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Beiträge im Archiv

15.5.2015 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Den Fleisch-Einkaufstourismus eindämmen




Das Parlament hat dringend notwendige Abgrenzung beschlossen für die Fleischeinfuhr im Reiseverkehr mit der Annahme der Motion Bischofberger. Dazu die Referate von Dr. Ruedi Hadorn, Direktor des SFF und Albert Köferli, Geschäftsführer Köferli AG, Döttingen an der SFF-Medienorientierung 29.4.2015


Mit der vom Bundesrat beschlossenen Änderung bei der Wareneinfuhr im Reiseverkehr wurden per 1. Juli 2014 neue Anreize geschaffen, die die Einbahnstrasse in die Schweiz hinein, notabene ohne Gegenverkehr nach aussen, noch mehr vergrössern. Dabei belaufen sich die Fleischeinkäufe ennet der Grenze 2014 bereits auf schätzungsweise mind. 1.3 Mia. Franken. Sie dürften mit der Aufhebung der Eurountergrenze von Mitte Januar 2015 noch eine zusätzliche Ausdehnung erfahren und sich auf mind. 1.5 Mia. Franken erhöhen, was gleichbedeutend damit ist, dass mittlerweile jeder achte Franken für Fleischeinkäufe ennet der Grenze ausgegeben wird.

Mit der Annahme der Motion Bischofberger hat sich das Parlament glücklicherweise gegen eine zusätzliche staatliche Förderung der Regionen im grenznahen Ausland ausgesprochen. Konkret wurde eine mengenmässige Abgrenzung zwischen Privat- und Handelseinfuhr angenommen und in beiden Räten eine Limite von 3-5 kg pro Person und Tag in die Diskussion eingebracht. Gerade diese Unterscheidung bietet bislang bei den Grenzkontrollen im Alltag immer wieder Anlass zu Unklarheiten. Es liegt nun an den zuständigen Bundesbehörden, den Parlamentsentscheid raschmöglichst umzusetzen und gleichzeitig die genannte Limite einzubeziehen.

Zusätzlich ist neben mehr Grenzkontrollen verstärkt eine deutlich härtere Bestrafung von überführten Fleischschmugglern mit abschreckender Wirkung vonnöten, wobei nebst höheren Bussen je nach Ausmass auch zeitlich begrenzte Fahrverbote, Berufsverbote oder anderweitige Strafmassnahmen in Betracht zu ziehen sind.

Einkaufstourismus massiv angestiegen

Aufgrund der vermehrten Fälle an Fleischschmuggel bzw. der zwischen 2013 und 2014 erneuten Zunahme der Ausfuhrbestätigungen um 13% bei den beiden, an die Schweiz angrenzenden deutschen Hauptzollämtern Singen und Lörrach ist davon auszugehen, dass der Einkaufstourismus nochmals massiv angestiegen ist. Alleine für Fleisch dürfte er sich seit der 2011 vorgestellten Studie mit einem Umfang von 1 Mia. Franken auf nurmehr mind. 1.3 Mia. Franken im letzten Jahr erhöht haben.

Mit dem SNB-Entscheid vom 15. Januar 2015 zur Aufhebung der Euro-Untergrenze von Fr. 1.20 ist zu befürchten, dass die Fleischeinkäufe ennet der Grenze nochmals zusätzlichen Schub erhalten bzw. sich auf mind. 1.5 Mia. Franken in diesem Jahr erhöhen werden. Dafür spricht die nochmalige Zunahme der Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr bei den beiden obgenannten Hauptzollämtern um 15.5%, wenn das 1. Quartal 2015 direkt mit dem 1. Quartal 2014 verglichen wird.

Die geschätzte Zahl von 1.5 Mia. Franken ist gleichbedeutend damit, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten bereits jeden achten Franken für ihre Fleischeinkäufe ennet der Grenze ausgeben. Gleichwohl darf nicht vergessen werden, dass weiterhin sieben von acht Franken für den Einkauf von Fleisch in der Schweiz ausgelegt werden. Bildlich gesprochen sollte also beim Blick aufs halbleere Glas derjenige auf das halbvolle nicht ganz verloren gehen bzw. der Fokus vermehrt auch auf die treu in der Schweiz einkaufenden Konsumentinnen und Konsumenten gelegt werden!

