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12.11.2009

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Neues Gutachten rät zu Ferkel-Kastrier-Verbot

Schweizer Tierschutz STS und die Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz STVT fordern, dass das chirurgische Kastrieren der Ferkel ab 2015 verboten werden soll.



Ein eben erschienenes Gutachten von Prof. Dr. Rainer J. Schweizer von der Universität St. Gallen zeigt auf, dass die systematische chirurgische Kastration mit isofluran-Narkose Artikel 4.2 und 16 des Tierschutzgesetzes verletzt und es hegt Zweifel bezüglich der Kontrollierbarkeit dieser Methode. Denn die Pflicht zur Narkotisierung (Bild) könne umgangen werden ohne dass dies beim Tier nachgewiesen werden kann. Das Gutachten empfiehlt dem Bundesrat, die chirurgische Kastration zum Zwecke der Vermeidung des Ebergeruchs als systematisch durchgeführter Eingriff auf den Schweinezuchtbetrieben nach einer Übergangsfrist zu verbieten.

Auch dieses Jahr werden noch über 1 Million männliche Ferkelbabies ohne Betäubung kastriert – für die wehrlosen Tiere ein unglaublich schmerzhafter und traumatischer Eingriff. Ab 1. Januar 2010 ist dann aber auch die Kastration von Ferkeln gemäss neuem Tierschutzgesetz nur noch unter Schmerzausschaltung erlaubt, so wie dies bei Heim- und den anderen Nutztieren bereits seit Jahren der Fall ist. Also, Problem gelöst?

Leider ist dem nicht so. Denn von den drei in dem mehrjährigen Forschungsprojekt «ProSchwein» evaluierten Alternativverfahren zur bisherigen, betäubungslosen Ferkel-kastration wird nun ausgerechnet die schlechteste Variante zum Standard erhoben: Die chirurgische Kastration unter Isofluran-Narkose. Die beiden wesentlich tierschonenderen Methoden Jungebermast und die Impfung gegen den Ebergeruch werden von den Grossmetzgereien boykottiert, da sie gewisse Anpassungen und Investitionen in den Schlachtanlagen bedingen.

Dabei ist die Gasnarkose keineswegs unproblematisch. Bis zu zehn Prozent der Tiere werden gemäss ProSchwein nämlich ungenügend narkotisiert. Das entspricht jährlich bis zu hunderttausend Tieren, die im Widerspruch zum Tierschutzgesetz auch weiterhin unter Schmerzen kastriert werden. Ausserdem fehlen klare Richtlinien, dass die Tiere nach der chirurgischen Kastration obligatorisch ein Mittel gegen die postoperativen Schmerzen erhalten.

Bei kastrierten Ferkeln lassen sich nämlich Schmerzen während mehrerer Tage bis zu einer Woche nach der Operation nachweisen. Ein im Auftrag des Schweizer Tierschutz STS und der Schweizerischen Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz STVT erstelltes Gutachten von Prof. Dr. Rainer J. Schweizer und seiner Mitarbeiterin Frau Margot Benz zeigt auf, dass die Isofluran-Narkose in der Praxis die Vorgaben des Tierschutzrechts nicht erfüllt. Sie widerspricht unter anderem der Respektierung der Würde der Kreatur und verstösst gegen das Verbot von ungerechtfertigten Belastungen.

Die Autoren kommen zum Schluss, dass die systematische chirurgische Kastration von männlichen Ferkeln Art. 4 Abs. 2 Tierschutzgesetz verletzt. Wörtlich führen sie aus:

„Die Tiere sind durch die Kastration einer mehrfachen Belastung ausgesetzt: Sie werden während der Narkose-Einleitungsphase in Angst versetzt; eine erhebliche Zahl der Ferkel erhält eine ungenügende Narkose und wird unter Schmerzen kastriert; die postoperativen Schmerzen, die noch Tage anhalten können, werden durch die Narkose nicht gelindert. Es ist deshalb unverhältnismässig und damit ungerechtfertigt, wenn trotz schonenderen Alternativen Ferkel systematisch kastriert und damit in ihrer körperlichen Integrität verletzt werden.“

Weiter haben die Autoren geprüft, ob die chirurgische Ferkelkastration mittels Isofluran-Narkose mit Art. 16 des Tierschutzgesetzes vereinbar ist. Dieser Artikel schreibt vor, dass Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung und von einer fachkundigen Person vorgenommen werden dürfen. Das Gutachten hält fest, dass die systematische Kastration mit Isofluran-Narkose das Schmerzausschaltungsgebot von Art. 16 des Tierschutzgesetzes verletzt.

„Das Gebot gilt für jedes einzelne Tier und lässt keine Narkosemethode zu, bei der zwei bis neun Prozent, bzw. bis zu hunderttausend Tiere pro Jahr keine genügende Narkose erhalten und unter Schmerzen kastriert werden. Hinzu kommt, dass bisher eine Regelung fehlt, welche zur Linderung der postoperativen Schmerzen die Verabreichung eines Schmerzmittels zwingend vorsieht.“

Holland ist vorbildlich

Am tierfreundlichsten ist sicher die Jungebermast, weil die Tiere unversehrt bleiben. Hinzu kommt, dass die Schweineproduzenten dadurch sogar Kosten sparen können. In Holland wird dieses Konzept bereits mit wachsendem Erfolg praktiziert. Ähnlich wie bei der Herstellung von Parfüms kommen spezialisierte Sensoriker zum Einsatz, welche allfälligen Ebergeruch im Schlachthaus aufspüren.

In der Schweiz ist zudem ein Projekt zur Entwicklung einer elektronischen Spürnase für Ebergeruch bereits weit fortgeschritten. Nur etwa 3-5 Prozent sämtlicher Schlachtkörper weisen den unerwünschten Ebergeruch auf.

Warum soll dies nicht auch in der Schweiz möglich sein? «Wir Bio-Produzenten sind bereit, diese Herausforderungen anzunehmen, die Verarbeitungsbetriebe zum allergrössten Teil jedoch nicht. Dies ist uns unverständlich, sind doch die Margen in der Verarbeitung um einiges höher als auf der Produzentenseite», beklagte sich Martin Ott von der Gut Rheinau GmbH, in dessen Gästehaus heute Donnerstag die gemeinsame Medienkonferenz von STS und STVT stattfand. (Mitteilung STS) (gb)


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