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29.8.2008

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Süssstoff Stevia teilweise bewilligt

Die Schweiz bewilligt als erster europäischer Staat den natürlichen Zuckerersatzstoff Stevia, jedoch nur zum Süssen von Getränken.


Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission kam zum Schluss, dass die Datenlage nicht ausreicht, um Stevia als gesundheitlich unbedenklich einzustufen. Stevia war bereits bei Indianern als Süssstoff bekannt und ist heute in Japan sehr gebräuchlich. Das darin enthaltene Steviosid ist als fast einziger Intensivsüssstoff sowohl natürlich als auch kalorienfrei.

Es ist laut Bundesamt für Gesundheit BAG nicht auszuschliessen, dass durch Stevia die Gesundheit von Konsumenten und Konsumentinnen gefährdet werden könne. Daher könne Stevia rebaudiana momentan einzig als Zutat in Kräutertee in sehr kleinen Mengen als zulässig erachtet werden. Maximal dürfte ein solcher Kräutertee als Mischung ein bis zwei Prozent Steviablätter enthalten. Alle anderen Anwendungen des Krauts und der Blätter seien auf Grund des Gesundheitsschutzes nicht zulässig. (Quelle: LID)

Das BAG über Stevia

Stevia rebaudiana Bertoni ist eine aus Südamerika stammende Staudenpflanze aus der Familie der Asteraceaen (Korbblütler), deren Blätter dank der darin enthaltenen Stevioside süss schmecken. Deshalb werden diese Blätter oder deren Extrakte vielerorts als kalorienfreies Süssungsmittel (Zuckerersatz) eingesetzt. Wie sieht die Situation in der Schweiz aus?

Zum einen werden das Kraut und die Blätter zur Süssung verwenden. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission (SCF) kam zum Schluss, dass die vorliegenden Daten für eine Beurteilung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit für deren Verwendung nicht ausreichen. Aufgrund dieser wissenschaftlichen Daten ist nicht auszuschliessen, dass die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten durch die Inhaltsstoffe der Pflanze gefährdet werden kann.

Daher kann Stevia rebaudiana momentan einzig als Zutat in Kräutertee in sehr kleinen Mengen als zulässig erachtet werden. Maximal dürfte ein solcher Kräutertee als Mischung 1 – 2 Prozent Steviablätter enthalten. Alle anderen Anwendungen des Krauts und der Blätter sind auf Grund des Gesundheitsschutzes nicht zulässig.

Zum anderen werden Extrakte von Stevia rebaudiana verwendet. Dieser Extrakt enthält unter anderem die süssen Glykoside Steviosid und Rebaudiosid. Diese sogenannten Steviol-Glycoside fallen wegen ihrer technologischen Verwendung unter die Zusatzstoffe, präziser unter Süssungsmittel/Süssstoffe. Da diese Glycoside nicht zu den zulässigen Zusatzstoffen gemäss Anhang 1 der Zusatzstoffverordnung (ZuV) zählen, muss deren Verwendung einzeln bewilligt werden.

Das Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA) hat im Juni 2008 einen Extrakt beurteilt, welcher auf einen Gehalt von 95 Prozent Steviol-Glycoside standardisiert ist, und hat dessen Spezifikation publiziert. Die täglich tolerierbare Aufnahmemenge (ADI = Acceptable Daily Intake) dieses Extraktes wurde auf 0 - 4 mg/kg Körpergewicht festgelegt.

Anhand der JECFA-Spezifikation und des ADI kann das BAG nun Einzelbewilligungen gemäss Art. 2 Abs. 1 und 2 ZuV als Süssungsmittel ausstellen. Nicht der JECFA-Spezifikation entsprechende Extrakte können unbekannte Mengen an Substanzen enthalten, für welche ein potentielles Gesundheitsrisiko nicht auszuschliessen ist. (Mitteilung bag.admin.ch)

«EU-Kommission beim Steviaverbot korrupt» - UN-Expertengremium attestiert Unbedenklichkeit

Der Streit um den Natursüssstoff Stevia, der aus der ursprünglich in Südamerika beheimateten Pflanze Stevia rebaudiana gewonnen wird, geht weiter. Erst im Juni dieses Jahres hatte der UN-Ausschuss Joint Expert Committee on Food Additives (JECFA) die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Stevia-Süssstoff festgestellt und einen Richtwert festgesetzt, wonach die tägliche Einnahme von bis zu vier Milligramm pro Kilogramm Steviol als sicher beurteilt werden kann.