Zusätzlich lässt sich auf der Basis der Konsumzahlen 2014 sowie des nach wie vor steigenden Einkaufstourismus schliessen, dass der eigentliche Pro-Kopf-Konsum an Fleisch im letzten Jahr wohl nicht nur um die erfassten 0,9%, sondern schätzungsweise um gegen 2% zugenommen hat. Gleichzeitig lässt sich auch mutmassen, dass unter Einbezug des Einkaufstourismus über die letzten Jahre hinweg in der Realität wohl nicht nur der Gesamtkonsum, sondern auch der Pro-Kopf-Konsum stetig zugenommen hat.



Der Wechsel bei der Einfuhr von Fleisch im Reiseverkehr im 2014 beinhaltete auch die Aufhebung der früheren Obergrenze von 20 kg, was zu Missbräuchen führt.


Wie bereits hinlänglich bekannt erfolgte per 1. Juli 2014 ein Wechsel bei der Einfuhr von Fleisch im Reiseverkehr. Dabei wurden die beiden früheren Zollgruppen für Fleisch zu einer einzigen Kategorie für Fleisch und Fleischwaren zusammengeführt. Damit einher ging die Festlegung einer einheitlichen Freimenge von 1 kg pro Person und Tag, die sang- und klanglose Aufhebung der früheren Obergrenze von 20 kg sowie eine Vereinheitlichung der Zollansätze auf 17 Franken pro kg Mehrmenge.

Trotz der Tatsache, dass mit der neuen Regelung das unsägliche Würzen und Pfeffern ennet der Grenze unterbunden werden konnte, wurden mit der neuen Regelung leider massive Fehlanreize geschaffen. Dabei zu erwähnen ist vor allem der neue pauschale Zollansatz von 17 Franken pro kg Fleisch, der für die über der Freimenge von 1 kg liegenden Mehrmengen eingeführt wurde. Gerade für die teureren Fleischstücke liegt dieser Ansatz innerhalb der jeweiligen Zollkontingente im Bereich der Verzollungskosten, d.h. der Summe von Versteigerungskosten, normalem Zollansatz und administrativen Kosten.

Ausserhalb der Zollkontingente liegen die jeweiligen Ansätze mit bis zu 23 Franken pro kg sogar deutlich höher. Zusammen mit der Aufhebung der Obergrenze von 20 kg ist daher zu befürchten, dass die neue Regelung zu neuen Geschäftsmodellen im Reiseverkehr wie z.B. der Schaffung von Kühlräumen ennet der Grenze und regelmässigen Grenzübertritten oftmals mit dem Pseudozweck der Verwendung des eingeführten Fleisches für grössere Privatanlässe führt.

Gerade auch deshalb stellt bei den Kontrollen in der Praxis die klare Unterscheidung zwischen Privat- und Handelsimporten für die einzelnen Zöllner häufig ein Ding der Unmöglichkeit dar, zumal die Wareneinfuhr im Reiseverkehr gemäss Zollgesetzgebung eigentlich nur für private Zwecke vorgesehen ist.

All diese Umstände haben dazu geführt, dass der Appenzeller CVP-Ständerat Ivo Bischofberger im Juni 2014 eine Motion in der kleinen Kammer eingereicht hat, die eine mengenmässige Abgrenzung zwischen Privat- und Handelseinfuhr fordert. Dank der Unterstützung einer breiten Allianz aus Bauern, Gewerbe, Handel und Industrie gelang es, die Mitglieder beider Räte vom berechtigten Anliegen zu überzeugen.

Dies führte schliesslich dazu, dass der Ständerat im letzten September die Motion mit 32 zu 7 Stimmen und der Nationalrat anfangs März mit 95 zu 84 Stimmen angenommen haben. Dabei wurde in beiden Räten eine Limite von 3 bis 5 kg pro Person und Tag in die Diskussion eingebracht, die nun so auch in den Materialien des Parlamentes festgeschrieben ist.

Es ist ausdrücklich festzuhalten, dass es bei der Motion Bischofberger nicht um die Einführung von protektionistischen Massnahmen ging. Vielmehr galt der Kampf der zunehmend breiter werdenden Einbahnstrasse in die Schweiz hinein, die die Bundesbehörden zugunsten der Regionen ennet der Grenze auf Kosten unserer eigenen Volkswirtschaft zusätzlich fördern wollten.

