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5.4.2005 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
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Försterkäse gilt nicht als Imitation

Der Krümmenswiler Försterkäse der Toggenburger Käserei «Diriwächter & Schmid» verletzt den AOC-Schutz des Waadtländer Vacherin Mont-d'Or nicht gemäss heutiger Pressemitteilung des Kantonslabors St. Gallen.



Im Käsestreit mit dem etablierten und AOC-geschützten Vacherin Mont-d'Or geht die innovative kleine Toggenburger Käserei «Diriwächter & Schmid» ungeschoren hervor. Der AOC-Schutz des Vacherin Mont-d'Or werde durch den Krümmenswiler Försterkäse aus Nesslau (Bild) nicht verletzt, hat heute das Kantonslabor St.Gallen KAL mitgeteilt. Der Waadtländer Kantonschemiker stimmt der Beurteilung zu. Im Kanton Waadt ist der Sitz der Interprofession du Vacherin Mont-d'Or.

Der Krümmenswiler Försterkäse wurde als Nachahmung des Vacherins Mont-d'Or angeprangert. Letzterer besitzt eine geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB) gemäss der GUB/GGA-Verordnung (AOC). Jedes GUB-Produkt muss ein Pflichtenheft erfüllen, dafür geniesst es Schutz gegen Imitationen, die das Pflichtenheft nicht erfüllen.

Imitationen von geschützten Erzeugnissen sind verboten. Daher charakterisierte eine Arbeitsgruppe des Verbandes der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) und des Bundesamtes für Landwirtschaft die Besonderheit von Vacherin Mont-d'Or. Sie umfasst die Merkmale
- weicher Teig
- Holzreifen
- gewaschene und gewellte Rinde
- Verkauf in einer Holzschachtel.
Für das Schutzrecht müssen alle Kriterien gleichzeitig erfüllt sein.

Der St.Galler Kantonschemiker musste nun beurteilen, ob der Krümmenswiler Rohmilch-Weichkäse eine vom Vacherin Mont-d'Or abweichende Machart besitzt oder nicht. Nachdem das KAL eine erste provisorische Einschätzung vorgenommen hatte, wurde der Produzent des Försterkäses um eine Stellungnahme gebeten. Ende Februar fand eine Aussprache zwischen den beiden Parteien statt, anschliessend wurde der Entscheid skizziert. Nach der Stellungnahme des Waadtländer Kantonschemikers wurde er den Parteien zugestellt, aber diese vereinbarten bis zur heuten Pressekonferenz Stillschweigen.

An der heutigen Medienkonferenz in St.Gallen begründete der St. Galler Kantonschemiker Hans Rudolf Hunziker seinen Entscheid damit, dass der Försterkäse eine erhöhte Schnittfestigkeit aufweist und der Rindenreif nicht gewechselt wird. Somit ist die Rinde im Allgemeinen nicht gewellt. Ausserdem wird er nicht in einer Holzschachtel verkauft. Der Schutzumfang des Vacherin Mont-d'Or nach Art. 17 Abs. 3 lit. c GUB/GGA-Verordnung sei somit nicht verletzt, so Hunziker.

Keine Rolle spielte offenbar die unterschiedliche Milchbehandlung. Für Vacherin Mont-d'Or wird die Milch thermisiert (siehe: Wie entsteht Käse mit Charakter? ). Försterkäse dagegen wird laut Hersteller-Angaben aus nicht wärmebehandelter Milch hergestellt.

Vorsicht beim Innovieren mit bestehenden Schutzrechten

Die Sortenorganisation Vacherin Mont-d'Or zeigte sich über das Ergebnis enttäuscht, berichtete der landwirtschaftliche Informationsdienst. Sie bezeichnete die Schutzaufsicht der Kantonschemiker als nicht überzeugend. Zudem seien die Richtlinien während des Verfahrens geändert worden, um damit "Heimatschutz" zu betreiben. Der Fall gehöre vor den Richter. Die Sortenorganisation schliesst einen Rekurs ans Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen nicht aus.

Zufrieden ist man mit dem KAL-Entscheid natürlich im Toggenburg. Der Rechtsvertreter der Krümmenswilder Käserei war überzeugt, dass der Försterkäse nicht mit dem Vacherin Mont-d'Or verglichen werden könne. Zudem werde beim Verkauf auf jegliche Anspielung auf Vacherin Mont-d'Or verzichtet.

Entwickler von Neuprodukten kommen oft bewusst oder unbewusst in Konflikt mit bestehenden Schutzrechten. Andererseits ist die Verbesserungsinnovation, die aus Ideen von Marktrecherchen entstehen kann, eine durchaus übliche Innovationsstrategie. Aber ob die Grenze zu einer Schutzrecht-Verletzung überschritten wird, kann nur ein Patentanwalt professionell beurteilen. So oder so lohnt es sich, sorgfältige Patentrecherchen vorzunehmen, wenn man Risiken vermeiden will. Vor allem, wenn man auf Konfrontation mit grossen Organisationen geht, die ganze Stäbe von Juristen beschäftigen.
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