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8.8.2014 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Freie Fahrt für Klonfleisch?

Die EU verbietet den Import geklonter Tiere wie auch von Klonfleisch, jedenfalls für fünf Jahre. Dann soll das Verbot überprüft werden. Nachfahren von Klontieren jedoch dürften nach dem Kommissionsentwurf die europäischen Grenzen passieren und zur Milch- und Fleischgewinnung genutzt werden. Manch ein Regelungsentwurf der EU-Kommission enthält stille Vorboten, die ganz im Sinne des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP den transatlantischen Handel vereinfachen könnten, etwa der Regulierungsvorschlag zum Thema Klonfleisch.



Klonrinder (Fotomontage): in der Schweiz gibt es bisland noch keine geklonten Tiere, wohl aber in den USA, die deren Fleisch exportieren will.


Wirtschaftliche Vorteile für alle Beteiligten und mehr Arbeitsplätze - das sind Totschlagargumente, die gerne herangezogen werden, wenn politische Aktivitäten nahelegen, gewohnte innerstaatliche Standards aufzuweichen. Aktuelles Paradebeispiel sind die seit Mitte 2013 laufenden Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen den USA und der Europäischen Union (EU).

Die vierte Verhandlungsrunde ging Ende März 2014 zu Ende, konkrete Ergebnisse in Bezug auf den Lebensmittelhandel sind nach wie vor nicht absehbar. Allerdings: Manch ein Regelungsentwurf der EU-Kommission enthält stille Vorboten, die ganz im Sinne des TTIP den transatlantischen Handel vereinfachen könnten, etwa der Regulierungsvorschlag zum Thema Klonfleisch vom Dezember 2013.

Das TTIP soll unter anderem Handelshemmnisse abbauen. Ein branchenweiter Zollabbau ist dabei ebenso in der Diskussion wie die Reduzierung oder gar Streichung von Normen und Zulassungsverfahren. Beim Thema Lebensmittel fürchten Kritiker des Abkommens um das hierzulande etablierte Verbraucher- und Umweltschutzniveau. Schliesslich sind die USA bekannt für ihre - aus europäischer Sicht - mitunter lapidare Akzeptanz gegenüber innovativen, hochtechnisierten Verfahren in der Lebensmittelherstellung und im Landbau. Der Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen, in Chlor getunktes Geflügelfleisch und nicht zuletzt das Fleisch und die Milch geklonter Tiere sind dafür Beispiele, die für viele Amerikaner gängige und akzeptierte Praxis sind, den meisten Europäern dagegen sauer aufstossen.

Zwar dürfen gentechnisch veränderte Lebensmittel auch hierzulande grundsätzlich vermarktet werden, sofern sie dazu zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind. Bis auf wenige "Exoten", etwa Sojapasten in Asia-Läden, finden sich jedoch bislang kaum Praxisbeispiele im deutschen Handel. Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen gab es 2013 beispielsweise in Deutschland gar nicht, innerhalb Europas ging die Anzahl deutlich zurück.

Klonprodukte, also das Fleisch oder die Milch von Tieren, die - vereinfacht betrachtet - als genetischer Zwilling des Muttertieres künstlich erzeugt werden, dürfen innerhalb der EU zumindest bislang nicht vermarktet werden. Denn sie bräuchten eine Zulassung nach der Novel Food-Verordnung. Bis dato liegt aber noch nicht einmal ein entsprechender Antrag vor.

Noch ist innerhalb der EU auch der Import entsprechender Produkte verboten. Das soll nach dem Willen der EU-Kommission zumindest vorerst auch so bleiben. In ihrem Regulierungsvorschlag vom Dezember 2013 sieht sie ein Einfuhrverbot geklonter Tiere wie auch von Klonfleisch vor - jedenfalls für die Dauer von fünf Jahren. Dann soll das Verbot erneut überprüft werden. Nachfahren von Klontieren jedoch, dürften nach dem Kommissionsentwurf die europäischen Grenzen passieren und zur Milch- und Fleischgewinnung genutzt werden. (aid)

Klonfleisch – die Situation in Europa und den USA

In den USA sind Fleisch und Milch geklonter Tiere seit 2008 zugelassen. Hierzulande ist die Technik umstritten. Produkte, die unmittelbar von Klontieren stammen, dürfen nicht in den Handel kommen, Nachkommen von geklonten Tieren könnten über Umwege allerdings schon auf unserem Teller gelandet sein.