Dabei gilt es auch zu bedenken, dass bedingt durch die Wechselkursentwicklung seit einiger Zeit auch immer weniger ausländische Konsumentinnen und Konsumenten in die Schweiz fahren, um ihre Einkäufe in der von ihnen geschätzten Produktequalität zu tätigen. Damit ist auch gesagt, dass der Gegenverkehr aus der Schweiz hinaus ebenfalls eine starke Reduktion erfahren hat – ein Umstand, der in der Öffentlichkeit bislang jedoch kaum Gehör gefunden hat.

Es wird nun an den Zollbehörden liegen, für eine rasche Umsetzung des Parlamentsentscheides unter Einbezug der genannten Limite besorgt zu sein. Wie die Zunahme der Schmuggelfälle leider zeigt, müssen neben mehr Grenzkontrollen verstärkt auch deutlich härtere Strafen mit abschreckender Wirkung bei überführten Tätern zur Anwendung gelangen, die nebst schmerzhaften Bussen auch Möglichkeiten wie Fahrverbote bzw. in besonders drastischen Fällen auch Berufsverbote oder anderweitige Strafmassnahmen bis hin zu Gefängnis beinhalten. (Text: Ruedi Hadorn)

Mit Qualität und Service gegen Einkaufstourimus

Referat von Albert Köferli, Geschäftsführer Köferli AG, Döttingen: Die 1929 im aargauischen Döttingen gegründete Metzgerei beschäftigt heute rund 20 Mitarbeitende und wird seit 1996 in der dritten Generation von Albert und Elisabeth Köferli geführt. Vor dem Hintergrund des stetig zunehmenden Einkaufstourismus der letzten Jahre und den dramatischen Euroabwertungsrunden von 2011 und 2015 sieht sich der nur drei Kilometer von der deutschen Grenze entfernt gelegene Familienbetrieb beidseits der Grenze mit einem sehr herausfordernden Konkurrenzumfeld konfrontiert.

Köferli AG ist Sieger des SFF-Qualitätswettbewerbs 2013 in der Kategorie Brühwürste. Die Strategie der Dorfmetzgerei in Döttingen AG nahe an der Grenze zu Deutschland: Mit einzigartigen Regional-Produkten zum Erfolg. Bild: SFF-Goldmedaille 2013 für die Popeye-Bratwurst von Köferli.

Hinzu kommt, dass das Geschäft in unmittelbarer Nähe über keine Zirkulationsbringer in Form von komplementären Anbietern zählen kann und mit wesentlich höheren Einstandspreisen und Kosten sein Geschäft zu betreiben hat als Metzgereien ennet der Grenze. Um der Konkurrenz zu trotzen, setzt der Schweizer Meister in der Kategorie Brühwürste des Jahres 2013 ganz auf hohe Qualität, die Einzigartigkeit seiner Produkte und ein attraktives Zusatzsortiment, zu welchem auch Käse des Schweizer Käsepapstes Rolf Beeler gehört. Dies mit Erfolg.

In den letzten Jahren konnten stets positive Umsatzentwicklungen verbucht werden. Als Faktoren, welche diese erfolgreiche Geschäftstätigkeit in einem sehr schwierigen Umfeld ermöglichen, nennt Albert Köferli die folgenden:

• Top-Qualität bei allen angebotenen Produkten
• Setzen auf Regionalität bei den angebotenen Produkten und bei der Kundschaft
• Verwendung nur der besten Rohmaterialien. Kontrolle über die Produktequalität durch eigene Schlachtung und Produktion
• Angebot von Hausspezialitäten, Fertiggerichte und eines hochstehenden Zusatzsortiments an Artikeln von hohem kulinarischem Wert, die einzigartig und nicht überall erhältlich sind
• Faires Preis-/Leistungsverhältnis im mittleren Preissegment. Verkauft wird nicht über den Preis. Beschränkung von Preisaktionen auf ein Minimum
• Angenehmes Einkaufserlebnis durch laufende Überarbeitung und Neugestaltung des Verkaufslokals
• Innovationskraft und laufende Aktivitäten im und um das Verkaufsgeschäft mit Partnern
• Massgeschneidertes Serviceangebot mit (Koch-)Beratung für den privaten und den professionellen Kunden
• Freundliches, aufmerksames und (auch kulinarisch) kompetentes Personal
• Personalisiertes Kundenmarketing anstelle von Streuwerbung
• Starke Position im Gastronomiebereich
(Text: Albert Köferli)

Weiterlesen: Fleischbranche lanciert Charta und Ombudsstelle
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