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7.9.2005

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Freilandverbot bei Geflügelpest-Risiko?

Seit die Geflügelpest (Vogelgrippe) näher an Mitteleuropa herankommt, wird diskutiert, die Freilandhaltung von Hühnern zu verbieten. «kagfreiland» warnt vor Überreaktionen.


Laut Experten besteht das grösste Risiko einer Einschleppung des Vogelgrippe-Virus bei der illegalen Einfuhr von Vögeln sowie beim Import von lebendem Geflügel, Fleisch, Eiern oder anderen Geflügelprodukten. Das Risiko ist jedoch klein, dass das Virus via Zugvögel auf Nutzgeflügel übergeht. Die Nutztierschutz-Organisation «kagfreiland» ist sich dieses, wenn auch kleinen, Risikos bewusst.

Solange kein akutes Ansteckungsrisiko von Nutzgeflügel besteht, darf keine derart schwerwiegende Massnahme getroffen werden, schreibt kagfreiland in einer Mediemitteilung. Wer Freilandhaltung verbietet und Tiere in Ställe verbannt, verunmöglicht die artgerechte Tierhaltung und schafft neue Probleme. Von einem Freilandverbot wären über 1,5 Millionen Hühner (Legehennen und Mastpoulets) betroffen, darunter sämtliche Bio- und kagfreiland-Hühner. «kagfreiland» unterstützt darum die pragmatische Haltung des Bundes im Umgang mit der Vogelgrippe.

In der Schweiz leben rund 1,7 Mio Legehennen und rund 4,5 Mio Mastpoulets. 62 % der Legehennen und 12 % der Mastpoulets, also insgesamt rund 1,5 Mio Tiere, werden in Freilandhaltung gehalten. Die restlichen Hühner dürfen nie auf eine Weide. Doch gerade die Weide erfüllt verschiedene Grundbedürfnisse eines Nutztiers: freie Bewegung an der frischen Luft, natürliche Futteraufnahme, Raum für Sozialkontakt zu anderen Tieren, erleben des Wetters und der Jahreszeiten.

Freilandhaltung ist daher die tierfreundlichste Haltungsform. Die Tiere können angeborene Verhaltensweisen ausleben, die bei reiner Stallhaltung nicht möglich sind. Wird einem Nutztier der Zugang ins Freie verwehrt, kann nicht von artgerechter Tierhaltung gesprochen werden. Zudem belegen Studien, dass der Aufenthalt im Freien die Gesundheit und Robustheit der Tiere fördert (z.B. «Evaluation der Tier-Ökoprogramme», 2002, Bundesamt für Landwirtschaft).

Freilandhaltung entspricht auch einem Wunsch der Bevölkerung, wie eine repräsentative Umfrage im Rahmen der «Studie Tierwohl» (kagfreiland, 2001, vom Bundesamt für Landwirtschaft mitfinanziert) zeigt. Die Bevölkerung betrachtet die Freilandhaltung als wichtigste Massnahme zur Verbesserung der Nutztierhaltung.

Freiland-Verbot nur bei akutem Risiko

Die bisher vom Bund verhängten Massnahmen (Importverbot von Geflügel und Geflügelprodukten, erhöhte Wachsamkeit von Tierhaltern, Tierärzten und Behörden, vermehrte Untersuchungen von Zugvögeln) erachtet kagfreiland als richtig und der Situation angepasst. Wenn sich die Vogelgrippe der Schweiz nähert und damit tatsächlich ein Risiko für eine Übertragung des Virus von Zugvögeln auf Hühner besteht, dann ist zu prüfen, ob die Hühnerweiden geschlossen werden sollen.

Überdachte, abgeschlossene Schlechtwetterausläufe sollen den Tieren aber weiterhin zur Verfügung stehen. Erst wenn das Risiko akut ist, lässt sich eine vollständige Verbannung der Tiere in die Ställe rechtfertigen. Doch Achtung: Ställe sind keine hermetisch abgeschlossenen Gebäude. Es kommt immer wieder vor, dass kleine Vögel wie Spatzen in Ställe fliegen, um Tierfutter zu picken. Erwiesenermassen ist aber die Gefahr einer Verschleppung von Seuchen durch den Menschen viel grösser ist als eine Ansteckung über Wildvögel.

Neue Probleme bei Stallhaltung

kagfreiland mahnt, dass ein Verbot der Freilandhaltung nicht vorschnell oder zur Beruhigung der Öffentlichkeit verhängt werden soll. Denn gerade bei Freilandtieren werden, weil sie nicht an dauernde Stallhaltung gewohnt sind, neue Probleme auftauchen. Die Folge sind Nervosität und vermehrt Aggressionen. Der Stress wirkt sich negativ auf das Immunsystem aus, wodurch die Krankheitsanfälligkeit der Tiere steigt – also genau das Gegenteil dessen, was im Fall einer drohenden Seuche gewünscht ist!

Das grösste Problem eines Verbots von Freilandhaltungen sieht kagfreiland im Hobby-Geflügelbereich. Viele Kleinhaltungen verfügen nicht über abgeschlossene Schlechtwetterausläufe und müssten das Geflügel in die kleinen Ställe sperren. Besonders Hobby-Wassergeflügel hat zum Nächtigen meist nur einen engen, eingestreuten Unterschlupf ohne Fenster (quasi ein «Hundehüttchen»).

Freiland-Deklaration bei Freiland-Verbot

Die Labels, so auch kagfreiland als strengstes Bio-Label der Schweiz, müssen sich überlegen, wie Freilandeier und –poulets deklariert werden sollen, falls es zu einem Verbot der Freilandhaltung kommt. Die strengeren Anforderungen wie Bio-Futter, erhöhtes Platzangebot in Stall und Schlechtwetterauslauf, kleinere Herden, etc. blieben natürlich bestehen und würden auch nach einem derartigen Verbot eine besondere Auszeichnung rechtfertigen. In diesem Zusammenhang erinnert kagfreiland an die aktuelle Diskussion um die Deklaration im neuen Tierschutzgesetz.

kagfreiland fordert den Ständerat auf, den Beschluss des Nationalrates zu übernehmen, wonach sämtliche Nahrungsmittel aus tierischer Produktion nach Herkunft, Produktionsmethode und Art der Tierhaltung deklariert werden sollen. (Medienmitteilung kagfreiland)
(gb)


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