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Beiträge im Archiv

4.6.2005 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Export-Chancen und -Risiken (2)



Teil 2: ein Rappengeschäft (Teil 1 siehe: Swissness ist wichtig


Es wurde erforscht, ob und welche Chancen Schweizer Fleisch- und Wurstwaren bei den Deutschen Konsumenten haben. Das Ergebnis ist erfreulich, so sind beispielsweise über 90 % der befragten KonsumentInnen bereit, Schweizer Fleischwaren zu kaufen. Die Preis-oberschwelle liegt bei 20 % zu vergleichbaren Europäischen Produkten. Aus unserer Sicht ist das eine gute Voraussetzung für den erfolgreichen Export von Schweizer Spezialitäten. Insbesondere, wenn wir an die möglichen Zukunftsszenarien einer Marktöffnung denken.

Aber Reutegger verhehlt nicht, dass Export ein Rappengeschäft ist: In der Aufbauphase ist der Export defizitär, und danach wird sich die Marge bei vierzig bis fünfzig Rappen pro Kilo Wurstwaren bewegen. Schweizer Fleischwaren-Unternehmen haben grosse Nachteile, die den Export von Fleisch- und Wurstwaren enorm erschweren. Die bedeutendsten sind:

1. Rohmaterialnachteil, die Rohmaterialpreise der EU betragen im Vergleich zur Schweiz 40 % bis 50 %, dies bei einem Rohmaterialkostenanteil von 50 % bis 75 % im fertigen Produkt. Damit ist der Kosteneinfluss auf den Preis durch das Rohmaterial am höchsten.

2. Zollkosten von bis Fr. 2.44 je Kilogramm exportierter Produkte

3. Gebühren für Grenzabfertigung, regelmässige Kontrollen im Betrieb, Erstellung der Exportdokumente

4. Unterschiedliche Rechtsnormen (Harmonisierung der Hygienevorschriften mit der EU ab 2006)

Die in den Punkten eins bis drei aufgeführten Mehrkosten gegenüber den Anbietern in der EU müssen reduziert werden, andernfalls ist es nicht möglich Land- und Fleischwirtschaft rechtzeitig auf die zu erwartende Marktliberalisierung vorzubereiten. Auch wird an folgendem Beispiel klar, dass die Problematik nicht bei den Verarbeitungskosten zu suchen ist. Um den Export anschieben zu können, berechnen wir nur die variablen Kosten, es ist unser Beitrag an die Exportförderung.

Die folgende Aufstellung zeigt am Beispiel von 1 kg Schweinswürstchen auf, welche Konsequenzen die in Punkt 1 bis 3 genannten Kostennachteile auf die Produkte haben:

Kostenvergleich Schweiz / EU für 1kg Schweinswürstli


(x1) Variable Verarbeitungs-, Verpackungs- und Verkaufskosten sind auf Grosssmengen gerechnet.

Mit der Revision des Zollgesetzes und der damit verbundenen Abkehr vom Identitätsprinzip zum Äquivalenzprinzip wurde ein erster Schritt in die richtige Richtung getan.

Identitätsprinzip: die gleiche Ware, welche eingeführt wurde, verarbeitet als Produkt ausgeführt wird. Das heisst, dass beispielsweise dänisches Schweinefleisch eingeführt, zu Schinken verarbeitet und anschliessend als Schweizer Schinken mit Dänischem Rohmaterial wieder ausgeführt wird.

Äquivalenzprinzip: nicht die gleiche Ware, welche eingeführt wurde, verarbeitet auch wieder ausgeführt wird. Das heisst, dass beispielsweise dänisches Schweinefleisch eingeführt und im Schweizer Markt als dänisches Schweinefleisch verkauft wird. Die Erlösdifferenz dient zur Finanzierung des Exportausgleiches. Im Gegenzug wird aus Schweizer Rohmaterial Schinken hergestellt und der wird als original Schweizer Schinken ausgeführt.

Mit der Anwendung des Veredelungsverkehrs nach dem Äquivalenzprinzip (Austauschprinzip) verbessern wir die Konkurrenzfähigkeit im Export:

Der Rohmaterialnachteil kann auf 10 % bis 20 % Prozent reduziert werden.

Es können authentische Produkte mit Schweizer Rohmaterial ausgeführt werden. Damit ist die Glaubwürdigkeit des Schweizer Produktes als Original gegeben.

