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Nachrichten

19.10.2009

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FIAL befürwortet Lebensmittelgesetz-Revision

Die Revision des Lebensmittelgesetzes ist ein Schritt Richtung EU-kompatibles Lebensmittelrecht und trägt damit zum Abbau von Handelshemmnissen bei.




Die Lebensmittelgesetz-Revision schafft die Voraussetzung für den Abschluss eines Gesundheits-Abkommens mit der EU.


Die in der Foederation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrie (fial) zusammengeschlossenen rund 200 Unternehmen der Nahrungsmittel-Industrie begrüssen die Revision des Lebensmittelgesetzes. Sie stellt einen weiteren Schritt in Richtung eines EU-kompatiblen Lebensmittelrechts dar und trägt damit zum Abbau von Handelshemmnissen bei. Zudem schafft sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Gesundheitsabkommens mit der EU und den späteren Anschluss an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA und das Frühwarnsystem der EU RASFF.

Nachdem in den vergangenen Jahren das Verordnungsrecht weitgehend an die Regelungen der EU angepasst wurde und demnächst das Cassis-de-Dijon-Prinzip Anwendung findet, drängen sich auch auf Gesetzesstufe Anpassungen an die Basis-Verordnung der EU zum Lebensmittelrecht und zur Lebensmittelsicherheit (Nr. 178/2002) auf. In erster Linie geht es um die Übernahme der Definition "Lebensmittel" und den Verzicht auf das Positivprinzip, das für alle Lebensmittel, die im Verordnungsrecht nicht umschriebene sind, Zulassungsbewilligung des BAG erfordert.

Bedauerlicher Verzicht auf Toleranzwerte

Der Wegfall der bewährten Unterscheidung zwischen Toleranz- und Grenzwerten zu Gunsten der EURegelungen mit "Höchstmengen" und "Höchstkonzentrationen" ist ein Rückschritt und deshalb zu bedauern. Im Vollzug kommt jedoch weiterhin das Verhältnismässigkeitsprinzip zur Anwendung. Auch in Zukunft wird fallweise zu entscheiden sein, ob ein Lebensmittel noch verkehrsfähig ist oder ob die Überschreitung der Höchstmenge eine Gesundheitsgefährdung darstellt.

Vorsorgeprinzip - auch künftig wissenschaftlich basiert

Die ausdrückliche Verankerung des Vorsorgeprinzips im Schweizer Recht entspricht einer Vorgabe der EU. Danach können im Interesse eines hohen Gesundheitsschutzniveaus vorsorgliche Massnahmen ergriffen werden, wenn wissenschaftlich noch Unsicherheit über mögliche schädliche Auswirkungen besteht.

Die fial widerspricht diesem Grundsatz nicht, verlangt jedoch, dass auch hier das Verhältnismässigkeitsprinzip gewahrt bleibt und Massnahmen zu Gunsten der Lebensmittelsicherheit weiterhin wissenschaftlich abgestützt sind. Das Vorsorgeprinzip darf nicht in ein übertriebenes Sicherheitsdenken münden oder gar für politische Ziele missbraucht werden. Es darf vor allem nicht der Forschung und Innovation den Boden entziehen.

Öffentlichkeitsprinzip – nach Mass

Eine der umstrittensten Fragen der Vorlage wird sein, in welchem Umfang Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen öffentlich zugänglich gemacht werden. Die fial befürwortet Transparenz und offene Information über Inhalt und Umfang der Kontrolltätigkeiten und deren Wirksamkeit. Sie lehnt jedoch Forderungen ab, dass Ergebnisse von Betriebskontrollen veröffentlich werden. Dies wäre der bisher gepflegten, konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Vollzugsbehörden äusserst abträglich und könnte die Zahl der Rekursverfahren drastisch erhöhen. (fial 14. Oktober 2009) (gb)


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