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20.4.2009

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Saldo kritisiert «Marke Schweiz als Schwindel»

Diese Woche im «Saldo»: Lebensmittelhersteller werben gerne mit der Schweizer Herkunft ihrer Produkte. Doch längst nicht immer ist Schweiz drin, wo Schweiz draufsteht.



Kein Problem für Käse, bei der Herkunftsdeklaration Schweiz die 80% Regel zu erfüllen. Unmöglich jedoch für Schokolade.


Diese Woche im Konsummagazin «Saldo»: Kunden sind bereit, für Schweizer Nahrungsmittel tiefer in die Tasche zu greifen. Dies belegt eine aktuelle ETH-Studie über das Konsumentenverhalten. Die Herkunft Schweiz bürgt für hohe Qualität. saldo stellte in verschiedenen Lebensmittelgeschäften fest, dass längst nicht alle sogenannten Schweizer Produkte aus dem Inland stammen.

«Es ist nicht legitim, dass jemand den Marktvorteil der Schweizer Herkunft ausnützt und dabei vor allem Zutaten aus dem Ausland verwendet», sagt Felix Addor, stellvertretender Direktor beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum IGE. Der Marktvorteil liegt darin, dass billige Zutaten aus dem Ausland wie Eier, Trauben oder Sonnenblumenkerne den Gewinn steigern.

Dies soll sich nun ändern. Der Bundesrat hat Ende März neue Regeln für die Herkunftsbezeichnungen auf Lebensmitteln vorgeschlagen. Neu müssen mindestens 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe von Lebensmitteln aus der Schweiz stammen, wenn sie als Schweizer Produkte verkauft werden sollen. Das Abpacken ausländischer Waren in der Schweiz reicht nicht mehr. Zusätzlich muss auch der wesentliche Verarbeitungsschritt in der Schweiz passieren, wie zum Beispiel die Verarbeitung von Milch zu Käse. Vorteil für die Kunden: Weniger irreführende Angaben auf den Verpackungen.

Hersteller wie Coop, Emmi und Wernli begrüssen den Vorschlag des Bundesrates. Anders die Migros: Sie ist mit den heutigen Bestimmungen zufrieden: «Aus unserer Sicht wären die bestehenden Regelungen weiterhin bestens geeignet, vor Täuschungen zu schützen», sagt Sprecherin Martina Bosshard.

Balz Horber vom Schweizer Fleischfachverband SFF bezeichnet den neuen Vorschlag des Bundesrates als «Diskriminierung», als «ungerecht und kontraproduktiv». Stein des Anstosses ist für ihn das Bündnerfleisch: Vielfach verwenden die Trockenfleischhersteller in der Schweiz für den Export Fleisch aus Brasilien oder Argentinien. Denn das günstige Fleisch aus Südamerika lässt sich im Ausland günstiger verkaufen. Mit Schweizer Rindern hat es aber nichts mehr zu tun. Felix Addor vom IGE stellt klar: «Es geht bei der neuen Regelung nicht darum, dass Bündnerfleisch nicht mehr Bündnerfleisch heissen darf, das verwendete Fleisch muss aber aus der Schweiz kommen.»

Ausnahme bei Zutaten, die nicht aus der Schweiz stammen können

Der Vorschlag des Bundesrates sieht Ausnahmen vor: Naturprodukte wie Kakao fallen nicht unter die 80-Prozent-Regel, weil sie in der Schweiz nicht angebaut werden können. Die Bezeichnung «Schweizer Schokolade» wäre weiterhin erlaubt, auch wenn die Kakaobohnen aus anderen Kontinenten stammen. Mit der gleichen Begründung wollen die Guetzli-Hersteller Kambly und Wernli ihre Produkte als Schweizer Erzeugnisse verkaufen, weil sie Zucker oder Mandeln für ihre Produkte importieren müssen.

Auch andere Hersteller wollen von der Ausnahmeregelung profitieren – mit kuriosen Begründungen: «Früchte für unser Birchermüesli-Classic sind in den benötigten Mengen und in der geforderten Qualität in der Schweiz nicht verfügbar», sagt Emmi-Sprecherin Monika Senn. Und für die Herstellerin Pasta Premium gibt es in der Schweiz zu wenig Freilandeier für ihre Bschüssig-Teigwaren.

Ab Anfang 2010 wird das Parlament die Vorlage beraten. «Es wäre bereits ein beachtlicher Erfolg, wenn das Parlament die Vorlage des Bundesrates in der jetzigen Form absegnen würde», sagt Sara Stadler, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz. Für sie schützen nur strenge Vorgaben den Wert der Marke Schweiz. «Leider ist dieses Bewusstsein nicht bei allen Politikern und Branchenvertretern vorhanden.» (Text: Auszug aus dem Bericht im Saldo vom 15.4.2009: www.saldo.ch) (gb)


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