Bestimmungen aus mehr als einem Mitgliedstaat oder Drittland stammen, müssen folgende Angaben (je nach Fall) erfolgen:
‐ „Mischung von Olivenölen aus der Europäische Union“ (z.B. aus Italien und Spanien)
‐ „Mischung von Olivenölen aus Drittländern“ (z.B. aus Marokko und der Türkei“
‐ „Mischung von Olivenölen aus der Europäischen Union und aus Drittländern“ (z.B. aus Spanien und der Türkei) Ausserdem gibt es die Möglichkeit für die Angabe einer geschützten Ursprungsbezeichnung und geschützten geografischen Angabe (siehe fakultative Angaben).

Obligatorische Angaben: Aufbewahrungsbedingungen, Hersteller / Abfüller

Nach Artikel 4a der EU‐Verordnung 29/2012 muss das Etikett Hinweise zu Aufbewahrungsbedingungen von Olivenöl enthalten, d.h. z.B., dass die Öle vor Licht und Wärme geschützt werden sollten. Die Angabe der Adresse des Herstellers und/oder Abfüllers und/oder Vertreibers ist auf dem Etikett vorgeschrieben. D.h. mindestens eine dieser Adressen muss ersichtlich sein. Dadurch hat der Verbraucher die Möglichkeit, sich in bestimmten Fällen an eine der Stellen wenden zu können.

Fakultative Angaben: Sortenreinheit / Mischungen

Mischungen verschiedener Olivenöle, hergestellt aus verschiedenen Sorten, dienen häufig dazu Öle im Geschmack zu standardisieren. Indem z.B. sehr intensive, fruchtige und ggf. bittere / scharfe Öle mit deutlich milderen gemischt werden, wird gesamthaft ein ausgewogener und qualitativ gleichmässiger Gesamteindruck erzeugt. Andererseits können aber auch, wie beim Wein, gezielte Mischungen einen ganz neuen Charakter im Öl erzeugen.

Olivenöle, die aus Ölen verschiedener Ursprungs‐Länder gemischt werden, tragen auf dem Etikett die z.B. Kennzeichnung „Mischung von Olivenölen aus der Europäischen Union“. Dies muss nicht unbedingt ein Nachteil sein, denn wie es beim Wein die sogenannten Cuvées gibt, sind auch beim Olivenöl Mischungen verschiedener Olivensorten mit hervorragender Qualität möglich. Ganz typisch sind beisielsweie Mischungen regional typischer Sorten, welche sich in ihren sensorischen Eigenschaften optimal ergänzen, wie z.B. in der Toscana die Sorten Frantoio, Moraiolo und Leccino oder auf Sizilien die Sorten Noccellara (del Belice) und Biancolilla. Generell gilt: Je anonymer sich ein Produkt präsentiert, desto unwahrscheinlicher ist eine gute Qualität.

Fakultative Angaben: Gütesiegel

Freiwillig können Hersteller von Olivenöl auch ein Gütesiegel erwerben um auf die Art die Qualität Ihrer Produkte noch stärker hervorzuheben. Eine regionale Ursprungsangabe, also eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.), auf Italienisch „Denominazione di Origine Protetta“ (D.O.P.) oder eine geschützte geografische Angabe (g. g. A.), auf Italienisch „Indicazione Geografica Protetta“ (I.G.P), ist nur bei nativen Olivenölen möglich. Die Angabe eines regionalen Ursprungs in Form einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g. U.) oder einer geschützten geografischen Angabe (g. g. A.) ist, nach EU‐Verordnung 510/2006, folgendermassen geregelt:

Die strengsten Anforderungen gelten für Erzeugnisse mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.). Das Produkt muss in einem bestimmten geografischen Gebiet (z. B. Name einer Gegend, eines bestimmten Ortes oder in Ausnahmefällen eines Landes, der zur Bezeichnung des Olivenöles dient) nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erzeugt, verarbeitet und hergestellt worden sein. Hierbei müssen alle Produktionsschritte in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen. Als „Produktionsschritte“ gelten dabei sowohl die Erzeugung wie die Verarbeitung und die Zubereitung. In den Erzeugerländern werden hierfür entsprechende Zonen ausgewiesen. Ein Beispiel für Italien ist das D.O.P‐Gebiet „Monti Iblei“ welches auf Sizilien die Provinzen Ragusa, Syrakus und Catania einschliesst.

