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Schweizerischer Bäckerei- und Konditorei-Personal-Verband


Beiträge im Archiv

19.7.2014 - Rubrik: Backwaren & Confiserie
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Jetzt 1.-August-Weggen

Über die Herstellung und Geschichte einer erfolgreichen Produktlancierung für den Nationalfeiertag des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes.




Der mit einem Schweizer Fähnchen geschmückte 1.-August-Weggen ist erstmals im Jahr 1959 vom Schweizerischen Bäcker-Konditoren-meister-Verband (SBKV, seit 1.1.2013 Schweizerischer Bäcker-Confiseur-meister-Verband, SBC) als besonderes Buttergebäck zum National-feiertag lanciert worden.


Der «1.-August-Weggen» verdankt seine Entstehung der so genannten «Schweizerwoche». Diese wurde in der Zwischenkriegszeit im Gefolge der Krise der 1920er und 1930er Jahre durchgeführt, um für einheimische Produkte zu werben: Schweizer sollten Schweizer Ware kaufen. Auch die Bäckereien und Konditoreien beteiligten sich an dieser jährlichen Aktion und boten einen «Schweizerwoche-Weggen» an, der bei der Bevölkerung auf positives Echo stiess.

Dies ermunterte den SBKV im Jahre 1959, zum 1. August ein ähnliches Gebäck zu lancieren: Der Weggen aus Zopfteig war in der Regel mit einem kleinen farbigen Schweizerfähnchen geschmückt. Für die Herstellung wurde Vollmilch und ausschliesslich Butter und kein anderes Fett verwendet.

Steigende Beliebtheit seit 50 Jahren

Das goldgelbe Buttergebäck wird also seit über 50 Jahren in verschiedenen Grössen hergestellt. In den Teig wird mit der Schere ein Kreuz eingeschnitten. Der 1.-August-Weggen erfreut sich bei der Kundschaft einer steigenden Beliebtheit und ist heute zu einem öffentlich sichtbaren Bestandteil des Nationalfeiertages geworden.

1984 wurde eine Variante des 1.-August-Weggens als Kleingebäck mit 60 g Teigeinlage und einem Kreuz aus Zuckerteig lanciert. Wie bei anderen eher «jungen» Kreationen hat sich auch für den Ersten August keine fixe und alleinige Gebäckform eingebürgert. So sind dem kreativen Bäcker-Konditor vom Hotdog mit dem Schweizer Kreuz bis zum grossen 1.-August-Brot keine Grenzen gesetzt.

Wissenswertes zum 1.August

In der Schweiz heisst der Nationalfeiertag gemäss dem föderalistischen Charakter des Bundesstaates «Bundesfeier» oder kurzum «Erster August». Viele meinen, der Festtag sei so alt wie die Eidgenossenschaft. Viele meinen auch, es sei immer der 1. August gewesen, und zwar der von 1291. Während Jahrhunderten galt, vor allem in der Innerschweiz, 1307 als überliefertes Gründungsdatum der Eidgenossenschaft mit dem Rütlischwur. Diese Jahrzahl steht auch auf dem Tell-Denkmal in Altdorf. Sogar im Beisein des Bundesrates wurde 1907 in Altdorf «600 Jahre Eidgenossenschaft» gefeiert. Für andere war es der 1315 in Brunnen abgeschlossene Bund, der die Gründung der Eidgenossenschaft markierte.

Der Brief von 1291 wurde erst im 18. Jahrhundert wiederentdeckt und als «Geburtsurkunde» der Eidgenossenschaft interpretiert. Bis er dem modernen Feiertag Pate stehen sollte, dauer- te es nochmals eine Weile: Erst 1891 fand erstmals eine nationale 1. Augustfeier statt, die man als 600-Jahrfeier in Schwyz durchführte. Weil dieser Brief von 1291 Anfang August ohne den Tag exakt zu nennen abgefasst wurde, wählte man den 1. August zum Feiertag. Erst ein Aufruf des Bundesrates im Jahre 1899 trug jedoch dazu bei, dass 1. Augustfeiern langsam aber sicher in allen Gemeinden der Schweiz üblich wurden.

Patriotismus und Feuerwerk

In den Anfängen gehörte das Kirchengeläut zu diesem Feiertag, ebenso Darbietungen von Gesangs- und Turnvereinen und selbstverständlich patriotische Reden damals noch mehr als später. Auch Feuerwerke finden wir verhältnismässig früh. So fand das grosse Feuerwerk am Rheinfall bei Schaffhausen bereits 1920 erstmals statt. Übrigens benötigte das heute längst eingebürgerte Feuer vom 1. August längere Zeit, um überall Fuss zu fassen. Dies lag darin begründet, dass das damals kostbare Brennholz fehlte oder die Leute durch die sommerlichen Feldarbeiten absorbiert waren.

Namentlich im Alpenraum trug der Tourismus dazu bei, dass sich das 1. Augustfeuer durchsetzte und mit ihm weitere Elemente des Festes, zu denen auch die Umzüge der Kinder mit ihren Lampions und die bunten Kantonsfahnen sowie das Schweizerkreuz gehören. Erst 1993 wurde der Erste August durch eine Volksabstimmung zum landesweit arbeitsfreien Festtag, wie das einzelne Kantone schon vorgemacht hatten. (Text: SBC / Stiftung Brotkultur Schweiz)
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