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27.9.2005

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Keine neue Deklarationspflicht im Tierschutzgesetz

Der Ständerat hat heute die Deklarationspflicht für tierische Nahrungsmittel abgelehnt. Schweizer Bauern sind nun gemäss «kagfreiland» benachteiligt gegenüber Importprodukten.


«kagfreiland», die schweizerische Nutztierschutz-Organisation, ist gemäss ihrer heutigen Pressemitteilung enttäuscht, dass der Ständerat die Deklaration von Nahrungsmitteln aus tierischer Produktion abgelehnt hat (27 Nein, 10 Ja). Damit werden es die Schweizer Bauern bei offeneren Grenzen schwer haben, gegenüber ausländischen Produkten, die oft unter Schweizer Niveau hergestellt werden, zu bestehen. Ohne Deklaration sind für die KonsumentInnen die Preis- und Qualitätsunterschiede zwischen importierten und einheimischen Produkten nicht nachvollziehbar.

Ohne Deklaration keine Information

Für kagfreiland ist die Deklaration ein zentraler Punkt im Tierschutzgesetz. Ohne transparente Deklaration werden die Schweizer Bauern bei immer offeneren Grenzen gegenüber der ausländischen Landwirtschaft auf unfaire Art benachteiligt. Denn heute werden viele Landwirtschaftsprodukte importiert, die meist unter, teilweise sogar weit unter dem Niveau der schweizerischen Gesetze hergestellt werden.

Ohne Deklaration sind für die KonsumentInnen die Preis- und Qualitätsunterschiede zwischen importierten und einheimischen Produkten nicht nachvollziehbar. Und ohne Kenntnisse über den Hintergrund eines Produkts wird der Preis schnell zum entscheidenden Kaufkriterium. Zum Nachteil der oft tierfreundlicher produzierenden Schweizer Bauern verglichen dem Ausland.

Positivdeklaration bringt nichts

Die vom Ständerat als Alternative genannte Positivdeklaration schweizerischer Produkte ist keine Alternative, schreibt kagfreiland weiter. Erstens existiert bereits heute dank verschiedenen Labels eine positive Auszeichnung der Produkte. Und zweitens bringt eine Positivdeklaration bei vom Ausland importierten (und nicht tiergerecht hergestellten) Produkten nichts. Die Konsumentin wird also beim Kauf von Pouletfleisch weiterhin im Dunkeln tappen, ob das Fleisch aus überfüllten Ställen oder aus einer tiergerechten Haltung stammt.

Das Hauptargument gegen eine Deklaration, sie sei nicht praktikabel, ist falsch, so kagfreiland. Zum einen geht es in erster Linie um unverarbeitete Produkte wie Fleisch und nicht um Verarbeitungsprodukte wie Käse, Salami oder Mayonnaise. Zum andern hat sich die Deklaration in Bereichen wie Hormonfleisch, GVO-Produkte oder Käfigeier als praktikabel erwiesen.

Der Nationalrat hat im Sommer in Art. 5 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes (TSchG) beschlossen: «Der Bund regelt die Deklaration von Nahrungsmitteln aus tierischer Produktion nach Herkunft, Produktionsmethode und Art der Tierhaltung.» Mit dieser Formulierung überliess es der Nationalrat dem Bundesrat, eine massvolle und praktikable Deklarationspflicht vorzuschreiben.

Dabei geht es in erster Linie um unverarbeitete Produkte wie zum Beispiel Fleisch, das ohne grossen Aufwand deklariert werden kann. Hingegen geht es nicht primär um verarbeitete Produkte wie zum Beispiel Käse und Salami, die aus Milch bzw. Fleisch von mehreren verschiedenen Betrieben hergestellt werden, was eine saubere Deklaration schwierig macht.

Weitere Beschlüsse des Ständerates erfreulich

Gefreut hat sich kagfreiland hingegen, dass der Ständerat den Passus der wirtschaftlichen Tragbarkeit aus dem TSchG gestrichen ha und die Dauer der Tiertransporte auf sechs Stunden beschränkt. An unangemeldeten Kontrollen hielt er fest und lehnte die verwässerte Formulierung des Nationalrates zur Ferkelkastration ab. (Medienmitteilung kagfreiland)
(gb)


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