Diese Einschätzung gilt für Stevia-Süssstoffe mit einem Reinheitsgrad von mehr als 95 Prozent. Bisher ist Stevia, im Gegensatz zu zahlreichen anderen Ländern wie etwa in Japan, in der EU noch nicht zugelassen. Dies ruft nun eine Zahl von Kritikern auf den Plan.

Als skandalös bezeichnet Joannes Geuns, Molekularphysiologe für Pflanzen von der Katholischen Universität von Leuven http://www.kuleuven.be, die Verweigerung der Zulassung von Stevia im pressetext-Interview. "Es gibt kein einziges wissenschaftliches Paper, das Nebenwirkungen von Stevia beweist", kritisiert Geuns.

"Täglich nehmen etwa 16 Mio. Menschen auf der ganzen Welt Stevia zu sich", rechnet der Wissenschaftler vor. Stevia werde weltweit auf mindestens 20.000 Hektar Fläche angebaut. Das bedeute, dass etwa 60.000 Tonnen Trockenblätter im Jahr anfallen. Im Vergleich zu herkömmlichem Zucker ist der natürliche kalorienfreie Süssstoff um etwa 250 Mal süsser und wird auch von Diabetikern sehr gut vertragen.

Geuns kritisiert, dass Substanzen wie etwa Sucralose, ein künstlicher Süssstoff, der ebenso wie Zucker sehr gut wasserlöslich ist und sich im Abwasser schwer abbauen lässt, von der EU-Kommission zugelassen wurde. "Bei der Substanz handelt es sich um Saccharose mit drei angehängten Chloratomen. Erhitzt man diesen Stoff auf 700 Grad entstehen giftige Dioxine." Die Gründe, warum Stevia die Zulassung nicht erhalten habe, könne nur in der Korruption der EU-Kommission liegen. "Diese Geschichte ist ein Skandal für Europa", meint Geuns. "Die grossen Getränkehersteller Pepsi und Coca Cola haben bereits angekündigt, demnächst Stevia-gesüsste Getränke auf den Markt zu bringen", zitiert Stevia-Experte Udo Kienle von der Universität Hohenheim gegenüber pressetext (uni-hohenheim.de).

Kienle wertet den Vorstoss der Schweiz als interessanten Schachzug. Die Schweiz gebe somit ein hervorragendes Experimentierfeld für international operierende Lebensmittelkonzerne, um Marketingstrategien und Verbraucherakzeptanz zu testen. Umgekehrt ergeben sich daraus für die in der EU überwiegend mittelständisch und regional orientierte Lebensmittelindustrie gewaltige Nachteile.

Kienle, der sich seit knapp 20 Jahren mit Stevia beschäftigt, sieht im Schweizer Vorstoss aber auch einen Weg zur EU-weiten Zulassung des Natursüssstoffes. "Es geht im Prinzip darum, die Unbedenklichkeit von Stevia wissenschaftlich zu belegen", erklärt Kienle. Gefährlich sei Stevia vor allem für die Hersteller von synthetischen Süssstoffen, meint der Bonner Privatdozent Ralf Pude vom Institut für Gartenbauwissenschaft http://www.uni-bonn.de.

Gut dokumentiert sind die positiven Effekte von Stevia: Es senkt bei regelmässiger Aufnahme den Blutdruck und verhindert die Entstehung von Zahnbelag. Die angeblich in einer früheren Studie nachgewiesene Einbusse der Fruchtbarkeit bei Ratten beziehe sich auf extrem hohe Dosen von täglich mehr als die Hälfte des eigenen Körpergewichts an frischen Stevia-Blättern. Ersetzt man die durchschnittlich tägliche Zuckerdosis eines Deutschen - insgesamt 130 Gramm - mit Stevia, käme man auf etwa ein halbes Gramm. (pte 29. August 2008) (gb)


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