Klonfleisch stammt von lebendigen Tieren, die identische Kopien von anderen Tieren sind. Es ist nicht zu verwechseln mit „Fleisch aus der Retorte“. Letzteres besteht aus Muskelzellen, die in einer Nährlösung wachsen. Klonfleisch hat auch nichts mit gentechnisch veränderten Organismen zu tun. Es wird keine genetische Veränderung vorgenommen.

Beim Klonen wird auf künstlichem Wege ein Zwilling eines Tieres hergestellt, der genau die gleichen Erbanlagen wie das Original besitzt. Dabei wird ein Zellkern des Spendertieres in die entkernte Eizelle eines weiblichen Artgenossen übertragen. Diese Eizelle wird als Embryo kultiviert und dann von einer fremden Leihmutter ausgetragen. Das Klonen eines Säugetiers gelang zum ersten Mal im Jahr 1997. Damals wurde das Schaf „Dolly“ als erstes geklontes Nutztier geboren. Mittlerweile können auch Klone anderer Tierarten, etwa Rinder oder Schweine, erzeugt werden.

Wozu der Aufwand?

Das Klonen ist sehr aufwändig und teuer. Es wird vor allem in der Tierzucht eingesetzt, um besonders leistungsstarke Tiere nachzuproduzieren. So geschehen im Fall des kanadischen Zuchtbullen Hannoverhill Starbuck, der in der Besamungsstation CIAQ in Québec lebte. Er hat 685.000 Portionen Sperma geliefert und über 200.000 Töchter gezeugt. Der Verkauf seines Samens brachte nach Angaben der Internetseite cycplopedia.net 25 Mio. Dollar ein.

Kein Wunder also, dass der geklonte Starbuck 2 in seine Fussstapfen beziehungsweise Klauenstapfen stieg. Er erblickte Jahr 2000, zwei Jahre nach dem Tod des berühmten Bullen das Licht der Welt. Auch wertvolle Sportpferde werden geklont, so zum Beispiel der legendäre Wallach Rusty von Ulla Salzgeber, der Zweimal Olympia-Gold und zweimal den Sieg bei den Weltmeisterschaften errang. Mittlerweile gibt es zwei Klone von ihm, die als Deckhengste eingesetzt werden.

Gesundheitlich unproblematisch, ethisch bedenklich

Für den Menschen gilt der Verzehr von Milch oder Fleisch gesunder geklonter Tiere als gesundheitlich undenklich. Das geht unter anderen aus mehreren Sicherheitsbewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), zuletzt von 2012, hervor. Sie fand bisher keine Hinweise auf Unterscheide zu Produkten, bei denen die Tiere auf herkömmlichem Weg gezüchtet wurden. Bedenken äusserte der europäische Gesetzgeber allerdings in Bezug auf die Tiergesundheit und den Tierschutz. So heisst es in einem neuen Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission:

"Ersatzmuttertiere leiden insbesondere unter Funktionsstörungen der Plazenta, was zu einer erhöhten Zahl an Fehlgeburten beiträgt. Dies ist einer der Gründe für die geringe Effizienz der Technik (6-15 % bei Rindern und 6 % bei Schweinen) und dafür, dass mehreren Muttertieren Klonembryonen eingepflanzt werden müssen, um einen einzigen Klon zu erhalten.

Ausserdem führen Anomalien der Klone und aussergewöhnlich grosse Nachkommen der ersten Filialgeneration zu schwierigen Geburten und neonatalen Todesfällen. Eine hohe Sterblichkeitsrate ist typisch für die Klontechnik". Es werden aber auch andere Risiken diskutiert, zum Beispiel die Reduktion der genetischen Vielfalt, die sich bei den Tieren durch das gehäufte Auftreten von Erbkrankheiten äussern kann.

Klonprodukte gelten als Novel Food

Geklonte Tiere wurden bislang innerhalb der Europäischen Union nicht zur Lebensmittelerzeugung genutzt, deswegen gelten sie als neuartige Lebensmittel, so genanntes „Novel Food“. Die Produkte von geklonten Tieren, also Fleisch oder Milch, bräuchten demnach eine Zulassung nach der Novel Food-Verordnung (NFVO). Bisher jedoch wurde eine solche nicht erteilt. Der Verkauf von Fleisch und Milch geklonter Tiere ist also verboten. Er wäre allerdings auch wirtschaftlich kaum lukrativ. Denn die Erzeugung eines Klontieres kostet rund 20.000 US-Dollar.