Dabei ist von Seiten der Gesetzgebung des Erzeugerlandes für die Zonen festgelegt, welche Olivensorten verwendet werden dürfen, welche chemisch nachweisbare Qualität das Olivenöls aufweisen muss (Säuregehalt, Peroxidzahl, Polyphenolgehalt, etc.) und wie hoch die erzeugte Menge an Olivenöl maximal sein darf. Für den Konsumenten sollte dies bedeuten, dass eine hohe Qualität des Produkts (d.h. im Vergleich zu Ölen ohne Gütesiegel höhere Anforderungen speziell an den Säuregehalt, die Peroxidzahl und den Gehalte an Polyphenolen) gewährleistet ist. Ausserdem ist die garantierte Regionalität des Produktes gegeben (d.h. keinerlei Anteil an Oliven aus anderen Regionen des Erzeugerlandes geschweige denn importierte Oliven).

Für den Produzenten bedeutet dies einen erhöhten Aufwand, da zur Erlangung des DOPZertifikats Proben zur chemischen Analyse an staatliche oder vom Staat autorisierte Organisationen abgegeben werden müssen und ausserdem gewisse sensorische Anforderungen durch einen Panel Test, ausgeführt von einer geeigneten Sensorischen Prüfergruppe, bestätigt werden müssen.

Fakultative Angaben: Analysenwerte

In der Europäischen Union ist die Etikettierung von Olivenöl klar geregelt. Neben den verbindlichen Bezeichnungen für die einzelnen Olivenöl‐Handelsbezeichnungen (Güteklassen) sollen die Konsumenten über die Art des angebotenen Olivenöls auf dem Etikett zusätzlich genauer informiert werden. Die Angaben auf dem Etikett dürfen den Käufer jedoch nicht irreführen oder dem Olivenöl vermeintlich besondere Eigenschaften zuschreiben. Die Angabe des Säuregehalts ist z.B. nur dann erlaubt, wenn auch die Werte der Peroxidzahl, des Wachsgehalts und der Absorption im Ultraviolettbereich in gleicher Schriftgrösse und im gleichen Sichtfeld angeführt werden. Davon abgesehen, dass diese Werte für den Laien, ohne weitere Erläuterung, wenig verständlich sind ‐ wird dies praktisch selten eingehalten und auf dem Etikett ist oftmals nur der Gehalt an freien Fettsäuren angegeben (manchmal abgekürzt als FFA‐ Wert, aus dem englischen: „free fatty acids“). Was sagen diese Werte nun aus?

a. Freie Fettsäuren
Der Gehalt an freien Fettsäuren ist gesetzlich geregelt und für die Güteklasse „Extra vergine“ liegt der Grenzwert bei maximal 0.8 % (0.8 g / 100 g). Den Säuregehalt kann man nicht schmecken, er hat auch nichts mit der Schärfe des Öls zu tun, sondern repräsentiert den Anteil freier Fettsäuren im Öl. Olivenöle, welche von gesunden, unbeschädigten Oliven direkt nach der Ernte gewonnen werden, haben in der Regel einen sehr niedrigen Gehalt an freien Fettsäuren. Aber sobald die Oliven beschädigt sind (z.B. durch die Olivenfliege) oder sehr lange gelagert werden, entstehen freie Fettsäuren in der Olive durch enzymatische Hydrolyse (durch sog. Lipasen) von Triglyceriden.

Ebenso wird durch Schimmel ein starker Anstieg im Gehalt hervorgerufen, auch dies durch lipolytische Enzyme. Bei alten, überreifen oder sogar faulen Oliven steigt der Säuregehalt deshalb stark an. Das Öl ist also qualitativ umso besser, je tiefer sein Gehalt an freien Fettsäuren. Im Übrigen hat der Gehalt an freien Fettsäuren auch nichts mit dem manchmal in der Nährwerttabelle deklarierten Wert an gesättigten bzw. ungesättigten Fettsäuren zu tun. Für native Olivenöle ist dies selbstverständlich nicht erlaubt, aber freie Fettsäuren können durch eine (Teil‐) Raffination entfernt werden, daher gelten für Raffinate auch entsprechend niedrige Grenzwerte.

