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23.4.2009

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Totalrevidiertes Alkoholgesetzes ohne Monopole

Das Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz) gehört zu den ältesten Gesetzen des Bundes. Es soll vollständig revidiert werden – mit welchen Folgen?




Das Monopol des Bundes auf der Herstellung von Spirituosen soll abgeschafft werden, da es heute keine grosse Bedeutung mehr hat.

Bild: Mobile Brennerei für die Schnapsherstellung auf Bauernhöfen.


Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung erste Vorentscheide getroffen und das Eidgenössische Finanzdepartement EFD damit beauftragt, die Aufhebung der Bundesmonopole vorzubereiten. Das Alkoholgesetz regelt die Herstellung und den Handel von Spirituosen. Es belegt diese aus gesundheitspolitischen Gründen mit einer Verbrauchssteuer von 29 Franken pro Liter reinem Alkohol.

Daneben enthält das Alkoholgesetz Bestimmungen zum Import und zum Vertrieb von Ethanol. Dieser hochprozentige Alkohol dient vor allem gewerblich-industriellen Zwecken und wird deshalb grundsätzlich nicht besteuert. Jährlich werden in der Schweiz - berechnet in reinem Alkohol - 10 Mio. Liter Spirituosen und 50 Mio. Liter Ethanol umgesetzt.

Das Alkoholgesetz hat im Verlaufe seiner rund 80jährigen Geltungsdauer mehrere Teilrevisionen erfahren. Trotzdem wird es den gegenwärtigen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Realitäten nicht mehr gerecht: Die staatlichen Eingriffe in das Marktgeschehen sind weitreichend, die Verfahren kompliziert und aufwendig.

An seiner Sitzung hat der Bundesrat erstmals zur künftigen Alkoholordnung Stellung genommen. Er bejaht den Verzicht auf das Bundesmonopol zur Herstellung bzw. zum Import von Ethanol. Der Bund soll sich so rasch als möglich und vollständig aus dem Ethanolmarkt zurückziehen. Die Zukunft des für den Import von Ethanol zuständigen Profitcenters der Alkoholverwaltung (Alcosuisse) wird abgeklärt.

Auch das Monopol des Bundes auf der Herstellung von Spirituosen soll abgeschafft werden, da es heute keine grosse Bedeutung mehr hat. Im Rahmen der anstehenden Totalrevision des Alkoholgesetzes sollen zudem die gesundheitspolitisch bedingten Handels- und Werbebeschränkungen für Spirituosen überprüft und ergänzt werden. Namentlich lässt der Bundesrat die Schaffung rechtlicher Grundlagen für Testkäufe, für gezielte Massnahmen gegen Billigstangebote sowie für ein zeitlich und örtlich limitiertes Alkoholverbot abklären.

Geprüft wird auch, ob das geltende Alkoholgesetz durch zwei Gesetze abgelöst werden soll. Die Besteuerung der Spirituosen könnte in einem Spirituosensteuergesetz geregelt werden, die Regulierung des Marktes wie Handels- und Werbeverbote im Alkoholmarktgesetz.

Überprüfung der Organisation der Aufgaben

Der Bundesrat nutzt die Totalrevision des Alkoholgesetzes zudem zur Überprüfung der Aufgabenorganisation: Mit Alkohol befassen sich auf Bundesebene elf Bundesämter:
Bundesamt für Strassen ASTRA,
Bundesamt für Gesundheit BAG,
Bundesamt für Kultur BAK,
Bundesamt für Kommunikation BAKOM,
Bundesamt für Landwirtschaft BLW,
Bundesamt für Sport BASPO,
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV,
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL,
Eidgenössische Zollverwaltung EZV,
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bereich Verteidigung,
zwei Bundesanstalten (Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV, Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA)
Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen (EKAL).

Hinzu kommen das neue nationale Leitungsorgan für die Umsetzung des Nationalen Programms Alkohol (NPA), die Schweizerische Weinhandelskontrolle und in Zukunft möglicherweise auch das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung.

Ziel der Totalrevision der Alkoholgesetzgebung ist es, die Aufgaben des Bundes im Alkoholbereich zu überprüfen, strukturellen Handlungsbedarf zu orten und entsprechende Rationalisierungsmassnahmen vorzuschlagen. Die Erarbeitung von Optimierungsvorschlägen soll sich dabei auf die Vorarbeiten der internen Arbeitsgruppe EAV/EZV/BAG im Jahre 2007 stützen. Durch diese Massnahmen wird eine bessere Synergienutzung bei den Kontrollorganen im Alkoholbereich erwartet.

Die Totalrevision des Alkoholgesetzes bietet zudem den geeigneten Rahmen, um die Rückführung der Aufgaben der EAV in die zentrale Bundesverwaltung zu prüfen. Der Bundesrat wird voraussichtlich Ende 2009 die Vernehmlassung zur Totalrevision des Alkoholgesetzes eröffnen.

Anpassung der Alkoholverordnung

Der Bundesrat hat heute auch die Alkoholverordnung angepasst. Die Neuerungen entlasten die Spirituosenbranche bereits ab Sommer 2009 betrieblich und administrativ. Bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung EAV führen die Neuerungen zudem zu Minderaufwendungen: Zum einen wird die steuerlich begünstigte Spirituosenmenge für Kleinproduzenten von 5 auf 30 Liter reinen Alkohol erhöht. Damit lässt sich die Zahl der zu verarbeitenden Steuererklärungen um 12'000 reduzieren, was die Alkoholverwaltung entlastet. Gleiches bewirkt auch der Verzicht auf die Plombierung von Brennereieinrichtungen. Administrative Erleichterungen für die Branche bringt der Verzicht auf das Führen des Brennbuchs.

Zudem sollen die Sicherheitsleistungen reduziert werden, die für die Führung eines Steuer- oder Verschlusslagers zu entrichten sind und dem Bund als Garantie für ausgesetzte Steuerforderungen dienen. Die um 33 Mio. Franken verminderte Kapitalbindung wird der Branche einen Zinsgewinn von ca. 1,7 Mio. CHF und eine Reduktion der Bürgschaftskosten um 130 000 Franken bringen. Mit dieser Entlastungsmassnahme erhöht sich für den Bund das Risiko von Steuerausfällen nur unwesentlich. (Mitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement) (gb)


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