Nicht von der NFVO erfasst sind jedoch Erzeugnisse, die von den Nachkommen geklonter Tiere stammen. Sie könnten grundsätzlich in den deutschen Handel gelangen. Und dies ist laut Medienberichten auch der Fall. Bislang gibt es dafür keine Nachweise, dafür spricht jedoch, dass es einen weltweiten Handel mit Zuchtmaterialien gibt, das heisst mit Sperma und Embryonen. Es muss nicht gekennzeichnet werden, ob sie von geklonten Tieren stammen oder nicht.

Milch und Fleisch von Klontieren: Die Situation in den USA

In den USA gibt es keine besondere Kennzeichnung für Fleisch und Milch geklonter Tiere, da sich ihre Zusammensetzung, etwa in Bezug auf den Nährwert, nach dem Urteil der amerikanischen Lebensmittelsicherheitsbehörde FDA nicht von Produkten herkömmlich gezüchteter Tiere unterscheidet. Die FDA kam bereits 2008 zu dem Schluss, dass Fleisch und gegebenenfalls auch Milch von geklonten Rindern, Schweinen und Ziegen sowie deren Abkömmlingen genauso sicher sind wie Lebensmittel von herkömmlich erzeugten Tieren.

Die Erzeugnisse sind daher in den USA frei verkäuflich. Dabei gelangt nicht etwa das Fleisch geklonter Tiere in den Handel – das wäre angesichts der hohen Kosten des Klonens wirtschaftlicher Unsinn. Angeboten wird aber das Fleisch von Nachkömmlingen geklonter Tiere.

Noch ist aber auch in den USA der Markt für geklonte Nutztiere noch recht klein: Drei US-Unternehmen waren im Jahr 2008 bekannt, die Klontiere für die dortige Lebensmittelerzeugung vermarkten, heisst es in einem Report des Folgenabschätzungs-Instituts Testbiotech, der im Mai 2010 im Auftrag eines EU-Parlamentariers erstellt wurde.

Was der Europäer vom Klonen hält

Der europäische Verbraucher steht dem Klonen von Tieren zur Lebensmittelproduktion sehr kritisch gegenüber: Gefragt nach ihrer Besorgnis aufgrund von Lebensmittelrisiken äusserten 30 % in einer Eurobarometer-Umfrage von 2010, die mögliche Anwendung des Klonens in der Lebensmittelproduktion beunruhige sie sehr. Rund zwei Drittel meinen, keine persönlichen Massnahmen ergreifen zu können, um sich vor „möglichen Risiken durch neue Technologien, wie zum Beispiel das Klonen von Tieren oder Nanotechnologie“ zu schützen.

Im Dezember 2013 kam ein neuer Regulierungsvorschlag aus Brüssel: Danach soll das Klonen bei Nutztieren sowie das Inverkehrbringen lebender Klontiere und Klonembryonen in der EU verboten werden, zumindest solange Bedenken in Bezug auf das Tierwohl bestehen. Das Verbot würde auch den Import entsprechender Produkt betreffen. Ein weiterer Richtlinienentwurf sieht vor, dass Lebensmittel von Klontieren, etwa Fleisch oder Milch, nicht in der EU in den Verkehr gebracht werden dürften.

Die Europäische Union plant, das Klonen nur in Ausnahmefällen zu erlauben. Dazu gehört das Klonen für Forschungszwecke, zur Erhaltung seltener Nutztierrassen oder zur Produktion von Rohstoffen für Medikamente. Der Verordnungsvorschlag regelt jedoch nicht die Vermarktung von Milch oder Fleisch, das von Nachkommen geklonter Tiere stammt. Genau diese Erzeugnisse sind jetzt Gegenstand der aktuellen Debatte. Das EU-Parlament und der Rat müssen nun über die Legislativvorschläge der Kommission beraten und anschliessend ihre Standpunkte vorlegen. Praktisch relevant würden die Regelungen frühestens ab 2016. (Text: aid)

Weiterlesen: Klonfleisch – Theorie und Realität
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