Wir sind mit dieser Massnahme einen Schritt weiter. Bis zum Ziel, konkurrenzfähig exportieren zu können, ist noch viel zu tun, wie wir beim Betrachten der Kolonnen drei und vier feststellen.

Tabelle: Kostenvergleich Schweiz / EU für 1 kg Schweinswürstli


Nicht reduziert werden konnten damit die Zollkosten (x1) und der Verlust (x2), welcher daraus entsteht, dass das importierte EU-Rohmaterial in der Schweiz günstiger abgesetzt werden muss als das Schweizer Rohmaterial, welches für die exportierten Spezialitäten eingesetzt wurde. Die Erlösdifferenz beträgt hier bis 20 %. Die Rechnung in den Kolonnen 3 und 4 zeigt, dass es dringend notwendig ist, ebenfalls die Kosten für Zolltarif und Zollabfertigung abzubauen oder entsprechenden Ausgleich zu schaffen.

Zum Ausgleich könnten Einnahmen aus Importzöllen für Futtergetreide, Fleisch und Fleischwaren verwendet werden. Dabei gibt es unterschiedliche Ansichten, wie so etwas WTO-konform erfolgen könnte. Erfahrungen von ausländischen Unternehmen zeigen, dass der Spielraum für einen entsprechenden WTO-konformen Ausgleich recht gross ist. Und somit bin ich der Meinung, dass sich das auch in der Schweiz bewerkstelligen lässt.

Pendenzen

Zusammengefasst bin ich froh, dass Bewegung um das Thema Fleischwarenexport entsteht. Das neue Zollgesetz und die gegenseitige Anerkennung der Hygienevorschriften (Cassis de Dijon) sind wesentliche Erleichterungen.

Noch bleiben drei Punkte die für einen langfristig erfolgreichen Export dringend Veränderungen brauchen:

Abbau der Zölle, welche beim Eintritt der Produkte in das Zielland erhoben werden Ausgleich des Rohmaterial-Nachteils EU/Schweiz

Harmonisierung der in diesem Zusammenhang stehenden Gesetze und Verordnungen auf allen Stufen

Ausgleich des Rohmaterialnachteiles durch Aufbau eines Exoportfonds (könnte teilweise durch einen Betrag je Schlachttier geäufnet werden), Umleitung von Mitteln aus Futter-, Fleisch- und Wurstwarenzollabgaben.

Ausgleich der Export-Zollkosten (könnte durch Übernahme von Promotions- und Aktionskosten durch den Bund ausgeglichen werden).

Für harmonisierte Preise, wie das in den öffentlichen Diskussionen immer wieder gefordert wird, muss das Umfeld der Fleisch- und Landwirtschaft so gestaltet werden, dass die beiden Branchen Land- und Fleischwirtschaft soweit wie möglich gleiche Spiesse wie ihre ausländischen Kollegen erhalten. Gesetze sind zu harmonisieren, dabei reden wir dann von Höchstbestandesverordnungen, Produktionsvorschriften, Tierschutz (alles politisch brisante und emotionale Themen), die der EU anzupassen sind.

Die Übergangsentschädigung der Landwirtschaft ist nach einem Modell zu regeln, dass die Anpassungen der Preise an die EU mit entsprechenden Direktzahlungen ausgeglichen werden.

Es ist dafür zu sorgen, dass die Mittel für die Landwirschaft direkt zum Bauern gelangen und nicht ein Teil durch zwischen- und nebengelagerte Institutionen aufgebraucht wird.

Wie ich oben erwähnte, besteht bei einer Grenzöffnung aus meiner Sicht die grosse Gefahr, dass alleine in der Fleischwirtschaft bis zu 5’000 Arbeitsplätze verloren gehen. Das Risiko kann massiv reduziert werden, wenn Schweizer Fleisch- und Wurst-waren zu dem Zeitpunkt bereits eine Position im internationalen Handel erarbeitet haben. Ich bin überzeugt, dass allen Beteiligten der wertmässig wichtigste Zweig der Schweizer Landwirtschaft viel wert ist und dass die genannten und weitere Vorschläge für einen erfolgreichen Export umgesetzt werden können.

Referat von Hans Reutegger, Geschäftsleiter der Grossmetzgerei Meinen AG in Bern an der VSM-SFF Medienkonferenz vom 1. Juni 2005
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