b. Peroxidzahl
Bei der Peroxidzahl handelt es sich um einen dynamischen Analyse‐Wert, der in Abhängigkeit von den Lagerbedingungen (Licht, Temperatur, Alter) zunächst zunimmt, dann aber durch Folgereaktionen im Verlaufe der Zeit auch wieder abnimmt / abnehmen kann. Die Abbauprodukte der sogenannten Hydroperoxide (Aldehyde, Ketone) führen zum typischen ranzigen Geschmack. Dieser Prozess wird durch schlechte Ernte‐ und Herstellungsverfahren massgeblich gefördert. Allerdings intensivieren sich der Gehalt und der damit verbundene sensorische Fehler auch während der Lagerung. Dies umso schneller, je schlechter und unsachgemässer die Lagerung des Produkts erfolgt. Äusserst schlechte Lagerbedingungen sind z.B. in Klarglasflaschen ohne UV‐Schutz gegeben, bei denen (Sonnen‐) Licht ungehindert Einfluss auf das Produkt nehmen kann. Der Einfluss von Wärme ist ein weiterer Katalysator, der diesen unerwünschten Prozess fördert.

Fakultative Angaben: Kaltpressung/Kaltextraktion

Die Angabe „Kaltpressung“ darf nur verwendet werden, wenn das Olivenöl durch eine mechanische Pressung bei höchstens 27°C in einem traditionellen Extraktionssystem gewonnen wurde. Ebenso ist die Angabe „Kaltextraktion“ nur zulässig, wenn das Öl durch Perkolation oder Zentrifugation bei höchstens 27°C gewonnen wurde. Die Angabe „erste Kaltpressung“, wie manchmal zu lesen ist, ist heutzutage unnötig, da die eingesetzten Maschinen in der Regel so wirkungsvoll sind, dass eine zweite Pressung oder Extraktion nicht möglich resp. notwendig ist.



Giovanni DiBennardo, mehrfach prämierter Olivenöl-produzent



Fakultative Angaben: Sensorische Eigenschaften

Bei der Angabe der sensorischen Eigenschaften eines Olivenöls, ist nur die Angabe „fruchtig“, „bitter“ und „scharf“ zulässig. Zusätzliche Intensitäts‐Angaben wie „schwach fruchtig“ oder „leicht bitter“ sind erlaubt). Alle anderen, sogenannten Phantasiebezeichnungen, sind nicht (mehr) zulässig, wie z.B. Aroma nach Nuss, Tomate, Artischocke, etc. Darüber hinaus muss die Auslobung der sensorischen Eigenschaften durch ein sensorisches Panel bestätigt worden sein.

Prämierungen

Es ist immer gut wenn ein Olivenöl an Wettbewerben teilgenommen hat (und im besten Fall auch ausgezeichnet wurde). Es spricht für den Qualitätsanspruch des Erzeugers, sich einer Fachjury zu stellen. Es muss hier jedoch erwähnt werden, dass nicht alle Wettbewerbe nach den gleichen strengen Kriterien durchgeführt werden. Die ZHAW hat sich hier im Laufe der Zeit international einen Namen gemacht und führt seit 2002 den „International Olive Oil Award“ (IOOA) durch, welcher hochwertige Olivenöle nach streng wissenschaftlichen Kriterien in einem mehrstufigem Verfahren durch die Mitglieder des Schweizer Olivenölpanels (SOP) beurteilt.

Im Rahmen einer Abschluss‐Degustation werden schliesslich die Ergebnisse des ersten Paneltests nochmals von mindestens acht Prüfern überprüft und bestätigt. Diese sehr aufwändige, aber wissenschaftlich fundierte Methodik des Vorgehens ist ein wichtiger Erfolgsfaktor dieses Projekts. Die Ergebnisse können seit 2014 über eine App abgerufen werden.

Auf der Homepage www.oliveoilaward.ch finden Sie neben den Ergebnissen des Wettbewerbs auch weitere spannende Publikationen und Informationen rund um das Thema Olivenöl und das Projekt Olive Oil Award. Informationen zur Fachjury des Olive Oil Award – dem Schweizer Olivenöl Panel (SOP) – finden Sie auf der Webseite: http://project.zhaw.ch/de/science/sop.html.

(Text: ZHAW, Auszug aus: http://project.zhaw.ch/de/science/oliveoilaward/international-olive-oil-award-zurich-iooa.html. Autoren: Reinhard Schneller, Martin. Popp und Annette Bongartz, Fachstelle Sensorik am Institut für Lebensmittel- und Getränkeinnovation (ILGI) der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), Wädenswil)
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